News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Juni 2017
Deutschkurse für Kinder von 3 - 5 Jahren
07.06.2017
Die Anmeldeformulare liegen bei den Einwohnerdiensten auf.
Weitere Informationen können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
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http://www.wunderfitzundredeblitz.ch/kursorte/kanton_vs.html
Einzug herrenloser Fahrräder durch die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG)
06.06.2017
Markierung
Alle Fahrräder, die am Bahnhof, bei der Gornergrat Bahn und in der Wiesti auf den öffentlichen Velostandplätzen abgestellt wurden, werden ab dem 19. Juni 2017 mit einem orangenen selbstklebenden Band markiert. Markiert werden auch Fahrräder, welche offensichtlich seit längerer Zeit an öffentlichen Strassen abgestellt wurden. Falls das markierte Fahrrad noch in Gebrauch steht, muss der Eigentümer das Band entfernen, damit es von der EWG nicht als herrenlos registriert werden kann. Velos, die nach dreissig Tagen immer noch mit einem Band gekennzeichnet und somit unbenutzt sind, werden durch die EWG eingezogen.
Einzug
Die eingezogenen Fahrräder werden dreissig Tage aufbewahrt. Die EWG erfasst die ent-sprechenden Daten und prüft, ob die Velos in der Vergangenheit als gestohlen gemeldet wurden. Können Fahrräder zugeordnet werden, wird der Eigentümer direkt informiert. Damit das Velo dem Eigentümer ausgehändigt werden kann, muss dieser einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufquittung o.Ä.m.) vorweisen. Die Aushändigung erfolgt gegen eine Gebühr von zwanzig Franken.
Wer ein Fahrrad vermisst und sich erkundigen möchte, ob sich dieses unter den eingezogenen befindet, kann sich ab 26. Juli 2017 zur Überprüfung an die Abteilung Sicherheit wenden: 027 966 22 06. Kann der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden, werden die Fahrräder ab 25. August 2017 verwertet.
Alle Fahrräder, die am Bahnhof, bei der Gornergrat Bahn und in der Wiesti auf den öffentlichen Velostandplätzen abgestellt wurden, werden ab dem 19. Juni 2017 mit einem orangenen selbstklebenden Band markiert. Markiert werden auch Fahrräder, welche offensichtlich seit längerer Zeit an öffentlichen Strassen abgestellt wurden. Falls das markierte Fahrrad noch in Gebrauch steht, muss der Eigentümer das Band entfernen, damit es von der EWG nicht als herrenlos registriert werden kann. Velos, die nach dreissig Tagen immer noch mit einem Band gekennzeichnet und somit unbenutzt sind, werden durch die EWG eingezogen.
Einzug
Die eingezogenen Fahrräder werden dreissig Tage aufbewahrt. Die EWG erfasst die ent-sprechenden Daten und prüft, ob die Velos in der Vergangenheit als gestohlen gemeldet wurden. Können Fahrräder zugeordnet werden, wird der Eigentümer direkt informiert. Damit das Velo dem Eigentümer ausgehändigt werden kann, muss dieser einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufquittung o.Ä.m.) vorweisen. Die Aushändigung erfolgt gegen eine Gebühr von zwanzig Franken.
Wer ein Fahrrad vermisst und sich erkundigen möchte, ob sich dieses unter den eingezogenen befindet, kann sich ab 26. Juli 2017 zur Überprüfung an die Abteilung Sicherheit wenden: 027 966 22 06. Kann der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden, werden die Fahrräder ab 25. August 2017 verwertet.
Warnung: grosse Brandgefahr!
22.06.2017
Einwohner und Gäste werden aufgerufen, beim Umgang mit offenem Feuer Vorsicht walten zu lassen und alles zu unternehmen, damit Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensässe und Wohnzonen von Bränden verschont bleiben. Brennende Streichhölzer und der Funkenflug eines Grillfeuers entfachen sehr wahrscheinlich einen Brand.
Feuer im Wald oder in Waldesnähe dürfen nur an den dafür bezeichneten Stellen (offizielle Feuerstellen) entfacht werden.
Wachsam sein und direkt handeln
Die geringen Niederschläge in den letzten Wochen und die hohen Temperaturen haben zu erhöhter Brandgefahr geführt. Entlang von Strassen- und Wegböschungen sowie an Waldrändern und Hecken geraten vertrocknete Gräser und Stauden leicht in Brand.
Bei Brandausbruch: Alarmieren (Tel. Nr. 118) - retten - löschen.
Feuer im Wald oder in Waldesnähe dürfen nur an den dafür bezeichneten Stellen (offizielle Feuerstellen) entfacht werden.
Wachsam sein und direkt handeln
Die geringen Niederschläge in den letzten Wochen und die hohen Temperaturen haben zu erhöhter Brandgefahr geführt. Entlang von Strassen- und Wegböschungen sowie an Waldrändern und Hecken geraten vertrocknete Gräser und Stauden leicht in Brand.
Bei Brandausbruch: Alarmieren (Tel. Nr. 118) - retten - löschen.
Teilrevision Skisportzonenplan Nord 1:10`000 - Ausbau Beschneiungssystem
28.06.2017
Generelle Anpassungen Skisportzonen
Gemäss Artikel 36 f. des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung und den Änderungen vom 13. März 2014 (in Kraft seit 1. Januar 2015) liegt auf der Bauabteilung die von der Urversammlung am 13. Juni 2017 angenommene Teilrevision des Skisportzonenplans Nord während 30 Tagen öffentlich auf.
Zur Beschwerde an den Staatsrat berechtigt sind Personen, die während der gesetzlich festgelegten Auflagefrist von 20 Tagen (31. März bis zum 19. April 2017) eingesprochen haben und Ihre Einsprache aufrechterhalten und solche, die durch die Änderungen der Urversamm-lung an den Plänen zur Teilrevision des Skisportzonenplans Nord berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Beschwerden sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 26 vom 30. Juni 2017 an den Staatsrat zu richten.
Gemäss Artikel 36 f. des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung und den Änderungen vom 13. März 2014 (in Kraft seit 1. Januar 2015) liegt auf der Bauabteilung die von der Urversammlung am 13. Juni 2017 angenommene Teilrevision des Skisportzonenplans Nord während 30 Tagen öffentlich auf.
Zur Beschwerde an den Staatsrat berechtigt sind Personen, die während der gesetzlich festgelegten Auflagefrist von 20 Tagen (31. März bis zum 19. April 2017) eingesprochen haben und Ihre Einsprache aufrechterhalten und solche, die durch die Änderungen der Urversamm-lung an den Plänen zur Teilrevision des Skisportzonenplans Nord berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Beschwerden sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 26 vom 30. Juni 2017 an den Staatsrat zu richten.
Zermatt Marathon 01.07.2017 - Sperrung Strassen
26.06.2017
Getwingstrasse
Bereich: Haus Passadena bis Bahnhofplatz
Dauer: 1. Juli 2017 von 08.30 - 12.00 Uhr
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Veranstaltung
Umleitung: Keine
Spissstrasse
Bereich: Haus L‘Avalanche bis Bahnhofplatz
Dauer: 1. Juli 2017 von 08.30 - 12.00 Uhr
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Veranstaltung
Umleitung: Keine
Bahnhofplatz
Bereich: Gesamter Bahnhofplatz
Dauer: 1. Juli 2017 von 08.30 - 12.00 Uhr
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Veranstaltung
Umleitung: Keine
Bereich: Haus Passadena bis Bahnhofplatz
Dauer: 1. Juli 2017 von 08.30 - 12.00 Uhr
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Veranstaltung
Umleitung: Keine
Spissstrasse
Bereich: Haus L‘Avalanche bis Bahnhofplatz
Dauer: 1. Juli 2017 von 08.30 - 12.00 Uhr
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Veranstaltung
Umleitung: Keine
Bahnhofplatz
Bereich: Gesamter Bahnhofplatz
Dauer: 1. Juli 2017 von 08.30 - 12.00 Uhr
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Veranstaltung
Umleitung: Keine
Bekanntmachung des Zuschlages (Art. 34 kVöB)
13.06.2017
Gegenstand /Umfang der Vergabe: Lawinenverbauungsprojekt "Schweifine IV"
Auftragsart: Bauauftrag (Bauhauptgewerbe)
Auftragnehmer: ABA Bautec AG, Postfach 12, 3908 Saas-Balen
Verfahrensart: Einladungsverfahren
Preis des berücksichtigten Angebots: CHF 329‘193.70 (inkl. MwSt.)
Datum des Zuschlages: Gemeinderat 12. Mai 2017
Staatsrat 07.Juni 2017
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Diese Vergabe kann innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung bis 26. Juni 2017 mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts in Sitten angefochten werden.
Auftragsart: Bauauftrag (Bauhauptgewerbe)
Auftragnehmer: ABA Bautec AG, Postfach 12, 3908 Saas-Balen
Verfahrensart: Einladungsverfahren
Preis des berücksichtigten Angebots: CHF 329‘193.70 (inkl. MwSt.)
Datum des Zuschlages: Gemeinderat 12. Mai 2017
Staatsrat 07.Juni 2017
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Diese Vergabe kann innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung bis 26. Juni 2017 mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts in Sitten angefochten werden.
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
09.06./16.06./22.06.2017
Riedweg
Bereich: Unterhalb Haus Akropolis bis Tunnel Gryfelblatte
Dauer: 5. Juli 2017 - 10. Juli 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagseinbau von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Jeweils von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr ist die Strasse befahrbar
Umleitung: keine
Findelbachbrücke
Bereich: Schluhmattstrasse bis River House
Dauer: 26. Juni 2017 - 30. Juni 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Brückensanierung
Umleitung: Elektrofahrzeuge über alten Moosweg
Fussgänger signalisiert
Riedweg
Bereich: Haus Akropolis bis Chalet Le Refuge
Dauer: 26. Juni 2017 - 30. Juni 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagseinbau von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Jeweils von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr ist die Strasse befahrbar
Umleitung: keine
Schweigmatten
Bereich: Moosweg vor dem Restaurant Alm
Dauer: 21. Juni 2017 von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagsanierung
Umfahrung: keine
Wiestistrasse
Bereich: Eingang Schönegg bis Hotel Welschen
Dauer: 8. Juni 2017 - 9. Juni 2017
Behinderung: Sperrung für Fussgänger und Fahrzeuge infolge Belagsanierung
Bereich: Unterhalb Haus Akropolis bis Tunnel Gryfelblatte
Dauer: 5. Juli 2017 - 10. Juli 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagseinbau von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Jeweils von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr ist die Strasse befahrbar
Umleitung: keine
Findelbachbrücke
Bereich: Schluhmattstrasse bis River House
Dauer: 26. Juni 2017 - 30. Juni 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Brückensanierung
Umleitung: Elektrofahrzeuge über alten Moosweg
Fussgänger signalisiert
Riedweg
Bereich: Haus Akropolis bis Chalet Le Refuge
Dauer: 26. Juni 2017 - 30. Juni 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagseinbau von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Jeweils von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr ist die Strasse befahrbar
Umleitung: keine
Schweigmatten
Bereich: Moosweg vor dem Restaurant Alm
Dauer: 21. Juni 2017 von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagsanierung
Umfahrung: keine
Wiestistrasse
Bereich: Eingang Schönegg bis Hotel Welschen
Dauer: 8. Juni 2017 - 9. Juni 2017
Behinderung: Sperrung für Fussgänger und Fahrzeuge infolge Belagsanierung
Protokoll der ordentlichen Urversammlung vom 13. Juni 2017
23.06.2017
Das Protokoll der ordentlichen Urversammlung vom 13. Juni 2017 kann im PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/protokoll/pur170613.pdf
Ordentliche Urversammlung vom 13. Juni 2017 - Ausgang
14.06.2017
Ort: Turnhalle Walka
TeilnehmerInnen: 55 Personen (inkl. 2 nicht stimmberechtigte Personen)
Dauer: Innerhalb von eineinhalb Stunden sind alle Geschäfte behandelt worden.
Verwaltungsrechnung 2016
Der Souverän hat die Verwaltungsrechnung 2016 einstimmig genehmigt, welche mit einem sehr guten Ergebnis abschloss.
Ertragsüberschuss: CHF 2.9 Mio.,
Finanzierungsüberschuss: CHF 1.2 Mio.,
Cashflow: CHF 10.8 Mio.
Die mittel- und langfristige Bruttoverschuldung per 31.12.2016 beträgt CHF 17.9 Mio. Es resultiert ein Nettovermögen pro Kopf von CHF 1‘300.- und es konnten Nettoinvestitionen von CHF 9.6 Mio. realisiert werden.
Wahl der Revisionsstelle 2017 - 2020
Der Wahl der Revisionsstelle Mattig-Suter und Partner, Schwyz für die Legislaturperiode 2017 - 2020 hat die Versammlung einstimmig zugestimmt.
Genehmigung Teilrevision Skisportzonen Nord 1:10‘000
Die anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Teilrevision des Skisportzonenplans Nord einstimmig angenommen.
TeilnehmerInnen: 55 Personen (inkl. 2 nicht stimmberechtigte Personen)
Dauer: Innerhalb von eineinhalb Stunden sind alle Geschäfte behandelt worden.
Verwaltungsrechnung 2016
Der Souverän hat die Verwaltungsrechnung 2016 einstimmig genehmigt, welche mit einem sehr guten Ergebnis abschloss.
Ertragsüberschuss: CHF 2.9 Mio.,
Finanzierungsüberschuss: CHF 1.2 Mio.,
Cashflow: CHF 10.8 Mio.
Die mittel- und langfristige Bruttoverschuldung per 31.12.2016 beträgt CHF 17.9 Mio. Es resultiert ein Nettovermögen pro Kopf von CHF 1‘300.- und es konnten Nettoinvestitionen von CHF 9.6 Mio. realisiert werden.
Wahl der Revisionsstelle 2017 - 2020
Der Wahl der Revisionsstelle Mattig-Suter und Partner, Schwyz für die Legislaturperiode 2017 - 2020 hat die Versammlung einstimmig zugestimmt.
Genehmigung Teilrevision Skisportzonen Nord 1:10‘000
Die anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Teilrevision des Skisportzonenplans Nord einstimmig angenommen.