News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Mai 2017
Einladung zur ordentlichen Urversammlung
24.05.2017
Datum: Dienstag, 13. Juni 2017
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Turnhalle Walka
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll ordentlichen Urversammlung vom 7. Februar 2017
3. Verwaltungsrechnung 2016
3.1 Präsentation der Ergebnisse
3.2 Berichterstattung der Revisionsstelle
3.3 Genehmigung
4. Wahl der Revisionsstelle für vier Jahre, Gemeinderechnungen 2017 - 2020
5. Genehmigung Teilrevision Skisportzonenplan Nord 1:10’000
5.1 Anpassung beschneite Skisportzonen
5.2 Generelle Anpassungen Skisportzonen
6. Varia
Während der Auflagedauer der Rechnung vom 24. Mai 2017 bis 13. Juni 2016 hat jede/r Stimmbürger/in das Recht, die Belege der Gemeinderechnung, mit Ausnahme der Steuerdossiers und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, einzusehen.
Die Unterlagen zu Traktandum 5 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen vom 31. März 2017 bis 19. April 2017 im Sinne von Art. 34 Abs. 4 kRPG bereits öffentlich aufgelegen. Zu den vier Einsprachen haben die Verhandlungen stattgefunden.
Der Skisportzonenplan Nord 1:10’000 mit erläuterndem Bericht sowie die Einspracheunterlagen können auf der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung, 1. Stock, zu den Öffnungszeiten, eingesehen werden.
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2 und 3 liegen bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung, 1. Stock, zu den Öffnungszeiten auf. Zusätzlich sind die Unterlagen aufgeschaltet unter:
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Turnhalle Walka
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll ordentlichen Urversammlung vom 7. Februar 2017
3. Verwaltungsrechnung 2016
3.1 Präsentation der Ergebnisse
3.2 Berichterstattung der Revisionsstelle
3.3 Genehmigung
4. Wahl der Revisionsstelle für vier Jahre, Gemeinderechnungen 2017 - 2020
5. Genehmigung Teilrevision Skisportzonenplan Nord 1:10’000
5.1 Anpassung beschneite Skisportzonen
5.2 Generelle Anpassungen Skisportzonen
6. Varia
Während der Auflagedauer der Rechnung vom 24. Mai 2017 bis 13. Juni 2016 hat jede/r Stimmbürger/in das Recht, die Belege der Gemeinderechnung, mit Ausnahme der Steuerdossiers und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, einzusehen.
Die Unterlagen zu Traktandum 5 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen vom 31. März 2017 bis 19. April 2017 im Sinne von Art. 34 Abs. 4 kRPG bereits öffentlich aufgelegen. Zu den vier Einsprachen haben die Verhandlungen stattgefunden.
Der Skisportzonenplan Nord 1:10’000 mit erläuterndem Bericht sowie die Einspracheunterlagen können auf der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung, 1. Stock, zu den Öffnungszeiten, eingesehen werden.
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2 und 3 liegen bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung, 1. Stock, zu den Öffnungszeiten auf. Zusätzlich sind die Unterlagen aufgeschaltet unter:
https://gemeinde.zermatt.ch/urversammlung/protokoll
Resultate Eidg. Abstimmung vom 21.05.2017
21.05.2017
Stimmberechtigte: 2'869
Eingegangene Stimmzettel: 1'046
Stimmbeteiligung: 36.46%
Energiegesetz (EnG)
Leere: 6
Ungültige: 15
Gültige Stimmzettel: 1'025
JA: 558
NEIN: 467
Eingegangene Stimmzettel: 1'046
Stimmbeteiligung: 36.46%
Energiegesetz (EnG)
Leere: 6
Ungültige: 15
Gültige Stimmzettel: 1'025
JA: 558
NEIN: 467
Resultate Kant. Abstimmung vom 21.05.2017
21.05.2017
Stimmberechtigte: 2'864
Eingegangene Stimmzettel: 1'020
Stimmbeteiligung: 35.61%
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung
Leere: 10
Ungültige: 16
Gültige Stimmzettel: 994
JA: 750
NEIN: 244
Eingegangene Stimmzettel: 1'020
Stimmbeteiligung: 35.61%
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung
Leere: 10
Ungültige: 16
Gültige Stimmzettel: 994
JA: 750
NEIN: 244
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
01.05./19.05.2017
Wiestistrasse
Bereich: Haus Belmont bis Haus Apollo
Dauer: 1. Mai 2017 - 14. Juni 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fussgänger signalisiert
Hinterdorfstrasse
Bereich: Hofmattweg bis Brunnen Inderbinen
Dauer: 24. April 2017 - 14. Juni 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fussgänger und Fahrzeuge über Englisch Viertel
Schluhmattstrasse
Bereich: ZBAG bis Dorsaz-Sport
Dauer: 1. Juni 2017 - 3. Juni 2017
Behinderung: Sperrung durch Belagssanierung
Umleitung: Fussgänger signalisiert
Elektrofahrzeuge über Winkelmattenweg gestattet.
Camion und Bus über Staldenstrasse
Schluhmattstrasse
Bereich: Kirchstrasse bis Luchernstrasse
Dauer: 15. Mai 2017 - 24. Mai 2017
Behinderung: Behinderung durch Belagssanierung
Umleitung: Fahrzeuge über Steinmattstrasse
Bereich: Haus Belmont bis Haus Apollo
Dauer: 1. Mai 2017 - 14. Juni 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fussgänger signalisiert
Hinterdorfstrasse
Bereich: Hofmattweg bis Brunnen Inderbinen
Dauer: 24. April 2017 - 14. Juni 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fussgänger und Fahrzeuge über Englisch Viertel
Schluhmattstrasse
Bereich: ZBAG bis Dorsaz-Sport
Dauer: 1. Juni 2017 - 3. Juni 2017
Behinderung: Sperrung durch Belagssanierung
Umleitung: Fussgänger signalisiert
Elektrofahrzeuge über Winkelmattenweg gestattet.
Camion und Bus über Staldenstrasse
Schluhmattstrasse
Bereich: Kirchstrasse bis Luchernstrasse
Dauer: 15. Mai 2017 - 24. Mai 2017
Behinderung: Behinderung durch Belagssanierung
Umleitung: Fahrzeuge über Steinmattstrasse
Aufhebung des Feuerverbots im Freien vom 24.04.2017 für das Dorfgebiet von Zermatt
03.05.2017
Infolge der Niederschläge und tiefen Temperaturen der vergangenen Tage hat sich die Brandgefahr in Wäldern, auf Fluren und Wiesen stark vermindert.
Aus diesem Grund hebt die Einwohnergemeinde Zermatt das für das gesamte Dorfgebiet der Gemeinde Zermatt geltende Feuerverbot ab sofort auf.
Trotz entspannter Lage halten wir die Bevölkerung zur Wachsamkeit auf.
Bei Beobachtungen von Feuern oder Rauchentwicklungen in Wäldern oder auf Fluren ist unverzüglich die Feuerwehr mittels der Nummer 118 zu alarmieren.
Aus diesem Grund hebt die Einwohnergemeinde Zermatt das für das gesamte Dorfgebiet der Gemeinde Zermatt geltende Feuerverbot ab sofort auf.
Trotz entspannter Lage halten wir die Bevölkerung zur Wachsamkeit auf.
Bei Beobachtungen von Feuern oder Rauchentwicklungen in Wäldern oder auf Fluren ist unverzüglich die Feuerwehr mittels der Nummer 118 zu alarmieren.
Zählung leer stehender Wohnungen
05.05.2017
Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993, bzw. Änderung vom 1. August 1994 gelten als Rechtsgrundlage für diese Erhebung.
Stichtag: 1. Juni 2017
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag
- unbesetzt aber bewohnbar sind
- zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Kauf angeboten werden
Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Meldungen bitte bis 31. Mai 2017 an die Einwohnerdienste/Kanzlei.
Stichtag: 1. Juni 2017
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag
- unbesetzt aber bewohnbar sind
- zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Kauf angeboten werden
Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Meldungen bitte bis 31. Mai 2017 an die Einwohnerdienste/Kanzlei.