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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Mai 2017

Einladung zur ordentlichen Urversammlung

24.05.2017

Datum: Dienstag, 13. Juni 2017
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Turnhalle Walka

Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll ordentlichen Urversammlung vom 7. Februar 2017
3. Verwaltungsrechnung 2016
3.1 Präsentation der Ergebnisse
3.2 Berichterstattung der Revisionsstelle
3.3 Genehmigung
4. Wahl der Revisionsstelle für vier Jahre, Gemeinderechnungen 2017 - 2020
5. Genehmigung Teilrevision Skisportzonenplan Nord 1:10’000
5.1 Anpassung beschneite Skisportzonen
5.2 Generelle Anpassungen Skisportzonen
6. Varia

Während der Auflagedauer der Rechnung vom 24. Mai 2017 bis 13. Juni 2016 hat jede/r Stimmbürger/in das Recht, die Belege der Gemeinderechnung, mit Ausnahme der Steuerdossiers und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, einzusehen.

Die Unterlagen zu Traktandum 5 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen vom 31. März 2017 bis 19. April 2017 im Sinne von Art. 34 Abs. 4 kRPG bereits öffentlich aufgelegen. Zu den vier Einsprachen haben die Verhandlungen stattgefunden.

Der Skisportzonenplan Nord 1:10’000 mit erläuterndem Bericht sowie die Einspracheunterlagen können auf der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung, 1. Stock, zu den Öffnungszeiten, eingesehen werden.

Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2 und 3 liegen bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung, 1. Stock, zu den Öffnungszeiten auf. Zusätzlich sind die Unterlagen aufgeschaltet unter:

Resultate Eidg. Abstimmung vom 21.05.2017

21.05.2017

Stimmberechtigte: 2'869
Eingegangene Stimmzettel: 1'046
Stimmbeteiligung: 36.46%

Energiegesetz (EnG)
Leere: 6
Ungültige: 15
Gültige Stimmzettel: 1'025

JA: 558
NEIN: 467

Resultate Kant. Abstimmung vom 21.05.2017

21.05.2017

Stimmberechtigte: 2'864
Eingegangene Stimmzettel: 1'020
Stimmbeteiligung: 35.61%

Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung
Leere: 10
Ungültige: 16
Gültige Stimmzettel: 994

JA: 750
NEIN: 244

Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen

01.05./19.05.2017

Wiestistrasse
Bereich: Haus Belmont bis Haus Apollo
Dauer: 1. Mai 2017 - 14. Juni 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fussgänger signalisiert

Hinterdorfstrasse
Bereich: Hofmattweg bis Brunnen Inderbinen
Dauer: 24. April 2017 - 14. Juni 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fussgänger und Fahrzeuge über Englisch Viertel

Schluhmattstrasse
Bereich: ZBAG bis Dorsaz-Sport
Dauer: 1. Juni 2017 - 3. Juni 2017
Behinderung: Sperrung durch Belagssanierung
Umleitung: Fussgänger signalisiert
Elektrofahrzeuge über Winkelmattenweg gestattet.
Camion und Bus über Staldenstrasse

Schluhmattstrasse
Bereich: Kirchstrasse bis Luchernstrasse
Dauer: 15. Mai 2017 - 24. Mai 2017
Behinderung: Behinderung durch Belagssanierung
Umleitung: Fahrzeuge über Steinmattstrasse

Aufhebung des Feuerverbots im Freien vom 24.04.2017 für das Dorfgebiet von Zermatt

03.05.2017

Infolge der Niederschläge und tiefen Temperaturen der vergangenen Tage hat sich die Brandgefahr in Wäldern, auf Fluren und Wiesen stark vermindert.

Aus diesem Grund hebt die Einwohnergemeinde Zermatt das für das gesamte Dorfgebiet der Gemeinde Zermatt geltende Feuerverbot ab sofort auf.

Trotz entspannter Lage halten wir die Bevölkerung zur Wachsamkeit auf.

Bei Beobachtungen von Feuern oder Rauchentwicklungen in Wäldern oder auf Fluren ist unverzüglich die Feuerwehr mittels der Nummer 118 zu alarmieren.

Zählung leer stehender Wohnungen

05.05.2017

Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993, bzw. Änderung vom 1. August 1994 gelten als Rechtsgrundlage für diese Erhebung.

Stichtag: 1. Juni 2017

Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag
- unbesetzt aber bewohnbar sind
- zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Kauf angeboten werden

Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Meldungen bitte bis 31. Mai 2017 an die Einwohnerdienste/Kanzlei.