News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv April 2017
Bekanntmachung des Zuschlages (Art. 34 kVöB)
26.04.2017
Umfang der Vergabe: Lawinenverbauungsprojekt "Schweiffinen IV"
Auftragsart: Lieferauftrag
Auftragnehmer: Krummenacher AG, Kiesweg 16, 3904 Naters
Verfahrensart: offen
Preisangebot: CHF 311‘007.60 (inkl. MwSt.)
Datum des Zuschlages: Gemeinderatssitzung am 23. März 2017
Staatsrat am 12. April 2017
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Dieser Vergabeentscheid kann innert 10 Tagen nach Veröffentlichung (08.05.2017) mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts in Sitten angefochten werden.
Auftragsart: Lieferauftrag
Auftragnehmer: Krummenacher AG, Kiesweg 16, 3904 Naters
Verfahrensart: offen
Preisangebot: CHF 311‘007.60 (inkl. MwSt.)
Datum des Zuschlages: Gemeinderatssitzung am 23. März 2017
Staatsrat am 12. April 2017
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Dieser Vergabeentscheid kann innert 10 Tagen nach Veröffentlichung (08.05.2017) mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts in Sitten angefochten werden.
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
05.04./25.04./15.05.2017
Wiestistrasse
Bereich: Eingang Schönegg bis Hotel Welschen
Dauer: 1. Mai 2017 - 31. Mai 2017
Behinderung: Teilsperrung für Fahrzeuge infolge Werkleitungssanierung
Riedweg
Bereich: Teehäuschen Flora bis Le Refuge
Dauer: 1. Mai 2017 - 31. Mai 2017
Behinderung: Behinderung für Fahrzeuge infolge Mauersanierung
Umleitung: Fussgänger signalisiert
Vispastrasse
Bereich: Hotel Perren bis Getwingbrücke
Dauer: 30. Mai 2017 - 2. Juni 2017
Behinderung: Einseitige Sperrung infolge Belagssanierung
Umleitung: Fussgänger signalisiert
Bahnhofstrasse
Bereich: Calida Shop bis Bayard Sport
Dauer: 2. Mai 2017 - 5. Mai 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagssanierung
Umleitung: Kirchstrasse
Lauberweg
Bereich: Haus Oberdorf bis Lauberhaus
Dauer: 8. Mai 2017 - 12. Mai 2017
Behinderung: Sperrung infolge Belagssanierung
Umleitung: Fussgänger signalisiert
Chrum
Bereich: Haus Rubin bis Haus Achillea
Dauer: 8. Mai 2017 - 11. Mai 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagssanierung
Umleitung: Fussgänger über Wanderweg Trift
Bereich: Eingang Schönegg bis Hotel Welschen
Dauer: 1. Mai 2017 - 31. Mai 2017
Behinderung: Teilsperrung für Fahrzeuge infolge Werkleitungssanierung
Riedweg
Bereich: Teehäuschen Flora bis Le Refuge
Dauer: 1. Mai 2017 - 31. Mai 2017
Behinderung: Behinderung für Fahrzeuge infolge Mauersanierung
Umleitung: Fussgänger signalisiert
Vispastrasse
Bereich: Hotel Perren bis Getwingbrücke
Dauer: 30. Mai 2017 - 2. Juni 2017
Behinderung: Einseitige Sperrung infolge Belagssanierung
Umleitung: Fussgänger signalisiert
Bahnhofstrasse
Bereich: Calida Shop bis Bayard Sport
Dauer: 2. Mai 2017 - 5. Mai 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagssanierung
Umleitung: Kirchstrasse
Lauberweg
Bereich: Haus Oberdorf bis Lauberhaus
Dauer: 8. Mai 2017 - 12. Mai 2017
Behinderung: Sperrung infolge Belagssanierung
Umleitung: Fussgänger signalisiert
Chrum
Bereich: Haus Rubin bis Haus Achillea
Dauer: 8. Mai 2017 - 11. Mai 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagssanierung
Umleitung: Fussgänger über Wanderweg Trift
Feuerverbot im Freien
25.04.2017
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und teils starken Winde hat sich die Wald- und Flurbrandgefahr in den letzten Tagen stark erhöht.
Aus diesem Grund erteilt die Einwohnergemeinde Zermatt für das gesamte Dorfgebiet der Gemeinde
Zermatt ab sofort ein
FEUERVERBOT IM FREIEN.
Trotz der vorhergesagten Niederschläge der kommenden Tage wird die Lage nicht entschärft. Die Bevölkerung wird zur Wachsamkeit und Einhaltung des Verbots aufgefordert.
Bei Beobachtungen von Feuern oder Rauchentwicklungen in Wäldern oder auf Fluren ist unverzüglich die Feuerwehr mittels der Nummer 118 zu alarmieren.
Das Verbot bleibt bis auf dessen Widerruf bestehen.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Aus diesem Grund erteilt die Einwohnergemeinde Zermatt für das gesamte Dorfgebiet der Gemeinde
Zermatt ab sofort ein
FEUERVERBOT IM FREIEN.
Trotz der vorhergesagten Niederschläge der kommenden Tage wird die Lage nicht entschärft. Die Bevölkerung wird zur Wachsamkeit und Einhaltung des Verbots aufgefordert.
Bei Beobachtungen von Feuern oder Rauchentwicklungen in Wäldern oder auf Fluren ist unverzüglich die Feuerwehr mittels der Nummer 118 zu alarmieren.
Das Verbot bleibt bis auf dessen Widerruf bestehen.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Öffentlicher Kehrichtunterstand Wiesti/Zer Bännu - Vorübergehende Verschiebung
13.04.2017
Infolge Strassenarbeiten kann der Kehrrichtunterstand "Wiesti/Zer Bännu" vom 21. April 2017 - 14. Juni 2017 nicht bedient werden.
Die Alternativentsorgungsstelle befindet sich rund 180 Meter weiter südwestlich beim öffentlichen Kehrichtunterstand "Rest. Walliserstube".
Ab dem 15. Juni 2017 wird der Kehrichtunterstand "Wiesti/Zer Bännu" wieder verfügbar sein.
Die Alternativentsorgungsstelle befindet sich rund 180 Meter weiter südwestlich beim öffentlichen Kehrichtunterstand "Rest. Walliserstube".
Ab dem 15. Juni 2017 wird der Kehrichtunterstand "Wiesti/Zer Bännu" wieder verfügbar sein.
Teilrevision Skisportzonenplan Nord 1:10`000
31.03.2017/05.04.2017
Rückfahrtspiste Windegga
Ausbau Beschneiungssystem
Generelle Anpassungen Skisportzonen
Gemäss Artikel 33 ff. des kantonalen Gesetztes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung und den Änderungen vom 13. März 2014, liegt im Gemeindebauamt, die vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 23. März 2017 beschlossene Teiländerung des Skisportzonenplans Nord, vom 31. März bis 19. April 2017 wie folgt auf:
Für die sichere Rückführung der Skisportler aus den Gebieten Sunnegga und Ried soll im Gebiet Windegga eine neue Rückfahrtspiste nach Spiss / Zermatt realisiert werden. Dies erfordert eine lokale Erweiterung der bestehenden Skisportzone um 6`800 m2.
Des Weiteren sollen künftig die bestehenden Pisten Tufternkumme sowie Paradies / Eggen künstlich beschneit werden können. Aufgrund der neuesten Rechtsprechung wird für die technische Beschneiung von Skipisten, die Schaffung einer entsprechenden Nutzungszone im Sinne von Art. 25 kRPG verlangt (Zone für Skisport beschneit). Der Skisportzonenplan soll in diesem Sinne so angepasst werden, dass die technisch beschneibaren Pisten (bestehend sowie geplant) von den nicht beschneiten Pisten explizit planerisch unterschieden werden.
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens sollen zudem diverse, seit der Homologation des Skisportzonenplans im Jahre 2011, homologierte Teilrevisionen in den Gebieten Sunnegga / Leisee, Riffelalp und Howete nachgeführt werden. Abschliessend sollen einzelne Skisportzonen an den effektiven Verlauf der Skipisten und Anlagen angepasst und somit Plandarstellungsfehler behoben, gleichzeitig aber auch nicht mehr benötige Skisportzonen rückgegezont werden.
Die Einwohnergemeinde Zermatt legt nun in diesem Sinne den überarbeiteten Ski-sportzonenplan Nord öffentlich auf. Der überarbeitete Gesamtplan, Detailpläne der be-absichtigen Anpassungen inklusive erläuternder Bericht, sowie Berichte zu den Raum- und Umweltauswirkungen, liegen während 20 Tagen auf der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen direkt berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 20 Tagen an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Skisportzonenplan Nord oder an dem Bau- und Zonenreglement vorgenommen.
Ausbau Beschneiungssystem
Generelle Anpassungen Skisportzonen
Gemäss Artikel 33 ff. des kantonalen Gesetztes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung und den Änderungen vom 13. März 2014, liegt im Gemeindebauamt, die vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 23. März 2017 beschlossene Teiländerung des Skisportzonenplans Nord, vom 31. März bis 19. April 2017 wie folgt auf:
Für die sichere Rückführung der Skisportler aus den Gebieten Sunnegga und Ried soll im Gebiet Windegga eine neue Rückfahrtspiste nach Spiss / Zermatt realisiert werden. Dies erfordert eine lokale Erweiterung der bestehenden Skisportzone um 6`800 m2.
Des Weiteren sollen künftig die bestehenden Pisten Tufternkumme sowie Paradies / Eggen künstlich beschneit werden können. Aufgrund der neuesten Rechtsprechung wird für die technische Beschneiung von Skipisten, die Schaffung einer entsprechenden Nutzungszone im Sinne von Art. 25 kRPG verlangt (Zone für Skisport beschneit). Der Skisportzonenplan soll in diesem Sinne so angepasst werden, dass die technisch beschneibaren Pisten (bestehend sowie geplant) von den nicht beschneiten Pisten explizit planerisch unterschieden werden.
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens sollen zudem diverse, seit der Homologation des Skisportzonenplans im Jahre 2011, homologierte Teilrevisionen in den Gebieten Sunnegga / Leisee, Riffelalp und Howete nachgeführt werden. Abschliessend sollen einzelne Skisportzonen an den effektiven Verlauf der Skipisten und Anlagen angepasst und somit Plandarstellungsfehler behoben, gleichzeitig aber auch nicht mehr benötige Skisportzonen rückgegezont werden.
Die Einwohnergemeinde Zermatt legt nun in diesem Sinne den überarbeiteten Ski-sportzonenplan Nord öffentlich auf. Der überarbeitete Gesamtplan, Detailpläne der be-absichtigen Anpassungen inklusive erläuternder Bericht, sowie Berichte zu den Raum- und Umweltauswirkungen, liegen während 20 Tagen auf der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen direkt berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 20 Tagen an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Skisportzonenplan Nord oder an dem Bau- und Zonenreglement vorgenommen.
Eidg. und Kant. Abstimmung vom 21.05.2017
28.04.2017
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 21. Mai 2017 um über Eidgenössische und Kantonale Vorlagen abzustimmen:
Eidgenössische Vorlage
- Energiegesetz (EnG)
Kantonale Vorlage
- Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtlichen Broschüren
- die Stimmzettel
- die Stimmkuverts
- das Rücksendungsblatt
- den Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das jeweilige Stimmkuvert legen
- die Stimmkuverts dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung, Postfach 345, 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (ED/Kanzlei) während der Schalteröffnungs- zeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag 19. Mai 2017, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Aufgabe bei der Post: spätestens am Dienstag (B-Post) und Donnerstag (A-Post)!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, Stimmzettel, Rücksen-dungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 20. Mai 2017, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 21. Mai 2017, 09.00 - 10.00 Uhr
Eidgenössische Vorlage
- Energiegesetz (EnG)
Kantonale Vorlage
- Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtlichen Broschüren
- die Stimmzettel
- die Stimmkuverts
- das Rücksendungsblatt
- den Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das jeweilige Stimmkuvert legen
- die Stimmkuverts dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung, Postfach 345, 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (ED/Kanzlei) während der Schalteröffnungs- zeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag 19. Mai 2017, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Aufgabe bei der Post: spätestens am Dienstag (B-Post) und Donnerstag (A-Post)!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, Stimmzettel, Rücksen-dungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 20. Mai 2017, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 21. Mai 2017, 09.00 - 10.00 Uhr