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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Februar 2017
Protokoll der ordentlichen Urversammlung vom 7. Februar 2017
24.02.2017
Das Protokoll der ordentlichen Urversammlung vom 7. Februar 2017 kann im PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/protokoll/pur170207.pdf
Einberufung der Urversammlung für die Wahl der Mitglieder des Grossen Rats und des Staatsrats
03.02.2017
Legislaturperiode 2017 - 2020
Wahl des Grossrats (nach Proporzsystem)
Die Wahl des Grossrats findet am Sonntag, 5. März 2017 statt.
Wahl des Staatsrats (nach Majorzsystem)
Die Wahl des Staatsrats findet am Sonntag, 5. März 2017 statt.
Wenn im ersten Wahlgang nicht alle zu wählenden Kandidaten das absolute Mehr erreicht haben, findet der zweiter Wahlgang am Sonntag, 19. März 2017 statt.
Öffnungszeiten Urnen und Wahl-/Stimmlokal
Wahlen Grossrat und Staatsrat
Samstag,4. März 2017, 18.00 - 19.00 Uhr Turnhalle Walka
Sonntag,5. März 2017, 09.00 - 10.00 Uhr Turnhalle Walka
Evtl. 2. Wahlgang Staatsrat
Samstag, 18. März 2017, 18.00 - 19.00 Uhr Einwohnerdienste/Kanzlei
Sonntag, 19. März 2017, 09.00 - 10.00 Uhr Einwohnerdienste/Kanzlei
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren und einem Postbüro übergeben, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig (Art. 14 Abs. 1 VbStA). Die Sendung muss
bei der Gemeindeverwaltung spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, eintreffen
(Art. 14 Abs. 3 VbStA).
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, um 17.00 Uhr.
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- die Kantonsverfassung (KV)
- das Kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (GpolR)
- das Dekret über den Wahlmodus des Grossen Rats vom 09.03.2016
- die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
Wahl des Grossrats (nach Proporzsystem)
Die Wahl des Grossrats findet am Sonntag, 5. März 2017 statt.
Wahl des Staatsrats (nach Majorzsystem)
Die Wahl des Staatsrats findet am Sonntag, 5. März 2017 statt.
Wenn im ersten Wahlgang nicht alle zu wählenden Kandidaten das absolute Mehr erreicht haben, findet der zweiter Wahlgang am Sonntag, 19. März 2017 statt.
Öffnungszeiten Urnen und Wahl-/Stimmlokal
Wahlen Grossrat und Staatsrat
Samstag,4. März 2017, 18.00 - 19.00 Uhr Turnhalle Walka
Sonntag,5. März 2017, 09.00 - 10.00 Uhr Turnhalle Walka
Evtl. 2. Wahlgang Staatsrat
Samstag, 18. März 2017, 18.00 - 19.00 Uhr Einwohnerdienste/Kanzlei
Sonntag, 19. März 2017, 09.00 - 10.00 Uhr Einwohnerdienste/Kanzlei
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren und einem Postbüro übergeben, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig (Art. 14 Abs. 1 VbStA). Die Sendung muss
bei der Gemeindeverwaltung spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, eintreffen
(Art. 14 Abs. 3 VbStA).
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, um 17.00 Uhr.
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- die Kantonsverfassung (KV)
- das Kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (GpolR)
- das Dekret über den Wahlmodus des Grossen Rats vom 09.03.2016
- die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
Resultate Eidg. Abstimmung vom 12.02.2017
12.02.2017
Stimmberechtigte: 2'952
Eingegangene Stimmzettel: 1'101
Stimmbeteiligung: 37.3%
Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
Leere: 5
Ungültige: 22
Gültige Stimmzettel: 1'074
JA: 534
NEIN: 540
Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für Nationalstrassen und den Agglomertionsverkehr (NAF)
Leere: 15
Ungültige: 22
Gültige Stimmzettel: 1'064
JA: 745
NEIN: 319
Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensstandorts Schweiz
(Unternehmenssteuerreformgesetz III)
Leere: 13
Ungültige: 22
Gültige Stimmzettel: 1'066
JA: 623
NEIN: 443
Eingegangene Stimmzettel: 1'101
Stimmbeteiligung: 37.3%
Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
Leere: 5
Ungültige: 22
Gültige Stimmzettel: 1'074
JA: 534
NEIN: 540
Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für Nationalstrassen und den Agglomertionsverkehr (NAF)
Leere: 15
Ungültige: 22
Gültige Stimmzettel: 1'064
JA: 745
NEIN: 319
Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensstandorts Schweiz
(Unternehmenssteuerreformgesetz III)
Leere: 13
Ungültige: 22
Gültige Stimmzettel: 1'066
JA: 623
NEIN: 443
Verwaltungsleitung - Stellenangebot
03.02.2017
Assistentin Verwaltungsleitung (100%)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2017-02-03.pdf
Ordentliche Urversammlung vom 7. Februar 2017 - Ausgang
08.02.2017
Ort: Turnhalle Walka
TeilnehmerInnen: 54 Personen (inkl. 1 nicht stimmberechtigten Person) nahmen an der Urversammlung teil.
Dauer: Innerhalb von einer Stunde sind alle Geschäfte behandelt worden.
Voranschlag 2017
Die Urversammlung hat den Voranschlag 2017 mit 9 Enthaltungen und ohne Gegenstimme genehmigt.
Finanzplanung 2018 – 2021
Die Finanzplanung 2018 - 2021 hat der Souverän zur Kenntnis genommen.
TeilnehmerInnen: 54 Personen (inkl. 1 nicht stimmberechtigten Person) nahmen an der Urversammlung teil.
Dauer: Innerhalb von einer Stunde sind alle Geschäfte behandelt worden.
Voranschlag 2017
Die Urversammlung hat den Voranschlag 2017 mit 9 Enthaltungen und ohne Gegenstimme genehmigt.
Finanzplanung 2018 – 2021
Die Finanzplanung 2018 - 2021 hat der Souverän zur Kenntnis genommen.