Orientierung in der Website


News

Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Oktober 2016

Ausschreibung zum Bewerb - Vergabe einer Taxibewilligung Typ B (Pferdetaxi)

25.10.2016

Die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG) schreibt, gestützt auf Art. 154 des kantonalen Strassengesetzes vom 3. September 1965 (StrG) und des kommunalen Taxireglements vom 5. März 2008 (TR), eine Taxibewilligung Typ B (Pferdetaxi) öffentlich zur Bewerbung aus.

Bezug der Ausschreibungsunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen sind ab Datum der Veröffentlichung bei der EWG, Abteilung Sicherheit, erhältlich.

Eingabefrist
Montag, 19. Dezember 2016 (Poststempel)

Eingabeadresse und Auskunft
Einwohnergemeinde Zermatt, Bernhard Arnold, Leiter Abteilung Sicherheit, Postfach 345, 3920 Zermatt

Formvorschriften
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Aufschrift "Bewerbung Taxibewilligung Typ B – nicht öffnen" einzureichen.

Obligatorische Unterlagen
Die Gesuchsunterlagen müssen die im Ausschreibungsdossier verlangten Unterlagen vollständig enthalten und sind in der deutschen Amtssprache zu halten.

Zulassungsbedingungen
Zum Vergabeverfahren zugelassen sind alle Bewerber, welche die reglementarischen Voraussetzungen des TR erfüllen.

Der Friedensrichter der Gemeinde Zermatt

19.10.2016

- eingesehen das Gesuch Ulrich Imboden AG, Talstrasse 9, 3930 Visp vom 3. August 2016;
- eingesehen die Publikation im Amtsblatt Nr. 37 vom 9. September 2016;
- erwägend, dass innert der Frist von 30 Tagen keine Einsprachen eingegangen sind;

wird nachfolgendes erlassen:

GERICHTLICHES VERBOT

1. Auf den Liegenschaften Nr. 1344, Nr. 1402 und Nr. 1404, Spiss/ Grüebe in Zermatt, ist das offene Parkieren von Fahrzeugen nicht gestattet.

2. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis zu CHF 2'000.- bestraft.

3. Abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.

Resultate Gemeinderatswahlen 2016

16.10.2016

Stimmberechtigte: 2'866

Eingegangene Wahlzettel: 1'858
Stimmbeteiligung in Prozenten: 64.83%


Leere Wahlzettel: 6
Ungültige Wahlzettel: 78
Gültige Wahlzettel: 1'774

Parteistimmen:

Liste Nr. 1 Freie Wähler: 805
Liste Nr. 2 CVP: 4'802
Liste Nr. 3 CSP: 3'132
Liste Nr. 4 Bündnis für Zermatt: 2'204
Liste Nr. 5 SVP: 975
Total Parteistimmen: 12'418

Wahlzahl
: 12'418: 8 (7+1) = 1'552

Sitzverteilung
CVP: 4
CSP: 2
Bündnis für Zermatt: 1
Frei Wähler: 0
SVP: 0


Liste Nr. 1 Freie Wähler
Nicht gewählt:
Marco Imboden mit 270 Stimmen

Liste Nr. 2 CVP
GEWÄHLT:
Gerold Biner mit 1'010 Stimmen (bisher)
Mark Aufdenblatten mit 906 Stimmen (neu)
Romy Biner-Hauser mit 814 Stimmen (bisher)
Marcel Bellwald mit 545 Stimmen (neu)


Nicht gewählt:
Bianca Ballmann mit 464 Stimmen

Liste Nr. 3 CSP
GEWÄHLT:
Anton Lauber mit 742 Stimmen (bisher)
Stefan Anthamatten mit 607 Stimmen (bisher)

Nicht gewählt:
Fabienne Götzenberger mit 503 Stimmen
Markus Julen mit 476 Stimmen
Katja Hächler Lerjen mit 241 Stimmen

Liste Nr. 4 Bündnis für Zermatt
GEWÄHLT:
Iris Kündig Stössel mit 673 Stimmen (bisher)


Nicht gewählt:
Hermann Schaller mit 520 Stimmen
Philipp Fuchs mit 359 Stimmen
Daniel Droz mit 142 Stimmen

Liste Nr. 5 SVP
Nicht gewählt
Aufdenblatten Anton mit 256 Stimmen
Biner Natalie mit 247 Stimmen

Wahlen Richter und Vizerichter 2016

20.09.2016

Sowohl für die Wahl Richter als auch für die Wahl Vizerichter wurde jeweils nur eine Kandidatenliste hinterlegt.

Peter Steffen ist somit als Richter und Roger Zuber als Vizerichter in stiller Wahl gewählt.

Einführung des Signalisationsplans für die Taxistandplätze im Dorfgebiet Zermatt

18.10.2016

Die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG) bringt in Anwendung der Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG), Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation (SSV) und Art. 232 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) den Strassenbenützern nachstehenden Gemeinderatsentscheid zur Kenntnis.

Anbringen folgender Signale
- Signal Nr. 2.49: Halten verboten

Zusatzschild: "Ausgenommen Taxi"
Standorte:
- Wiesti: Platz nördlich Restaurant Walliserstube
- Eischtje: Kurve südlich Hotel Cervo
- Steinmatte: Einmündung Steinmattweg bei alter Backstube Biner
- Steinmatte: Verzweigung Kirch- und Schluhmattstrasse
- Umschlagplatz Spiss: südlicher Bereich des Umschlagplatzes
- Kehrplatz Zen Stecken: südlicher Bereich, angrenzend Kehrplatz

- Signal Nr. 2.49: Halten verboten
Zusatzschild: "Ausgenommen Taxi mit Stationierungsrecht der Gemeinde Zermatt"
Standort: Zermatt Welcome Terminal

Der Plan kann bei der Einwohnergemeinde Zermatt, Abteilung Sicherheit, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen gegen diese Signalisation sind innert dreissig Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt, bis 21. November 2016, schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.

Wahlen Gemeindepräsidentin und Gemeindevizepräsident

18.10.2016

Wahl der Präsidentin und des Vizepräsidenten (nach Majorzsystem)
Die Wahl der Präsidentin und des Vizepräsidenten findet am Sonntag, 13. November 2016 statt.

Öffnungszeiten Urnen und Wahl-/Stimmlokal
Samstag, 12. November 2016, 18.00 - 19.00 Uhr, Turnhalle Walka
Sonntag, 13. November 2016, 11.00 - 12.00 Uhr, Turnhalle Walka

Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post

Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren und einem Postbüro übergeben, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig (Art. 14 Abs. 1 VbStA). Die Sendung muss bei der Gemeindeverwaltung spätestens am Freitag, 11. November 2016, eintreffen (Art. 14 Abs. 3 VbStA).

- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials bei der Gemeindekanzlei während der Schalteröffnungszeiten in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 11. November 2016, 17.00 Uhr.

Gültigkeit der Stimmabgabe
Wählbar sind nur die KandidatInnen der hinterlegten Listen. Es sind dies:

Gemeindepräsidentin:
- Romy Hauser-Biner
- Iris Kündig Stössel

Gemeindevizepräsident:
- Mark Aufdenblatten
- Anton Lauber

Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- das Kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (GPR)
- die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
- den Staatsratsbeschluss vom 17.02.2016 betreffend die Wahl der Gemeindebehörden für die Legislaturperiode 2017 - 2020 (StrB)
- den Zusatzbeschluss des Staatsrats vom 08.07.2016 (StrB)

Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen

28.10.2016

Riedweg
Bereich: Teehäuschen / Flora (Champagnerbar) bis Haus Bergheim
Dauer: 26. September 2016 - 28. Oktober 2016
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Werkleitungseinbaus
Umleitung: Keine

Oberdorfstrasse
Bereich: Einmündung Schälpmattgasse bis Kirchplatz
Dauer: 19. September 2016 - 28. Oktober 2016
Behinderung: Sperrung für Lastwagen infolge Werkleitungssanierung und Pflästerarbeiten
Wartezeiten für Elektrofahrzeugverkehr
Umleitung: über Bachstrasse

Chrum / Englische Kirche
Bereich: Haus Achillea und Haus Rubin
Dauer: 3. Oktober 2016 - 4. November 2016
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: keine