News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv November 2015
Technischer Bericht des Verkehrskonzeptes der Einwohnergemeinde
30.11.2015
Der Kurzbericht kann eingesehen und heruntergeladen werden unter:
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf-dokumente#Verkehrskonzept
Der Friedensrichter der Gemeinde Zermatt
10.11.2015
- eingesehen das Gesuch von Frau Junker-Brigger Pascale, Spiez, vom 11. Juni 2015;
- eingesehen die Publikation im Amtsblatt Nr. 30 vom 24. Juli 2015;
- erwägend, dass innert der Frist von 30 Tagen keine Einsprachen eingegangen sind;
wird nachfolgendes erlassen:
Gerichtliches Verbot
1. Auf den Liegenschaften Nr. 1334, 1337 und 1345, Spiss, Zermatt, und den damit verbundenen ausschliesslichen Nutzungsrechten am Umschwung der Grundparzellen Nr. 1334, 1337 und 1345, Spiss, Zermatt, ist das offene Parkieren von Fahrzeugen nicht gestattet.
2. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis zu CHF 2‘000.- bestraft.
- eingesehen die Publikation im Amtsblatt Nr. 30 vom 24. Juli 2015;
- erwägend, dass innert der Frist von 30 Tagen keine Einsprachen eingegangen sind;
wird nachfolgendes erlassen:
Gerichtliches Verbot
1. Auf den Liegenschaften Nr. 1334, 1337 und 1345, Spiss, Zermatt, und den damit verbundenen ausschliesslichen Nutzungsrechten am Umschwung der Grundparzellen Nr. 1334, 1337 und 1345, Spiss, Zermatt, ist das offene Parkieren von Fahrzeugen nicht gestattet.
2. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis zu CHF 2‘000.- bestraft.
Resultate Kant. Abstimmung vom 29. November 2015
29.11.2015
Stimmberechtigte: 2'858
Eingegangene Stimmzettel: 542
Stimmbeteiligung:18.96 %
Volksinitiative "Jede Stimme zählt"
Leere: 9
Ungültige: 6
Gültige Stimmzettel: 527
JA: 196
NEIN: 331
Dekret vom 16. Dezember 2014 über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015
Leere: 5
Ungültige: 6
Gültige Stimmzettel: 531
JA: 310
NEIN: 221
Eingegangene Stimmzettel: 542
Stimmbeteiligung:18.96 %
Volksinitiative "Jede Stimme zählt"
Leere: 9
Ungültige: 6
Gültige Stimmzettel: 527
JA: 196
NEIN: 331
Dekret vom 16. Dezember 2014 über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015
Leere: 5
Ungültige: 6
Gültige Stimmzettel: 531
JA: 310
NEIN: 221
Einladung zur ordentlichen Urversammlung
06.11.2015
Datum: Dienstag, 1. Dezember 2015
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Turnhalle Walka
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll ordentliche Urversammlung vom 2. Juni 2015
3. Voranschlag 2016 - Erläuterung und Globalgenehmigung
4. Finanzplan 2017 - 2020 – Kenntnisgabe
5. Polizeireglement – Beratung und Genehmigung der Neufassung
6. Varia
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2, 3, 4 und 5 liegen bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung, 1. Stock, zu den Öffnungszeiten auf, wo sie auch bezogen werden können.
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Turnhalle Walka
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll ordentliche Urversammlung vom 2. Juni 2015
3. Voranschlag 2016 - Erläuterung und Globalgenehmigung
4. Finanzplan 2017 - 2020 – Kenntnisgabe
5. Polizeireglement – Beratung und Genehmigung der Neufassung
6. Varia
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2, 3, 4 und 5 liegen bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung, 1. Stock, zu den Öffnungszeiten auf, wo sie auch bezogen werden können.
Resultate 2. Wahlgang Ständerat 2015
01.11.2015
Stimmberechtigte: 2'859
Eingegangene Stimmzettel: 1'015
Stimmbeteiligung: 35.50%
Leere: 13
Ungültige: 13
Gültige Stimmzettel: 989
Stimmen haben erhalten:
Beat RIEDER: 570
Jean-René FOURNIER: 543
Pierre-Alain GRICHTING: 444
Eingegangene Stimmzettel: 1'015
Stimmbeteiligung: 35.50%
Leere: 13
Ungültige: 13
Gültige Stimmzettel: 989
Stimmen haben erhalten:
Beat RIEDER: 570
Jean-René FOURNIER: 543
Pierre-Alain GRICHTING: 444
Kant. Abstimmung vom 29. November 2015
06.11.2015
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 29. November 2015 um über Kantonale Angelegenheiten abzustimmen:
Kantonale Vorlagen:
- Die Volksinitiative "Jede Stimme zählt"
- Das Dekret vom 16. Dezember 2014 über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- das Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- die Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (ED/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 27. November 2015, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 28. November 2015, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 29. November 2015, 11.00 - 12.00 Uhr
Kantonale Vorlagen:
- Die Volksinitiative "Jede Stimme zählt"
- Das Dekret vom 16. Dezember 2014 über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- das Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- die Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (ED/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 27. November 2015, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 28. November 2015, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 29. November 2015, 11.00 - 12.00 Uhr
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
09.11.2015
Spissstrasse
Bereich: Hotel Bahnhof bis untere Mattenstrasse
Dauer: 4. - 6. November 2015
Behinderung: Sperrung für den Fahrzeugverkehr infolge Belagsvorbereitung und -einbau
Umleitung : über Gewingstrasse
Bereich: Hotel Bahnhof bis untere Mattenstrasse
Dauer: 4. - 6. November 2015
Behinderung: Sperrung für den Fahrzeugverkehr infolge Belagsvorbereitung und -einbau
Umleitung : über Gewingstrasse