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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv September 2015
Nationalrats- und Ständeratswahlen für die Legislaturperiode 2016 - 2019
25.10.2015
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 18. Oktober 2015:
- für die Wahl der 8 Abgeordneten in den Nationalrat
- für die Wahl der 2 Abgeordneten in den Ständerat
Nationalratswahlen - "Wahlzettel-Heft"
Wie bereits für die Wahlen 2011 werden die Wahlzettel für die Nationalratswahlen in Form eines "Wahlzettel-Hefts" herausgegeben.
Die amtlichen Wahlzettel (die amtlich hinterlegten Listen und der leere amtliche Wahlzettel) sind in einem "Wahlzettel-Heft" (A5-Format) enthalten. Für die Stimmabgabe hat der Wähler den von ihm ausgewählten Wahlzettel abzureissen und auszufüllen. Das restliche "Wahlzettel-Heft" kann entsorgt werden.
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne wählen will.
Stimmabgabe von Betagten, Kranken oder Behinderten
Personen, die durch Gebrechlichkeit verhindert sind, die zur Ausübung ihres Stimmrechts erforderlichen Handlungen selbst vorzunehmen, können sich an ihrem Wohnort, Aufenthaltsort oder im Stimmlokal durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen. Diese muss das Stimmge-heimnis wahren (Art. 27 GPR).
Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 GPR).
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtlichen Broschüren
- das Wahlzettel-Heft für den Nationalrat
- die Wahlzettel für den Ständerat
- je ein Stimmcouvert (bezeichnet mit der jeweiligen Wahl)
- ein Rücksendungsblatt
- ein Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Wahlzettel in das jeweilige Stimmcouvert legen
- die Stimmcouverts dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen.
- Den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden, oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in die versiegelte Urne werfen.
Die Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag,
16. Oktober 2015, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Der Stimmbürger, der an der Urne wählt muss grundsätzlich das ihm vorgängig zugesandte Material benutzen (Art. 17, Abs. 2 VbStA).
In den Stimmkabinen werden keine "Wahlzettel-Hefte" oder Wahlzettel hinterlegt. Findet sich jedoch im Stimmlokal ein Wahlberechtigter ohne Wahlmaterial ein, so wird ihm auf dessen Nachfrage das für die Ausübung seines Wahlrechts notwendige Material ausgehändigt.
Das Rücksendungsblatt, resp. die Stimmkarte ist mitzubringen.
Wahllokal: Turnhalle Walka
Öffnungszeiten der Urnen
Samstag, 17. Oktober 2015, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 18. Oktober 2015, 11.00 - 12.00 Uhr
Ungültige Stimmabgabe
- postalischer Versand ohne oder ungenügende Frankierung
- Einwurf Übermittlungsumschlag in den Briefkasten Gemeindehaus
- nicht benützen des amtlichen Übermittlungsumschlags und/oder des amtlichen Stimmcouverts
- Rücksendungsblatt ist nicht unterschrieben
- Übermittlungsumschlag enthält das Stimmmaterial von mehreren Stimmbürgern (gruppierter Versand)
- Stimmcouvert enthält Angaben, die auf deren Herkunft schliessen lassen
Wahlzettel sind ungültig, wenn
- sie keinen Namen eines Kandidaten oder einer Kandidatin des Wahlkreises enthalten
- sie nicht amtlich sind
- sie anders als handschriftlich geändert oder ausgefüllt sind
- sie ehrverletzende Äusserungen oder Kennzeichnungen enthalten
- sie doppelt in einem Stimmcouvert sind, sofern sie bezüglich der gleichen Wahl nicht gleichlautend sind; sind sie gleichlautend, ist einer der beiden ungültig
- für die Wahl der 8 Abgeordneten in den Nationalrat
- für die Wahl der 2 Abgeordneten in den Ständerat
Nationalratswahlen - "Wahlzettel-Heft"
Wie bereits für die Wahlen 2011 werden die Wahlzettel für die Nationalratswahlen in Form eines "Wahlzettel-Hefts" herausgegeben.
Die amtlichen Wahlzettel (die amtlich hinterlegten Listen und der leere amtliche Wahlzettel) sind in einem "Wahlzettel-Heft" (A5-Format) enthalten. Für die Stimmabgabe hat der Wähler den von ihm ausgewählten Wahlzettel abzureissen und auszufüllen. Das restliche "Wahlzettel-Heft" kann entsorgt werden.
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne wählen will.
Stimmabgabe von Betagten, Kranken oder Behinderten
Personen, die durch Gebrechlichkeit verhindert sind, die zur Ausübung ihres Stimmrechts erforderlichen Handlungen selbst vorzunehmen, können sich an ihrem Wohnort, Aufenthaltsort oder im Stimmlokal durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen. Diese muss das Stimmge-heimnis wahren (Art. 27 GPR).
Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 GPR).
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtlichen Broschüren
- das Wahlzettel-Heft für den Nationalrat
- die Wahlzettel für den Ständerat
- je ein Stimmcouvert (bezeichnet mit der jeweiligen Wahl)
- ein Rücksendungsblatt
- ein Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Wahlzettel in das jeweilige Stimmcouvert legen
- die Stimmcouverts dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen.
- Den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden, oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in die versiegelte Urne werfen.
Die Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag,
16. Oktober 2015, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Der Stimmbürger, der an der Urne wählt muss grundsätzlich das ihm vorgängig zugesandte Material benutzen (Art. 17, Abs. 2 VbStA).
In den Stimmkabinen werden keine "Wahlzettel-Hefte" oder Wahlzettel hinterlegt. Findet sich jedoch im Stimmlokal ein Wahlberechtigter ohne Wahlmaterial ein, so wird ihm auf dessen Nachfrage das für die Ausübung seines Wahlrechts notwendige Material ausgehändigt.
Das Rücksendungsblatt, resp. die Stimmkarte ist mitzubringen.
Wahllokal: Turnhalle Walka
Öffnungszeiten der Urnen
Samstag, 17. Oktober 2015, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 18. Oktober 2015, 11.00 - 12.00 Uhr
Ungültige Stimmabgabe
- postalischer Versand ohne oder ungenügende Frankierung
- Einwurf Übermittlungsumschlag in den Briefkasten Gemeindehaus
- nicht benützen des amtlichen Übermittlungsumschlags und/oder des amtlichen Stimmcouverts
- Rücksendungsblatt ist nicht unterschrieben
- Übermittlungsumschlag enthält das Stimmmaterial von mehreren Stimmbürgern (gruppierter Versand)
- Stimmcouvert enthält Angaben, die auf deren Herkunft schliessen lassen
Wahlzettel sind ungültig, wenn
- sie keinen Namen eines Kandidaten oder einer Kandidatin des Wahlkreises enthalten
- sie nicht amtlich sind
- sie anders als handschriftlich geändert oder ausgefüllt sind
- sie ehrverletzende Äusserungen oder Kennzeichnungen enthalten
- sie doppelt in einem Stimmcouvert sind, sofern sie bezüglich der gleichen Wahl nicht gleichlautend sind; sind sie gleichlautend, ist einer der beiden ungültig
Evtl. 2. Wahlgang Ständerat vom 1. November 2015 für die Legislaturperiode 2016 - 2019
25.09.2015
Wenn im ersten Wahlgang nicht zwei Kandidatinnen oder Kandidaten das absolute Mehr erreicht
haben, findet ein zweiter Wahlgang statt.
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 1. November 2015:
- für die Wahl des Ständerats (evtl. 2. Wahlgang)
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne wählen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die Wahlzettel
- ein Stimmcouvert
- ein Rücksendungsblatt
- ein Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Wahlzettel in das Stimmcouvert legen
- das Stimmcouvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen.
- Den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden, oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in die versiegelte Urne werfen.
Die Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag,
30. Oktober 2015, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Der Stimmbürger, der an der Urne wählt muss grundsätzlich das ihm vorgängig zugesandte Material benutzen. Findet sich jedoch im Wahllokal ein Wahlberechtigter ohne Wahlmaterial ein, so wird ihm auf dessen Nachfrage das für die Ausübung seines Wahlrechts notwendige Material ausgehändigt.
Das Rücksendungsblatt, resp. die Stimmkarte ist mitzubringen.
Kandidaturen für die Stichwahl
Im zweiten Wahlgang können Kandidatinnen und Kandidaten teilnehmen, die im ersten Wahlgang nicht gewählt wurden, aber mindestens acht Prozent der Stimmen erhalten haben.
Zudem können die Parteien, auf deren Liste eine Kandidatin oder ein Kandidat mehr als acht Prozent der Stimmen erhalten hat:
- eine oder mehrere neue Personen auf die Liste setzen;
- eine oder mehrere Personen auf der Liste ersetzen.
Wenn im zweiten Wahlgang nur noch ein Sitz zu besetzen ist, darf auf dem Wahlzettel nur ein Name stehen, sonst ist der Wahlzettel ungültig (Kantonales Gesetz über die politischen Rechte, Art. 77 Abs. 1 i).
Wahllokal: Büro Einwohnerdienste/Kanzlei
Öffnungszeiten der Urnen
Samstag, 31. Oktober 2015, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 1. November 2015, 11.00 - 12.00 Uhr
Stille Wahl
Werden für den 2. Wahlgang nur so viele Kandidaten vorgeschlagen, als Sitze zu vergeben sind, so findet keine Wahl statt. Die Kandidaten gelten in stiller Wahl als gewählt.
haben, findet ein zweiter Wahlgang statt.
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 1. November 2015:
- für die Wahl des Ständerats (evtl. 2. Wahlgang)
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne wählen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die Wahlzettel
- ein Stimmcouvert
- ein Rücksendungsblatt
- ein Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Wahlzettel in das Stimmcouvert legen
- das Stimmcouvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen.
- Den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden, oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in die versiegelte Urne werfen.
Die Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag,
30. Oktober 2015, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Der Stimmbürger, der an der Urne wählt muss grundsätzlich das ihm vorgängig zugesandte Material benutzen. Findet sich jedoch im Wahllokal ein Wahlberechtigter ohne Wahlmaterial ein, so wird ihm auf dessen Nachfrage das für die Ausübung seines Wahlrechts notwendige Material ausgehändigt.
Das Rücksendungsblatt, resp. die Stimmkarte ist mitzubringen.
Kandidaturen für die Stichwahl
Im zweiten Wahlgang können Kandidatinnen und Kandidaten teilnehmen, die im ersten Wahlgang nicht gewählt wurden, aber mindestens acht Prozent der Stimmen erhalten haben.
Zudem können die Parteien, auf deren Liste eine Kandidatin oder ein Kandidat mehr als acht Prozent der Stimmen erhalten hat:
- eine oder mehrere neue Personen auf die Liste setzen;
- eine oder mehrere Personen auf der Liste ersetzen.
Wenn im zweiten Wahlgang nur noch ein Sitz zu besetzen ist, darf auf dem Wahlzettel nur ein Name stehen, sonst ist der Wahlzettel ungültig (Kantonales Gesetz über die politischen Rechte, Art. 77 Abs. 1 i).
Wahllokal: Büro Einwohnerdienste/Kanzlei
Öffnungszeiten der Urnen
Samstag, 31. Oktober 2015, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 1. November 2015, 11.00 - 12.00 Uhr
Stille Wahl
Werden für den 2. Wahlgang nur so viele Kandidaten vorgeschlagen, als Sitze zu vergeben sind, so findet keine Wahl statt. Die Kandidaten gelten in stiller Wahl als gewählt.
Vernehmlassung
15.09.2015
Signalisation
Die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG) bringt in Anwendung von Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr, Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation und Art. 232 des kantonalen Strassengesetzes nachstehende Signalisation zur Kenntnis:
Einführung des Signalisationsplans für die Lawinenwarnanlage Lüegelti / Schusslobina auf dem Gemeindegebiet Zermatt.
Die Unterlagen können während den ortsüblichen Öffnungszeiten bei der EWG, Abteilung Sicherheit, eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen diese Signalisation sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt, bis 19. Oktober 2015, schriftlich an die EWG zu richten.
Die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG) bringt in Anwendung von Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr, Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation und Art. 232 des kantonalen Strassengesetzes nachstehende Signalisation zur Kenntnis:
Einführung des Signalisationsplans für die Lawinenwarnanlage Lüegelti / Schusslobina auf dem Gemeindegebiet Zermatt.
Die Unterlagen können während den ortsüblichen Öffnungszeiten bei der EWG, Abteilung Sicherheit, eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen diese Signalisation sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt, bis 19. Oktober 2015, schriftlich an die EWG zu richten.
Bauabteilung - Stellenangebot
09.09.2015
Wir sind eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Zugunsten der Bevölkerung und der Feriengäste erbringen wir im Bauwesen und in der Raumplanung einen umfangreichen Service public. In unserer Bauabteilung ist eine Vollzeitstelle im Jobsharing neu zu besetzen. Wir suchen eine/n:
Kaufm. Sachbearbeiter/in (80%)
Ihr Aufgabengebiet
Sie führen die Baubewilligungskontrolle und haben Kontakt mit Bauherrschaften und Planern. Daneben unterstützen Sie das Bauabteilungs-Team in allen administrativen und organisatorischen Aufgaben.
Ihr Profil
Als pflichtbewusste und belastbare Person verfügen Sie über einen kaufmännischen Lehrabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Sie beherrschen die Office-Anwenderprogramme und besitzen vorzugsweise einige Jahre Berufserfahrung.
Sie zeigen Interesse für bau- und planungsrechtliche Themen und haben eine sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise. Fremdsprachenkenntnisse (Französisch) sind von Vorteil.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wenn Sie diese interessante Aufgabe in einem angenehmen Umfeld anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Eintritt
1. Dezember 2015 oder nach Vereinbarung
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 25. September 2015 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
Kaufm. Sachbearbeiter/in (80%)
Ihr Aufgabengebiet
Sie führen die Baubewilligungskontrolle und haben Kontakt mit Bauherrschaften und Planern. Daneben unterstützen Sie das Bauabteilungs-Team in allen administrativen und organisatorischen Aufgaben.
Ihr Profil
Als pflichtbewusste und belastbare Person verfügen Sie über einen kaufmännischen Lehrabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Sie beherrschen die Office-Anwenderprogramme und besitzen vorzugsweise einige Jahre Berufserfahrung.
Sie zeigen Interesse für bau- und planungsrechtliche Themen und haben eine sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise. Fremdsprachenkenntnisse (Französisch) sind von Vorteil.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wenn Sie diese interessante Aufgabe in einem angenehmen Umfeld anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Eintritt
1. Dezember 2015 oder nach Vereinbarung
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 25. September 2015 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
oliver.summermatter@zermatt.net
Bauabteilung - Stellenangebot
01.09.2015
Das Matterhorndorf ist eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Zugunsten der Bevölkerung und der Feriengäste erbringen wir in der Bauabteilung einen umfangreichen Service public. Diese Aufgabe ist vielfältig, herausfordernd und spannend. In unserer Bauabteilung ist eine Vollzeitstelle neu zu besetzen. Wir suchen eine/n:
Technische/n Mitarbeiter/in (100%)
Ihr Aufgabengebiet
Sie behandeln die Baugesuche und haben Kontakt mit Bauherrschaften und Planern. Daneben unterstützen Sie das Bauabteilungsteam in allen Aufgaben in den Bereichen Raumplanung, Geoinformationssystem u.a.m.
Ihr Profil
Als pflichtbewusste und belastbare Person verfügen Sie idealerweise über eine technische Ausbildung oder über eine gleichwertige Qualifikation kombiniert mit einem technischen Flair.
Sie verfügen über Kennnisse im Bau- und Planungsrecht und haben eine gewandte mündliche sowie schriftliche Ausdrucksweise. Einige Jahre Berufserfahrung, gute Office-Anwenderkenntnisse sowie Fremdsprachenkenntnisse (Französisch) runden ihr Profil ab.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wenn Sie diese interessante Aufgabe in einem angenehmen Umfeld anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Eintritt
1. Dezember 2015 oder nach Vereinbarung
Auskünfte erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 10. September 2015 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
Technische/n Mitarbeiter/in (100%)
Ihr Aufgabengebiet
Sie behandeln die Baugesuche und haben Kontakt mit Bauherrschaften und Planern. Daneben unterstützen Sie das Bauabteilungsteam in allen Aufgaben in den Bereichen Raumplanung, Geoinformationssystem u.a.m.
Ihr Profil
Als pflichtbewusste und belastbare Person verfügen Sie idealerweise über eine technische Ausbildung oder über eine gleichwertige Qualifikation kombiniert mit einem technischen Flair.
Sie verfügen über Kennnisse im Bau- und Planungsrecht und haben eine gewandte mündliche sowie schriftliche Ausdrucksweise. Einige Jahre Berufserfahrung, gute Office-Anwenderkenntnisse sowie Fremdsprachenkenntnisse (Französisch) runden ihr Profil ab.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wenn Sie diese interessante Aufgabe in einem angenehmen Umfeld anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Eintritt
1. Dezember 2015 oder nach Vereinbarung
Auskünfte erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 10. September 2015 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
oliver.summermatter@zermatt.net
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
11.08 / 11.09 / 15.09 / 16.09. / 24.09. / 21.10. / 02.11. / 09.11.2015
Staldenstrasse
Bereich: Einmündung Schluhmattstrasse in Staldenstrasse beim Restaurant Waldhaus bis zum Spielplatz Winkelmatten
Dauer: 28. September 2015 - 13. November 2015
Behinderung: Sperrung für den Fahrzeugverkehr infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: über die Schluhmattstrasse
Bereich: Einmündung Schluhmattstrasse in Staldenstrasse beim Restaurant Waldhaus bis zum Spielplatz Winkelmatten
Dauer: 28. September 2015 - 13. November 2015
Behinderung: Sperrung für den Fahrzeugverkehr infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: über die Schluhmattstrasse
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
15.09. / 24.09.2015
Steinmattstrasse
Bereich: Kreuzung Ried- / Kirchstrasse bis Einmündung Brunnmattgasse
Dauer: 23. - 25. September 2015 Teilsperrung und 28./29. September 2015 Totalsperrung
Behinderung: infolge Belagssanierung
Umleitung: über die Kirchstrasse
Schluhmattstrasse
Bereich: Einmündung der Staldenstrasse beim Restaurant Waldhaus bis zur Bushaltestelle "Wichje" bei der Findelbachbrücke
Dauer: witterungsbedingt auf unbestimmte Zeit verschoben
Behinderung: Sperrung infolge Einbau des Deckbelags
Umleitung: für Fussgänger und Elektrofahrzeuge über den Moosweg
Vispastrasse
Bereich: Sunneggaexpress bis Wiestibrücke (Einmündung Sunneggastrasse)
Dauer: 21. September 2015 - 23. September 2015 (witterungsbedingte Verschiebung ist möglich)
Behinderung: Sperrung infolge Belageinbau
Umleitung: über die Matterstrasse
Kirchstrasse
Bereich: Kreuzung Steinmattstrasse bis Kirchbrücke
Dauer: 15. September 2015 (witterungsbedingte Verschiebung ist möglich)
Behinderung: Sperrung infolge Einbau des Deckbelags
Umleitung: über die Steinmatt- und Luchernstrasse
Bereich: Kreuzung Ried- / Kirchstrasse bis Einmündung Brunnmattgasse
Dauer: 23. - 25. September 2015 Teilsperrung und 28./29. September 2015 Totalsperrung
Behinderung: infolge Belagssanierung
Umleitung: über die Kirchstrasse
Schluhmattstrasse
Bereich: Einmündung der Staldenstrasse beim Restaurant Waldhaus bis zur Bushaltestelle "Wichje" bei der Findelbachbrücke
Dauer: witterungsbedingt auf unbestimmte Zeit verschoben
Behinderung: Sperrung infolge Einbau des Deckbelags
Umleitung: für Fussgänger und Elektrofahrzeuge über den Moosweg
Vispastrasse
Bereich: Sunneggaexpress bis Wiestibrücke (Einmündung Sunneggastrasse)
Dauer: 21. September 2015 - 23. September 2015 (witterungsbedingte Verschiebung ist möglich)
Behinderung: Sperrung infolge Belageinbau
Umleitung: über die Matterstrasse
Kirchstrasse
Bereich: Kreuzung Steinmattstrasse bis Kirchbrücke
Dauer: 15. September 2015 (witterungsbedingte Verschiebung ist möglich)
Behinderung: Sperrung infolge Einbau des Deckbelags
Umleitung: über die Steinmatt- und Luchernstrasse