News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Juli 2015
Der Friedensrichter der Gemeinde Zermatt
23.07.2015
Frau Junker-Brigger Pascal, 3700 Spiez stellt folgendes Gesuch um Erlass eines richterlichen Parkierungsverbotes gemäss Art. 258 ZPO mit dem Hinweis auf ihre Eigentumsrechte an der StWE-Nr. 1334/01–1334/04 und an den Parzellen Nr. 1337 und Nr. 1345 und dem damit verbundenen ausschliesslichen Nutzungsrecht am Umschwung der Grundparzellen Nr. 1334, Nr. 1337 und Nr. 1345, nämlich:
Für die Grundparzellen Nr. 1334, Nr. 1337 und Nr. 1345, Plan Nr. 7, Gemeinde Zermatt, ist ein unbefristetes gerichtliches Verbot mit folgendem Inhalt zu erlassen:
"Auf den Liegenschaften Nr. 1334, Nr. 1337 und Nr. 1345 ist das offene Parkieren von Fahrzeugen nicht gestattet. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO, mit einer Busse bis CHF 2'000.- bestraft."
Richterliche Verfügung
Wer das gerichtliche Verbot nicht anerkennen will, kann innert 30 Tagen mit Hinweis auf Art. 260, Abs. 1, ZPO, nach öffentlicher Bekanntmachung Einsprache beim erlassenen Gericht erheben.
Für die Grundparzellen Nr. 1334, Nr. 1337 und Nr. 1345, Plan Nr. 7, Gemeinde Zermatt, ist ein unbefristetes gerichtliches Verbot mit folgendem Inhalt zu erlassen:
"Auf den Liegenschaften Nr. 1334, Nr. 1337 und Nr. 1345 ist das offene Parkieren von Fahrzeugen nicht gestattet. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO, mit einer Busse bis CHF 2'000.- bestraft."
Richterliche Verfügung
Wer das gerichtliche Verbot nicht anerkennen will, kann innert 30 Tagen mit Hinweis auf Art. 260, Abs. 1, ZPO, nach öffentlicher Bekanntmachung Einsprache beim erlassenen Gericht erheben.
Vernehmlassung
23.07.2015
Signalisation
Die Einwohnergemeinde Zermatt bringt in Anwendung der Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr, Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation und Art. 232 des Strassengesetzes den Strassenbenützer nachstehenden Entscheid zur Kenntnis, gegen den innert 30 Tagen Beschwerde bei der Einwohnergemeinde Zermatt eingereicht werden kann.
Einführung des Signalisations- und Markierungsplans für den Bikeweg Visp - Zermatt auf dem Gemeindegebiet.
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung von Zermatt (Bauabteilung) während den ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Einwohnergemeinde Zermatt bringt in Anwendung der Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr, Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation und Art. 232 des Strassengesetzes den Strassenbenützer nachstehenden Entscheid zur Kenntnis, gegen den innert 30 Tagen Beschwerde bei der Einwohnergemeinde Zermatt eingereicht werden kann.
Einführung des Signalisations- und Markierungsplans für den Bikeweg Visp - Zermatt auf dem Gemeindegebiet.
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung von Zermatt (Bauabteilung) während den ortsüblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Grosse Waldbrandgefahr - Generelles Feuerverbot im Freien
24.07.2015
Der Staatsrat des Kantons Wallis hat einen Beschluss um ein generelles Feuerverbot im Freien mit sofortiger Wirkung für das gesamte Kantonsgebiet gefasst. Er fordert die Bevölkerung auf, die Anordnungen der Gemeindebehörden strikte zu befolgen und alles zu unternehmen, damit die Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensässen und Wohnzonen von Bränden verschont bleiben. Dies gilt auch für das Abfeuern von Feuerwerk.
Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet. Ausser einigen Gewittern wird es in den nächsten Tagen kaum regnen. Die Böden sind stark ausgetrocknet und die Vegetationsentwicklung ist gehemmt. Bei dieser trockenen Witterung, den warmen Winden und den hohen Temperaturen ist die Feuergefahr maximal. Wald, Wiesen und Gestrüpp sind die sensibelsten Zonen.
Staatsrat Jacques Melly, Vorsteher des Departementes für Verkehr, Bau und Umwelt hat deshalb einen Beschluss um ein generelles Feuerverbot im Freien gefasst. Dies gilt auch für das Abfeuern von Feuerwerk für die bevorstehenden Anlässe und für alle 1. Augustfeiern.
Die Verantwortlichen der Verkaufsstellen von Feuerwerk oder anderen Feuerwerksartikel zu Vergnügungszwecken, sind gebeten Ihre Kundschaft vor dem Kauf über diese Massnahme zu informieren. Ein dreisprachiges Plakat kann unter http://www.vs.ch (Wald und Landschaft, generelles Feuerverbot im Freien)herunter geladen werden.
Die Benützung von Gas- und Elektrogrillen wird toleriert unter folgenden sicherheitstechnischen Massnahmen: Der Grill oder ein entsprechendes Stromaggregat muss auf einer festen Unterlage abgestellt werden (Beton, Teer) und auf jeden Fall ist es untersagt einen Grill direkt auf eine nicht feuerfeste Unterlage (Wald, dürres Gras, usw.) abzustellen. Die nötigen Löschmittel für den Ersteinsatz sind in genügender Anzahl vorhanden und bereitzustellen. (Löscher, Gartenschlauch, usw.)
Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens 3 Tagen zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen. Bei einer wesentlichen Veränderung der Lage werden neue Massnahmen getroffen und neu informiert.
Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium ver-antwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.
Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:
ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN
François Fellay, Ingenieur Naturgefahren, 079 788 35 70
Alban Brigger, Kreischef Oberwallis, 076 388 19 68
Eric Senggen, Chef des Amtes für Feuerwesen, 079 613 44 60
Aktuelle Waldbrandgefahr unter:
Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet. Ausser einigen Gewittern wird es in den nächsten Tagen kaum regnen. Die Böden sind stark ausgetrocknet und die Vegetationsentwicklung ist gehemmt. Bei dieser trockenen Witterung, den warmen Winden und den hohen Temperaturen ist die Feuergefahr maximal. Wald, Wiesen und Gestrüpp sind die sensibelsten Zonen.
Staatsrat Jacques Melly, Vorsteher des Departementes für Verkehr, Bau und Umwelt hat deshalb einen Beschluss um ein generelles Feuerverbot im Freien gefasst. Dies gilt auch für das Abfeuern von Feuerwerk für die bevorstehenden Anlässe und für alle 1. Augustfeiern.
Die Verantwortlichen der Verkaufsstellen von Feuerwerk oder anderen Feuerwerksartikel zu Vergnügungszwecken, sind gebeten Ihre Kundschaft vor dem Kauf über diese Massnahme zu informieren. Ein dreisprachiges Plakat kann unter http://www.vs.ch (Wald und Landschaft, generelles Feuerverbot im Freien)herunter geladen werden.
Die Benützung von Gas- und Elektrogrillen wird toleriert unter folgenden sicherheitstechnischen Massnahmen: Der Grill oder ein entsprechendes Stromaggregat muss auf einer festen Unterlage abgestellt werden (Beton, Teer) und auf jeden Fall ist es untersagt einen Grill direkt auf eine nicht feuerfeste Unterlage (Wald, dürres Gras, usw.) abzustellen. Die nötigen Löschmittel für den Ersteinsatz sind in genügender Anzahl vorhanden und bereitzustellen. (Löscher, Gartenschlauch, usw.)
Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens 3 Tagen zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen. Bei einer wesentlichen Veränderung der Lage werden neue Massnahmen getroffen und neu informiert.
Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium ver-antwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.
Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:
ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN
François Fellay, Ingenieur Naturgefahren, 079 788 35 70
Alban Brigger, Kreischef Oberwallis, 076 388 19 68
Eric Senggen, Chef des Amtes für Feuerwesen, 079 613 44 60
Aktuelle Waldbrandgefahr unter:
https://gemeinde.zermatt.ch/link/www.vs.ch/waldbrandgefahr
Sperrung Matterhorn am 14. Juli 2015
27.05.2015
Zum Gedenken an die Verunglückten der Erstbesteigung hat der Gemeinderat von Zermatt beschlossen, das Matterhorn am 14. Juli 2015 für jegliche Aktivitäten den ganzen Tag zu sperren.
Gemeindebibliothek - Stellenangebot
10.07.2015
Das Matterhorndorf ist eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Zugunsten der Bevölkerung und der Feriengäste erbringen wir einen grossen Service public. Unsere Gemeindebibliothek wird neu organisiert und es sind zwei Teilzeitstellen im Jobsharing neu zu besetzen. Wir suchen:
2 Mitarbeitende für die Gemeindebibliothek (total 50 %)
Ihr Aufgabengebiet
Vielfältige Arbeiten in einer lebhaften und gut besuchten öffentlichen Gemeindebibliothek. Empfang und Beratung der Kundschaft, Aufbereitung und Ausleihe der Medien sowie Pflege des gesamten Bestandes.
Ihr Profil
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung und besitzen eine gute Allgemeinbildung. Sie sind flexibel, teamfähig und interessieren sich für das Literatur- und Kulturgeschehen. Selbständigkeit, gute mündliche Fremdsprachenkenntnisse sowie eine effiziente Arbeitsweise runden Ihr Profil ab.
Die Gemeindebibliothek ist auch Anlaufstelle für zahlreiche Feriengäste. Sie haben ein Flair im Umgang mit Menschen, informieren und betreuen diese kompetent, freundlich und zuvorkommend.
Sie haben den Einführungskurs für Gemeindebibliotheken besucht oder sind bereit, diesen zu absolvieren.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Eintritt
1. November 2015 oder nach Vereinbarung
Auskünfte erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 24. Juli 2015 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
2 Mitarbeitende für die Gemeindebibliothek (total 50 %)
Ihr Aufgabengebiet
Vielfältige Arbeiten in einer lebhaften und gut besuchten öffentlichen Gemeindebibliothek. Empfang und Beratung der Kundschaft, Aufbereitung und Ausleihe der Medien sowie Pflege des gesamten Bestandes.
Ihr Profil
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung und besitzen eine gute Allgemeinbildung. Sie sind flexibel, teamfähig und interessieren sich für das Literatur- und Kulturgeschehen. Selbständigkeit, gute mündliche Fremdsprachenkenntnisse sowie eine effiziente Arbeitsweise runden Ihr Profil ab.
Die Gemeindebibliothek ist auch Anlaufstelle für zahlreiche Feriengäste. Sie haben ein Flair im Umgang mit Menschen, informieren und betreuen diese kompetent, freundlich und zuvorkommend.
Sie haben den Einführungskurs für Gemeindebibliotheken besucht oder sind bereit, diesen zu absolvieren.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Eintritt
1. November 2015 oder nach Vereinbarung
Auskünfte erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 24. Juli 2015 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
oliver.summermatter@zermatt.net
Grosse Waldbrandgefahr - Feuerverbot im Wald und seiner Umgebung
10.07.2015
Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet. Die Böden sind stark ausgetrocknet. Bei dieser warmen und trockenen Witterung, sowie den herrschenden Winden fordert der Chef des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt die Bevölkerung auf, die Anordnungen der Gemeindebehörden strikte zu befolgen und alles zu unternehmen, damit unsere Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensässen und Wohnzonen von Bränden verschont bleiben.
"Meteo Schweiz" vermeldet für die nächsten Tage kaum Niederschläge. In den nächsten Tagen bleibt die grosse Gefahr von Wald- und Flurbränden bestehen und wird zunehmen. Der Chef des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU) hat deshalb einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Es gilt ein sofortiges Verbot von Feuern im Wald und in seiner unmittelbaren Umgebung.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens 3 Tagen zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen. Bei einer wesentlichen Veränderung der Lage werden neue Massnahmen getroffen und die Gemeinden und die Medien des Kantons Wallis neu informiert.
Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.
Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:
ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN
Auskunftspersonen:
- Philipp Gerold, Ingenieur Waldbewirtschaftung, Dienststelle für Wald und Landschaft,
Tel. 027 606 32 30 oder 079 413 36 56
- Eric Senggen, Chef des kantonalen Amtes für Feuerwesen, Tel. 027 606 70 56
Aktuelle Waldbrandgefahr unter:
"Meteo Schweiz" vermeldet für die nächsten Tage kaum Niederschläge. In den nächsten Tagen bleibt die grosse Gefahr von Wald- und Flurbränden bestehen und wird zunehmen. Der Chef des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU) hat deshalb einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Es gilt ein sofortiges Verbot von Feuern im Wald und in seiner unmittelbaren Umgebung.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens 3 Tagen zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen. Bei einer wesentlichen Veränderung der Lage werden neue Massnahmen getroffen und die Gemeinden und die Medien des Kantons Wallis neu informiert.
Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.
Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:
ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN
Auskunftspersonen:
- Philipp Gerold, Ingenieur Waldbewirtschaftung, Dienststelle für Wald und Landschaft,
Tel. 027 606 32 30 oder 079 413 36 56
- Eric Senggen, Chef des kantonalen Amtes für Feuerwesen, Tel. 027 606 70 56
Aktuelle Waldbrandgefahr unter:
https://gemeinde.zermatt.ch/link/www.vs.ch/waldbrandgefahr
Strassensperrungen - 14. Gornergrat Zermatt Marathon
02.07.2015
Datum: 03.07.2015
Bereich: Bahnhofstrasse
Zeit: 17.00 - 17.30 Uhr
Datum: 04.07.2015
Bereich: Bahnhofstrasse (Bahnhof bis Kirchplatz)
Zeit: 09.20 - 12.15 Uhr
Bereich: Getwingstrasse
Zeit: 09.20 - 12.20 Uhr
Bereich: Seilerwiesenstasse
Zeit: 10.00 - 10.30
Bereich: Bahnhofstrasse
Zeit: 17.00 - 17.30 Uhr
Datum: 04.07.2015
Bereich: Bahnhofstrasse (Bahnhof bis Kirchplatz)
Zeit: 09.20 - 12.15 Uhr
Bereich: Getwingstrasse
Zeit: 09.20 - 12.20 Uhr
Bereich: Seilerwiesenstasse
Zeit: 10.00 - 10.30