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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Februar 2015

Rodungsgesuch

04.02.2015

Im Einverständnis der kantonalen Dienststelle für Wald und Landschaft (DWL) und in Anwendung von Artikel 15 des Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren vom 14. September 2011 sowie von Artikel 8 der Verordnung über den Wald und die Naturgefahren vom 30. Januar 2013 veröffentlicht die Gemeinde Zermatt das nachfolgende Rodungsdossier bzw. Gesuch zur Rodung von Wald.

Gesuchstellerin: Zermatt Bergbahnen AG
Zweck: Erneuerung Holzrahmenverbau Rückfahrtspiste Stafel/Bielti - Furi, Zermatt
Standort: Bielti (Koordinaten 624'900/97'300)
Flächen: definitive Rodung von 190 m2
Rodungsersatz: Ehemalige Piste Tuftern - Patrullarve (625'880 / 97'170)

Das Rodungsgesuch steht im Zusammenhang mit dem im kantonalen Amtsblatt Nr. 41 vom 11. Oktober 2013 bereits publizierten Baugesuch "Bau Böschung aus Holzstämmen, Verbreiterung Skipiste".

Die Unterlagen können bei der Bauabteilung der Gemeinde Zermatt während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innert dreissig Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung von Zermatt einzureichen.

Abfallwesen – Revision Gebührenmodell - öffentliche Informationsveranstaltungen

11.02.2015

Die Einwohnergemeinde Zermatt führt im Zusammenhang mit der Revision der Gebührenordnung des Abfallreglements mehrere Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung von Zermatt durch. Diese finden wie folgt statt:

Datum: 11.02.2015
Zeit: 15.00 Uhr
Ort: Turnhalle Walka
Zielgruppe: Hotelierverein, Wirteverein, Gastro Valais Sektion Zermatt

Datum: 18.02.2015
Zeit: 15.00 Uhr
Ort: Turnhalle Walka
Zielgruppe: Bevölkerung

Datum: 19.02.2015
Zeit: 19.30
Ort: Turnhalle Walka
Zielgruppe: Bevölkerung

Anpassung Sockelgebühr
Gemäss dem homologierten kommunalen Abfallreglement wird neben der mengenabhängi-gen Gebühr (Gebührensack / Gebührenplombe) zusätzlich eine Sockelgebühr erhoben. Diese wird für die verschiedenen Kategorien anhand der Kubatur berechnet. Aufgrund der vorliegenden Ansätzen resp. den dadurch generierten Einnahmen ist es nicht möglich, die Aufwendungen gemäss den reglementarischen Bestimmungen mindestens zu 90% zu decken. Eine Anpassung des Gebührenmodells ist somit unumgänglich. Die EWG hat in den vergangenen Monaten ein neues Gebührenmodell erarbeitet, welches folgende Änderungen vorsieht:

1. Grundgebühr / Sockelgebühr
neues Gebührenmodell mit 4 Grundtaxen-Kategorien
2. Rabattsystem bei privaten Containern
Wegfall des Rabattsystems
3. Entsorgungsgebühr Sperrgut
Erhöhung der Entsorgungsgebühr

Seit der Einführung des Verursacherprinzips sowie der Separierung der bioorganischen Abfälle haben sich die verschiedenen gesammelten Abfallfraktionen sehr unterschiedlich entwickelt. Umso wichtiger, notwendiger und dringender sind die oben aufgeführten Anpassungen. Die Umsetzung setzt die Zustimmung des Souveräns voraus.

Urversammlung
Es ist geplant, dass die Bevölkerung baldmöglichst an der kommenden ausserordentlichen Urversammlung über diese Anpassungen in der Gebührenordnung des Abfallreglements entscheidet

Eidg. Abstimmung vom 8. März 2015

13.02.2015

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 8. März 2015 um über die Eidgenössische Vorlagen abzustimmen:

- Volksinitiative vom 5. November 2012 "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"

- Volksinitiative vom 17. Dezember 2012 "Energie- statt Mehrwertsteuer"

Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.

Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag

Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (ED/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen.

Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 6. März 2015, 17.00 Uhr).

Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksen-dungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.

Stimmlokal: Büro Einwohnerdienste / Kanzlei

Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 7. März 2015, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 8. März 2015, 11.00 - 12.00 Uhr

Projektänderung Sesselbahn "Joscht - Hirli"

24.02.2015

Die Dienststelle für Strassen, Verkehr und Flussbau, Sektion Verkehr, auf Verlangen des Bundesamtes für Verkehr und laut Art. 9 ff SebG und Art. 11ff der Seilbahnverordnung (SebV, SR 743.011) schreibt folgendes Projekt zur öffentlichen Vernehmlassung aus:

Projektänderung des Plangenehmigungsverfahrens für den Bau einer 6-er Sesselbahn „Joscht - Hirli“ als Ersatz für den Skilift „Hörnli“ durch die Zermatt Berbahnen AG Gemeinde Zermatt

Bauvorhaben
Im ursprünglichen Projekt waren bei Tal- und Bergstation neuartige Dachgestaltungen aus Stahl und Glas geplant. Die Gesuchstellerin hat auf die geplante Dachgestaltung verzichtet und sieht vor, konventionelle Stationsabdeckungen zu realisieren. Die anderen Projekt-elemente bleiben gleich.

Seilbahnprojekte im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren sind gemäss Ziffer 60.1 zum Anhang der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, SR 814.011) UVP-pflichtig. Die Gesuchstellerin hat den Projektunterlagen eine Ergänzung zum Umweltbericht gemäss Artikel 8a UVPV beigelegt.

Die Projektunterlagen können vom 23. Februar 2015 bis zum 24. März 2015 bei der Bauabteilung der Gemeinde Zermatt, sowie bei der Dienststelle für Strassen, Verkehr und Flussbau, Sektion Verkehr, Rue des Creusets 5, Gebäude Mutua, in Sitten während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Wer nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen 1, 3003 Bern. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 13 Abs. 3 SebG).

Die Bauten und Anlagen sind ausgesteckt bzw. markiert. Einwände gegen die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).

Technische Dienste - Stellenangebot

23.02.2015

Das Matterhorndorf ist eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Zugunsten der Bevölkerung und der Feriengäste erbringen wir beim Technischen Dienst einen umfangreichen Service public. Diese Aufgabe ist vielseitig, herausfordernd und spannend. Für die Abteilung Technische Dienste suchen wir eine/n Jahresmitarbeiter/in als:

Landschaftsgärtner / Allrounder (100%)

Ihr Aufgabengebiet

Sie sind zuständig für die Arbeiten in sämtlichen Parkanlagen (u.a. Pflege, Umgestaltung, Bewirtschaftung der Pflanzen und Bäume). Sie unterstützen zudem unser Technische Dienste-Team bei seinen vielfältigen Arbeiten (Strassen- und Wanderwege) und werden überall dort eingesetzt, wo hohe Priorität besteht.

Ihr Profil
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Landschaftsgärtner oder eine gleichwertige Ausbildung sowie über einige Jahre Berufserfahrung. Als engagierte, flexible und belastbare Persönlichkeit sind Sie selbständiges und exaktes Arbeiten gewohnt. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung.

Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine sichere Anstellung und eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team sowie gute Sozialleistungen. Wenn Sie diese Tätigkeit in einem angenehmen Umfeld anspricht, freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen.

Eintritt
1. Mai 2015 oder nach Vereinbarung

Auskünfte erhalten Sie bei Oliver Summermatter (Personaldienst), Telefon 027 966 22 66.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 9. März 2015 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an