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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv November 2014
Resultate Eidg. und Kant. Abstimmung vom 30.11.2014
Eidgenössische Vorlagen:
Stimmberechtigte: 2'891
Eingegangene Stimmzettel: 1'406
Stimmbeteiligung: 48.63%
Volksinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)
Leere: 6
Ungültige: 24
Gültige Stimmzettel: 1'376
JA: 284
NEIN: 1'092
Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen"
Leere: 8
Ungültige: 24
Gültige Stimmzettel: 1'374
JA: 300
NEIN: 1'074
Volksinitiative "Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initative)"
Leere: 16
Ungültige: 24
Gültige Stimmzettel: 1'366
JA: 272
NEIN: 1'094
Kantonale Vorlage:
Stimmberechtigte: 2'874
Eingegangene Stimmzettel: 1'133
Stimmbeteiligung: 39.42%
Dekret über die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Stukturen des Staates (PAS1)
Leere: 40
Ungültige: 21
Gültige Stimmzettel: 1'072
JA: 695
NEIN: 377
Stimmberechtigte: 2'891
Eingegangene Stimmzettel: 1'406
Stimmbeteiligung: 48.63%
Volksinitiative "Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)
Leere: 6
Ungültige: 24
Gültige Stimmzettel: 1'376
JA: 284
NEIN: 1'092
Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen"
Leere: 8
Ungültige: 24
Gültige Stimmzettel: 1'374
JA: 300
NEIN: 1'074
Volksinitiative "Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initative)"
Leere: 16
Ungültige: 24
Gültige Stimmzettel: 1'366
JA: 272
NEIN: 1'094
Kantonale Vorlage:
Stimmberechtigte: 2'874
Eingegangene Stimmzettel: 1'133
Stimmbeteiligung: 39.42%
Dekret über die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Stukturen des Staates (PAS1)
Leere: 40
Ungültige: 21
Gültige Stimmzettel: 1'072
JA: 695
NEIN: 377
Einladung zur ordentlichen Urversammlung
19. November 2014
Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Turnhalle Walka
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll der Urversammlung vom 03. Juni 2014
3. Voranschlag 2015 - Erläuterung und Globalgenehmigung
4. Finanzplan 2016 - 2019 - Kenntnisgabe
5. Reglement zum Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren (RSBN) - Genehmigung der Neufassung
6. Genehmigung Umzonungsbegehren: Teiländerungen Skisportzonenplan Gebiet Süd - Parzellen Nr. 6799, 6800, 6801, 6802, 6806 und Art. 2749 - Umzonung von Wald und übrigem Gemeindegebiet in die Skisportzone S (Rückfahrtpiste zwischen der Skipiste "Weisse Perle" und Talstation Joscht) bzw. Überlagerung der Landwirtschaftszone 2. Priorität mit der Skisportzone S (Talstation Joscht)
7. Information über Anträge der IG Zufahrt Zermatt für eine bessere Wintersicherheit auf der Strasse Täsch – Zermatt
8. Varia
Die Unterlagen zu Traktandum 6 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 33, 15. August 2014 auf der Bauabteilung im Sinne von Art. 34, Abs. 4 kRPG bereits öffentlich aufgelegen.
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 sind liegen auf der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung 1. Stock, zu den Öffnungszeiten auf.
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Turnhalle Walka
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll der Urversammlung vom 03. Juni 2014
3. Voranschlag 2015 - Erläuterung und Globalgenehmigung
4. Finanzplan 2016 - 2019 - Kenntnisgabe
5. Reglement zum Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren (RSBN) - Genehmigung der Neufassung
6. Genehmigung Umzonungsbegehren: Teiländerungen Skisportzonenplan Gebiet Süd - Parzellen Nr. 6799, 6800, 6801, 6802, 6806 und Art. 2749 - Umzonung von Wald und übrigem Gemeindegebiet in die Skisportzone S (Rückfahrtpiste zwischen der Skipiste "Weisse Perle" und Talstation Joscht) bzw. Überlagerung der Landwirtschaftszone 2. Priorität mit der Skisportzone S (Talstation Joscht)
7. Information über Anträge der IG Zufahrt Zermatt für eine bessere Wintersicherheit auf der Strasse Täsch – Zermatt
8. Varia
Die Unterlagen zu Traktandum 6 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 33, 15. August 2014 auf der Bauabteilung im Sinne von Art. 34, Abs. 4 kRPG bereits öffentlich aufgelegen.
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 sind liegen auf der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung 1. Stock, zu den Öffnungszeiten auf.
Eidg. und Kant. Abstimmung vom 30.11.2014
07.11.2014
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 30. November 2014 um über Eidgenössische und Kantonale Angelegenheiten abzustimmen:
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative vom 19. Oktober 2012 "Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)"
- Volksinitiative vom 2. November 2012 "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen"
- Volksinitiative vom 20. März 2013 "Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)"
Kantonale Vorlage
- Dekret über die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 1)
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtlichen Broschüren
- die Stimmzettel
- die Stimmkuverts
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (ED/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 28. November 2014, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 29. November 2014, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 30. November 2014, 11.00 - 12.00 Uhr
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative vom 19. Oktober 2012 "Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)"
- Volksinitiative vom 2. November 2012 "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen"
- Volksinitiative vom 20. März 2013 "Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)"
Kantonale Vorlage
- Dekret über die erste Phase der Prüfung der Aufgaben und Strukturen des Staates (PAS 1)
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtlichen Broschüren
- die Stimmzettel
- die Stimmkuverts
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (ED/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 28. November 2014, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 29. November 2014, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 30. November 2014, 11.00 - 12.00 Uhr