News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv August 2014
Abfallentsorgung - Änderungen
04.08.2014
Auflösung Kehrichtunterstand Arbgrat
Der öffentliche Kehrichtunterstand beim Haus Arbgrat wurde aufgehoben. Die Abfallfraktionen können beim naheliegenden Kehrichtunterstand "EWZ Zentrale Wiesti", rund 100 Meter weiter südöstlich an der Sunneggastrasse entsorgt werden.
Umnutzung der Moloksysteme ab dem 01.09.2014
Die entsprechenden Symbole und Beschriftungen sind auf den Deckeln der Molokbehälter in verschiedenen Sprachen ersichtlich.
Sammelstelle Oberdorfstrasse / Alpenrose
NEU: 1x Glas, 1x Dosen
Sammelstelle Getwingstrasse
NEU: 1x Glas, 1x Dosen
Sammelstelle Obere Matten
NEU: 3x Glas, 2x Dosen
Die Moloksammelstellen "Kapelle Winkelmatten" und "zer Bännu" bleiben unverändert!
Der öffentliche Kehrichtunterstand beim Haus Arbgrat wurde aufgehoben. Die Abfallfraktionen können beim naheliegenden Kehrichtunterstand "EWZ Zentrale Wiesti", rund 100 Meter weiter südöstlich an der Sunneggastrasse entsorgt werden.
Umnutzung der Moloksysteme ab dem 01.09.2014
Die entsprechenden Symbole und Beschriftungen sind auf den Deckeln der Molokbehälter in verschiedenen Sprachen ersichtlich.
Sammelstelle Oberdorfstrasse / Alpenrose
NEU: 1x Glas, 1x Dosen
Sammelstelle Getwingstrasse
NEU: 1x Glas, 1x Dosen
Sammelstelle Obere Matten
NEU: 3x Glas, 2x Dosen
Die Moloksammelstellen "Kapelle Winkelmatten" und "zer Bännu" bleiben unverändert!
Verschiebung mobile brings! - Obere Matten
18.08.2014
Infolge Durchführung des Swiss Epic 2014 wird die "mobile brings!-Annahmestelle" beim öffentlichen Unterstand "Obere Matten" am Samstag, 20. September 2014 verschoben.
Der prov. Standort befindet sich bei der Brücke zum Steg, in der Nähe der Bäckerei Biner, rund 200 Meter südöstlich des bestehenden Standortes.
Die Öffnungszeiten bleiben unverändert: 10.00 Uhr – 12.30 Uhr.
Ab 25. September 2014 wird die "mobile brings!-Annahmestelle" wieder beim öffentlichen Unterstand Obere Matten aufgestellt.
Der prov. Standort befindet sich bei der Brücke zum Steg, in der Nähe der Bäckerei Biner, rund 200 Meter südöstlich des bestehenden Standortes.
Die Öffnungszeiten bleiben unverändert: 10.00 Uhr – 12.30 Uhr.
Ab 25. September 2014 wird die "mobile brings!-Annahmestelle" wieder beim öffentlichen Unterstand Obere Matten aufgestellt.
Eidg. Abstimmung vom 28.09.2014
29.08.2014
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 28. September 2014 um über die Eidgenössische Vorlagen abzustimmen:
- Volksinitiative vom 21. September 2011 "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!"
- Volksinitiative vom 23. Mai 2012 "Für eine öffentliche Krankenkasse"
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 26. September 2014, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 27. September 2014, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 28. September 2014, 11.00 - 12.00 Uhr
- Volksinitiative vom 21. September 2011 "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!"
- Volksinitiative vom 23. Mai 2012 "Für eine öffentliche Krankenkasse"
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 26. September 2014, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 27. September 2014, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 28. September 2014, 11.00 - 12.00 Uhr
Wir machen Profis! – Wir suchen dich!
26.08.2014
Die Jugend ist unsere Zukunft! Nach diesem Motto bilden wir bei uns in der Einwohnergemeinde Zermatt mehrere Lernende aus. Im kommenden Sommer werden drei Ausbildungsplätze frei:
Informatiker/in EFZ
Anforderungen
• Orientierungsschule Abschluss Niveau 1
• Logisch-abstraktes Denken
• Mathematisches Verständnis
• Ausdauer
• Grundkenntnisse IT
• Eigeninitiative und Engagement
Automobilfachmann/-Frau EFZ
Anforderungen
• Abschluss Orientierungsschule
• Interesse und Engagement
• Handwerkliches Flair
• Teamfähigkeit
Fachperson Betriebsunterhalt EFZ
Anforderungen
• Abschluss Orientierungsschule
• Interesse und Engagement
• Handwerkliches Flair
• Teamfähigkeit
Wir bieten für die Ausbildungsplätze
• Vielseitiges, interessantes und spannendes Ausbildungsprogramm
• Eine zeitgemässe Ausbildungsbetreuung
Eintritt
1. August 2015
Wenn du offen und motiviert bist und erst noch auf Menschen zugehen kannst, bringst du ideale Voraussetzungen für deine Ausbildung mit.
Die Anstellung kann von einem Eignungstest abhängig gemacht werden.
Bitte sende deine vollständige, schriftliche Bewerbung mit Zeugniskopien bis 19. September 2014 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
Informatiker/in EFZ
Anforderungen
• Orientierungsschule Abschluss Niveau 1
• Logisch-abstraktes Denken
• Mathematisches Verständnis
• Ausdauer
• Grundkenntnisse IT
• Eigeninitiative und Engagement
Automobilfachmann/-Frau EFZ
Anforderungen
• Abschluss Orientierungsschule
• Interesse und Engagement
• Handwerkliches Flair
• Teamfähigkeit
Fachperson Betriebsunterhalt EFZ
Anforderungen
• Abschluss Orientierungsschule
• Interesse und Engagement
• Handwerkliches Flair
• Teamfähigkeit
Wir bieten für die Ausbildungsplätze
• Vielseitiges, interessantes und spannendes Ausbildungsprogramm
• Eine zeitgemässe Ausbildungsbetreuung
Eintritt
1. August 2015
Wenn du offen und motiviert bist und erst noch auf Menschen zugehen kannst, bringst du ideale Voraussetzungen für deine Ausbildung mit.
Die Anstellung kann von einem Eignungstest abhängig gemacht werden.
Bitte sende deine vollständige, schriftliche Bewerbung mit Zeugniskopien bis 19. September 2014 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
oliver.summermatter@zermatt.net
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
06.08.2014
Bachstrasse
Bereich: Kirchbrücke bis Brücke zum Steg
Dauer: 14. August 2014 - 19. September 2014
Behinderung: Behinderung durch Baufahrzeuge
Umleitung: keine
Oberdorfstrasse
Bereich: Haus Atilla - Haus Terminus
Dauer: 15. September 2014
Behinderung: Komplett Sperrung infolge Deckbelagseinbau
Umleitung: Fahrzeuge und Fussgänger über Bachstrasse
Bahnhofstrasse
Bereich: Brunnen Kirchplatz bis Calida Shop
Dauer: 8. September 2014 - 7. November 2014
Behinderung: Sperrung infolge Werkleitungserneuerung
Umleitung: Fahrzeuge über Englischer Viertel - für Fussgänger signalisiert
Bereich: Kirchbrücke bis Brücke zum Steg
Dauer: 14. August 2014 - 19. September 2014
Behinderung: Behinderung durch Baufahrzeuge
Umleitung: keine
Oberdorfstrasse
Bereich: Haus Atilla - Haus Terminus
Dauer: 15. September 2014
Behinderung: Komplett Sperrung infolge Deckbelagseinbau
Umleitung: Fahrzeuge und Fussgänger über Bachstrasse
Bahnhofstrasse
Bereich: Brunnen Kirchplatz bis Calida Shop
Dauer: 8. September 2014 - 7. November 2014
Behinderung: Sperrung infolge Werkleitungserneuerung
Umleitung: Fahrzeuge über Englischer Viertel - für Fussgänger signalisiert
Bekanntmachung von Zuschlägen (Art. 34 kVöB)
12.08.2014
Umfang der Vergabe: Sanierung Spissstrasse, Etappe 2014 - Microtunneling
Auftragnehmer: Microtunnel.ch AG, Hauptstrasse 81, 4936 Kleindietwil
Verfahrensart: Einladungsverfahren
Preisangebot: CHF 328‘451.00 (exkl. MWST und Skonto)
Datum des Zuschlages: Gemeinderatssitzung vom 7. August 2014
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Diese Verfügung kann innert 10 Tagen nach dieser Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts in Sitten angefochten werden.
Auftragnehmer: Microtunnel.ch AG, Hauptstrasse 81, 4936 Kleindietwil
Verfahrensart: Einladungsverfahren
Preisangebot: CHF 328‘451.00 (exkl. MWST und Skonto)
Datum des Zuschlages: Gemeinderatssitzung vom 7. August 2014
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Diese Verfügung kann innert 10 Tagen nach dieser Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts in Sitten angefochten werden.
Teiländerungen Skisportzonenplan Gebiet Süd
12.08.2014
Gemäss Art. 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung und den Änderungen vom 12. November 2009 liegt die Teiländerung des Skisportzonenplans Gebiet Süd während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) öffentlich auf.
Parzellen-Nr.: 6799, 6800, 6801, 6802, 6806 und Art. 2749
Umzonungsbegehren: Umzonung von Wald und übrigem Gemeindegebiet in die Skisportzone S (Rückfahrtpiste zwischen der Skipiste "Weisse Perle" und Talstation Joscht) bzw. Überlagerung der Landwirtschaftszone 2. Priorität mit der Skisportzone S (Talstation Joscht)
Begründung: Die Anpassung soll dazu dienen, die raumplanerischen Voraussetzungen für die Realisation des Sesselbahnprojektes Joscht - Hirli als Ersatzanlage für den bestehenden Skilift zu schaffen.
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgemäss Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Nutzungszonenplan oder Reglement vorgenommen.
Parzellen-Nr.: 6799, 6800, 6801, 6802, 6806 und Art. 2749
Umzonungsbegehren: Umzonung von Wald und übrigem Gemeindegebiet in die Skisportzone S (Rückfahrtpiste zwischen der Skipiste "Weisse Perle" und Talstation Joscht) bzw. Überlagerung der Landwirtschaftszone 2. Priorität mit der Skisportzone S (Talstation Joscht)
Begründung: Die Anpassung soll dazu dienen, die raumplanerischen Voraussetzungen für die Realisation des Sesselbahnprojektes Joscht - Hirli als Ersatzanlage für den bestehenden Skilift zu schaffen.
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgemäss Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Nutzungszonenplan oder Reglement vorgenommen.
Blut spenden - Leben retten
13.08.2014
Blutspende
Datum: 08.09.2014
Zeit: 16.00 - 20.00
Ort: Turnhalle Walka
Bitte Identitätskarte mitbringen!
Gratis Telefonnummer: 0800 110 210
Datum: 08.09.2014
Zeit: 16.00 - 20.00
Ort: Turnhalle Walka
Bitte Identitätskarte mitbringen!
Gratis Telefonnummer: 0800 110 210