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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv April 2014
Eidg. und Kant. Abstimmung vom 18. Mai 2014
17.04.2014
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 18. Mai 2014 um über Eidgenössische und Kantonale Angelegenheiten abzustimmen:
Eidgenössische Vorlagen:
- Bundesbeschluss vom 19. September 2013 über die medizinische Grundversorgung (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“)
- Volksinitiative vom 20. April 2011 „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“
- Volksinitiative vom 23. Januar 2012 „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)“
- Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz)
Kantonale Vorlagen:
- Kantonales Gesetz vom 14. September 2011 über die Langzeitpflege
- Kantonale Volksinitiative „Für einen gesetzlichen Mindestlohn“
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (ED/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 16. Mai 2014, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksen-dungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 17. Mai 2014, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 18. Mai 2014, 11.00 - 12.00 Uhr
Eidgenössische Vorlagen:
- Bundesbeschluss vom 19. September 2013 über die medizinische Grundversorgung (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“)
- Volksinitiative vom 20. April 2011 „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“
- Volksinitiative vom 23. Januar 2012 „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)“
- Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz)
Kantonale Vorlagen:
- Kantonales Gesetz vom 14. September 2011 über die Langzeitpflege
- Kantonale Volksinitiative „Für einen gesetzlichen Mindestlohn“
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (ED/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 16. Mai 2014, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksen-dungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 17. Mai 2014, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 18. Mai 2014, 11.00 - 12.00 Uhr
Unterhaltsarbeiten in Nachtschicht - Matterhorn Gotthard Bahn
11.04.2014
Daten: 28./29. April, 1./2. Mai und 4./5. Mai 2014
Strecke: Bahnhof Zermatt - Kalter Boden
Grund: Maschinelle Unterhaltsarbeiten
Die Matterhorn Gotthard Bahn ist bemüht, die Lärmimmissionen auf ein Minimum zu reduzieren und dankt den Anwohnern für ihr Verständnis.
Strecke: Bahnhof Zermatt - Kalter Boden
Grund: Maschinelle Unterhaltsarbeiten
Die Matterhorn Gotthard Bahn ist bemüht, die Lärmimmissionen auf ein Minimum zu reduzieren und dankt den Anwohnern für ihr Verständnis.
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
30.04.2014
Neue Staketengeländer entlang der Vispa
Bereich: Uferstrasse entlang der Vispa
Dauer: 5. Mai 2014 - 27. Juni 2014
Behinderung: leichte Behinderung bei Demontage
Oberdorfstrasse
Bereich: Haus Lorée bis Haus Terminus
Dauer: 5. Mai 2014 - 30. Juni 2014
Behinderung: Sperrung infolge Sanierungsarbeiten
Umleitung: Fahrzeuge über Bachstrasse - Fussgänger Umleitung signalisiert
Triftbachsanierung
Bereich: Schulhaus Hof bis Bachstrasse
Dauer: 30. April 2014 - 18. Juni 2014
Behinderung: leichte Behinderungen für den Fahrzeugverkehr
Grund: Baumassnahmen für den Hochwasserschutz
Vispastrasse
Bereich: Sunneggastrasse bis Brücke zum Steg
Dauer: 5. Mai 2014 - 18. Juni 2014
Behinderung: leichte Behinderung für den Fahrzeugverkehr
Grund: Kandelaberwechsel entlang der Vispa
Inlinersanierungen
Bereich: Hofmattstrasse / Schluhmattstrasse / Vispastrasse
Dauer: 20. Mai 2014 - 23. Mai 2014
Behinderung: durch abstellen des Baufahrzeuges
Örtliche Trinkwassersperrung, Eigentümer der betroffenen Parzellen werden zusätzlich informiert.
Umleitung: nicht erforderlich
Bereich: Uferstrasse entlang der Vispa
Dauer: 5. Mai 2014 - 27. Juni 2014
Behinderung: leichte Behinderung bei Demontage
Oberdorfstrasse
Bereich: Haus Lorée bis Haus Terminus
Dauer: 5. Mai 2014 - 30. Juni 2014
Behinderung: Sperrung infolge Sanierungsarbeiten
Umleitung: Fahrzeuge über Bachstrasse - Fussgänger Umleitung signalisiert
Triftbachsanierung
Bereich: Schulhaus Hof bis Bachstrasse
Dauer: 30. April 2014 - 18. Juni 2014
Behinderung: leichte Behinderungen für den Fahrzeugverkehr
Grund: Baumassnahmen für den Hochwasserschutz
Vispastrasse
Bereich: Sunneggastrasse bis Brücke zum Steg
Dauer: 5. Mai 2014 - 18. Juni 2014
Behinderung: leichte Behinderung für den Fahrzeugverkehr
Grund: Kandelaberwechsel entlang der Vispa
Inlinersanierungen
Bereich: Hofmattstrasse / Schluhmattstrasse / Vispastrasse
Dauer: 20. Mai 2014 - 23. Mai 2014
Behinderung: durch abstellen des Baufahrzeuges
Örtliche Trinkwassersperrung, Eigentümer der betroffenen Parzellen werden zusätzlich informiert.
Umleitung: nicht erforderlich