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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Oktober 2013

Gemeindepolizei - Stellenangebot

15.10.2014

Wir sind eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Zugunsten der Bevölkerung und der Feriengäste in Zermatt und Täsch erbringen wir im Bereich Sicherheit einen umfangreichen Service public. In der Fachstelle Gemeindepolizei ist eine Stelle neu zu besetzen. Wir suchen eine/n:

Gemeindepolizistin/Gemeindepolizisten

Ihr Aufgabengebiet

- Wahrnehmung der sicherheits- und verkehrspolizeilichen Aufgaben
- Nachtdienst und Pikettdienst
- Zusammenarbeit mit den internen und externen Leistungspartnern

Ihr Profil
- Abgeschlossene Polizeiausbildung
- Einwandfreier Leumund
- Gute Allgemeinbildung
- Sozialkompetenz
- Fremdsprachenkenntnisse

Unser Angebot
- Interessante, verantwortungsvolle und spannende Tätigkeit in einem motivierten Polizeiteam
- Leistungsorientiertes Besoldungssystem mit guten Sozialleistungen

Eintritt
1. Januar 2014 oder nach Vereinbarung

Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 30. Oktober 2013 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an oliver.summermatter@zermat.net

Eidg. Abstimmung vom 24.11.2013

31.10.2013

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 24. November 2013 um über die Eidgenössische Vorlagen abzustimmen:

- Volksinitiative "Für gerechte Löhne"

- Volksinitiative "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen"

- Änderung des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG)


Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.

Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag

Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen.

Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!

Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 22. November 2013, 17.00 Uhr).


Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.

Stimmlokal: Büro Einwohnerdienste/Kanzlei

Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 23. November 2013, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 24. November 2013, 11.00 - 12.00 Uhr

Revision des Sondernutzungsplanes Riffelalp sowie die Ergänzung des Bau- und Zonenreglementes der Einwohnergemeinde Zermatt

18.10.2013

Gemäss Art. 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung und den Änderungen vom 12. November 2009 liegt die nachfolgend aufgelistete Revision des Sondernutzungsplanes Riffelalp sowie die Ergänzung des Bau- und Zonenreglementes der Einwohnergemeinde Zermatt während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) öffentlich auf.

Revision Sondernutzungsplan (SNP) Riffelalp
Parzellen-Nr.: 6883, 6885, 6888, (6890), 6891 und 7127
Umzonungsbegehren: Anpassungen der Zonen aufgrund der Parzellengrenzen, den aktuellen Nutzungen und Überbauungen sowie dem effektiven Pistenverlauf.
Begründung: Bei der vorliegenden Revision des SNP Riffelalp handelt es sich um Zonenanpassungen an die aktuellen Gegebenheiten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die zonenkonforme Nutzung innerhalb des SNP gewährleistet werden kann.

Teilrevision Bau- und Zonenreglement
Reglement: Bau- und Zonenreglement der Einwohnergemeinde Zermatt
Artikel: Art. 62ter - Mobilfunkantennenanlagen (neu)
Begründung: Reglementarische Festlegung von vier Standorten (Hangar Air Zermatt, Gibje, Am Stalden, Aroleitwald) zur Errichtung von Mobilfunk-Gemeinschaftsantennen, damit ein sicherer, technisch einwandfreier und umweltschonender Mobilfunkantennenpark gewährleistet werden kann.

Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 20 Tagen nach dieser Veröffentlichung an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgemäss Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Sondernutzungsplan oder Reglement vorgenommen.