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News

Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Mai 2013

Altpapier- und Kartonsammlung – Verschiebung Standort Welcome Parking

21.05.2013

Die im Welcome Parking im Spiss aufgestellte Mulde für das Entsorgen von Papier- und Karton musste verschoben werden. Neu befindet sich die Entsorgungsstelle für diese Fraktionen knapp 100 Meter nordöstlich an der Matterstrasse – beim Geländer des Dorfbaches Vispa.

Einladung zur ordentlichen Urversammlung

28.05.2013

Datum: Dienstag, 18. Juni 2013
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Turnhalle Walka

Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll vom 15. Januar 2013
3. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2012
4. Berichterstattung Revisionsstelle
5. Handänderungssteuer – Reglementierung – Beratung
6. Umzonungsbegehren: Teiländerung Nutzungspläne 1:10'000 und 1: 2000 Rückfahrtspiste «Howette» - Parzellen Nr. 1459, 1460, 1469, 1647, 1692, 1698, 1705, 2749, 2821, 7087 und 7088 - Umzonung von Wald und Landwirtschaftszonen 2. Priorität in die Zone für Skisport mit gleichzeitiger Aufhebung der bestehenden Piste „Rio“
7. Varia

Auflagen
Während der Auflagedauer der Rechnung vom 28. Mai 2013 bis 18. Juni 2013 hat jede/r StimmbürgerIn Anspruch darauf, die Belege der Gemeinderechnung, mit Ausnahme der Steuerdossiers und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, einzusehen.

Die Unterlagen zu dem Traktandum 6 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 13 vom 29. März 2013 auf der Bauabteilung bereits zur Einsichtnahme aufgelegen.

Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2, 3, 4 und 5 liegen bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung 1. Stock, zu den Öffnungszeiten auf und sind im Internet aufgeschaltet

Eidg. Abstimmung vom 9. Juni 2013

13.05.2013

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 9. Juni 2013 um über die Eidgenössische Vorlagen abzustimmen:

- Volksinitiative vom 7. Juli 2011 "Volkswahl des Bundesrates"
- Änderung vom 28. September 2012 des Asylgesetzes (ASYLG)


Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.

Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag

Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen.

Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!

Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 7. Juni 2013, 17.00 Uhr).


Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.

Stimmlokal: Gemeindesaal

Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 8. Juni 2013, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 9. Juni 2013, 11.00 - 12.00 Uhr

Zählung leer stehender Wohnungen

17.05.2013

Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durch-führung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993, bzw. Änderung vom 1. August 1994 gelten als Rechtsgrundlage für diese Erhebung.

Stichtag: 1. Juni 2013

Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche

- am Stichtag unbesetzt aber bewohnbar sind
- am Stichtag zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Kauf angeboten werden

Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Meldungen bitte bis 7. Juni 2013 an die Gemeindekanzlei.

Gemeindepolizei - Stellenangebot

18.04.13

Wir sind eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Zugunsten der Bevölkerung und der Feriengäste erbringen wir im Bereich Sicherheit einen umfangreichen Service public. Wir suchen eine/n:

Gemeindepolizisten/Gemeindepolizistin

Ihr Aufgabengebiet

- Wahrnehmung der sicherheits-, verkehrs- und verwaltungspolizeilichen Aufgaben
- Nachtdienst und Pikettdienst
- Zusammenarbeit mit den internen und externen Leistungspartnern

Ihr Profil
- Abgeschlossene Polizeiausbildung oder Bereitschaft, die Polizeischule zu absolvieren
- Einwandfreier Leumund
- Gute Allgemeinbildung
- Sozialkompetenz
- Fremdsprachenkenntnisse

Unser Angebot
- Interessante, verantwortungsvolle und spannende Tätigkeit in einem motivierten Polizeiteam
- Leistungsorientiertes Besoldungssystem mit guten Sozialleistungen
- Angemessenes Gehalt während der Polizeiausbildung
- Bezahlung des Schulgelds und der durch die Polizeischule vorgeschriebenen Schulmittel

Eintritt
1. Juli 2013 oder nach Vereinbarung

Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 2. Mai 2013 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an

Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen

28.03./09.04./14.04.2013/24.05.2013/27.05.2013

Triftbach
Bereich: Abschnitt Schulhaus Trift - Durchlass Oberdorfstrasse
Dauer: 8. April 2013 - 28. Juni 2013
Behinderung: es ist mit kurzen Wartezeiten zu rechnen
Umleitung: wenn nötig für Fussgänger signalisiert

Schälpmattgasse
Bereich: Haus Gaby - Haus Julen Oswald
Dauer: 21. Mai 2013 - 28. Juni 2013
Behinderung: Sperrung infolge Sanierung, Leitungs- und Pflästerarbeit
Umleitung: keine Umfahrungsmöglichkeiten, keine Zeitfenster für Material- und Personentransporte - für Fussgänger signalisiert

Schluhmattstrasse
Bereich: Haus Martin Julen - Trafostation Wichelfura
Dauer: 3. Juni 2013 - 28. Juni 2013
Behinderung: Sperrung infolge Sanierung, Leitungs- und Belagseinbau
Umleitung: über Staldenstrasse - für Fussgänger signalisiert

Neue Staketengeländer entlang der Vispa
Bereich: Uferweg weiter entlang der Vispastrasse
Dauer: 2. Mai 2013 - 28. Juni 2013
Behinderung: Behinderung bei Demontage

Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen

21.05/23.05/24.05/27.05.2013

Vispastrasse
Bereich: Haus Metro bis Haus Kariad
Dauer: 21. April 2013 - 15. Juni 2013
Behinderung: Sperrung infolge Sanierung Standseilbahn Sunneggaexpress
Umleitung: über der Matterstrasse

Wanderwegsperrung
Bereich: Herbrigg - Aroflüe
Dauer: 28. Mai - 7. Juni 2013 jeweils von 08.00 bis 17.30 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Felsräumung und Sanierung
Besonderes: abends, an Wochenenden und Feiertagen ist der Weg begehbar

Oberdorfstrasse
Bereich: Haus Atilla bis Hotel Alpenblick
Dauer: 27. Mai 2013 - 27. Mai 2013
Behinderung: Sperrung infolge Belagseinbau
Umleitung: nicht möglich

Oberdorfstrasse
Bereich: Haus Atilla bis Hotel Alpenblick
Dauer: 22. April 2013 - 27. Mai 2013
Behinderung: Sperrung infolge Sanierung, Leitungs- und Belagseinbau
Umleitung: über Bachstrasse/Zollhaus, keine Zeitfenster für Material- und Personentransporte - für Fussgänger signalisiert

Kirchplatz
Bereich: Kirchplatz / Gemeindehaus
Dauer: 23. Mai 2013
Behinderung: Test-Installation des Kirchplatzzeltes
Umleitung: Wartezeiten für Fahrzeuge

Kirchplatz / Oberdorfstrasse
Bereich: Bachstrasse bis Durchlass Kirchplatz:
Dauer: 21. Mai 2013 - 23. Mai 2013
Behinderung: infolge Abwassersanierung Installation des Camion
Umleitung: für Fahrzeuge keine Umfahrung möglich - für Fussgänger frei

Spissstrasse
Bereich: Untere Mattenstrasse / Spissstrasse
Dauer: 23. Mai 2013 - 24. Mai 2013
Behinderung: infolge Abwassersanierung leichte Behinderungen im Strassenverkehr
Umleitung: nicht nötig