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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv März 2013

Gratis WLAN in Zermatt

27.03.2013

Die Einwohnergemeinde Zermatt wird in einer Testphase ab dem 29. März 2013 zwei WLAN-Access-Points in Betrieb nehmen.

Ein Zugangspunkt wird bei der Sport- und Freizeitarena Obere Matten installiert, der andere vor dem Gemeindehaus. Die WLAN-Abdeckung beim Gemeindehaus wird sich auf den Platz vor dem Gebäude und bei der Sport- und Freizeitarena Obere Matten auf die umliegenden sportlich genutzten Plätze beschränken.

Die Testphase dauert bis Ende Juni 2013. In diesem Zeitraum werden Zugriffsstatistiken erhoben, sowie Signalstärken unter verschiedenen Bedingungen getestet.

Die Benützung des WLAN's erfolgt auf eigene Gefahr, die Einwohnergemeinde Zermatt haftet nicht für allfällige Schäden.

Resultate 2. Wahlgang Staatsrat

17.03.2013

Stimmberechtigte: 2'999
Eingegangene Stimmzettel: 1'213
Stimmbeteiligung in %: 40.45%

Leere: 4
Ungültige: 23
Gültige Stimmzettel: 1'186


Oskar FREYSINGER: 727
Jean-Michel CINA: 568
Esther WAEBER-KALBERMATTEN: 556
Jacques MELLY: 380
Maurice TORNAY: 343
Léonard BENDER: 86

Resultate Grossratswahlen vom 3. März 2013

03.03.2013

Stimmberechtigte: 3'000
Eingegangene Stimmzettel: 1'571
Stimmbeteiligung in %: 52.37%

Leere: 22
Ungültige: 27
Gültige Stimmzettel: 1'522

Liste Nr. 1 (CVP)

Egon FURRER: 470
Stefan ZURBRIGGEN: 429
Romy BINER-HAUSER: 928
Niklaus FURGER: 383
Stefan FUX: 403

Liste Nr. 2 (CSP)
Stefan ANDENMATTEN: 282
Liliane BRIGGER: 311
Urban FURRER: 398
Georges SCHNYDRIG: 258
Anton LAUBER: 902
Rolet GRUBER: 229

Liste Nr. 3 (SP - JUSO - Gewerkschafter)
Helena MOOSER THELER: 108
Monique RUSSI-GISCHIG: 51
Madeleine TRUFFER: 71
Bernhard AUFDEREGGEN: 51
Kilian IMBODEN: 77
Marc KALBERMATTER: 44

Liste Nr. 4 (SVP Freie Wähler)
Hans ZURBRIGGEN: 210
Fredy ARNOLD: 433
Paul BIFFIGER: 240
Anton MAZOTTI: 175
Michael KREUZER: 205
Raymund GSPONER: 168

Liste Nr. 5 (FDP Die Liberalen und Unabhängige)
Ambros BUMANN: 170
Christoph FÖHN: 136
Iris KÜNDIG STOESSEL: 558

Resultate Suppleantenwahlen vom 3. März 2013

03.03.2013

Stimmberechtigte: 3'000
Eingegangene Stimmzettel: 1'571
Stimmbeteiligung in %: 52.37%

Leere: 57
Ungültige: 42
Gültige Stimmzettel: 1'472

Liste Nr. 1 (CVP)

Martin ANTHAMATTEN: 463
Rainer STUDER: 430
Marc WYSSEN: 412
Marcel BELLWALD: 747
Gaby FUX-BRANTSCHEN: 490

Liste Nr. 2 (CSP)
Konstantin BUMANN: 333
Rosina IN-ALBON: 302
Diego FURRER: 276
Herbert FUX: 313
Marco RUPPEN: 309

Liste Nr. 3 (SP, JUSOO und Gewerkschafter)
Gilbert TRUFFER: 61
Rahel GERTSCHEN: 77
Stephan FURRER: 49

Liste Nr. 4 (SVP Freie Wähler)
Sophie ERNE: 206
Nathalie BINER: 464
Alain IMBODEN: 226
Pio FALLEGGER: 193

Liste Nr. 5 (FDP Die Liberalen und Unabhängige)
Susanne WICKI-PERREN: 381
Brigitte STOFFEL-LEHMANN: 137
Christian VENETZ: 147



Resultate Staatsratswahlen 3. März 2013

03.03.2013

Stimmberechtigte: 3'000
Eingegangene Stimmzettel: 1'576
Stimmbeteiligung in %: 52.53%

Leere: 28
Ungültige: 40
Gültige Stimmzettel:


Oskar FREYSINGER: 831
Jean-Michel CINA: 659
Esther WAEBER-KALBERMATTEN: 554
Jacques MELLY: 493
Maurice TORNAY: 458
Christian VARONE: 147
Christophe CLIVAZ: 81

Resultate Eidg. Abstimmung vom 3. März 2013

03.03.2013

Stimmberechtigte: 3'000
Eingegangene Stimmzettel: 1'610
Stimmbeteiligung: 53.67%

Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Familienpolitik

Leere: 22
Ungültige: 44
Gültige Stimmzettel: 1'544
JA: 628
NEIN: 916

Volksinitiative vom 26. Februar 2008 gegen die Abzockerei

Leere: 23
Ungültige: 36
Gültige Stimmzettel: 1'551
JA: 857
NEIN: 694

Änderung vom 15. Juni 2012 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG)

Leere: 8
Ungültige: 25
Gültige Stimmzettel: 1'577
JA: 296
NEIN: 1281


Bekanntmachung von Zuschlägen (Art. 34 kVöB)

01.03.2013

Umfang der Vergabe: Baumeisterarbeiten 2013 - 2015
Auftragnehmer: SULAG Hoch- und Tiefbau AG, Postfach 126, 3920 Zermatt
Verfahrensart: offenes Verfahren
Preisangebot: CHF 1'998'825.80 (exkl. MWST)
Datum des Zuschlages: Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2013
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt

Umfang der Vergabe: Belagsarbeiten 2013 - 2015
Auftragnehmer: SULAG Hoch- und Tiefbau AG, Postfach 126,
3920 Zermatt
Verfahrensart: offenes Verfahren
Preisangebot: CHF 1'412'025.50 (exkl. MWST)
Datum des Zuschlages: Gemeinderatssitzung vom 14.Februar 2013
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt

Diese Verfügung kann innert 10 Tagen nach dieser Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts in Sitten angefochten werden.

Einwohnerkontrolle/Kanzlei - Stellenangebot

01.03.2013

Das Matterhorndorf ist eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Zugunsten der Bevölkerung und der Feriengäste erbringen wir in dem Bereich Einwohnerkontrolle/Kanzlei einen umfangreichen Service public. Um diesen ständig steigenden Anforderungen zu genügen, suchen wir:

Kaufm. SachbearbeiterIn 100%

Ihr Aufgabengebiet

Mitarbeit bei der Führung der Einwohnerkontrolle, Organisation/Durchführung aller anfallenden Abstimmungen und Wahlen, Mitarbeit Sozialwesen, Archivverwaltung sowie laufenden Kanzleiarbeiten. Ihr zukünftiger Arbeitsplatz wird im Laufe des Jahres mit der Fremdenkontrolle zusammengeschlossen.

Ihr Profil
Sie verfügen über einen kaufmännischen Lehrabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Sie beherrschen die EDV-Office-Anwenderprogramme und besitzen vorzugsweise einige Jahre Berufserfahrung. Gute Fremdsprachenkenntnisse (F/I/E) sowie effiziente und exakte Arbeitsweise sind für Sie eine Selbstverständlichkeit. Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Diskretion sind zentrale Eigenschaften für diese Stelle.

Ihr zukünftiger Arbeitsplatz ist auch erste Anlaufstelle für zahlreiche BürgerInnen und Feriengäste. Sie haben ein Flair im Umgang mit verschiedenen Menschen, informieren und betreuen diese kompetent, freundlich und zuvorkommend.

Eintritt
1. Mai 2013 oder nach Vereinbarung

Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.

Aukunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.


Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 12. März 2013 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an

2. WAHLGANG STAATSRAT

08.03.2013

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 17. März 2013:

- für den 2. Wahlgang Staatsrat

Wahllokal:
Gemeindesaal

Öffnungszeiten der Urnen
Samstag, 16. März 2013 von 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 17. März 2013 von 11.00 - 12.00 Uhr

Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne wählen will.

Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die Wahlzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag

Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Wahlzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse Gemeindeverwaltung, 3920 Zermatt im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindekanzlei während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine versiegelte Urne legen.

Die briefliche Stimmabgabe per Post muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 15. März 17.00 Uhr).

Stimmabgabe im Wahllokal
Die Stimmberechtigten benützen das Ihnen zugestellte Wahlmaterial. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung in den Kabinen Wahlzettel zur Verfügung.

Es ist strikte untersagt, dass mehrere Personen gleichzeitig die Stimmkabine betreten. Die einzige Ausnahme zu diesem Grundsatz ist in Art. 27 GPR enthalten (Stimmabgabe Betagter, Kranker, Behinderter).

Jede Unterhaltung zwischen Stimmbürgern, jegliche Beratungen mit Ausnahme jener des Büros, jegliche Verteilung von Stimmzetteln, jegliche Handlungen mit dem Ziel des Stimmenfangs oder der Behinderung der freien Ausübung des Stimmrechts sind im Wahlgebäude untersagt (Art. 43, Abs. 2 GPR).

Stimmabgabe mittels Vollmacht
Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 GPR).

Ungültige Stimmabgabe
Ungültige Stimmzettel (Art. 77, Abs. 1 GPR)
Die Stimmzettel sind ungültig:
- wenn sie sich nicht in den amtlichen Stimmkuverts befinden
- wenn sie ehrverletzende Ausdrücke enthalten oder gekennzeichnet sind
- wenn sie anders als handschriftlich ausgefüllt oder verändert sind
- wenn sie handschriftlich, aber nicht auf dem amtlichen Stimmzettel ausgefüllt sind
- wenn das gleiche Stimmkuvert mehrere Stimmzettel beinhaltet, die nicht identisch sind und die gleiche Wahl oder Abstimmung betreffen; sind die Stimmzettel identisch, so wird nur einer von ihnen als gültig erklärt; beinhaltet das Stimmkuvert einen gültigen und einen leeren amtlichen Stimmzettel, so wird letzterer nicht in Betracht gezogen
- wenn sie gedruckt sind und nicht mit einer offiziellen hinterlegten Liste übereinstimmen
- wenn mit Listenbezeichnung oder Listennummer alle offiziell vorgeschlagenen kandidierenden Personen gestrichen sind
- wenn sie nicht erlauben, den Willen des Stimmbürgers klar festzustellen
- wenn sie bei der Wahl eines einzigen Mitglieds einer Behörde mehr als einen Namen enthalten
- wenn sie bei der Majorzwahl mehr gedruckte Namen enthalten, als es Mitglieder zu wählen gibt
- wenn sie nicht für die betreffende Wahl oder Abstimmung bestimmt sind
- wenn sie keinen lesbaren Namen enthalten
- wenn alle Stimmen ungültig sind
- wenn sie sich in nicht den Vorschriften entsprechenden Übermittlungsumschlägen befinden.

Die Stimmkuverts, welche keinen Stimmzettel enthalten, werden einem ungültigen Stimmzettel gleichgestellt (Art. 77, Abs. 2 GPR).

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe oder Stimmabgabe durch Hinterlegung bei der Gemeinde (Art. 20, Abs. 1 VbStA)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
- der Stimmbürger nicht den amtlichen Übermittlungsumschlag und das amtliche Stimmkuvert benützt hat
- das Rücksendungsblatt nicht die handschriftliche Unterschrift des Stimmbürgers trägt
- der Übermittlungsumschlag nicht über die Post zugestellt oder nicht in die auf der Gemeindeverwaltung bereitgestellte versiegelte Urne gelegt wurde (z.B. Einwerfen des Übermittlungsumschlags in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung)
- ein Übermittlungsumschlag das Stimmmaterial von mehreren Stimmbürgern enthält (gruppierter Versand)
- die Stimmkuverts Angaben enthalten, die auf deren Herkunft schliessen lassen; diese werden nicht geöffnet.

Die Gemeinde hat die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Übermittlungsumschlägen, die ihr auf postalischem Weg zugegangen sind, zu verweigern. Sollte aus Versehen seitens der Post oder der Gemeindeverwaltung ein derartiger Umschlag in Empfang genommen worden sein, so gilt diese Stimmabgabe als ungültig (Art. 14, Abs. 1 VbStA).


Podiumsgespräch - Wie soll sich Zermatt weiterentwickeln?

14.03.2013

Datum: Dienstag, 19. März 2013
Zeit: 20.00 - ca. 21.30 Uhr (anschl. Apéro)
Ort: Turnhalle Walka

Moderation: ETH Zürich

Podiumsteilnehmer: ETH Prof. Christiaanse Kees (Institut für Architektur und Städtebau), Ruppen Anton (Adjunkt des Kantonsarchitekten), Julen Heinz (Künstler, Visionär, Architekt), Julen Mario (Investor)

Thema: Im Rahmen des Podiumsgesprächs soll die raumplanerische und architektonische Situation Zermatts aus verschiedenen Standpunkten beschrieben und diskutiert werden. Potentiale und Defizite des Ortes sollen benannt werden, um Zielqualitäten für die Entwicklung Zermatts ableiten zu können. Somit soll ein Bild gezeichnet werden, wie die Zermatter Zukunft aussehen und wie Zermatt ein funktionierender und qualitativ hochwertiger Ort sein kann. Im Fokus steht der Umgang mit dem öffentlichen Raum, der als Fundament einer Siedlungsstruktur angesehen wird. Zum Schluss wird die Diskussion geöffnet, damit auch Fragen aus dem Publikum beantwortet und Meinungen geäussert werden können.


Verschiebung der "mobilen brings!-Annahmestelle" beim öffentlichen Unterstand Obere Matten

27.03.2013

Während der Durchführung des Zermatt Unplugged muss die „mobile brings!-Annahmestelle“ beim öffentlichen Unterstand Obere Matten ihren Standort verschieben. Am 04. und 06.04.2013 sowie am 11. und 13.04.2013 wird die mobile Annahmestelle bei der Brücke zum Steg (am Uferweg – in der Nähe der Bäckerei Biner) der Bevölkerung zur Verfügung stehen - rund 200 Meter südöstlich des bestehenden Standortes.

Die Öffnungszeiten bleiben unverändert:
- Donnerstag: 04.04.2013, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
- Samstag: 06.04.2013, 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
- Donnerstag: 11.04.2013, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
- Samstag: 13.04.2013, 09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Ab dem 18.04.2013 wird die „mobile brings!-Annahmestelle“ wieder normal beim ordentlichen öffentlichen Unterstand Obere Matten aufgestellt.

Rodungsgesuch

03.03.2013

In Ergänzung des Baugesuches veröffentlicht die Dienststelle für Wald und Landschaft, Kreis Oberwallis, in Anwendung von Artikel 15 des Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren vom 14. November 2011 sowie Artikel 8 der Verordnung über den Wald und die Natur-gefahren vom 30. Januar 2013 das Rodungsgesuch: Rückfahrtspiste Howette, Etappe 1, Skipistenverbreiterung Gibje - Eischtje


Gesuchsteller: Zermatt Bergbahnen AG, Postfach 378, 3920 Zermatt
Zweck der Rodung: Skipistenverbreiterung Gibje – Eischtje
Standort: Gibje - Eischtje, Koordinaten: 624'560 / 96'815
Rodung von Wald:Definitive Fläche: 1’397 m2

Dieses Gesuch bezieht sich auf das im Amtsblatt Nr. 6 vom 8. Februar 2013 bereits publizierte Baugesuch. Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) zur Einsicht auf.

Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt, bis zum 31. März 2013, schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten.