News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv August 2012
Elektronische Stellenliste - Änderung
29.08.2012
Die Einwohnergemeinde Zermatt wird die elektronische Stellenliste auf ihrer Homepage http://gemeinde.zermatt.ch/news/jobs/ nur noch bis zum 30.09.2012 führen.
Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Ihre vakanten Stellen auf dem elektronischen Weg zu veröffentlichen unter:
Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Ihre vakanten Stellen auf dem elektronischen Weg zu veröffentlichen unter:
http://www.jobszermatt.ch/jobs_in_zermatt.html
Eidg. Abstimmung vom 23. September 2012
23.08.2012
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 23. September 2012 um über die Eidgenössischen Vorlagen abzustimmen:
- den Bundesbeschluss vom 15. März 2012 über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur Volksinitiative "jugend und musik"
- die Volksinitiative vom 23. Januar 2009 "Sicheres Wohnen im Alter"
- die Volksinitiative vom 18. Mai 2012 "Schutz vor Passivrauchen"
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeinde-verwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 21. September 2012, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rück-sendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal:Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 22. September 2012, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 23. September 2012, 11.00 - 12.00 Uhr
- den Bundesbeschluss vom 15. März 2012 über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur Volksinitiative "jugend und musik"
- die Volksinitiative vom 23. Januar 2009 "Sicheres Wohnen im Alter"
- die Volksinitiative vom 18. Mai 2012 "Schutz vor Passivrauchen"
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeinde-verwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 21. September 2012, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rück-sendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal:Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 22. September 2012, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 23. September 2012, 11.00 - 12.00 Uhr