News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Mai 2012
Mitteilung der Wasserversorgung
21.05.2012
Abgabe von Trinkwasser an die Landwirte
https://gemeinde.zermatt.ch/wvz/mitteilungen
Mitteilung des Departementes für Finanzen, Institutionen und Gesundheit
29.05.12
Zermatt Bergbahnen AG - Gesuch um Teilenteignung des Grundstücks GBV Nr. 1725, Plan Nr. 11, gelegen auf Gebiet der Gemeinde Zermatt, für Pistenrückführung Howette
Das Departement für Finanzen, Institutionen und Gesundheit gibt bekannt, dass die Zermatt Bergbahnen AG mit Sitz in Zermatt, am 7. Mai 2012 an den Staatstrat des Kantons Wallis ein Gesuch um Erklärung als Werk öffentlichen Nutzens, um Erteilung des Enteignugsrechts sowie um Bewilligung der vorzeitigen Besitzeinweisung bezüglich einer Teilfläche des Grundstücks GBV Nr. 1725, Plan Nr. 11, gelegen auf Gebiet der Gemeinde Zermatt, für eine Überfahrt von Skipiste und Strasse im Zusammenhang mit der Dorfrückfahrt aus dem Gebiet Sunnegga richtete.
Das vollständige Dossier ist zur öffentlichen Vernehmlassung ausgeschrieben und kann bei der Gemeindeverwaltung Zermatt, Bauabteilung während 30 Tagen, von der gegenwärtigen Veröffentlichung an gerechnet, eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen dieses Enteignungsgesuchs sind bei der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten, Bahnhofstrasse 39, 1951 Sitten, schriftlich und in zwei Exemplaren, innert der gleichen Frist einzureichen.
Das Departement für Finanzen, Institutionen und Gesundheit gibt bekannt, dass die Zermatt Bergbahnen AG mit Sitz in Zermatt, am 7. Mai 2012 an den Staatstrat des Kantons Wallis ein Gesuch um Erklärung als Werk öffentlichen Nutzens, um Erteilung des Enteignugsrechts sowie um Bewilligung der vorzeitigen Besitzeinweisung bezüglich einer Teilfläche des Grundstücks GBV Nr. 1725, Plan Nr. 11, gelegen auf Gebiet der Gemeinde Zermatt, für eine Überfahrt von Skipiste und Strasse im Zusammenhang mit der Dorfrückfahrt aus dem Gebiet Sunnegga richtete.
Das vollständige Dossier ist zur öffentlichen Vernehmlassung ausgeschrieben und kann bei der Gemeindeverwaltung Zermatt, Bauabteilung während 30 Tagen, von der gegenwärtigen Veröffentlichung an gerechnet, eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen dieses Enteignungsgesuchs sind bei der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten, Bahnhofstrasse 39, 1951 Sitten, schriftlich und in zwei Exemplaren, innert der gleichen Frist einzureichen.
Eidg. Abstimmung vom 17. Juni 2012
15.05.2012
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 17. Juni 2012 um über die Eidgenössischen Vorlagen abzustimmen:
- die Volksinitiative vom 23. Januar 2009 "Eigene vier Wände dank Bausparen"
- die Volksinitiative vom 11. August 2009 "Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)"
- die Änderung vom 30. September 2011 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 15. Juni 2012, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 16. Juni 2012, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 17. Juni 2012, 11.00 - 12.00 Uhr
- die Volksinitiative vom 23. Januar 2009 "Eigene vier Wände dank Bausparen"
- die Volksinitiative vom 11. August 2009 "Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)"
- die Änderung vom 30. September 2011 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 15. Juni 2012, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 16. Juni 2012, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 17. Juni 2012, 11.00 - 12.00 Uhr
Planungszone für den Bau und die Erweiterung von Mobilfunkantennen
03.05.2012
An seiner Sitzung vom 26. April 2012 hat der Gemeinderat beschlossen, gemäss Art. 19 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 eine neue Planungszone für den Bau und die Erweiterung von Mobilfunkantennen und dergleichen zu erlassen. Diese tritt mit dem Entscheid des Gemeinderates vom 26. April 2012 in Kraft.
Die seinerzeit beschlossene Planungszone inkl. Verlängerung wird durch den vorliegenden Beschluss integral aufgehoben. Die Planungszone gestützt auf die IKoM-Untersuchung Zermatt und die durch die Gemeinde in Auftrag gegebene Positivplanung für ausgewiesene Mobilfunkanlagen, beschränkt sich auf die nachfolgenden Standorte, in welchen die Gemeinde gestützt auf die einschlägige Baugesetzgebung und die Spezialgesetzgebung des Bundes Baubewilligungen zu erteilen befugt ist. Es folgen die positiven Standorte:
A-60 Hangar Air Zermatt (Parzelle Nr. 4845) 624‘320 / 97‘565
A-65 Gibje (Parzelle Nr. 1625) 624‘660 / 97‘120
A-43 Am Stalden (Parzellen Nr. 1965 bis 1968) 624‘110 / 96‘045
A-48 Aroleitwald (Parzelle Nr. 3020) 623‘230 / 95‘375
Auf Baugesuche, welche andere Standorte zum Inhalt haben, tritt die Gemeinde nicht ein. Während der Dauer der Planungszone wird das Bau- und Zonenreglement angepasst.
Die Planungszone gestützt auf das positive Planungsergebnis wird für die Dauer von zwei Jahren festgelegt und kann von der Urversammlung bis auf maximum fünf Jahre verlängert werden. Die Planungszone umfasst die durch die Positivplanung eruierten Standorte.
Mit schriftlicher Einsprache an die Gemeinde kann innert dreissig Tagen geltend gemacht werden, dass einerseits die verfügte Planungszone und ihre Dauer nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig ist. Die aufschiebende Wirkung einer Einsprache wird hiermit entzogen.
Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz.
Die seinerzeit beschlossene Planungszone inkl. Verlängerung wird durch den vorliegenden Beschluss integral aufgehoben. Die Planungszone gestützt auf die IKoM-Untersuchung Zermatt und die durch die Gemeinde in Auftrag gegebene Positivplanung für ausgewiesene Mobilfunkanlagen, beschränkt sich auf die nachfolgenden Standorte, in welchen die Gemeinde gestützt auf die einschlägige Baugesetzgebung und die Spezialgesetzgebung des Bundes Baubewilligungen zu erteilen befugt ist. Es folgen die positiven Standorte:
A-60 Hangar Air Zermatt (Parzelle Nr. 4845) 624‘320 / 97‘565
A-65 Gibje (Parzelle Nr. 1625) 624‘660 / 97‘120
A-43 Am Stalden (Parzellen Nr. 1965 bis 1968) 624‘110 / 96‘045
A-48 Aroleitwald (Parzelle Nr. 3020) 623‘230 / 95‘375
Auf Baugesuche, welche andere Standorte zum Inhalt haben, tritt die Gemeinde nicht ein. Während der Dauer der Planungszone wird das Bau- und Zonenreglement angepasst.
Die Planungszone gestützt auf das positive Planungsergebnis wird für die Dauer von zwei Jahren festgelegt und kann von der Urversammlung bis auf maximum fünf Jahre verlängert werden. Die Planungszone umfasst die durch die Positivplanung eruierten Standorte.
Mit schriftlicher Einsprache an die Gemeinde kann innert dreissig Tagen geltend gemacht werden, dass einerseits die verfügte Planungszone und ihre Dauer nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig ist. Die aufschiebende Wirkung einer Einsprache wird hiermit entzogen.
Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz.
Finanzabteilung - Stellenangebot
29.05.2012
Wir sind eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Zugunsten der Bevölkerung und der Feriengäste erbringen wir im Bereich Finanzen einen umfangreichen Service public. In der Finanzabteilung ist eine Stelle neu zu besetzen. Wir suchen eine/n:
Buchhalter/in / Controller/in
Ihr Aufgabengebiet
- Führung der Hauptbuchhaltung inkl. Abschlussarbeiten, Lohnbuchhaltung sowie Hauptkasse
- Verantwortlich für die Mehrwertsteuerabrechnungen sowie die Personal- und Sozialversicherungen
- Mithilfe bei der Erstellung der Budgetierung und Finanzplanung
- Aufbau und Betreiben des Controllings
Ihr Profil
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation
- Vertiefte Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen sowie fachspezifische Weiterbildungen
- Sehr gute Informatik-Kenntnisse
- Diskrete, selbständige und gewissenhafte Persönlichkeit
Unser Angebot
Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit grossem Gestaltungsspielraum in einem 7-köpfigen Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wenn Sie diese interessante und abwechslungsreiche Arbeitsstelle in einem angenehmen Umfeld anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Eintritt
1. August 2012 oder nach Vereinbarung<
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 13. Juni 2012 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
Buchhalter/in / Controller/in
Ihr Aufgabengebiet
- Führung der Hauptbuchhaltung inkl. Abschlussarbeiten, Lohnbuchhaltung sowie Hauptkasse
- Verantwortlich für die Mehrwertsteuerabrechnungen sowie die Personal- und Sozialversicherungen
- Mithilfe bei der Erstellung der Budgetierung und Finanzplanung
- Aufbau und Betreiben des Controllings
Ihr Profil
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation
- Vertiefte Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen sowie fachspezifische Weiterbildungen
- Sehr gute Informatik-Kenntnisse
- Diskrete, selbständige und gewissenhafte Persönlichkeit
Unser Angebot
Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit grossem Gestaltungsspielraum in einem 7-köpfigen Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wenn Sie diese interessante und abwechslungsreiche Arbeitsstelle in einem angenehmen Umfeld anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Eintritt
1. August 2012 oder nach Vereinbarung<
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 13. Juni 2012 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
oliver.summermatter@zermatt.net
Finanzabteilung - Stellenangebot
29.05.2012
Wir sind eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Zugunsten der Bevölkerung und der Feriengäste erbringen wir im Bereich Finanzen einen umfangreichen Service public. In der Finanzabteilung ist eine Stelle neu zu besetzen. Wir suchen eine/n:
Leiter/in Finanzen
Der Bekanntheitsgrad und die rasante Entwicklung der Tourismusdestination Zermatt machen diese anspruchsvolle Kaderfunktion ausserordentlich vielseitig und spannend.
Ihr Aufgabengebiet
- Fachliche, organisatorische und personelle Führung der Finanzabteilung nach zeitgemässen Grundsätzen
- Verantwortlich für die Budgetierung, die Finanzplanung, das interne Kontrollsystem, die Lohnbuchhaltung, die Steueradministration, das Finanzcontrolling, die Gebührenkalkulation und allgemeine Betriebswirtschaft
- Zentrale Ansprech- und Koordinationsfunktion in allen zugewiesenen Fachgebieten
- Vollzug und Überwachung der abteilungsbezogenen Gemeinderatsbeschlüsse
Ihr Profil
- Abgeschlossene Ausbildung auf Stufe Universität oder Fachhochschule, idealerweise mit Vertiefung in Finanz- und Rechnungswesen oder eine gleichwertige Qualifikation
- Mehrjährige Berufserfahrung mit umfangreicher Führungserfahrung in vergleichbaren Positionen
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Gute mündliche Fremdsprachenkenntnisse
- Initiative, belastbare Persönlichkeit mit ausgewiesener kommunikativer und sozialer Kompetenz
Unser Angebot
Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit grossem Gestaltungsspielraum in einem 7-köpfigen Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wenn Sie diese interessante und abwechslungsreiche Führungsposition in einem angenehmen Umfeld anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Eintritt
1. August 2012 oder nach Vereinbarung
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 13. Juni 2012 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
Leiter/in Finanzen
Der Bekanntheitsgrad und die rasante Entwicklung der Tourismusdestination Zermatt machen diese anspruchsvolle Kaderfunktion ausserordentlich vielseitig und spannend.
Ihr Aufgabengebiet
- Fachliche, organisatorische und personelle Führung der Finanzabteilung nach zeitgemässen Grundsätzen
- Verantwortlich für die Budgetierung, die Finanzplanung, das interne Kontrollsystem, die Lohnbuchhaltung, die Steueradministration, das Finanzcontrolling, die Gebührenkalkulation und allgemeine Betriebswirtschaft
- Zentrale Ansprech- und Koordinationsfunktion in allen zugewiesenen Fachgebieten
- Vollzug und Überwachung der abteilungsbezogenen Gemeinderatsbeschlüsse
Ihr Profil
- Abgeschlossene Ausbildung auf Stufe Universität oder Fachhochschule, idealerweise mit Vertiefung in Finanz- und Rechnungswesen oder eine gleichwertige Qualifikation
- Mehrjährige Berufserfahrung mit umfangreicher Führungserfahrung in vergleichbaren Positionen
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Gute mündliche Fremdsprachenkenntnisse
- Initiative, belastbare Persönlichkeit mit ausgewiesener kommunikativer und sozialer Kompetenz
Unser Angebot
Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit grossem Gestaltungsspielraum in einem 7-köpfigen Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wenn Sie diese interessante und abwechslungsreiche Führungsposition in einem angenehmen Umfeld anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Eintritt
1. August 2012 oder nach Vereinbarung
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 13. Juni 2012 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
oliver.summermatter@zermatt.net
Einladung zur ordentlichen Urversammlung
16. Mai 2012
Datum: Dienstag, 12. Juni 2012
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Triftbachhalle, Zermatt
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll vom 13. Dezember 2011
3. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2011
4. Berichterstattung der Revisionsstelle
5. Abfallwesen
5.1 Beratung und Beschluss zur Revision des Abfallreglements mit Gebührenordnung
5.2 Beitritt zum Gebührenverbund Oberwallis (Gemeindeverband im Sinne von Art. 116ff Gemeindegesetz)
6. Beratung und Beschluss zum Reglement zur Deckung von Infrastrukturkosten infolge Zweitwohnungen
7. Umzonungsbegehren
7.1 Umzonung Nr. 14, Parzelle Nr. 3910 - Teilumzonung von Freihaltezone FZ in die Kernzone K
7.2 Umzonung Nr. 21, Parzellen Nr. 3296, 6909 und 3193, Mossje und Unner der Längflüe - Teilumzonung Parzelle 3296 und 6909 von der FW-A in Landwirtschaftszone, 2. Priorität. Teilumzonung Parzelle Nr. 3193 von Landwirtschaftszone, 2. Priorität in FW.
8. Information über das Raumordnungskonzept (ROK)
9. Varia
Auflagen
Während der Auflagedauer der Rechnung vom 21. Mai 2012 bis 12. Juni 2012 hat jede/r StimmbürgerIn Anspruch darauf, die Belege der Gemeinderechnung, mit Ausnahme der Steuerdossiers und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, einzusehen.
Die Unterlagen zu dem Traktandum 7 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 3 vom 22. Januar 2010 auf der Bauabteilung bereits zur Einsichtnahme aufgelegen.
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 liegen bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung 1. Stock, zu den Öffnungszeiten auf.
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Triftbachhalle, Zermatt
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll vom 13. Dezember 2011
3. Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2011
4. Berichterstattung der Revisionsstelle
5. Abfallwesen
5.1 Beratung und Beschluss zur Revision des Abfallreglements mit Gebührenordnung
5.2 Beitritt zum Gebührenverbund Oberwallis (Gemeindeverband im Sinne von Art. 116ff Gemeindegesetz)
6. Beratung und Beschluss zum Reglement zur Deckung von Infrastrukturkosten infolge Zweitwohnungen
7. Umzonungsbegehren
7.1 Umzonung Nr. 14, Parzelle Nr. 3910 - Teilumzonung von Freihaltezone FZ in die Kernzone K
7.2 Umzonung Nr. 21, Parzellen Nr. 3296, 6909 und 3193, Mossje und Unner der Längflüe - Teilumzonung Parzelle 3296 und 6909 von der FW-A in Landwirtschaftszone, 2. Priorität. Teilumzonung Parzelle Nr. 3193 von Landwirtschaftszone, 2. Priorität in FW.
8. Information über das Raumordnungskonzept (ROK)
9. Varia
Auflagen
Während der Auflagedauer der Rechnung vom 21. Mai 2012 bis 12. Juni 2012 hat jede/r StimmbürgerIn Anspruch darauf, die Belege der Gemeinderechnung, mit Ausnahme der Steuerdossiers und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, einzusehen.
Die Unterlagen zu dem Traktandum 7 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 3 vom 22. Januar 2010 auf der Bauabteilung bereits zur Einsichtnahme aufgelegen.
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2, 3, 4, 5 und 6 liegen bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung 1. Stock, zu den Öffnungszeiten auf.
Zählung leer stehender Wohnungen
15.05.2012
Das Bundesstatistikgesetz (BstatG) und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes gelten als Rechtsgrundlage für diese Erhebung.
Stichtag: 1. Juni 2012
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche:
- am Stichtag unbesetzt, aber bewohnbar sind;
- am Stichtag zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf angeboten werden.
Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Meldungen bitte bis 6. Juni 2012 bei der Gemeindekanzlei.
Stichtag: 1. Juni 2012
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche:
- am Stichtag unbesetzt, aber bewohnbar sind;
- am Stichtag zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf angeboten werden.
Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Meldungen bitte bis 6. Juni 2012 bei der Gemeindekanzlei.
Wiedereinführung der Kontingente für Staatsangehörige der EU-8
08.05.2012
Die Änderungen sind seit 1. Mai 2012 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. April 2012 beschlossen, die Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen (Permis B EU/EFTA) für Staatsangehörige von Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei und der Tschechischen Republik (EU-8) wieder einzuführen.
Der Entscheid, die Schutzklausel zu aktivieren, wurde am 1. Mai 2012 zunächst für eine Dauer von einem Jahr erlassen. Konkret heisst dies, dass ein Staatsangehöriger der EU-8, welcher eine Aufenthaltsbewilligung (Permis B EU/EFTA) beantragt, nicht mehr sofort nach Einreichung des Gesuches bei der Gemeinde, arbeiten kann. Der Migrant und sein Arbeitgeber müssen auf das Einverständnis der kantonalen Behörden warten.
Angehörige aus den EU-8 Staaten, die ein Gesuch für eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Permis L EU-EFTA)einreichen, dürfen weiterhin direkt ihre Arbeitsstelle antreten. Da unsere Arbeitgeber mehrheitlich Saisonniers benötigen, ändert sich praktisch nichts für den Zermatter Arbeitsmarkt.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. April 2012 beschlossen, die Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen (Permis B EU/EFTA) für Staatsangehörige von Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei und der Tschechischen Republik (EU-8) wieder einzuführen.
Der Entscheid, die Schutzklausel zu aktivieren, wurde am 1. Mai 2012 zunächst für eine Dauer von einem Jahr erlassen. Konkret heisst dies, dass ein Staatsangehöriger der EU-8, welcher eine Aufenthaltsbewilligung (Permis B EU/EFTA) beantragt, nicht mehr sofort nach Einreichung des Gesuches bei der Gemeinde, arbeiten kann. Der Migrant und sein Arbeitgeber müssen auf das Einverständnis der kantonalen Behörden warten.
Angehörige aus den EU-8 Staaten, die ein Gesuch für eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Permis L EU-EFTA)einreichen, dürfen weiterhin direkt ihre Arbeitsstelle antreten. Da unsere Arbeitgeber mehrheitlich Saisonniers benötigen, ändert sich praktisch nichts für den Zermatter Arbeitsmarkt.
Gemeindepolizei - Stellenangebot
01.05.2012
Das Matterhorndorf ist eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Zugunsten der Bevölkerung und der Feriengäste erbringen wir im Bereich Sicherheit der Bevölkerung umfangreiche Aufgaben. Die Führungsfunktion der Gemeindepolizei muss neu besetzt werden. Wir suchen eine/n:
Leiter/in Gemeindepolizei (Postenchef)
Der Bekanntheitsgrad und die rasante Entwicklung der Tourismusdestination Zermatt machen diese anspruchsvolle Führungsfunktion ausserordentlich vielseitig und spannend.
Ihr Aufgabengebiet
- Fachliche und organisatorische Führung der Fachstelle Gemeindepolizei nach zeitgemässen Grundsätzen
- Führung und Koordination des unterstellten Personals zur gemeinsamen und optimalen Aufgabenerfüllung
- Sicherstellung eines kundenorientierten und effizienten Betriebs
- Umsetzung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen in den Bereichen Ruhe und Ordnung, Verkehr, allgemeine Polizeiarbeit.
Ihr Profil
- eine abgeschlossene Ausbildung als Polizist/in
- mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung
- Bereitschaft zur Leistung von Nacht-, Wochenend- und Pikettdienst
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Gute EDV-Kenntnisse
- Gute Fremdsprachenkenntnissen in Wort und Schrift (F/I/E)
- Initiative, belastbare Persönlichkeit mit ausgewiesener kommunikativer und sozialer Kompetenz
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen ein vielseitiges, anspruchsvolles Aufgabengebiet mit Gestaltungsspielraum und Weiterbildungsmöglichkeiten, gute Sozialleistungen sowie eine abwechslungsreiche Tätigkeit.
Wenn Sie diese interessante Führungsposition in einem angenehmen Umfeld anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Eintritt
1. August 2012 oder nach Vereinbarung.
Auskünfte erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 17. Mai 2012 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
Leiter/in Gemeindepolizei (Postenchef)
Der Bekanntheitsgrad und die rasante Entwicklung der Tourismusdestination Zermatt machen diese anspruchsvolle Führungsfunktion ausserordentlich vielseitig und spannend.
Ihr Aufgabengebiet
- Fachliche und organisatorische Führung der Fachstelle Gemeindepolizei nach zeitgemässen Grundsätzen
- Führung und Koordination des unterstellten Personals zur gemeinsamen und optimalen Aufgabenerfüllung
- Sicherstellung eines kundenorientierten und effizienten Betriebs
- Umsetzung gesetzlicher und reglementarischer Bestimmungen in den Bereichen Ruhe und Ordnung, Verkehr, allgemeine Polizeiarbeit.
Ihr Profil
- eine abgeschlossene Ausbildung als Polizist/in
- mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung
- Bereitschaft zur Leistung von Nacht-, Wochenend- und Pikettdienst
- Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
- Gute EDV-Kenntnisse
- Gute Fremdsprachenkenntnissen in Wort und Schrift (F/I/E)
- Initiative, belastbare Persönlichkeit mit ausgewiesener kommunikativer und sozialer Kompetenz
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