News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv November 2011
Einladung zur ordentlichen Urversammlung am 13.12.2011
21.11.2011
Datum: Dienstag, 13. Dezember 2011
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Gemeindesaal
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll vom 31. August 2011
3. Voranschlag 2012 - Erläuterung und Globalgenehmigung
4. Finanzplanung 2013 - 2016 - Kenntnisgabe
5. Umzonung Nr. 3, Parzellen Nr. 5972, 5973, 5974, 5975 und 6077 Zen Stecken - Umzonung von Zone mit späterer Nutzungszulassung (ZsN) bzw. Zone für Sport und Erholung S + E in Erholungs- und Freizeitzone Zen Stecken (SNP) bzw. Verkehr (Bahnen, Strassen) mit entsprechender Anpassung des Bau- und Zonenreglements
6. Umzonung Nr. 11, Parzelle Nr. 2204, Obri Tuftra - von Zone für öffentliche Bauten in Zone 2 (Z2)
7. Varia
Die Unterlagen zu den Traktanden 5 und 6 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 3 vom 22. Januar 2010 bereits öffentlich aufgelegen und bei der Bauabteilung einsehbar.
Der Voranschlag 2012 und die Finanzplanung 2013 - 2016 liegen während 20 Tagen zur Einsichtnahme in der Finanzabteilung, Gemeindeverwaltung auf.
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Gemeindesaal
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll vom 31. August 2011
3. Voranschlag 2012 - Erläuterung und Globalgenehmigung
4. Finanzplanung 2013 - 2016 - Kenntnisgabe
5. Umzonung Nr. 3, Parzellen Nr. 5972, 5973, 5974, 5975 und 6077 Zen Stecken - Umzonung von Zone mit späterer Nutzungszulassung (ZsN) bzw. Zone für Sport und Erholung S + E in Erholungs- und Freizeitzone Zen Stecken (SNP) bzw. Verkehr (Bahnen, Strassen) mit entsprechender Anpassung des Bau- und Zonenreglements
6. Umzonung Nr. 11, Parzelle Nr. 2204, Obri Tuftra - von Zone für öffentliche Bauten in Zone 2 (Z2)
7. Varia
Die Unterlagen zu den Traktanden 5 und 6 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 3 vom 22. Januar 2010 bereits öffentlich aufgelegen und bei der Bauabteilung einsehbar.
Der Voranschlag 2012 und die Finanzplanung 2013 - 2016 liegen während 20 Tagen zur Einsichtnahme in der Finanzabteilung, Gemeindeverwaltung auf.
Wasserwerke - Stellenangebot
25.11.2011
Das Matterhorndorf ist eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Um den ständig steigenden Anforderungen an eine umweltgerechte Abwasserentsorgung zu genügen, suchen wir in der Abteilung Wasserwerke eine/n engagierte/n und vielseitige/n
Betriebliche/n Mitarbeiter/in
Ihr Aufgabengebiet
Sie arbeiten in einem kleinen Team und sind für den einwandfreien Betrieb und Unterhalt der Abwasserreinigungsanlage (ARA) mitverantwortlich. Ebenfalls werden Sie beim erforderlichen Pikettdienst eingesetzt. Die Wohnsitznahme in Zermatt ist demnach erwünscht.
Ihr Profil
Als engagierte und belastbare Person verfügen Sie über eine handwerkliche oder technische Ausbildung - vorzugsweise mit einigen Jahren Berufserfahrung. Zudem besitzen Sie die fachspezifische Ausbildung als Klärwerkfachmann oder sind bereit, diese berufsbegleitend zu absolvieren.
Gute EDV-Kenntnisse sind von wesentlicher Bedeutung. Selbstständigkeit, Flexibilität und Begeisterungsfähigkeit stufen wir als wichtig ein.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine sichere Anstellung mit guten Sozialleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team.
Eintritt
1. Februar 2012 oder nach Vereinbarung.
Auskünfte erhalten Sie bei Oliver Summermatter (Personaldienst) Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis am 9. Dezember 2011 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
Betriebliche/n Mitarbeiter/in
Ihr Aufgabengebiet
Sie arbeiten in einem kleinen Team und sind für den einwandfreien Betrieb und Unterhalt der Abwasserreinigungsanlage (ARA) mitverantwortlich. Ebenfalls werden Sie beim erforderlichen Pikettdienst eingesetzt. Die Wohnsitznahme in Zermatt ist demnach erwünscht.
Ihr Profil
Als engagierte und belastbare Person verfügen Sie über eine handwerkliche oder technische Ausbildung - vorzugsweise mit einigen Jahren Berufserfahrung. Zudem besitzen Sie die fachspezifische Ausbildung als Klärwerkfachmann oder sind bereit, diese berufsbegleitend zu absolvieren.
Gute EDV-Kenntnisse sind von wesentlicher Bedeutung. Selbstständigkeit, Flexibilität und Begeisterungsfähigkeit stufen wir als wichtig ein.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine sichere Anstellung mit guten Sozialleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team.
Eintritt
1. Februar 2012 oder nach Vereinbarung.
Auskünfte erhalten Sie bei Oliver Summermatter (Personaldienst) Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis am 9. Dezember 2011 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
oliver.summermatter@zermatt.net
Resultate Kommunale Abstimmung vom 06.11.2011
06.11.2011
Stimmberechtigte: 2'858
Eingegangene Stimmzettel: 789
Stimmbeteiligung in %: 27.61 %
Reglement über Erst- und Zweitwohnungsbau (Teilrevision)
Leere: 4
Ungültige: 23
Gültige Stimmzettel: 762
JA: 472
NEIN: 290
Reglement über die Kontigentierung von Zweitwohnungen (Teilrevision)
Leere: 9
Ungültige: 23
Gültige Stimmzettel: 757
JA: 459
NEIN: 298
Eingegangene Stimmzettel: 789
Stimmbeteiligung in %: 27.61 %
Reglement über Erst- und Zweitwohnungsbau (Teilrevision)
Leere: 4
Ungültige: 23
Gültige Stimmzettel: 762
JA: 472
NEIN: 290
Reglement über die Kontigentierung von Zweitwohnungen (Teilrevision)
Leere: 9
Ungültige: 23
Gültige Stimmzettel: 757
JA: 459
NEIN: 298
Öffentliche Auflage der Vermessungsdokumente
02.11.11
Amtliche Vermessung Los 8 R (Erneuerung der Lose 1 und 2)
In Anwendung von Art. 28 der Eidgenössischen Verordnung vom 18. November 1992 über die amtliche Vermessung, sowie von Art. 19 des Gesetzes vom 16. März 2006 über die amtliche Vermessung und Geoinformation, findet die öffentliche Auflage der Vermessungsakten vom
Montag, 24. Oktober 2011 - Mittwoch, 23. November 2011 statt.
Der Perimeter des Vermessungsgebietes Zermatt, Los 8R, umfasst die Pläne für das Grundbuch Nr. 1 bis 24 mit den folgenden Gebieten: Tuftra, Unner Moos, Schlüematta, Wichelmatte, Stalde, Steimatta, Balme, Bodme, Unnru und Obru Matte, Spiss, Egge, Howete, Wieschti und Ober Hischre.
Die Vermessungsdokumente liegen im Gemeindesaal der Gemeinde Zermatt auf, wo sie während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können (Montag - Freitag von 14.00 - 16.00 Uhr).
Mitarbeiter des beauftragten Geometers stehen im Auflagelokal während der Auflagezeit jeweils am Dienstag und Donnerstag, von 15.00 - 18.00 Uhr den interessierten GrundeigentümernInnen zur Auskunftserteilung zur Verfügung.
Die GrundeigentümerInnen werden schriftlich durch die Vermessungskommission der Gemeinde Zermatt orientiert und erhalten einen Güterzettel mit den Angaben der Nummern ihrer Parzellen und deren Fläche, sowie eine Gegenüberstellung der Parzellennummern gemäss amtlicher Vermessung und den Parzellen- resp. Artikelnummern im Kataster.
Während der Dauer der öffentlichen Auflage können die GrundeigentümerInnen an die Vermessungskommission der Gemeinde Zermatt, 3920 Zermatt schriftlich und begründete Einsprache erheben.
Ebenso haben GrundeigentümerInnen, die Liegenschaften im Perimeter dieses Loses besitzen und obige Unterlagen nicht erhalten haben, die Möglichkeit, innert der Auflagefrist bei der Vermessungskommission der Gemeinde Einsprache zu erheben.
Es wird ausdrücklich auf die Folgen gemäss Art. 668, ZGB, aufmerksam gemacht.
In Anwendung von Art. 28 der Eidgenössischen Verordnung vom 18. November 1992 über die amtliche Vermessung, sowie von Art. 19 des Gesetzes vom 16. März 2006 über die amtliche Vermessung und Geoinformation, findet die öffentliche Auflage der Vermessungsakten vom
Montag, 24. Oktober 2011 - Mittwoch, 23. November 2011 statt.
Der Perimeter des Vermessungsgebietes Zermatt, Los 8R, umfasst die Pläne für das Grundbuch Nr. 1 bis 24 mit den folgenden Gebieten: Tuftra, Unner Moos, Schlüematta, Wichelmatte, Stalde, Steimatta, Balme, Bodme, Unnru und Obru Matte, Spiss, Egge, Howete, Wieschti und Ober Hischre.
Die Vermessungsdokumente liegen im Gemeindesaal der Gemeinde Zermatt auf, wo sie während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden können (Montag - Freitag von 14.00 - 16.00 Uhr).
Mitarbeiter des beauftragten Geometers stehen im Auflagelokal während der Auflagezeit jeweils am Dienstag und Donnerstag, von 15.00 - 18.00 Uhr den interessierten GrundeigentümernInnen zur Auskunftserteilung zur Verfügung.
Die GrundeigentümerInnen werden schriftlich durch die Vermessungskommission der Gemeinde Zermatt orientiert und erhalten einen Güterzettel mit den Angaben der Nummern ihrer Parzellen und deren Fläche, sowie eine Gegenüberstellung der Parzellennummern gemäss amtlicher Vermessung und den Parzellen- resp. Artikelnummern im Kataster.
Während der Dauer der öffentlichen Auflage können die GrundeigentümerInnen an die Vermessungskommission der Gemeinde Zermatt, 3920 Zermatt schriftlich und begründete Einsprache erheben.
Ebenso haben GrundeigentümerInnen, die Liegenschaften im Perimeter dieses Loses besitzen und obige Unterlagen nicht erhalten haben, die Möglichkeit, innert der Auflagefrist bei der Vermessungskommission der Gemeinde Einsprache zu erheben.
Es wird ausdrücklich auf die Folgen gemäss Art. 668, ZGB, aufmerksam gemacht.
Informationen zur Strasse Täsch - Zermatt
07.11.2011 - 25.06.2020