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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv September 2011
Teilrevision Zonennutzungsplan und Bau- und Zonenreglement
09.09.11
Gemäss Art. 36 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bun-desgesetzes über die Raumplanung (kRPG) vom 22. Juni 1979 (Stand am 1.Januar 2008) und den Änderungen vom 1. Dezember 1998, liegen nachfolgend aufgelistete Umzonungen sowie die Teilrevision des Bau- und Zonenreglements, die von der Urversammlung am 31. August 2011 angenommen wurden, ab dem 9. September 2011 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) öffentlich auf.
Teilrevision des Zonennutzungsplans
Parzelle : 585, Steimatta
Umzonungsbegehren : Verlegung der Zone für Verkehr
Parzellen : 1630 und 3905, Mürini
Umzonungsbegehren : Verlegung der Zone für Verkehr
Parzellen : 2494 und 2495, Schlüematta
Umzonungsbegehren : Teilumzonung Landwirtschaftszone 2. Priorität in Wohnzone Z2.
Parzellen : Art. 2749, Leisee
Umzonungsbegehren : Umzonung in Zone für Sport und Erholung und Skisportzone S SNP Leisee inklusive dazugehöriger Reglementanpassung
Parzellen : Art. 2749, Rotenboden (Iglu-Dorf)
Umzonungsbegehren : Umzonung in Zone für wintertouristische Bauten und Anlagen und Skisportzone S inklusive dazugehöriger Reglementanpassung
Teilrevision des Zonennutzungsplans des Quartierplan Spiss
Parzellen : 1323, 1331, 1336, 1340, 1341, 1350, 1358, 1392 und 1397, Spiss
Umzonungsbegehren : Anpassung QP Spiss
Teilumzonung der Parzellen Nr. 1323, 1331, 1336, 1392 und 1397 von Segment 1 in Segment 2; Teilumzonung der Parzellen Nr. 1340, 1341, 1350 und 1358 von Segment 0 in Segment 2 sowie Teilumzonung der Parzelle Nr. 1350 von Segment 0 in Segment 1.
Parzellen : 1403, 1404 und 4797, Grüebe (Spiss und Lüegelwang)
Umzonungsbegehren : Anpassung QP Spiss
Anpassung des Segmentperimeters und Teilumzonung in Verkehr und in das neue Segment 6 mit zugehöriger Reglementergänzung für die Definition Segment 6.
Bau- und Zonenreglement - Teilrevision:
Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2, Art. 7 Titel + Abs. 2, Art. 8, Art. 10 Abs. 1, Art. 14 Abs. 3, Art. 15 Abs. 1, b), c), Art. 16 Abs. 1, b), Art. 20, Art. 23, Art. 24, Art. 28 Abs. 4, Art. 30 Abs. 2, Art. 31, Art. 32 Abs. 1, Art. 36 Abs. 2, Art. 37 1-3, Art. 38 Abs. 2, a - k, Art. 38 Abs. 4, Art. 39 Abs. 1, 1. lit. e - m, 2. lit. c, Art. 41 Abs. 1, 4, Art. 42, Art. 43 Abs. 1, 5, Art. 44 Abs. 2, 3, Art. 45 Abs. 1, 2, Art. 46, Art. 47, Art. 48, Art. 50, Art. 51 Abs. 2 - 5, Art. 52 Abs. 3, Art. 52bis -, Art. 54 Abs. 3 - 6, Art. 56 Titel + Abs. 3, 4, Art. 56bis -, Art. 57 Abs. 3, Art. 58, Art 58bis Abs. 4, Art. 59, Art. 60, Art. 61, Art, 61bis, Art. 62, Art. 62bis, Art. 63 Abs. 1, Art. 64, Art. 65 Abs. 2, 3, Art. 71, Art. 72 Abs. 2, 4, Art. 73 Abs. 2, 3, Art. 77 Abs. lit. a, c, Art. 78 Abs. 2, Art. 79, Art. 80 Abs. 1, Art. 81 Abs. 2, Art. 82, Art. 83 Abs. 3, Art. 84, Art. 85,
Anhänge Neu: Grafische Erläuterungen, Erker 1 und 2, Art. 48 Abs. 2, Stirn und Ort, Art. 59 Abs. 1, Ort- und Trauflinie, Art. 59 Abs. 1, Gebäudelänge Weilerzone, Art. 77 Abs. c, Vorschriften I - VII
An der Urversammlung vom 31. August 2011 abgeänderte Artikel aufgrund von Anträgen:
Art. 54 Abs. 3, Art. 54 Abs. 4, Art. 54 Abs. 5 sowie Art. 79 Abs. 6
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrechterhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung an Nutzungszonenplänen und Reglementen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Die Beschwerde muss beim Staatsrat innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Entscheide der Urversammlung im Amtsblatt erfolgen.
Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) in Zermatt eingesehen werden.
Teilrevision des Zonennutzungsplans
Parzelle : 585, Steimatta
Umzonungsbegehren : Verlegung der Zone für Verkehr
Parzellen : 1630 und 3905, Mürini
Umzonungsbegehren : Verlegung der Zone für Verkehr
Parzellen : 2494 und 2495, Schlüematta
Umzonungsbegehren : Teilumzonung Landwirtschaftszone 2. Priorität in Wohnzone Z2.
Parzellen : Art. 2749, Leisee
Umzonungsbegehren : Umzonung in Zone für Sport und Erholung und Skisportzone S SNP Leisee inklusive dazugehöriger Reglementanpassung
Parzellen : Art. 2749, Rotenboden (Iglu-Dorf)
Umzonungsbegehren : Umzonung in Zone für wintertouristische Bauten und Anlagen und Skisportzone S inklusive dazugehöriger Reglementanpassung
Teilrevision des Zonennutzungsplans des Quartierplan Spiss
Parzellen : 1323, 1331, 1336, 1340, 1341, 1350, 1358, 1392 und 1397, Spiss
Umzonungsbegehren : Anpassung QP Spiss
Teilumzonung der Parzellen Nr. 1323, 1331, 1336, 1392 und 1397 von Segment 1 in Segment 2; Teilumzonung der Parzellen Nr. 1340, 1341, 1350 und 1358 von Segment 0 in Segment 2 sowie Teilumzonung der Parzelle Nr. 1350 von Segment 0 in Segment 1.
Parzellen : 1403, 1404 und 4797, Grüebe (Spiss und Lüegelwang)
Umzonungsbegehren : Anpassung QP Spiss
Anpassung des Segmentperimeters und Teilumzonung in Verkehr und in das neue Segment 6 mit zugehöriger Reglementergänzung für die Definition Segment 6.
Bau- und Zonenreglement - Teilrevision:
Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2, Art. 7 Titel + Abs. 2, Art. 8, Art. 10 Abs. 1, Art. 14 Abs. 3, Art. 15 Abs. 1, b), c), Art. 16 Abs. 1, b), Art. 20, Art. 23, Art. 24, Art. 28 Abs. 4, Art. 30 Abs. 2, Art. 31, Art. 32 Abs. 1, Art. 36 Abs. 2, Art. 37 1-3, Art. 38 Abs. 2, a - k, Art. 38 Abs. 4, Art. 39 Abs. 1, 1. lit. e - m, 2. lit. c, Art. 41 Abs. 1, 4, Art. 42, Art. 43 Abs. 1, 5, Art. 44 Abs. 2, 3, Art. 45 Abs. 1, 2, Art. 46, Art. 47, Art. 48, Art. 50, Art. 51 Abs. 2 - 5, Art. 52 Abs. 3, Art. 52bis -, Art. 54 Abs. 3 - 6, Art. 56 Titel + Abs. 3, 4, Art. 56bis -, Art. 57 Abs. 3, Art. 58, Art 58bis Abs. 4, Art. 59, Art. 60, Art. 61, Art, 61bis, Art. 62, Art. 62bis, Art. 63 Abs. 1, Art. 64, Art. 65 Abs. 2, 3, Art. 71, Art. 72 Abs. 2, 4, Art. 73 Abs. 2, 3, Art. 77 Abs. lit. a, c, Art. 78 Abs. 2, Art. 79, Art. 80 Abs. 1, Art. 81 Abs. 2, Art. 82, Art. 83 Abs. 3, Art. 84, Art. 85,
Anhänge Neu: Grafische Erläuterungen, Erker 1 und 2, Art. 48 Abs. 2, Stirn und Ort, Art. 59 Abs. 1, Ort- und Trauflinie, Art. 59 Abs. 1, Gebäudelänge Weilerzone, Art. 77 Abs. c, Vorschriften I - VII
An der Urversammlung vom 31. August 2011 abgeänderte Artikel aufgrund von Anträgen:
Art. 54 Abs. 3, Art. 54 Abs. 4, Art. 54 Abs. 5 sowie Art. 79 Abs. 6
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrechterhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung an Nutzungszonenplänen und Reglementen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Die Beschwerde muss beim Staatsrat innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Entscheide der Urversammlung im Amtsblatt erfolgen.
Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) in Zermatt eingesehen werden.
Nationalrats- und Ständeratswahlen für die Legislaturperiode 2012 - 2015 und Kantonale Abstimmung
28.09.2011
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 23. Oktober 2011:
- für die Wahl der 7 Abgeordneten in den Nationalrat;
- für die Wahl der 2 Abgeordneten in den Ständerat;
- für das kantonale Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen vom 17. März 2011.
Neuerung: Nationalratswahlen - Wahlzettel-Heft
Die Wahlzettel für die Nationalratswahlen werden erstmals in Form eines Wahlzettel-Hefts herausgegeben. Die amtlichen Wahlzettel (die amtlich hinterlegten Listen und der leere amtliche Wahlzettel) sind in einem Wahlzettel-Heft (A5-Format) enthalten. Für die Stimmabgabe hat der Wähler den von ihm ausgewählten Wahlzettel abzureissen und auszufüllen. Das restliche Wahlzettel-Heft wird entsorgt.
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne wählen/abstimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtlichen Broschüren
- das Wahlzettel-Heft für den Nationalrat
- die Wahlzettel für den Ständerat
- einen Stimmzettel für die kantonale Abstimmung
- je ein Stimmcouvert (bezeichnet mit der jeweiligen Wahl/Abstimmung)
- ein Rücksendungsblatt
- ein spezieller Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe:
- den Wahl-/Stimmzettel in das jeweilige Stimmcouvert legen
- die Stimmcouverts dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen.
- Den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden, oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) abgeben.
Die Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 21. Oktober 2011, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Der Stimmbürger, der an der Urne wählt/abstimmt muss grundsätzlich das ihm vorgängig zugesandte Material benutzen.
Nationalratswahlen
In der Stimmkabine Nationalrat werden keine Wahlzettel-Hefte hinterlegt! Findet sich jedoch im Stimmlokal ein Stimmberechtigter ohne Wahlmaterial ein, so wird ihm das Wahlzettel-Heft und das Stimmcouvert persönlich ausgehändigt. Im Ausgangsbereich der Stimmkabinen ist ein Behälter aufgestellt, damit die Wähler ihr benutztes Wahlzettel-Heft entsorgen können.
Ständeratswahlen und kantonale Abstimmung
Findet sich im Stimmlokal ein Stimmberechtigter ohne Wahl-/Stimmmaterial ein, wird ihm das entsprechende Stimmcouvert persönlich ausgehändigt. Die Wahl- und Abstimmungszettel für die Ständeratswahlen und die kantonale Abstimmung stehen in den Stimmkabinen bereit.
Wahl-/Stimmlokal: Turnhalle Walka
Öffnungszeiten der Urnen
Samstag, 22. Oktober 2011, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 23. Oktober 2011, 11.00 - 12.00 Uhr
Ungültige Stimmabgabe
- postalischer Versand ohne oder ungenügende Frankierung
- Einwurf Übermittlungsumschlag in den Briefkasten Gemeindehaus
- nicht benützen des amtlichen Übermittlungsumschlags und/oder des amtlichen Stimmcouverts
- Rücksendungsblatt ist nicht unterschrieben
- Übermittlungsumschlag enthält das Stimmmaterial von mehreren Stimmbürgern (gruppierter Versand)
- Stimmcouvert enthält Angaben, die auf deren Herkunft schliessen lassen
Wahlzettel sind ungültig, wenn
- sie keinen Namen eines Kandidaten oder einer Kandidatin des Wahlkreises enthalten
- sie nicht amtlich sind
- sie anders als handschriftlich geändert oder ausgefüllt sind
- sie ehrverletzende Äusserungen oder Kennzeichnungen enthalten
- sie doppelt in einem Stimmcouvert sind, sofern sie bezüglich der gleichen Wahl nicht gleich lautend sind; sind sie gleichlautend, ist einer der beiden ungültig
- für die Wahl der 7 Abgeordneten in den Nationalrat;
- für die Wahl der 2 Abgeordneten in den Ständerat;
- für das kantonale Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen vom 17. März 2011.
Neuerung: Nationalratswahlen - Wahlzettel-Heft
Die Wahlzettel für die Nationalratswahlen werden erstmals in Form eines Wahlzettel-Hefts herausgegeben. Die amtlichen Wahlzettel (die amtlich hinterlegten Listen und der leere amtliche Wahlzettel) sind in einem Wahlzettel-Heft (A5-Format) enthalten. Für die Stimmabgabe hat der Wähler den von ihm ausgewählten Wahlzettel abzureissen und auszufüllen. Das restliche Wahlzettel-Heft wird entsorgt.
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne wählen/abstimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtlichen Broschüren
- das Wahlzettel-Heft für den Nationalrat
- die Wahlzettel für den Ständerat
- einen Stimmzettel für die kantonale Abstimmung
- je ein Stimmcouvert (bezeichnet mit der jeweiligen Wahl/Abstimmung)
- ein Rücksendungsblatt
- ein spezieller Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe:
- den Wahl-/Stimmzettel in das jeweilige Stimmcouvert legen
- die Stimmcouverts dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen.
- Den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden, oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) abgeben.
Die Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 21. Oktober 2011, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Der Stimmbürger, der an der Urne wählt/abstimmt muss grundsätzlich das ihm vorgängig zugesandte Material benutzen.
Nationalratswahlen
In der Stimmkabine Nationalrat werden keine Wahlzettel-Hefte hinterlegt! Findet sich jedoch im Stimmlokal ein Stimmberechtigter ohne Wahlmaterial ein, so wird ihm das Wahlzettel-Heft und das Stimmcouvert persönlich ausgehändigt. Im Ausgangsbereich der Stimmkabinen ist ein Behälter aufgestellt, damit die Wähler ihr benutztes Wahlzettel-Heft entsorgen können.
Ständeratswahlen und kantonale Abstimmung
Findet sich im Stimmlokal ein Stimmberechtigter ohne Wahl-/Stimmmaterial ein, wird ihm das entsprechende Stimmcouvert persönlich ausgehändigt. Die Wahl- und Abstimmungszettel für die Ständeratswahlen und die kantonale Abstimmung stehen in den Stimmkabinen bereit.
Wahl-/Stimmlokal: Turnhalle Walka
Öffnungszeiten der Urnen
Samstag, 22. Oktober 2011, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 23. Oktober 2011, 11.00 - 12.00 Uhr
Ungültige Stimmabgabe
- postalischer Versand ohne oder ungenügende Frankierung
- Einwurf Übermittlungsumschlag in den Briefkasten Gemeindehaus
- nicht benützen des amtlichen Übermittlungsumschlags und/oder des amtlichen Stimmcouverts
- Rücksendungsblatt ist nicht unterschrieben
- Übermittlungsumschlag enthält das Stimmmaterial von mehreren Stimmbürgern (gruppierter Versand)
- Stimmcouvert enthält Angaben, die auf deren Herkunft schliessen lassen
Wahlzettel sind ungültig, wenn
- sie keinen Namen eines Kandidaten oder einer Kandidatin des Wahlkreises enthalten
- sie nicht amtlich sind
- sie anders als handschriftlich geändert oder ausgefüllt sind
- sie ehrverletzende Äusserungen oder Kennzeichnungen enthalten
- sie doppelt in einem Stimmcouvert sind, sofern sie bezüglich der gleichen Wahl nicht gleich lautend sind; sind sie gleichlautend, ist einer der beiden ungültig
Eventuell 2. Wahlgang Ständerat vom 6. November 2011 für die Legislaturperiode 2012 - 2015 und kommunale Abstimmung
28.09.2011
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 6. November 2011:
- für die Wahl des Ständerats (evtl. 2. Wahlgang);
- Revision des Reglements über Erst- und Zweitwohnungsbau;
- Revision des Reglements über die Kontingentierung von Zweitwohnungen.
Briefliche Stimmabgabe
Die Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 4. November 2011, 17.00 Uhr).
Wahl-/Stimmlokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urnen
Samstag, 5. November 2011, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 6. November 2011, 11.00 - 12.00 Uhr
Informationen zur kommunalen Abstimmung:
- für die Wahl des Ständerats (evtl. 2. Wahlgang);
- Revision des Reglements über Erst- und Zweitwohnungsbau;
- Revision des Reglements über die Kontingentierung von Zweitwohnungen.
Briefliche Stimmabgabe
Die Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 4. November 2011, 17.00 Uhr).
Wahl-/Stimmlokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urnen
Samstag, 5. November 2011, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 6. November 2011, 11.00 - 12.00 Uhr
Informationen zur kommunalen Abstimmung:
https://gemeinde.zermatt.ch/news/archiv/2011/11#n4896
Schule - Stellenangebot
15.09.11
In den Schulliegenschaften sind zwei Stellen neu zu besetzen. Für die Reinigung der 5 Schulhäuser, 3 Turn-/ Mehrzweckhallen sowie deren Anlagen und Einrichtungen suchen wir zur Ergänzung des Teams
1 Reinigungsmitarbeiter/In 100 %
1 Reinigungsmitarbeiter/In 80 %
Ihr Aufgabengebiet
Sie unterstützen das Team bei allen anfallenden Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten in den Schulliegenschaften und deren Anlagen.
Ihr Profil
• Erfahrung im Reinigungswesen
• Flair für Sauberkeit
• Speditive und exakte Arbeitsweise
• Zuverlässig und belastbar
• Gute Deutschkenntnisse
Wenn Sie teamfähig und flexibel sind und auf Menschen zugehen können, bringen Sie ideale Voraussetzungen für diese Arbeitsstelle mit.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine sichere Anstellung mit guten Sozialleistungen und eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem neu organisierten Team.
Eintritt
Sofort oder nach Vereinbarung
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 27. September 2011 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
1 Reinigungsmitarbeiter/In 100 %
1 Reinigungsmitarbeiter/In 80 %
Ihr Aufgabengebiet
Sie unterstützen das Team bei allen anfallenden Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten in den Schulliegenschaften und deren Anlagen.
Ihr Profil
• Erfahrung im Reinigungswesen
• Flair für Sauberkeit
• Speditive und exakte Arbeitsweise
• Zuverlässig und belastbar
• Gute Deutschkenntnisse
Wenn Sie teamfähig und flexibel sind und auf Menschen zugehen können, bringen Sie ideale Voraussetzungen für diese Arbeitsstelle mit.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine sichere Anstellung mit guten Sozialleistungen und eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem neu organisierten Team.
Eintritt
Sofort oder nach Vereinbarung
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 27. September 2011 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
oliver.summermatter@zermatt.net
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen bis 30.11.2011
12.07. / 16./23.08. / 14.09./28.09. / 13./18./25.10.2011
Hochwasserschutz Vispa
Bereich: Spiss - ze Stäcke
Dauer: 26. September 2011 - Ende November 2011 (je nach Witterung)
Arbeiten: Schliessen der Löcher im Flussbereich der Ufermauer mit Beton
Auswirkungen: Transporte mit Dumper
Bereich: Haus Alea - Kirchbrücke
Dauer: 3. Oktober 2011 - Ende November 2011 (je nach Witterung)
Arbeiten: Sanierung von drei Schwellen im Bachbett
Auswirkungen: Transporte und den Einsatz von Baumaschinen
Bereich: Spiss - ze Stäcke
Dauer: 26. September 2011 - Ende November 2011 (je nach Witterung)
Arbeiten: Schliessen der Löcher im Flussbereich der Ufermauer mit Beton
Auswirkungen: Transporte mit Dumper
Bereich: Haus Alea - Kirchbrücke
Dauer: 3. Oktober 2011 - Ende November 2011 (je nach Witterung)
Arbeiten: Sanierung von drei Schwellen im Bachbett
Auswirkungen: Transporte und den Einsatz von Baumaschinen
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
14.09./ 28.09./11./18./ 24.10. / 10.11.2011
Kanalisationsspülungen
Bereich: im gesamten Dorfgebiet
Dauer: 2. November - 11. November 2011
Behinderung: Wartezeiten bis ca. 30 Minuten
Umfahrung: Es werden keine Umleitungen oder Umfahrungen signalisiert.
Moosstrasse
Bereich: Tuftra ab der Findelbachbrücke
Dauer: 31. Oktober - 4. November 2011
Behinderung: Wartezeiten bis zu einer Stunde für den Fahrzeugverkehr infolge Neubau einer Meteorwasserleitung
Umfahrung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit
Hinterdorfstrasse
Bereich: Einmündung Englischer Viertel bis Bachstrasse
Dauer: 3. - 28. Oktober 2011
Behinderung: Sperrung für jeglichen Fahrzeugverkehr infolge Neubau der Sauberwasserleitung und Erneuerung des Oberbaus sowie des Belags
Umleitung: Umleitung wird signalisiert
Unterer Mattenweg
Bereich: Untere Mattenstrasse bis Haus Fis
Dauer: 5. - 21. Oktober 2011
Behinderung: Sperrung für Fussgänger infolge Neubau Kanalisationsleitung sowie Erneuerung des Oberbaus
Umleitung: Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert
Getwingstrasse
Bereich: Zwischen Einmündung Obere Mattenstrasse bis Abzweigung Seilerwiesenstrasse
Dauer: 26. September - 18. Oktober 2011
Behinderung: Sperrung für jeglichen Fahrzeugverkehr infolge Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation
Umleitung: Umleitung wird signalisiert
Moosstrasse
Bereich: Findelbachbrücke bis unteres Moos
Dauer: 26. September - 14. Oktober 2011
Behinderung: Sperrung für jeglichen Fahrzeugverkehr infolge Neubau einer Meteorwasserleitung und Erneuerung des Oberbaus sowie des Belags
Umfahrung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit
Zermatt - Furi
Bereich: Unteres Moos bis Bielti
Dauer: 12. - 23. September 2011
Behinderung: Wartezeiten bis zu 30 Minuten infolge Sanierung der Strassenentwässerung
Umleitung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit
Bachstrasse
Bereich: Haus Alea bis Einmündung Triftbachstrasse
Dauer: 19. - 23. September 2011
Behinderung: Wartezeiten bis zu 30 Minuten und Sperrung am 22./23. September 2011 infolge Sanierung der Fahrbahn
Umleitung: Notwendige Umfahrungsmöglichkeiten werden signalisiert
Schluhmattstrasse
Bereich: Haus Herbi bis Haus Parnisla
Dauer: 01. - 30. September 2011
Behinderung: Sperrung für jeglichen Fahrzeugverkehr infolge Neubau Meteorwasserleitung und Erneuerung des Oberbaus sowie des Belags
Umleitung: Umleitung wird signalisiert
Oberhäusernweg
Die publizierte Sperrung des Weges vom 19. bis 30. September 2011 wird aufgehoben.
Sanierung der Kanalisationsleitungen mittels Inlinera
Bereich: Winkelmattenweg zwischen Zen Steckenstrasse und Schluhmattstrasse
Dauer: 8. - 15. September 2011
Behinderung: Sperrung für Fussgänger
Umleitung: Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert
Bereich: Sunneggastrasse
Dauer: 14. - 16. September 2011
Behinderung: Es muss mit Einschränkungen gerechnet werden
Riedweg
Bereich: Einmündung Brunnmattgasse bis Abzweigung Oberhäusernweg
Dauer: 05. - 18. September 2011
Behinderung: Sperrung für jeglichen Fahrzeugverkehr infolge Neubau Meteorwasserleitung und Erneuerung des Oberbaus sowie des Belags
Umleitung: Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert
Für Fahrzeuge besteht keine Umfahrungsmöglichkeit
Bereich: im gesamten Dorfgebiet
Dauer: 2. November - 11. November 2011
Behinderung: Wartezeiten bis ca. 30 Minuten
Umfahrung: Es werden keine Umleitungen oder Umfahrungen signalisiert.
Moosstrasse
Bereich: Tuftra ab der Findelbachbrücke
Dauer: 31. Oktober - 4. November 2011
Behinderung: Wartezeiten bis zu einer Stunde für den Fahrzeugverkehr infolge Neubau einer Meteorwasserleitung
Umfahrung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit
Hinterdorfstrasse
Bereich: Einmündung Englischer Viertel bis Bachstrasse
Dauer: 3. - 28. Oktober 2011
Behinderung: Sperrung für jeglichen Fahrzeugverkehr infolge Neubau der Sauberwasserleitung und Erneuerung des Oberbaus sowie des Belags
Umleitung: Umleitung wird signalisiert
Unterer Mattenweg
Bereich: Untere Mattenstrasse bis Haus Fis
Dauer: 5. - 21. Oktober 2011
Behinderung: Sperrung für Fussgänger infolge Neubau Kanalisationsleitung sowie Erneuerung des Oberbaus
Umleitung: Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert
Getwingstrasse
Bereich: Zwischen Einmündung Obere Mattenstrasse bis Abzweigung Seilerwiesenstrasse
Dauer: 26. September - 18. Oktober 2011
Behinderung: Sperrung für jeglichen Fahrzeugverkehr infolge Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation
Umleitung: Umleitung wird signalisiert
Moosstrasse
Bereich: Findelbachbrücke bis unteres Moos
Dauer: 26. September - 14. Oktober 2011
Behinderung: Sperrung für jeglichen Fahrzeugverkehr infolge Neubau einer Meteorwasserleitung und Erneuerung des Oberbaus sowie des Belags
Umfahrung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit
Zermatt - Furi
Bereich: Unteres Moos bis Bielti
Dauer: 12. - 23. September 2011
Behinderung: Wartezeiten bis zu 30 Minuten infolge Sanierung der Strassenentwässerung
Umleitung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit
Bachstrasse
Bereich: Haus Alea bis Einmündung Triftbachstrasse
Dauer: 19. - 23. September 2011
Behinderung: Wartezeiten bis zu 30 Minuten und Sperrung am 22./23. September 2011 infolge Sanierung der Fahrbahn
Umleitung: Notwendige Umfahrungsmöglichkeiten werden signalisiert
Schluhmattstrasse
Bereich: Haus Herbi bis Haus Parnisla
Dauer: 01. - 30. September 2011
Behinderung: Sperrung für jeglichen Fahrzeugverkehr infolge Neubau Meteorwasserleitung und Erneuerung des Oberbaus sowie des Belags
Umleitung: Umleitung wird signalisiert
Oberhäusernweg
Die publizierte Sperrung des Weges vom 19. bis 30. September 2011 wird aufgehoben.
Sanierung der Kanalisationsleitungen mittels Inlinera
Bereich: Winkelmattenweg zwischen Zen Steckenstrasse und Schluhmattstrasse
Dauer: 8. - 15. September 2011
Behinderung: Sperrung für Fussgänger
Umleitung: Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert
Bereich: Sunneggastrasse
Dauer: 14. - 16. September 2011
Behinderung: Es muss mit Einschränkungen gerechnet werden
Riedweg
Bereich: Einmündung Brunnmattgasse bis Abzweigung Oberhäusernweg
Dauer: 05. - 18. September 2011
Behinderung: Sperrung für jeglichen Fahrzeugverkehr infolge Neubau Meteorwasserleitung und Erneuerung des Oberbaus sowie des Belags
Umleitung: Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert
Für Fahrzeuge besteht keine Umfahrungsmöglichkeit
Transport von Aushub- und Abbruchmaterial
16.09.11
Am Samstag, 17.09.2011 wird auf der Strecke Riedweg - Spiss Aushub- und Abbruchmaterial mit Dumper transportiert.
Diese Transporte sind im öffentlichen Interesse und dienen dazu, dass der Riedweg baldmöglichst wieder befahrbar ist.
Diese Transporte sind im öffentlichen Interesse und dienen dazu, dass der Riedweg baldmöglichst wieder befahrbar ist.
Lärmemmisionen bei der Reparatur der Zuleitung zum Wasserfall Findelbach
Im Jahre 2010 wurde durch einen Murgang die Zuleitung zum Wasserfall in Findelbach beschädigt. Diese Zuleitung wird zurzeit wiederhergestellt. Dazu sind Betontransporte mit dem Hubschrauber notwendig. Diese Transporte werden nur lokal in der Region Findelbach getätigt.
Damit die Störungen für die Einheimischen und Gäste möglichst gering gehalten werden können, sind die nächsten Flüge für Donnerstag, 15. September 2011 zwischen 17.00 - 18.30 Uhr vorgesehen.
Damit die Störungen für die Einheimischen und Gäste möglichst gering gehalten werden können, sind die nächsten Flüge für Donnerstag, 15. September 2011 zwischen 17.00 - 18.30 Uhr vorgesehen.
Ausserordentliche Urversammlung vom 31. August 2011 - Ausgang
01.09.2011
Ort: Triftbachhalle
TeilnehmerInnen: 114 Personen inkl. 13 nicht stimmberechtigte Personen
Dauer: Innerhalb von rund 3 Stunden sind alle Geschäfte behandelt worden.
Bau- und Zonenreglement - Teilrevision: Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2, Art. 7 Titel + Abs. 2, Art. 8, Art. 10 Abs. 1, Art. 14 Abs. 3, Art. 15 Abs. 1, b), c), Art. 16 Abs. 1, b), Art. 20, Art. 23, Art. 24, Art. 28 Abs. 4, Art. 30 Abs. 2, Art. 31, Art. 32 Abs. 1, Art. 36 Abs. 2, Art. 37 1-3, Art. 38 Abs. 2, a - k, Art. 38 Abs. 4, Art. 39 Abs. 1, 1. lit. e - m, 2. lit. c, Art. 41 Abs. 1, 4, Art. 42, Art. 43 Abs. 1, 5, Art. 44 Abs. 2, 3, Art. 45 Abs. 1, 2, Art. 46, Art. 47, Art. 48, Art. 50, Art. 51 Abs. 2 - 5, Art. 52 Abs. 3, Art. 52bis -, Art. 54 Abs. 3 - 6, Art. 56 Titel + Abs. 3, 4, Art. 56bis -, Art. 57 Abs. 3, Art. 58, Art 58bis Abs. 4, Art. 59, Art. 60, Art. 61, Art, 61bis, Art. 62, Art. 62bis, Art. 63 Abs. 1, Art. 64, Art. 65 Abs. 2, 3, Art. 71, Art. 72 Abs. 2, 4, Art. 73 Abs. 2, 3, Art. 77 Abs. lit. a, c, Art. 78 Abs. 2, Art. 79, Art. 80 Abs. 1, Art. 81 Abs. 2, Art. 82, Art. 83 Abs. 3, Art. 84, Art. 85, Anhänge Neu: Grafische Erläuterungen, Erker 1 und 2, Art. 48 Abs. 2, Stirn und Ort, Art. 59 Abs. 1, Ort- und Trauflinie, Art. 59 Abs. 1, Gebäudelänge Weilerzone, Art. 77 Abs. c, Vorschriften I - VII
Die anwesenden Mitbürgerinnen und Mitbürger haben den Anpassungen im Bau- und Zonenreglement inkl. einzelner Artikeländerungen mit 1 Enthaltung zugestimmt
Reglement über Erst- und Zweitwohnungsbau – Beratung Teilrevision
Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen – Beratung Teilrevision
Die Urversammlung hat den Anpassungen im Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau sowie im Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen mit wenigen Artikeländerungen grossmehrheitlich zugestimmt. Die Schlussabstimmung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt an der Urne.
Umzonungsbegehren Parzelle Nr. 585, 1323, 1331, 1336, 1340, 1341, 1350, 1358, 1392, 1397, 1630, 2494, 2495, 3905
Alle Umzonungsbegehren hat der Souverän angenommen.
Umzonungsbegehren Parzellen Nr. 1403, 1404 und 4797
Die Mitbürgerinnen und Mitbürger haben der Umzonung mit entsprechender Anpassung im Reglement Quartierplan Spiss grossmehrheitlich zugestimmt.
Umzonungsbegehren Leisee, Artikel Nr. 2749 und Iglu Dorf, Artikel Nr. 2749
Die Umzonungsbegehren mit entsprechender Anpassung des Bau- und Zonenreglements hat der Souverän angenommen.
Umzonungsbegehren Parzelle Nr. 3593
Der Souverän hat einstimmig entschieden, das Traktandum auf Antrag des Gemeinderates zurückzustellen.
TeilnehmerInnen: 114 Personen inkl. 13 nicht stimmberechtigte Personen
Dauer: Innerhalb von rund 3 Stunden sind alle Geschäfte behandelt worden.
Bau- und Zonenreglement - Teilrevision: Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2, Art. 7 Titel + Abs. 2, Art. 8, Art. 10 Abs. 1, Art. 14 Abs. 3, Art. 15 Abs. 1, b), c), Art. 16 Abs. 1, b), Art. 20, Art. 23, Art. 24, Art. 28 Abs. 4, Art. 30 Abs. 2, Art. 31, Art. 32 Abs. 1, Art. 36 Abs. 2, Art. 37 1-3, Art. 38 Abs. 2, a - k, Art. 38 Abs. 4, Art. 39 Abs. 1, 1. lit. e - m, 2. lit. c, Art. 41 Abs. 1, 4, Art. 42, Art. 43 Abs. 1, 5, Art. 44 Abs. 2, 3, Art. 45 Abs. 1, 2, Art. 46, Art. 47, Art. 48, Art. 50, Art. 51 Abs. 2 - 5, Art. 52 Abs. 3, Art. 52bis -, Art. 54 Abs. 3 - 6, Art. 56 Titel + Abs. 3, 4, Art. 56bis -, Art. 57 Abs. 3, Art. 58, Art 58bis Abs. 4, Art. 59, Art. 60, Art. 61, Art, 61bis, Art. 62, Art. 62bis, Art. 63 Abs. 1, Art. 64, Art. 65 Abs. 2, 3, Art. 71, Art. 72 Abs. 2, 4, Art. 73 Abs. 2, 3, Art. 77 Abs. lit. a, c, Art. 78 Abs. 2, Art. 79, Art. 80 Abs. 1, Art. 81 Abs. 2, Art. 82, Art. 83 Abs. 3, Art. 84, Art. 85, Anhänge Neu: Grafische Erläuterungen, Erker 1 und 2, Art. 48 Abs. 2, Stirn und Ort, Art. 59 Abs. 1, Ort- und Trauflinie, Art. 59 Abs. 1, Gebäudelänge Weilerzone, Art. 77 Abs. c, Vorschriften I - VII
Die anwesenden Mitbürgerinnen und Mitbürger haben den Anpassungen im Bau- und Zonenreglement inkl. einzelner Artikeländerungen mit 1 Enthaltung zugestimmt
Reglement über Erst- und Zweitwohnungsbau – Beratung Teilrevision
Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen – Beratung Teilrevision
Die Urversammlung hat den Anpassungen im Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau sowie im Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen mit wenigen Artikeländerungen grossmehrheitlich zugestimmt. Die Schlussabstimmung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt an der Urne.
Umzonungsbegehren Parzelle Nr. 585, 1323, 1331, 1336, 1340, 1341, 1350, 1358, 1392, 1397, 1630, 2494, 2495, 3905
Alle Umzonungsbegehren hat der Souverän angenommen.
Umzonungsbegehren Parzellen Nr. 1403, 1404 und 4797
Die Mitbürgerinnen und Mitbürger haben der Umzonung mit entsprechender Anpassung im Reglement Quartierplan Spiss grossmehrheitlich zugestimmt.
Umzonungsbegehren Leisee, Artikel Nr. 2749 und Iglu Dorf, Artikel Nr. 2749
Die Umzonungsbegehren mit entsprechender Anpassung des Bau- und Zonenreglements hat der Souverän angenommen.
Umzonungsbegehren Parzelle Nr. 3593
Der Souverän hat einstimmig entschieden, das Traktandum auf Antrag des Gemeinderates zurückzustellen.