News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv April 2011
GROSSE WALDBRANDGEFAHR!!!
20.04.2011
Feuerverbot im Wald und seiner Umgebung
Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet. Die Böden sind stark ausgetrocknet. Bei dieser trockenen Witterung, den warmen Winden und den steigenden Temperaturen fordert der Chef des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt die Bevölkerung auf, die Anordnungen der Gemeindebehörden strikte zu befolgen und alles zu unternehmen, damit unsere Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensässen und Wohnzonen von Bränden verschont bleiben.
Meteo Schweiz vermeldet für die Osterwoche kaum Niederschläge. In den nächsten Tagen bleibt die grosse Gefahr von Wald- und Flurbränden bestehen und wird zunehmen.
Der Chef des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU) hat deshalb einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Es gilt ein sofortiges Verbot von Feuern im Wald und in seiner unmittelbaren Umgebung.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens 3 Tagen zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen. Bei einer wesentlichen Veränderung der Lage werden neue Massnahmen getroffen und die Gemeinden und die Medien des Kantons Wallis neu informiert.
Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.
Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet. Die Böden sind stark ausgetrocknet. Bei dieser trockenen Witterung, den warmen Winden und den steigenden Temperaturen fordert der Chef des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt die Bevölkerung auf, die Anordnungen der Gemeindebehörden strikte zu befolgen und alles zu unternehmen, damit unsere Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensässen und Wohnzonen von Bränden verschont bleiben.
Meteo Schweiz vermeldet für die Osterwoche kaum Niederschläge. In den nächsten Tagen bleibt die grosse Gefahr von Wald- und Flurbränden bestehen und wird zunehmen.
Der Chef des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt (DVBU) hat deshalb einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Es gilt ein sofortiges Verbot von Feuern im Wald und in seiner unmittelbaren Umgebung.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens 3 Tagen zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen. Bei einer wesentlichen Veränderung der Lage werden neue Massnahmen getroffen und die Gemeinden und die Medien des Kantons Wallis neu informiert.
Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.
Mitteilung des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt
18.04.2011
Das Departement für Verkehr, Bau und Umwelt legt durch die Dienststelle für Strassen- und Flussbau, im Einverständnis mit der Gemeinde Zermatt, das Auflageprojekt Ersatz Bielbrücke, auf der kantonalen Nebenstrasse im Gebirge NG13 Täsch - Zermatt, auf dem Gebiet der Gemeinde Zermatt, während dreissig Tagen gemäss den Artikeln 39 ff. des Strassengesetzes vom 3. September 1965 öffentlich auf.
Gleichzeitig wird im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Wald und Landschaft, Kreis Oberwallis, und in Anwendung von Artikel 9 des Vollziehungsreglements vom 11. Dezember 1985 zum Forstgesetz vom 1. Februar 1985, das nachfolgende Rodungsdossier veröffentlicht:
Gesuchstellerin: DVBU, DSFB, Sektion Kantonsstrassen Oberwallis
Zweck der Rodung: Kantonale Nebenstrasse, Ersatz Bielbrücke
Standort der Rodung: Bielbrücke (Koordinaten 625'076 / 098'575)
Rodungsfläche: 62m2
Weiter wird das Gesuch zur Entfernung von Ufervegetation in Anwendung von Artikel 23 der Kantonalen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 20. September 2000 öffentlich aufgelegt. Gesuchsteller, Zweck des Gesuches und Standort: Siehe Rodungsdossier. Definitive Entfernung von Ufervegetation 347m2, temporäre Entfernung von Ufervegetation 113m2.
Das Projekt benötigt zudem, gestützt auf Art. 38 des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991, eine Ausnahmebewilligung für das Überdecken von Fliessgewässern.
Zusätzlich wird, in Anwendung von Artikel 8 des Bundesgesetzes über die Fischerei vom 21. Juni 1991, das im Auflagedossier enthaltene Gesuch für technische Eingriffe in ein Fischereigewässer, öffentlich aufgelegt.
Die Pläne, das Rodungsgesuch von Wald und Ufervegetation, die Angaben betreffend die Ausnahmebewilligung nach Gewässerschutzgesetz und das Gesuch für technische Eingriffe in ein Fischereigewässer können während der dreissigtägigen Frist bei der Gemeindeverwaltung von Zermatt, bei der Dienststelle für Strassen- und Flussbau, Gebäude Mutua, rue des Creusets 5, 1951 Sitten oder bei der Dienststelle für Strassen- und Flussbau, Sektion Kantonsstrassen und Flussbau Oberwallis, Kantonsstrasse 275, 3902 Brig-Glis, eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 15. April 2011 schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung der Standortgemeinde von Zermatt einzureichen.
Gleichzeitig wird im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Wald und Landschaft, Kreis Oberwallis, und in Anwendung von Artikel 9 des Vollziehungsreglements vom 11. Dezember 1985 zum Forstgesetz vom 1. Februar 1985, das nachfolgende Rodungsdossier veröffentlicht:
Gesuchstellerin: DVBU, DSFB, Sektion Kantonsstrassen Oberwallis
Zweck der Rodung: Kantonale Nebenstrasse, Ersatz Bielbrücke
Standort der Rodung: Bielbrücke (Koordinaten 625'076 / 098'575)
Rodungsfläche: 62m2
Weiter wird das Gesuch zur Entfernung von Ufervegetation in Anwendung von Artikel 23 der Kantonalen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 20. September 2000 öffentlich aufgelegt. Gesuchsteller, Zweck des Gesuches und Standort: Siehe Rodungsdossier. Definitive Entfernung von Ufervegetation 347m2, temporäre Entfernung von Ufervegetation 113m2.
Das Projekt benötigt zudem, gestützt auf Art. 38 des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991, eine Ausnahmebewilligung für das Überdecken von Fliessgewässern.
Zusätzlich wird, in Anwendung von Artikel 8 des Bundesgesetzes über die Fischerei vom 21. Juni 1991, das im Auflagedossier enthaltene Gesuch für technische Eingriffe in ein Fischereigewässer, öffentlich aufgelegt.
Die Pläne, das Rodungsgesuch von Wald und Ufervegetation, die Angaben betreffend die Ausnahmebewilligung nach Gewässerschutzgesetz und das Gesuch für technische Eingriffe in ein Fischereigewässer können während der dreissigtägigen Frist bei der Gemeindeverwaltung von Zermatt, bei der Dienststelle für Strassen- und Flussbau, Gebäude Mutua, rue des Creusets 5, 1951 Sitten oder bei der Dienststelle für Strassen- und Flussbau, Sektion Kantonsstrassen und Flussbau Oberwallis, Kantonsstrasse 275, 3902 Brig-Glis, eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 15. April 2011 schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung der Standortgemeinde von Zermatt einzureichen.
Sport- und Freizeitarena - News April 2011
27.04.2011
Ab 28.04.2011 kann das Beachfeld (Original-Quarzsand, 15/24 Meter), die Basketballanlage, das Volleyballfeld und die zwei Tennisplätze auf den Oberen Matten benutzt werden. Die vier Tennisplätze in der Tennisarena sind bereits ab 30. März 2011 bespielbar.
Einwohnerkontrolle/Kanzlei - Stellenangebot
15.04.2011
In unserer Fachstelle Einwohnerkontrolle/Kanzlei ist eine Stelle neu zu besetzen. Wir suchen eine/n engagierte/n und teamorientierte/n
Kaufm. Sachbearbeiter/in 80%
Ihr Aufgabengebiet
Mitarbeit bei der Führung der Einwohnerkontrolle, Organisation/Durchführung aller anfallenden Abstimmungen und Wahlen sowie laufende Kanzleiarbeiten.
Ihr Profil
Sie verfügen über einen kaufmännischen Lehrabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Sie beherrschen die EDV-Office-Anwenderprogramme. Gute Fremdsprachenkenntnisse (F/I/E) sowie effiziente und exakte Arbeitsweise sind für Sie eine Selbstverständlichkeit.
Ihr zukünftiger Arbeitsplatz ist auch erste Anlaufstelle für zahlreiche Bürger/innen und Feriengäste. Sie haben Flair im Umgang mit verschiedenen Menschen, informieren und betreuen diese kompetent, freundlich und zuvorkommend.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine sichere Anstellung und eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team.
Eintritt
01. Juli 2011 oder nach Vereinbarung
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 25. April 2011 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
Kaufm. Sachbearbeiter/in 80%
Ihr Aufgabengebiet
Mitarbeit bei der Führung der Einwohnerkontrolle, Organisation/Durchführung aller anfallenden Abstimmungen und Wahlen sowie laufende Kanzleiarbeiten.
Ihr Profil
Sie verfügen über einen kaufmännischen Lehrabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Sie beherrschen die EDV-Office-Anwenderprogramme. Gute Fremdsprachenkenntnisse (F/I/E) sowie effiziente und exakte Arbeitsweise sind für Sie eine Selbstverständlichkeit.
Ihr zukünftiger Arbeitsplatz ist auch erste Anlaufstelle für zahlreiche Bürger/innen und Feriengäste. Sie haben Flair im Umgang mit verschiedenen Menschen, informieren und betreuen diese kompetent, freundlich und zuvorkommend.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine sichere Anstellung und eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team.
Eintritt
01. Juli 2011 oder nach Vereinbarung
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 25. April 2011 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an