News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv 20./1. Januar 2011
Bauzeiten 2011 – Festlegung der Daten
GR-Sitzung 20. Januar 2011
Bauzeiten Frühjahr: Montag, 02. Mai 2011 bis Freitag 27. Mai 2011
Bauzeiten Herbst: Montag, 03. Oktober 2011 bis Freitag, 28. Oktober 2011
Dreiachser sind bis zu einem Gesamtgewicht von 18 Tonnen zuzulassen (sind aber bewilligungspflichtig).
Baustellenvorinstallationen: Freitag, 29. April 2011 und Freitag 30.September 2011
Minergie-Standard - Erdwärmebohrungen nach Gesuch Frühjahr: Montag 30. Mai 2011 bis Freitag 17. Juni 2011; Sperrtag Pfingstmontag, 13. Juni 2011.
Herbst: Montag, 19. September 2011 bis Freitag 30.September 2011 und Montag 31. Oktober 2011 bis Freitag 11. November 2011.
allgemeinen Bestimmungen:
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen dürfen keine Transporte mittels Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ausgeführt werden.
Zur Verhinderung der Verunreinigung von Gemeindestrasse und Wegen ist die Baustellenzufahrt zu asphaltieren oder zu betonieren. Die Massnahme ist auf einer den Fahrzeugen entsprechenden Breite und auf der ganzen Länge von der Strasse bis zur Baustelle (max. 50 Meter) auszuführen.
Durch geeignete Massnahmen ist sicherzustellen, dass bei der Baustellenausfahrt kein Schmutz auf die Strasse gelangt.
Die Fahrzeuge müssen vor dem Verlassen der Baustelle mit Wasser abgespritzt werden.
Der Wasserbezug ab Hydrant ist möglich, erfordert jedoch eine Bewilligung der Wasserversorgung der Einwohnergemeinde Zermatt (Art. 9b - Reglement der Wasserversorgung).
Für Baustellenausfahrten, welche die übermässige Verschmutzung der öffentlichen Strassen verursachen, werden die entstandenen Sonderaufwendungen nach externen Ansätzen der Bauherrschaft in Rechnung gestellt.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Verkehrsreglements.
Fahrten zur Baustellenvorinstallation sind am Freitag vor Beginn der Aushubzeit zugelassen.
Bauzeiten Herbst: Montag, 03. Oktober 2011 bis Freitag, 28. Oktober 2011
Dreiachser sind bis zu einem Gesamtgewicht von 18 Tonnen zuzulassen (sind aber bewilligungspflichtig).
Baustellenvorinstallationen: Freitag, 29. April 2011 und Freitag 30.September 2011
Minergie-Standard - Erdwärmebohrungen nach Gesuch Frühjahr: Montag 30. Mai 2011 bis Freitag 17. Juni 2011; Sperrtag Pfingstmontag, 13. Juni 2011.
Herbst: Montag, 19. September 2011 bis Freitag 30.September 2011 und Montag 31. Oktober 2011 bis Freitag 11. November 2011.
allgemeinen Bestimmungen:
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen dürfen keine Transporte mittels Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ausgeführt werden.
Zur Verhinderung der Verunreinigung von Gemeindestrasse und Wegen ist die Baustellenzufahrt zu asphaltieren oder zu betonieren. Die Massnahme ist auf einer den Fahrzeugen entsprechenden Breite und auf der ganzen Länge von der Strasse bis zur Baustelle (max. 50 Meter) auszuführen.
Durch geeignete Massnahmen ist sicherzustellen, dass bei der Baustellenausfahrt kein Schmutz auf die Strasse gelangt.
Die Fahrzeuge müssen vor dem Verlassen der Baustelle mit Wasser abgespritzt werden.
Der Wasserbezug ab Hydrant ist möglich, erfordert jedoch eine Bewilligung der Wasserversorgung der Einwohnergemeinde Zermatt (Art. 9b - Reglement der Wasserversorgung).
Für Baustellenausfahrten, welche die übermässige Verschmutzung der öffentlichen Strassen verursachen, werden die entstandenen Sonderaufwendungen nach externen Ansätzen der Bauherrschaft in Rechnung gestellt.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Verkehrsreglements.
Fahrten zur Baustellenvorinstallation sind am Freitag vor Beginn der Aushubzeit zugelassen.
Vergabe Belagslieferung für das 2011
GR-Sitzung 20. Januar 2011
Mit der Lieferung von Belagsmaterial für die Unterhaltsarbeiten der Gemeindebaugruppe wurde die Firma Ulrich Imboden AG, Werk Serenet, zum Preis von CHF 92'340.- beauftragt.
Strasse Täsch-Zermatt, Teilstück Meiggra- Biel – Kantonales Sanierungsprojekt
GR-Sitzung 20. Januar 2011
Gegen das bis 11. Januar 2011 aufgelegte Projekt sind vier Einsprachen eingegangen, wozu der Gemeinderat zuhanden des Kantons Stellungnahmen verabschiedet hat. Die Sanierung dieses Abschnittes ist aus Sicht des Gemeinderates wichtig und dringend und deshalb so rasch wie möglich zu realisieren.
Bussenentscheide
GR-Sitzung 20. Januar 2011
In acht Fällen wurde zu Übertretungen und Bussenverfahren entschieden. Bei sechs davon handelt es sich um Verkehrsübertretungen und bei je einem um Öffnungszeiten im Gastgewerbe bzw. unrechtmässige Kehrichtentsorgung.