Orientierung in der Website


News

Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv November 2010

Wasserversorgung - Stellenangebot

30.11.2010

Bei den Wasserwerken der Einwohnergemeinde Zermatt wird eine Jahresstelle im Vollzeitpensum frei.

Wir suchen eine/n

Technische/n Mitarbeiter/in

Aufgabenbereich

Sie arbeiten mit bei der Überwachung und dem Unterhalt der Pumpwerke, der Filterstationen, der Reservoirs, der Quellfassungen und des Trinkwassernetzes. Sie leisten im Turnus Pikettdienst.

Profil
Sie verfügen vorzugsweise über eine abgeschlossene Berufslehre als Sanitärinstallateur, Schlosser, Mechaniker oder Sie besitzen eine gleichwertige Ausbildung der Metallbranche. Die Bewerbungsmöglichkeit steht auch anderen handwerklichen Berufsleuten offen. Diese werden aber nur berücksichtigt, falls sich keine geeigneten Personen der Metallbranche bewerben.

Eintritt
01. März 2011 oder nach Vereinbarung.

Auskünfte erhalten Sie bei Oliver Summermatter (Personaldienst), Telefon 027 966 22 66.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 15. Dezember 2010 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder

Einladung zur ordentlichen Urversammlung

19.11.2010

Datum: Dienstag, 14. Dezember 2010
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Triftbachhalle, Zermatt

Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll vom 25. Mai 2010
3. Voranschlag 2011 - Erläuterung und Globalgenehmigung
4. Finanzplanung 2012 - 2015 - Kenntnisgabe
5. Dienstleistungsauftrag Abfall- und Wertstoffentsorgung - Outsourcing
6. Mobilfunkantennen - Verlängerung der Planungszone
7. Umzonungsgesuche
7.1 Umzonungsbegehren - Übriges Gemeindegebiet in Zone für Skisport - Klein-Matterhorn Parzelle: Artikel Nr. 10050
7.2 Umzonungsbegehren - Teilumzonungen Parzellen Nr. 3478 bis 3480, 3485, 3574 und 3490 von der Zone für Skisport in die Ferienhauszone Weiler FW und in die Landwirtschaftszone 2. Priorität sowie Teilumzonungen von der Ferienhauszone Weiler FW in die Zone für Skisport im Rahmen einer Skipistenumlegung
7.3 Umzonungsbegehren - Teilumzonungen Parzellen Nr. 3530 und 3560 bis 3564, Ze Chännle, von der Zone für Skisport in die Ferienhauszone Weiler FW, in die Dorfzone-Weiler DW und in die Mischzone Verkehr/Zone für Skisport sowie Teilumzonungen von der Ferienhauszone-Weiler FW in die Dorfzone Weiler DW und die Zone für Skisport im Rahmen einer Skipistenumlegung
8. Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau - Teilrevision Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 4 Abs. 1-5, Art. 5 Abs. 1, Art. 7 Abs. 2, Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1, 2 und 6, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 und 2, Art. 14 Abs. 1 und 2
9. Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen - Teilrevision Art. 1 Abs. 2, 4 und 5, Art. 3 Abs. 1-5, Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Titel, Abs. 1-8, Art. 6 Titel, Abs. 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1, Art. 9 Titel, Abs. 1-3, Glossar A, B, C und D
10. Varia

Den Voranschlag 2011 und die Finanzplanung 2012 - 2015 liegen während der gesetzlichen Frist zur Einsichtnahme in der Finanzabteilung auf. Die Unterlagen zu den Traktanden 8 und 9 können in der Bauabteilung im Untergeschoss des Gemeindehauses eingesehen werden.

Die Unterlagen zum Traktandum 7 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 3 vom 22. Januar 2010 auf der Bauabteilung bereits zur Einsichtnahme aufgelegen.

Abfallkalender Winter 2010/2011

23.11.2010

In diesen Tagen wird den Haushaltungen von Zermatt der neue Abfallkalender Winter 2010/2011 der Einwohnergemeinde Zermatt zugestellt. Bei der Kehrrichtsammlung/Siedlungsabfall hat sich ein Fehler eingeschlichen. Während der Zeit vom 01. Dezember 2010 – 30. April 2011 wird der Kehricht am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag eingesammelt.

Auf dem neuen Abfallkalender wurde der Freitag irrtümlich nicht aufgeführt. Für dieses Missverständnis möchten wir uns entschuldigen. Die korrigierte Version wird den Haushaltungen baldmöglichst zugestellt und im Internet veröffentlicht.

Resultate Eidg. Abstimmung vom 28. November 2010

28.11.2010

Stimmberechtigte: 2'921
Stimmbeteiligung: 48.96 %

Für Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)
Eingegangene Stimmzettel: 1'430
Leere: -
Ungültige: 54
Gültige Stimmzettel: 1'376

Volksinitiative
JA: 901
NEIN: 460
Ohne Antwort: 15

Gegenentwurf der Bundesversammlung
JA: 556
NEIN: 756
Ohne Antwort: 64

Stichfrage
Volksinitiative: 791
Gegenentwurf: 458
Ohne Antwort: 127


Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)
Eingegangene Stimmzettel: 1'430
Leere: 39
Ungültige: 54
Gültige Stimmzettel: 1'337

JA: 320
NEIN: 1'017

Eidg. Abstimmung vom 28. November 2010

04.11.2010

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 28. November 2010 um über die Eidgenössischen Vorlagen abzustimmen:

- die Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative) und als direkter Gegenentwurf den Bundesbeschluss über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung

- die Volksinitiative für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)

Erleichterte briefliche Stimmabgabe

Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.

Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag

Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen

Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!

Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 26. November 2010, 17.00 Uhr).

Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.

Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.

Stimmlokal: Gemeindesaal

Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 27. November 2010, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 28. November 2010, 11.00 - 12.00 Uhr