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News

Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Februar 2010

E-Pass (Pass 10)

24.02.2010

Ab 01. März 2010 wird nur noch ein Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken ausgestellt - ein sogenannter E-Pass.

Ab 24.02.2010 können Passanträge bequem über das Internet eingereicht werden. Der Antragsteller erfasst in wenigen Minuten alle nötigen Angaben und vereinbart einen Termin für die persönliche Vorsprache im Ausweiszentrum. Statt über Internet, kann er den Antrag auch telefonisch einreichen (www.schweizerpass.ch oder Tel. 027 606 06 00, Fax 027 606 06 01). Eine persönliche Vorsprache des Antragstellers ist zwingend.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Anpassung des Quartierplans Spiss inkl. Reglementänderung und Rodungsgesuch

03.02.2010

Gemäss Art. 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundes-gesetzes über die Raumplanung liegt nachfolgend aufgelistetes Umzonungsbegehren mit zusammenhängender Reglementänderung während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) öffentlich auf.

Änderung: Erweiterung bzw. Anpassung des Quartierplanperimeters, Teilumzonung von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, vom Wald, von Verkehr und vom übrigen Gemeindegebiet in Verkehr und in das neue Segment 7 mit zugehöriger Reglementergänzung für dessen Definition
Reglement: Anpassung Reglement QP Spiss, neuer Artikel für das Segment 7
Parzellen: 1440, 3970, 3971, 3972, 3973, 3974 und Art. Nr. 2750, Uf em heeje Sand
Definition: Segment 7

a) Raumplanerische Zielsetzung: Bodensicherung für öffentliche Vorhaben (u.a. Parkhaus, Werkhof) oder andere vom Gemeinderat bestimmte Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse liegen (u.a. EWZ, etc.,) sowie architektonisch gut gestaltete Überbauung als Eingang zum Dorf.
b) Dimensionen:
Gebäudehöhe: max. Höhe 35 m ab Strassenniveau
Gebäudelänge: unbeschränkt
Bauweise: offen oder geschlossen
c) Dachgestaltung: Sattel oder Flachdach (jegliche Lagerungen auf dem Flachdach sind untersagt).
Dachaufbauten für technische Anlagen sind nicht zulässig.
d) Vordach: Die Gebäude können ab 4.50 m Höhe ein ausragendes Vordach von 1.50 m aufweisen.
e) AZ: Keine Ausnützungsziffer.
f) Nutzung: Nicht zulässig sind alle zum Wohnen dienlichen Räumlichkeiten.
g) Lärmempfindlichkeitsstufe: ES IV
h) Besonderes: Private Bauten sind nur zusammen mit einem öffentlichen Vorhaben bzw. einer öffentlichen Nutzung erlaubt.

Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgemäss Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Nutzungszonenplan oder Reglement vorgenommen.

Gleichzeitig wird in Anwendung von Artikel 9 des Vollziehungsreglements vom 11.12.1985 zum Forstgesetz vom 01.02.1985, das nachfolgende Rodungsdossier veröffentlicht:

Gesuchstellerin: Interessengemeinschaft Strasse Täsch-Zermatt (Spiss Plus)
Zweck der Rodung: Umzonung Quartierplan Spiss
Standort der Rodung: Uf em heeje Sand, Koordinaten 624 600/97 660
Rodungsfläche: 8'822 m2 definitive Rodung

Die Pläne liegen bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) zur Einsicht auf.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt bis zum 08. März 2010 bei der Gemeindeverwaltung von Zermatt einzureichen.

Eidg. Abstimmung vom 07. März 2010

15.02.2010

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 07. März 2010 um über die Eidgenössischen Vorlagen abzustimmen:
- den Bundesbeschluss vom 25. September 2009 zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen

- die Volksinitiative vom 26. Juli 2007 Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)

- die Änderung vom 19. Dezember 2008 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz)

Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.

Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag

Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen

Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!

Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 05. März 2010, 17.00 Uhr).

Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.

Stimmlokal: Gemeindesaal

Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 06. März 2010, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 07. März 2010, 11.00 - 12.00 Uhr

Technische Dienste - Stellenangebot

12.02.2010

Die Einwohnergemeinde Zermatt sucht für die Abteilung Technische Dienste (Werkhof)

1 Mechaniker und 1 Maurer

Ihr Aufgabengebiet
Mechaniker
Zu Ihren Hauptaufgaben gehören der Unterhalt und die Reparatur des Maschinen- und Fahrzeugparks sowie die laufend anfallenden Schlosserarbeiten.

Maurer
Als Berufsmann und als Allrounder unterstützen Sie unser Werkhofteam bei allen anfallenden Gestaltungs-, Unterhalts-, Strassen- und Winterdienstarbeiten.

Ihr Profil
Mechaniker
Sie sind gelernter Fahrzeugmechaniker, z.B. Landmaschinenmechaniker, Automechaniker, Automobil-Mechatroniker oder besitzen eine gleichwertige Ausbildung.

Maurer
Sie verfügen über einen Berufsabschluss als Maurer oder über eine gleichwertige Ausbildung. Sie haben ein Flair für Maschinen und sind bereit auch anderweitige handwerkliche Arbeiten auszuführen.

Bewerber deutscher Muttersprache oder mit Deutschkenntnissen werden bevorzugt.

Eintritt
Sofort oder nach Vereinbarung

Auskünfte erhalten Sie bei Werner Biner, Leiter Verwaltung/Gemeindeschreiber, Telefon 027 966 22 65.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis am 26. Februar 2010 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder

Sport- und Freizeitarena - News im Februar 2010

04.02.10

Samstag, 06. Februar, 19.30 Uhr Hockeymatch BDM des Hockeyklub Zermatt auf der Kunsteisbahn Arena

10. und 17. Februar, ab 19.00 Uhr Gästeturnier Eisstockschiessen auf der Natureisbahn, Anmeldung Zermatt Tourismus

Abteilung Sicherheit - Stellenangebot

01.02.2010

Die Einwohnergemeinde Zermatt hat zugunsten ihrer Bevölkerung und Feriengäste einen Service public für bis zu rund 35'000 Personen zu erbringen. Um diese umfangreiche und herausfordernde Aufgabe erfüllen zu können, suchen wir für die Abteilung Sicherheit eine/n

Gemeindepolizisten/Gemeindepolizistin

Ihre Hauptaufgaben

- Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung
- Kontrolle des ruhenden und fliessenden Verkehrs
- Nachtdienst und Pikettdienst
- Zusammenarbeit mit den internen und externen Leistungspartnern

Ihr Profil
- Abgeschlossene Polizeiausbildung oder Bereitschaft, nach einer erfolgreichen Einführungszeit die Polizeischule zu absolvieren
- Einwandfreier Leumund
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Sozialkompetenz
- Fremdsprachenkenntnisse

Unser Angebot
- Interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten Polizeiteam
- Leistungsorientiertes Besoldungssystem mit guten Sozialleistungen
- Angemessenes Gehalt während der Polizeiausbildung
- Bezahlung des Schulgelds und der durch die Polizeischule vorgeschriebenen Schulmittel

Eintritt
01. März 2010 oder nach Vereinbarung

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis 15. Februar 2010 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt.

Auskünfte erteilt Ihnen Werner Biner, Tel. 027 966 22 65 oder