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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv 3. Dezember 2009

Zonenplanung - diverse Umzonungsbegehren

GR-Sitzung 03. Dezember 2009

Das Bewilligungsverfahren der Skisportzone Nord ist nach wie vor beim Bundesamt für Umwelt hängig. Der Gemeinderat ist nicht mehr länger bereit, die übrigen Umzonungsbegehren von der Behandlung der Skisportzone Nord abhängig zu machen.

Die Abstimmung über die diversen Umzonungsbegehren wird somit voraussichtlich im Frühjahr 2010 an einer ausserordentlichen Urversammlung zusammen mit den übrigen raumplanerischen Geschäften durchgeführt werden.

Bauzeiten 2010 - Festlegung der Daten

GR-Sitzung 03. Dezember 2009

Bauzeiten im Frühjahr: Montag, 03. Mai 2010 bis Montag, 31. Mai 2010
Bauzeiten im Herbst: Montag, 04. Oktober 2010 bis Freitag, 29. Oktober 2010
Sperrtag: Donnerstag, 13. Mai 2010 - Auffahrt
Dreiachser sind bis zu einem Gesamtgewicht von 18 Tonnen zugelassen.

Besondere Bestimmungen:
An Samstagen und Sonntagen dürfen keine Transporte mittels Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ausgeführt werden.
Nach Baubeginn ist die Zufahrtsrampe zur Baustelle umgehend mit einer Schutzschicht (Kies oder Ähnlichem) zuzudecken.
Durch geeignete Massnahmen ist sicherzustellen, dass bei der Baustellenausfahrt kein Schmutz auf die Strasse gelangt.
Die Fahrzeuge müssen vor dem Verlassen der Baustelle mit Wasser abgespritzt werden.
Der Wasserbezug ab Hydrant ist möglich, erfordert jedoch eine Bewilligung der Wasserversorgung der Einwohnergemeinde Zermatt (Art. 9b - Reglement der Wasserversorgung).
Für Baustellenausfahrten, welche die übermässige Verschmutzung der öffentlichen Strassen verursachen, werden die entstandenen Sonderaufwendungen nach externen Ansätzen der Bauherrschaft in Rechnung gestellt.
Fahrten zur Baustellenvorinstallation sind am Freitag vor Beginn der Aushubzeit zugelassen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Verkehrs- und des Lärmbekämpfungsreglements.

Stiftung Alters- und Pflegeheim St. Mauritius - Anpassung Stiftungskapital und Schlussabrechnung Erweiterungsbau

GR-Sitzung 03. Dezember 2009

Nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus St. Mauritius Zermatt, Haus für Betreuung und Pflege, wurde eine Anpassung des Stiftungskapitalanteils der Gemeinden Täsch und Randa erforderlich. Der Gemeinderat stimmte einer Kapitalerhöhung im Verhältnis der neuen Bettenrechte zu. Die Bettenanteile betragen für Zermatt 59 (40), für Täsch 6 (3) und für Randa 4 (2) Betten (bisherige Rechte in Klammer). Demnach beläuft sich der Stiftungskapitalanteil von Täsch neu auf CHF 410'288 (bisher CHF 150'000) und der neue Anteil von Randa auf CHF 273'525 (bisher CHF 100'000).

Schlussabrechnung Erweiterungsbau: Der definitive Kostenanteil der Einwohnergemeinde Zermatt liegt bei CHF 2'499'009. Der von der Urversammlung am 15. Dezember 2005 bewilligte Verpflichtungskredit von CHF 2'755'000 konnte somit trotz einer geringen Kostenüberschreitung problemlos eingehalten werden.