News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Juli 2009
Neue Wanderwegsignalisation
28.07.2009
Die Einwohnergemeinde Zermatt tauscht in diesem Sommer die alten Holzwegweiser gegen die neuen gelben Wanderschilder nach Schweizer Norm aus. Die alten Schilder waren mit vielen zusätzlichen Beschilderungen versehen, dass eine Übersicht nicht mehr gegeben war.
Die neuen Wegweiser sind übersichtlicher und markieren lediglich das homologierte Wanderwegnetz. Zusätzliche Piktogramme geben unter anderem Hinweise auf Einkehr- und Transportmöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie in der August-Ausgabe von Zermatt Inside.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die neuen Wegweiser weder verklebt noch mit privaten Schildern versehen werden dürfen.
Die neuen Wegweiser sind übersichtlicher und markieren lediglich das homologierte Wanderwegnetz. Zusätzliche Piktogramme geben unter anderem Hinweise auf Einkehr- und Transportmöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie in der August-Ausgabe von Zermatt Inside.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die neuen Wegweiser weder verklebt noch mit privaten Schildern versehen werden dürfen.
Zonennutzungsplanung – Sondernutzungsplan Howete
02.07.2009
Gemäss Art. 36 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 liegt bei der Gemeindeverwaltung (Sekretariat Bauabteilung) die von der Urversammlung am 16. Juni 2009 angenommene Aufhebung des Sondernutzungsplans Howete während 30 Tagen öffentlich auf.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrecht erhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung am Plan berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet an den Staatsrat zu richten.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrecht erhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung am Plan berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet an den Staatsrat zu richten.
Quartierplan Spiss – Reglementsänderung
15.07.2009
Gemäss Art. 36 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 liegt bei der Gemeindeverwaltung (Sekretariat Bauabteilung) die von der Urversammlung am 16. Juni 2009 angenommene Abänderung Art. 7 des Reglements zum Quartierplan Spiss während 30 Tagen öffentlich auf.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrecht erhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung am Plan berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet an den Staatsrat zu richten.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrecht erhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung am Plan berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet an den Staatsrat zu richten.
Einschränkung für 1. August-Feuer und Feuern im Freien
30. Juli 2009
Seit mehreren Wochen hat es im deutschsprachigen Raum des Kantons Wallis nicht mehr ausgiebig geregnet. Die Böden sind stark ausgetrocknet und die Vegetationsentwicklung ist gehemmt. Aus diesem Grunde hat der Vorsteher des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt ab sofort strikte Einschränkungen bezüglich Feuer jeglicher Art erlassen.
Feuerwerke, Grillfeuer und Feuern im Freien sind strikte verboten. Ausgenommen sind von den Gemeinden dafür vorgesehene und gesicherte Stellen.
Die Gemeinde Zermatt verfügt zur Zeit über keinen geeigneten öffentlichen Platz um privates Feuerwerk abzubrennen. Aus diesem Grunde ist es Privaten strikte verboten Feuerwerke und jegliches Feuern im Freien durchzuführen.
Das offizielle Feuerwerk von Zermatt Tourismus wird nach Absprache mit dem beauftragten Feuerwerker, trotz Suche nach alternativen, aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht durchgeführt.
Die Gemeinden sind verantwortlich die Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Verbotes auf dem restlichen Territorium. Die Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.
Die Einwohnergemeinde Zermatt dankt Allen für die Einhaltung dieser unpopulären Massnahme, welche aber im Hinblick auf unser Dorf und unsere Umgebung leider unumgänglich ist.
Feuerwerke, Grillfeuer und Feuern im Freien sind strikte verboten. Ausgenommen sind von den Gemeinden dafür vorgesehene und gesicherte Stellen.
Die Gemeinde Zermatt verfügt zur Zeit über keinen geeigneten öffentlichen Platz um privates Feuerwerk abzubrennen. Aus diesem Grunde ist es Privaten strikte verboten Feuerwerke und jegliches Feuern im Freien durchzuführen.
Das offizielle Feuerwerk von Zermatt Tourismus wird nach Absprache mit dem beauftragten Feuerwerker, trotz Suche nach alternativen, aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht durchgeführt.
Die Gemeinden sind verantwortlich die Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Verbotes auf dem restlichen Territorium. Die Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.
Die Einwohnergemeinde Zermatt dankt Allen für die Einhaltung dieser unpopulären Massnahme, welche aber im Hinblick auf unser Dorf und unsere Umgebung leider unumgänglich ist.
Spülung Becken Z'Mutt - Mitteilung der HYDRO Exploitation SA
24.07.2009
Die Beckenspülung Z'Mutt ist auf den 27. Juli 2009 ab 08.00 Uhr festgelegt. Die Dauer beträgt 3 - 4 Tage.
Während dieser Zeit ist mit einer höheren Wassermenge zu rechnen.
Die betroffenen Kieswerke, Baustellen, usw. sind gebeten dieser Gegebenheit Rechnung zu tragen.
Wir bitten die Bevölkerung und die Gäste sich von den Uferbereichen fernzuhalten!
Während dieser Zeit ist mit einer höheren Wassermenge zu rechnen.
Die betroffenen Kieswerke, Baustellen, usw. sind gebeten dieser Gegebenheit Rechnung zu tragen.
Wir bitten die Bevölkerung und die Gäste sich von den Uferbereichen fernzuhalten!
Sport- und Freizeitarena - News im Juli 2009
02.07.2009
3. - 5. Juli - Raiffeisen-Open in der Tennisarena Obere Matten
13. - 19. Juli - Junioren-Tennis-Camp in der Tennisarena Obere Matten
16. - 19. Juli - Boutique Tie-Break-Cup in der Tennisarena Obere Matten
Jeden Dienstag Wolli Sportnachmittag in der Sport- Freizeitarena (Organisation Zermatt Toursimus)
13. - 19. Juli - Junioren-Tennis-Camp in der Tennisarena Obere Matten
16. - 19. Juli - Boutique Tie-Break-Cup in der Tennisarena Obere Matten
Jeden Dienstag Wolli Sportnachmittag in der Sport- Freizeitarena (Organisation Zermatt Toursimus)