News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Februar 2009
Grossrats-/Staatsratswahlen, evtl. 2. Wahlgang Staatsrat
07.02.2009
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 01. März 2009
für die Wahl
- der Abgeordneten und Ersatzpersonen des Grossrats
- des Staatsrats
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne wählen will.
Briefliche Stimmabgabe durch
- Zustellung per Post
- Hinterlegung bei der Gemeindeverwaltung
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- ein Exemplar jedes gedruckten Wahlzettels, sowie einen leeren amtlichen Wahlzettel
- je ein Stimmkuvert (bezeichnet mit der jeweiligen Wahl)
- die amtliche Broschüre
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Wahlzettel in das jeweilige Stimmkuvert legen
- die Stimmkuverts dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag legen, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen.
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der
Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen; spätestens am Freitag vor jeder Wahl (Freitag, 27. Februar, resp. 13. März 2009).
Die Gemeinde hat die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Übermittlungsum-schlägen, die ihr auf postalischem Weg zugegangen sind, zu verweigern (Art. 14, Abs. 2 VbStA). Sollte aus Versehen seitens der Post oder der Gemeindeverwaltung ein derartiger Umschlag in Empfang genommen worden sein, gilt die Stimmabgabe als ungültig (Art. 14, Abs. 1 VbStA).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Wahl-/Stimmmaterial (Stimmkuvert, Wahlzettel oder leere amtliche Wahlzettel, das Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.
Das Rücksendungsblatt ersetzt den Stimmrechtsausweis!
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahlmaterial im Wahllokal zur Verfügung.
Wahllokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urnen
Samstag, 28.02.2009, resp. 14.03.2009, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag; 01.03.2009, resp. 15.03.2009, 11.00 - 12.00 Uhr
Stimmabgabe Betagter, Kranker oder Behinderter (Art. 27 GPR)
Stimmbürger, die durch Gebrechlichkeiten verhindert sind, die zur Ausübung ihres Stimmrechts erforderlichen Handlungen selbst vorzunehmen, können sich an ihrem Wohnort, Aufenthaltsort oder im Stimmlokal durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen. Diese Person muss das Stimmgeheimnis wahren.
Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 GPR).
Stichwahl
Ein evtl. 2. Wahlgang Staatsrat findet am 15. März 2009 statt. Die Urnenöffnungszeiten bleiben unverändert.
Stille Wahl
Wenn die Zahl der Kandidaturen für die Stichwahl gleich oder tiefer ist als die Zahl der zu verteilenden Mandate, so werden alle Kandidaten vom Staatsrat ohne Urnengang als gewählt erklärt.
für die Wahl
- der Abgeordneten und Ersatzpersonen des Grossrats
- des Staatsrats
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne wählen will.
Briefliche Stimmabgabe durch
- Zustellung per Post
- Hinterlegung bei der Gemeindeverwaltung
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- ein Exemplar jedes gedruckten Wahlzettels, sowie einen leeren amtlichen Wahlzettel
- je ein Stimmkuvert (bezeichnet mit der jeweiligen Wahl)
- die amtliche Broschüre
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Wahlzettel in das jeweilige Stimmkuvert legen
- die Stimmkuverts dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag legen, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen.
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der
Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen; spätestens am Freitag vor jeder Wahl (Freitag, 27. Februar, resp. 13. März 2009).
Die Gemeinde hat die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Übermittlungsum-schlägen, die ihr auf postalischem Weg zugegangen sind, zu verweigern (Art. 14, Abs. 2 VbStA). Sollte aus Versehen seitens der Post oder der Gemeindeverwaltung ein derartiger Umschlag in Empfang genommen worden sein, gilt die Stimmabgabe als ungültig (Art. 14, Abs. 1 VbStA).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Wahl-/Stimmmaterial (Stimmkuvert, Wahlzettel oder leere amtliche Wahlzettel, das Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.
Das Rücksendungsblatt ersetzt den Stimmrechtsausweis!
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahlmaterial im Wahllokal zur Verfügung.
Wahllokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urnen
Samstag, 28.02.2009, resp. 14.03.2009, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag; 01.03.2009, resp. 15.03.2009, 11.00 - 12.00 Uhr
Stimmabgabe Betagter, Kranker oder Behinderter (Art. 27 GPR)
Stimmbürger, die durch Gebrechlichkeiten verhindert sind, die zur Ausübung ihres Stimmrechts erforderlichen Handlungen selbst vorzunehmen, können sich an ihrem Wohnort, Aufenthaltsort oder im Stimmlokal durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen. Diese Person muss das Stimmgeheimnis wahren.
Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 GPR).
Stichwahl
Ein evtl. 2. Wahlgang Staatsrat findet am 15. März 2009 statt. Die Urnenöffnungszeiten bleiben unverändert.
Stille Wahl
Wenn die Zahl der Kandidaturen für die Stichwahl gleich oder tiefer ist als die Zahl der zu verteilenden Mandate, so werden alle Kandidaten vom Staatsrat ohne Urnengang als gewählt erklärt.
Mitteilung der Sport- und Freizeitarena
26.02.09
Der Wärmeeinbruch von heute mit zusätzlichem Föhn und die angekündigten nächsten warme Tage zwingen uns, die Natureisbahn ab sofort zu schliessen.
Die Kunsteisbahn bleibt zusehends wie programmiert bis am 08.03.09 geöffnet.
Oeffnungszeiten Kunsteisbahn am Samstag (28.02.) und Sonntag (01.03.) jeweils von 16.00 – 20.00 Uhr.
Die Kunsteisbahn bleibt zusehends wie programmiert bis am 08.03.09 geöffnet.
Oeffnungszeiten Kunsteisbahn am Samstag (28.02.) und Sonntag (01.03.) jeweils von 16.00 – 20.00 Uhr.
Grossratswahlen - Kandidaten aus Zermatt und der Subregion
25.02.2009
Aus der Gemeinde Zermatt stellen sich drei Kandidatinnen und Kandidaten als Grossrätin/Grossrat und drei als Suppleantin/Suppleant zur Verfügung - vgl. Zermatt Inside vom Februar 2009 - http://inside.zermatt.ch/pdf/ZermattInside-2009-1.pdf - Seite 5.
Nebst der ausdrücklichen Empfehlung unserer Zermatter Kandidatinnen und Kandidaten empfehlen wir aus subregionalen und freundnachbarlichen Interessen auch die Grossratskandidatur des Täscher SVP-Vertreters Fredy Arnold, den wir in der Februar-Ausgabe von Zermatt Inside nicht erwähnt haben. Der 58-jährige Fredy Arnold ist verheiratet, Unternehmer und Parteipräsident der Freien Wähler Täsch.
Nebst der ausdrücklichen Empfehlung unserer Zermatter Kandidatinnen und Kandidaten empfehlen wir aus subregionalen und freundnachbarlichen Interessen auch die Grossratskandidatur des Täscher SVP-Vertreters Fredy Arnold, den wir in der Februar-Ausgabe von Zermatt Inside nicht erwähnt haben. Der 58-jährige Fredy Arnold ist verheiratet, Unternehmer und Parteipräsident der Freien Wähler Täsch.
Sport- und Freizeitarena - News im Februar 2009
10.02.09
- Freitag, 13.02. um 19.30 Uhr, Hockeymatch der Bergbahnen Zermatt
- Donnerstag, 19.02. um 19.15 Uhr, Curling-Frühjahresturnier für Curler und Anfänger: Auskunft Curling-Club Zermatt 079 611 17 47 / 079 220 45 75
- Montag, 23.2. um 19.15 Uhr, Curling-Frühjahrturnier für Curler/Anfänger
- Donnerstag, 26.2. um 19.15 Uhr, Curling-Frühjahrturnier für Curler/Anfänger
- Donnerstag, 19.02. um 19.15 Uhr, Curling-Frühjahresturnier für Curler und Anfänger: Auskunft Curling-Club Zermatt 079 611 17 47 / 079 220 45 75
- Montag, 23.2. um 19.15 Uhr, Curling-Frühjahrturnier für Curler/Anfänger
- Donnerstag, 26.2. um 19.15 Uhr, Curling-Frühjahrturnier für Curler/Anfänger
Budget-Urversammlung
17.02.2009
Am 16. Februar 2009 fand im Hotel Alex die ordentliche Urversammlung statt. Die 112 anwesenden Mitbürgerinnen und Mitbürger genehmigten den Voranschlag 2009 und nahmen die Finanzplanung 2010 - 2013 zur Kenntnis. Die Versammlung stimmte auch dem Zusatzkredit in der Höhe von CHF 35'000.-- zu, welcher für den abgeschlossenen Um- und Anbau des Gemeindehauses erforderlich wurde.
Übrigens wurde die Budgeturversammlung diesmal rund zwei Monate später als üblich abgehalten. Grund dafür war die Erneuerungswahl des Gemeinderats, welche gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes eine Verschiebung um bis zu 60 Tagen ermöglicht.
Übrigens wurde die Budgeturversammlung diesmal rund zwei Monate später als üblich abgehalten. Grund dafür war die Erneuerungswahl des Gemeinderats, welche gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes eine Verschiebung um bis zu 60 Tagen ermöglicht.
Ausschreibung zur Angebotseinreichung Membranbiologieanlage der ARA Zermatt
03.02.2009
Die Einwohnergemeinde Zermatt schreibt die Membranbiologieanlage der ARA Zermatt aus:
Vergabestelle: Einwohnergemeinde Zermatt, ARA, Postfach 345, 3920 Zermatt
Vergabetyp: Werkvertrag für Lieferungen und Montage
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Gegenstand/Umfang des Auftrags: Ersatz der bestehenden Belebtschlammanlage durch eine Membranbiologieanlage unter Aufrechterhaltung des bestehenden Kläranlagenbetriebes bei engen Platzverhältnissen (Kaverne). Ausbaugrösse: 60'000 Einwohnerwerte
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der elektronischen Ausrüstung der biologischen Reinigungsstufe (Abwassersieb, Gebläse, Rührwerke, Belüftungseinrichtungen, Membranmodule mit Reinigungseinrichtungen, Pumpen, Rohrleitungen, Messgeräte) für den Einbau in bestehende Abwasserbecken.
Ausführungs- und Liefertermine: Arbeitsvergabe: Juni 2009
Bauprojekt: November 2009
Lieferung, Montage: Aug. 2010 bis Dez. 2013
Teilangebote: Nicht zulässig
Varianten: Verfahrensvarianten nicht zulässig
Sprache: Deutsch für die gesamte Bauabwicklung
Eignungskriterien: Referenzen: Nachweis über eine ausgeführte, funktionsfähige Membranbiologieanlage einer kommunalen Kläranlage (Grösse: > 5'000 Einwohnerwerte)
Erfüllen der sozialen, wirtschaftlichen und beruflichen Anforderungen gemäss Submissionsgesetzgebung Kanton Wallis
Vollständiges, unterzeichnetes, termingerecht eingereichtes Angebot
Garantieerklärung Reinigungsleistung und Stromverbrauch Membranbiologie
Zuschlagskriterien (in der Reihenfolge der Gewichtung): Vergleichspreis
Technische Funktionalität
Leistungsfähigkeit des Anbieters (Referenzen)
Qualität der Offerte
Bezugsquelle der Unterlagen: Anmeldung zur Offertteilnahme, obligatorisch Begehung und Bestellung der Ausschreibungsunterlagen bis Donnerstag 19. Februar 2009 (Eintreffen) bei: Einwohnergemeinde Zermatt, Bauabteilung, Postfach 345, 3920 Zermatt
Der Anmeldung ist die Kopie eines Zahlungsbeleges über CHF 100.00 zur Deckung der Kopierkosten beizulegen.
Die Zahlung muss auf das PC-Konto 19-2372-6, der Gemeindekasse Zermatt, erfolgen.
Der Betrag wird nicht zurückerstattet.
Obligatorische Begehung: Dienstag, 24. Februar 2009; 13.30 bis 15.30 Uhr
Ort und Zeitpunkt für die Einreichung der Angebote: Offerteingabe: bis Freitag 17. April 2009 (Datum des Poststempels einer Schweizer Poststelle, A-Post) an:
Departement für Verkehr, Bau und Umwelt; Dienststelle für Umweltschutz; Rue des Creusets 5; 1950 Sion
Offertöffnung: Mittwoch, 22. April 2009. Sie ist nicht öffentlich.
Offertentschädigung: Für die Offertstellung wird keine Entschädigung ausgerichtet.
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden.
Vergabestelle: Einwohnergemeinde Zermatt, ARA, Postfach 345, 3920 Zermatt
Vergabetyp: Werkvertrag für Lieferungen und Montage
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Gegenstand/Umfang des Auftrags: Ersatz der bestehenden Belebtschlammanlage durch eine Membranbiologieanlage unter Aufrechterhaltung des bestehenden Kläranlagenbetriebes bei engen Platzverhältnissen (Kaverne). Ausbaugrösse: 60'000 Einwohnerwerte
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der elektronischen Ausrüstung der biologischen Reinigungsstufe (Abwassersieb, Gebläse, Rührwerke, Belüftungseinrichtungen, Membranmodule mit Reinigungseinrichtungen, Pumpen, Rohrleitungen, Messgeräte) für den Einbau in bestehende Abwasserbecken.
Ausführungs- und Liefertermine: Arbeitsvergabe: Juni 2009
Bauprojekt: November 2009
Lieferung, Montage: Aug. 2010 bis Dez. 2013
Teilangebote: Nicht zulässig
Varianten: Verfahrensvarianten nicht zulässig
Sprache: Deutsch für die gesamte Bauabwicklung
Eignungskriterien: Referenzen: Nachweis über eine ausgeführte, funktionsfähige Membranbiologieanlage einer kommunalen Kläranlage (Grösse: > 5'000 Einwohnerwerte)
Erfüllen der sozialen, wirtschaftlichen und beruflichen Anforderungen gemäss Submissionsgesetzgebung Kanton Wallis
Vollständiges, unterzeichnetes, termingerecht eingereichtes Angebot
Garantieerklärung Reinigungsleistung und Stromverbrauch Membranbiologie
Zuschlagskriterien (in der Reihenfolge der Gewichtung): Vergleichspreis
Technische Funktionalität
Leistungsfähigkeit des Anbieters (Referenzen)
Qualität der Offerte
Bezugsquelle der Unterlagen: Anmeldung zur Offertteilnahme, obligatorisch Begehung und Bestellung der Ausschreibungsunterlagen bis Donnerstag 19. Februar 2009 (Eintreffen) bei: Einwohnergemeinde Zermatt, Bauabteilung, Postfach 345, 3920 Zermatt
Der Anmeldung ist die Kopie eines Zahlungsbeleges über CHF 100.00 zur Deckung der Kopierkosten beizulegen.
Die Zahlung muss auf das PC-Konto 19-2372-6, der Gemeindekasse Zermatt, erfolgen.
Der Betrag wird nicht zurückerstattet.
Obligatorische Begehung: Dienstag, 24. Februar 2009; 13.30 bis 15.30 Uhr
Ort und Zeitpunkt für die Einreichung der Angebote: Offerteingabe: bis Freitag 17. April 2009 (Datum des Poststempels einer Schweizer Poststelle, A-Post) an:
Departement für Verkehr, Bau und Umwelt; Dienststelle für Umweltschutz; Rue des Creusets 5; 1950 Sion
Offertöffnung: Mittwoch, 22. April 2009. Sie ist nicht öffentlich.
Offertentschädigung: Für die Offertstellung wird keine Entschädigung ausgerichtet.
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden.
Resultat Eidg. Abstimmung vom 08. Februar 2009
08.02.2009
Stimmberechtigte: 2'981
Stimmbeteiligung: 38.54%
Personenfreizügigkeit Schweiz-EU: Weiterführung des Abkommens und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
Eingegangene Stimmzettel: 1'149
Leere: 4
Ungültige: 29
JA: 545
NEIN: 571
Stimmbeteiligung: 38.54%
Personenfreizügigkeit Schweiz-EU: Weiterführung des Abkommens und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
Eingegangene Stimmzettel: 1'149
Leere: 4
Ungültige: 29
JA: 545
NEIN: 571