News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Januar 2009
Voranschlag 2009 und Finanzplanung 2010 - 2013
28.01.2009
Der Voranschlag und die Finanzplanung können als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.
https://gemeinde.zermatt.ch/finanzabteilung
Einladung zur ordentlichen Urversammlung
23.01.2009
Datum: Montag, 16. Februar 2009
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Hotel Alex
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll vom 17. Juni 2008
3. Voranschlag 2009 – Erläuterung und Genehmigung
4. Finanzplanung 2010 - 2013 - Kenntnisgabe
5. Um- und Anbau Gemeindehaus – Zusatzkredit – Art. 77 GemG
6. Varia
Die Unterlagen zu den Traktanden 3 und 4 liegen während der gesetzlichen Frist zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung in der Finanzabteilung auf. Die Unterlagen zum Traktandum 5 können bei der Bauabteilung eingesehen werden.
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Hotel Alex
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll vom 17. Juni 2008
3. Voranschlag 2009 – Erläuterung und Genehmigung
4. Finanzplanung 2010 - 2013 - Kenntnisgabe
5. Um- und Anbau Gemeindehaus – Zusatzkredit – Art. 77 GemG
6. Varia
Die Unterlagen zu den Traktanden 3 und 4 liegen während der gesetzlichen Frist zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung in der Finanzabteilung auf. Die Unterlagen zum Traktandum 5 können bei der Bauabteilung eingesehen werden.
Sport- und Freizeitarena - News im Januar 2009
06.01.09
09.01. und 24.01. um 20.15 Hockeymatch BDM des Hockeyklub Zermatt auf der Kunsteisbahn Arena
Samstag, 10.01. von 10.00-16.00 Uhr, Hockey-Turnier Handschin/Oldtimer
Samstag, 10.01. ab 17.30 Uhr, Hockeymatch Moskito, Saas-Grund - Sitten
Donnerstag - Sonntag, 15. – 18.01. Curlingturnier Horu-Trophy auf 17 Rinks
Samstag, 10.01. von 10.00-16.00 Uhr, Hockey-Turnier Handschin/Oldtimer
Samstag, 10.01. ab 17.30 Uhr, Hockeymatch Moskito, Saas-Grund - Sitten
Donnerstag - Sonntag, 15. – 18.01. Curlingturnier Horu-Trophy auf 17 Rinks
Verfügung einer Planungszone
06.01.2009
An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2008 hat der Gemeinderat beschlossen, gemäss
Art. 19 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 eine Planungszone für den Bau und die Erweiterung von Mobilfunkantennen und dergleichen zu erlassen.
Die Planungsabsicht umfasst unter anderem folgende Punkte:
· Sicherstellen einer gesetzeskonformen Standortplanung für neue Antennenanlagen jeder Art.
· Definieren von Perimetern, welche aktuell oder in naher Zukunft als Gebiete mit emp-findlicher Nutzung (OMEN) im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) freizuhalten sind.
· Schaffung von entsprechenden Regelungen im Bau- und Zonenreglement
· Ausscheidung von entsprechenden Zonen - innerhalb und allenfalls auch ausserhalb der Bauzone - für das Aufstellen und den Betrieb von Mobilfunk-Antennen und dergleichen.
Die Planungszone wurde für die Dauer von zwei Jahren festgelegt und kann von der Urversammlung bis auf maximal fünf Jahre verlängert werden. Der Perimeter umfasst sämtliche Bauzonen gemäss Art. 8 des Bau- und Zonenreglements der Einwohnergemeinde Zermatt.
Dieser Beschluss liegt ab dem 09. Januar 2009 während dreissig Tagen in der Bauabteilung Zermatt öffentlich auf.
Mit schriftlicher Einsprache an die Gemeinde kann innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt geltend gemacht werden, dass einerseits die verfügte Planungszone und ihre Dauer nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig ist. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz.
Art. 19 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 eine Planungszone für den Bau und die Erweiterung von Mobilfunkantennen und dergleichen zu erlassen.
Die Planungsabsicht umfasst unter anderem folgende Punkte:
· Sicherstellen einer gesetzeskonformen Standortplanung für neue Antennenanlagen jeder Art.
· Definieren von Perimetern, welche aktuell oder in naher Zukunft als Gebiete mit emp-findlicher Nutzung (OMEN) im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) freizuhalten sind.
· Schaffung von entsprechenden Regelungen im Bau- und Zonenreglement
· Ausscheidung von entsprechenden Zonen - innerhalb und allenfalls auch ausserhalb der Bauzone - für das Aufstellen und den Betrieb von Mobilfunk-Antennen und dergleichen.
Die Planungszone wurde für die Dauer von zwei Jahren festgelegt und kann von der Urversammlung bis auf maximal fünf Jahre verlängert werden. Der Perimeter umfasst sämtliche Bauzonen gemäss Art. 8 des Bau- und Zonenreglements der Einwohnergemeinde Zermatt.
Dieser Beschluss liegt ab dem 09. Januar 2009 während dreissig Tagen in der Bauabteilung Zermatt öffentlich auf.
Mit schriftlicher Einsprache an die Gemeinde kann innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt geltend gemacht werden, dass einerseits die verfügte Planungszone und ihre Dauer nicht notwendig oder die bekannt gegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig ist. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz.
Eidg. Abstimmung vom 08. Februar 2009
29.01.2009
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 08. Februar 2009 um über die Eidgenössische Vorlage abzustimmen:
- den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Feizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien.
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Bitte Rücksendungsblatt unterschreiben, sonst ist die Stimmabgabe ungültig!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 06. Februar 2009, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 07. Februar 2009, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 08. Februar 2009, 11.00 - 12.00 Uhr
- den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie über die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Feizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien.
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Bitte Rücksendungsblatt unterschreiben, sonst ist die Stimmabgabe ungültig!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 06. Februar 2009, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 07. Februar 2009, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 08. Februar 2009, 11.00 - 12.00 Uhr
Lehrstellenangebot der Einwohnergemeinde Zermatt
16.01.2009
Wir machen Profis!
In der Einwohnergemeinde Zermatt wird im nächsten Sommer eine LEHRSTELLE ALS AUTOMONTEUR frei.
Anforderungen:
· Abschluss Orientierungsschule
· Interesse und Engagement
· Handwerkliches Flair
· Teamfähigkeit
Wir bieten:
· Vielseitiges und interessantes Ausbildungsprogramm
· Eine zeitgemässe Ausbildungsbetreuung
Eintritt:
01. August 2009
Wenn du offen, aufgestellt und teamfähig bist, bringst du ideale Vorraussetzungen für deine Ausbildung mit.
Die Anstellung kann von einem Eignungstest abhängig gemacht werden.
Bitte richte deine vollständige schriftliche Bewerbung mit Zeugniskopien bis zum 30. Januar 2009 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt (027 966 22 66) oder per Mail an
In der Einwohnergemeinde Zermatt wird im nächsten Sommer eine LEHRSTELLE ALS AUTOMONTEUR frei.
Anforderungen:
· Abschluss Orientierungsschule
· Interesse und Engagement
· Handwerkliches Flair
· Teamfähigkeit
Wir bieten:
· Vielseitiges und interessantes Ausbildungsprogramm
· Eine zeitgemässe Ausbildungsbetreuung
Eintritt:
01. August 2009
Wenn du offen, aufgestellt und teamfähig bist, bringst du ideale Vorraussetzungen für deine Ausbildung mit.
Die Anstellung kann von einem Eignungstest abhängig gemacht werden.
Bitte richte deine vollständige schriftliche Bewerbung mit Zeugniskopien bis zum 30. Januar 2009 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt (027 966 22 66) oder per Mail an
oliver.summermatter@zermatt.net
Technische Dienste - Stellenangebot
16.01.2009
Zur Entlastung des Abteilungsleiters suchen wir ab sofort bis Ende Mai 2009 eine
Büroaushilfe 30 % - 50 %
Aufgabengebiet
Ihre Hauptaufgabe umfasst die administrative Entlastung des Abteilungsleiters der Technischen Dienste. Im Wesentlichen erfassen Sie Arbeitsrapporte, kontrollieren Rechnungen, organisieren Termine und verfassen und erledigen elementare Geschäftskorrespondenz.
Profil
Sie verfügen über eine kaufmännische Grundausbildung oder über Berufserfahrung im Bürobereich. Technisches oder handwerkliches Flair sind von Vorteil.
Eintritt
Sofort oder nach Vereinbarung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 26. Januar 2009 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt oder an Werner Biner, Telefon Nr. 027 966 22 65.
Büroaushilfe 30 % - 50 %
Aufgabengebiet
Ihre Hauptaufgabe umfasst die administrative Entlastung des Abteilungsleiters der Technischen Dienste. Im Wesentlichen erfassen Sie Arbeitsrapporte, kontrollieren Rechnungen, organisieren Termine und verfassen und erledigen elementare Geschäftskorrespondenz.
Profil
Sie verfügen über eine kaufmännische Grundausbildung oder über Berufserfahrung im Bürobereich. Technisches oder handwerkliches Flair sind von Vorteil.
Eintritt
Sofort oder nach Vereinbarung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 26. Januar 2009 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt oder an Werner Biner, Telefon Nr. 027 966 22 65.
Telefonunterbruch Einwohnergemeinde Zermatt
19.01.2009
Infolge eines Wasserschadens müssen verschiedene Verbindungskabel erneuert werden. Die Einwohnergemeinde Zermatt ist aus diesem Grund telefonisch nur bedingt erreichbar. Erst am Donnerstag dürften alle Anschlüsse wieder einwandfrei funktionieren. Die Swisscom rechnet jedoch damit, dass ein Teil der Internet- und Telefonanschlüsse bereits am Mittwoch repariert sind.
In wichtigen Angelegenheiten melden Sie sich unter 079 398 71 63. Die Gemeindepolizei erreichen Sie unter: 079 220 25 85.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
In wichtigen Angelegenheiten melden Sie sich unter 079 398 71 63. Die Gemeindepolizei erreichen Sie unter: 079 220 25 85.
Besten Dank für Ihr Verständnis.