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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv September 2008
Protokoll der ausserordentlichen Urversammlung vom 31.08.2011
08.09.11
Das Protokoll der ausserordentlichen Urversammlung vom 31. August 2011 kann im PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/protokoll/pur110831.pdf
Bekanntmachung des Zuschlags (Art. 34 kVöB)
20.09.11
Gegenstand der Vergabe: Hochwasserschutz Triftbach, Dammbalken
Auftragnehmer: NeoVac AG, 9463 Oberried
Verfahrensart: Einladungsverfahren
Vergabesumme: CHF 197'380.95 (inkl. MwSt. und Spesen)
Datum des Zuschlages: Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2011
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Diese Verfügung kann innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden.
Auftragnehmer: NeoVac AG, 9463 Oberried
Verfahrensart: Einladungsverfahren
Vergabesumme: CHF 197'380.95 (inkl. MwSt. und Spesen)
Datum des Zuschlages: Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2011
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Diese Verfügung kann innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden.
Mitteilung des Departementes für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung
26.09.2011
Das Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung legt auf Begehren des Eidgenössischen Starkstrominspektorates (ESTI) folgendes Projekt öffentlich auf:
Vorlage Nr. S-153801.1: Transformatorenstation Stafelalp
Vorlage Nr. L-133374.2: 20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Stafelalp und Endmast
Betroffene Gemeinde: 3920 Zermatt
Betriebsinhaber: Elektrizitätswerk Zermatt AG, Metzggasse 44, 3920 Zermatt
Die Gesuchsunterlagen werden vom 23. September 2011 bis 24. Oktober 2011 öffentlich aufgelegt.
Während der Auflagedauer können die Gesuchsunterlagen bei der betroffenen Gemeinde sowie beim Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung, Dienststelle für Energie und Wasserkraft, Avenue du Midi 7, Sitten eingesehen werden.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 - 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI, Planvorlagen,Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39 - 41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Vorlage Nr. S-153801.1: Transformatorenstation Stafelalp
Vorlage Nr. L-133374.2: 20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Stafelalp und Endmast
Betroffene Gemeinde: 3920 Zermatt
Betriebsinhaber: Elektrizitätswerk Zermatt AG, Metzggasse 44, 3920 Zermatt
Die Gesuchsunterlagen werden vom 23. September 2011 bis 24. Oktober 2011 öffentlich aufgelegt.
Während der Auflagedauer können die Gesuchsunterlagen bei der betroffenen Gemeinde sowie beim Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung, Dienststelle für Energie und Wasserkraft, Avenue du Midi 7, Sitten eingesehen werden.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 - 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI, Planvorlagen,Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39 - 41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Ausschreibung Taxibewilligungen
02.09.2008
Die Einwohnergemeinde Zermatt schreibt drei Elektrotaxikonzessionen (Bewilligungen A) öffentlich zur Bewerbung aus.
Eingabetermin: Bis spätestens Dienstag, 04. November 2008.
Eingabeadresse: Einwohnergemeinde Zermatt, Administrativabteilung, Postfach 345, 3920 Zermatt.
Obligatorische Unterlagen: Die Gesuchsunterlagen haben mindestens zu enthalten: Ein schriftliches, eigenhändig unterschriebenes Gesuch mit der Angabe über die Anzahl der gewünschten Bewilligungen A, ein Handlungsfähigkeitszeugnis, einen Strafregisterauszug nicht älter als drei Monate, je ein Inverkehrsetzungsgesuchsformular pro Elektrotaxi, je einen Parkplatznachweis pro Elektrotaxi und einen Haftpflichtversicherungsnachweis für den Betrieb eines Taxiunternehmens. Der Gemeinderat oder die Gemeindeverwaltung können weitere sachdienliche Unterlagen auf Kosten des Gesuchstellers verlangen.
Zulassungsbedingungen: Zum Vergabeverfahren zugelassen sind alle Bewerber, welche die reglementarischen Voraussetzungen des Taxireglements der Einwohnergemeinde Zermatt erfüllen. Unvollständige Bewerbungen und Gesuche, welche nicht fristgerecht auf dem Postweg eingereicht wurden, sind zum Vergabeverfahren nicht zugelassen. Massgebend für die Fristeinhaltung ist das Datum des Poststempels.
Zuschlagskriterien: Bewerber, welche noch nicht im Besitz von mindestens drei Bewilligungen A sind, werden gegenüber Gesuchstellern, welche bereits drei oder mehr Bewilligungen A haben, bevorzugt. Ist die Zahl der zu vergebenden Bewilligungen kleiner, als die Zahl der gleichberechtigten Bewerber, respektive die Zahl deren Elektrotaxigesuche, entscheidet das Los. Wenn ein Losentscheid zu einer offensichtlich unzweckmässigen Lösung führen und eine unzumutbare Härte bedeuten würde, kann der Gemeinderat die Bewilligungsvergabe nach eigenem Ermessen vornehmen.
Auskünfte: Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung Zermatt, Werner Biner, Leiter Administrativabteilung, 3920 Zermatt (Tel. Nr. 027 966 22 66 oder
Eingabetermin: Bis spätestens Dienstag, 04. November 2008.
Eingabeadresse: Einwohnergemeinde Zermatt, Administrativabteilung, Postfach 345, 3920 Zermatt.
Obligatorische Unterlagen: Die Gesuchsunterlagen haben mindestens zu enthalten: Ein schriftliches, eigenhändig unterschriebenes Gesuch mit der Angabe über die Anzahl der gewünschten Bewilligungen A, ein Handlungsfähigkeitszeugnis, einen Strafregisterauszug nicht älter als drei Monate, je ein Inverkehrsetzungsgesuchsformular pro Elektrotaxi, je einen Parkplatznachweis pro Elektrotaxi und einen Haftpflichtversicherungsnachweis für den Betrieb eines Taxiunternehmens. Der Gemeinderat oder die Gemeindeverwaltung können weitere sachdienliche Unterlagen auf Kosten des Gesuchstellers verlangen.
Zulassungsbedingungen: Zum Vergabeverfahren zugelassen sind alle Bewerber, welche die reglementarischen Voraussetzungen des Taxireglements der Einwohnergemeinde Zermatt erfüllen. Unvollständige Bewerbungen und Gesuche, welche nicht fristgerecht auf dem Postweg eingereicht wurden, sind zum Vergabeverfahren nicht zugelassen. Massgebend für die Fristeinhaltung ist das Datum des Poststempels.
Zuschlagskriterien: Bewerber, welche noch nicht im Besitz von mindestens drei Bewilligungen A sind, werden gegenüber Gesuchstellern, welche bereits drei oder mehr Bewilligungen A haben, bevorzugt. Ist die Zahl der zu vergebenden Bewilligungen kleiner, als die Zahl der gleichberechtigten Bewerber, respektive die Zahl deren Elektrotaxigesuche, entscheidet das Los. Wenn ein Losentscheid zu einer offensichtlich unzweckmässigen Lösung führen und eine unzumutbare Härte bedeuten würde, kann der Gemeinderat die Bewilligungsvergabe nach eigenem Ermessen vornehmen.
Auskünfte: Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung Zermatt, Werner Biner, Leiter Administrativabteilung, 3920 Zermatt (Tel. Nr. 027 966 22 66 oder
Wahlen Richter und Vizerichter
16.09.2008
In der gesetzlich vorgeschriebenen Frist sind für die Wahlen Richter und Vizerichter jeweils nur eine Liste hinterlegt worden.
Peter Steffen ist somit als Richter und Roger Zuber als Vizerichter in stiller Wahl gewählt (Art. 205 GPR).
Damit entfallen am 12. Oktober 2008 die Wahlen Richter und Vizerichter.
Peter Steffen ist somit als Richter und Roger Zuber als Vizerichter in stiller Wahl gewählt (Art. 205 GPR).
Damit entfallen am 12. Oktober 2008 die Wahlen Richter und Vizerichter.
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
17.09.2008 / 08.10.2008/16.10.2008
Vispastrasse
Bereich: Zugang Haus Tuscolo (Vispastrasse 66)
Dauer: 29. September - ca. 18. Oktober 2008
Behinderung: Durch den Neubau der Meteorwasserleitung muss die Vispastrasse für sämtlichen Fahrzeugverkehr gesperrt werden.
Umleitung: über die Matterstrasse
Bereich: Zugang Haus Tuscolo (Vispastrasse 66)
Dauer: 29. September - ca. 18. Oktober 2008
Behinderung: Durch den Neubau der Meteorwasserleitung muss die Vispastrasse für sämtlichen Fahrzeugverkehr gesperrt werden.
Umleitung: über die Matterstrasse
E-Bus - Ausschreibung zur Angebotseinreichung
02.09.2008
Die Einwohnergemeinde Zermatt schreibt den Ersatz von Elektrobussen aus.
Auftraggeberin: Einwohnergemeinde Zermatt, Administrativabteilung, Postfach 345, 3920 Zermatt
Verfahrensart: Offen
Auftragsart: Lieferung
Auftragsgegenstand: Lieferung Elektro-Niederflurbusse
Umfang des Auftrages: Ein Elektro-Niederflurbus mit der Option zur Lieferung eines zweiten und dritten Fahrzeuges im Ein- bis Zweijahresrhythmus
Liefertermin: 30. Juni 2009
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Wirtschaftliche und technische Anforderungen: Gemäss den Bedingungen in den Ausschreibungsunterlagen
Varianten: Varianten sind zugelassen
Teilangebote: Angebote für Teilbereiche (fahrzeug-/ elektrotechnischer Bereich) sind zugelassen, insofern einer der Teilanbieter die Gesamtverantwortung übernimmt.
Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen können ab Montag, dem 08. September 2008 gratis eingefordert werden bei: Einwohnergemeinde Zermatt, Administrativabteilung, Postfach 345, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt, Tel. 027 966 22 66, Fax 027 966 22 00, mailto:administrativabteilung@zermatt.ch
Auskünfte: Einwohnergemeinde Zermatt, Administrativabteilung, Werner Biner, Tel. 027 966 22 66, Fax 027 966 22 00
Einreichung des Angebots: Bis Mittwoch, 15. Oktober 2008 an die Einwohnergemeinde Zermatt, Administrativabteilung, Postfach 345, 3920 Zermatt (Poststempel massgebend)
Vermerk: Auf dem Angebotsumschlag ist der Vermerk Angebot Elektrobus - nicht öffnen anzubringen
Öffnung des Angebots: Mittwoch, 22. Oktober 2008, 11.00 Uhr im Sitzungszimmer, 2. Stock, Gemeindehaus, Kirchplatz 3, Zermatt
Verbindlichkeit des Angebots: 6 Monate ab Eingangsdatum
Staatsvertrag: Der Auftrag ist dem WTO-Übereinkommen unterstellt.
Rechtsmittelbelehrung: Vorliegende Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit deren Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Wallis mittels Beschwerde beim Kantonsgericht, öffentlich rechtliche Abteilung, Sitten, abgefochten werden. Die Beschwerde ist zu begründen.
Gemeinderatswahlen 2008
19.09.2008
GEMEINDERATSWAHLEN
WAHLEN GEMEINDEPRÄSIDENT, GEMEINDE-VIZEPRÄSIDENT
EIDG. ABSTIMMUNG
EVTL. 2. WAHLGANG GEMEINDEPRÄSIDENT, GEMEINDE-VIZEPRÄSIDENT
Gemeinderatswahlen
Samstag, 11. Oktober 2008, 18.00 - 19.00 Uhr Turnhalle Walka
Sonntag, 12. Oktober 2008, 11.00 - 12.00 Uhr Turnhalle Walka
Wahlen Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident und Eidg. Abstimmung
Samstag, 29. November 2008, 18.00 - 19.00 Uhr Turnhalle Walka
Sonntag, 30. November 2008, 11.00 - 12.00 Uhr Turnhalle Walka
Evtl. 2. Wahlgang Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident
Samstag, 13. Dezember 2008, 18.00 - 19.00 Uhr Gemeindesaal
Sonntag, 14. Dezember 2008, 11.00 - 12.00 Uhr Gemeindesaal
Vorlagen Eidg. Abstimmung
- Volksinitiative Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern
- Volksinitiative Für ein flexibles AHV-Alter
- Volksinitiative Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!
- Volksinitiative Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz
- Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz)
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne wählen/stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe durch
- Zustellung per Post
- Hinterlegung bei der Gemeindeverwaltung
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die Wahl-/Stimmzettel
- je ein Stimmkuvert (bezeichnet mit der jeweiligen Wahl/Abstimmung)
- eine amtliche Broschüre für die eidg. Abstimmung
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Wahl-/Stimmzettel in das jeweilige Stimmkuvert legen
- die Stimmkuverts dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen.
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Bitte Rücksendungsblatt unterschreiben, sonst ist die Stimmabgabe ungültig!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen; spätestens am Freitag vor jeder Wahl/Abstimmung (Freitag, 10. Oktober, resp. 28. November, resp. 12. Dezember 2008).
Die Gemeinde hat die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Übermittlungsumschlägen, die ihr auf postalischem Weg zugegangen sind, zu verweigern (Art. 14, Abs. 2 VbStA). Sollte aus Versehen seitens der Post oder der Gemeindeverwaltung ein derartiger Umschlag in Empfang genommen worden sein, gilt die Stimmabgabe als ungültig (Art. 14, Abs. 1 VbStA).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Wahl-/Stimmmaterial (Stimmkuvert, Wahl-/Stimmzettel oder leere amtliche Wahlzettel, das Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.
Das Rücksendungsblatt ersetzt den Stimmrechtsausweis!
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahl-/Stimmmaterial im Wahl/Stimmlokal zur Verfügung.
Die stimmberechtigte Person übt ihr Stimmrecht aus, indem sie ihr Stimmkuvert persönlich in die Urne einwirft.
Stimmabgabe Betagter, Kranker oder Behinderter (Art. 27 GPR)
Stimmbürger, die durch Gebrechlichkeiten verhindert sind, die zur Ausübung ihres Stimmrechts erforderlichen Handlungen selbst vorzunehmen, können sich an ihrem Wohnort, Aufenthaltsort oder im Stimmlokal durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen. Diese Person muss das Stimmgeheimnis wahren.
Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 GPR).
Wahl Gemeindepräsident, Gemeindevizepräsident - Besondere Fälle
Art. 204 Fehlen von hinterlegten Listen
Wurde keine Liste hinterlegt, kann für jede wählbare Person gestimmt werden.
Art. 205 Stille Wahl
Wurde nur eine einzige Liste hinterlegt, so ist der Kandidat dieser Liste ohne Urnengang gewählt (stille Wahl).
Hinterlegung Kandidatenlisten für die Wahl Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident
Die Kandidatenlisten müssen spätestens am Dienstag, 14. Oktober 2008, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei hinterlegt werden.
WAHLEN GEMEINDEPRÄSIDENT, GEMEINDE-VIZEPRÄSIDENT
EIDG. ABSTIMMUNG
EVTL. 2. WAHLGANG GEMEINDEPRÄSIDENT, GEMEINDE-VIZEPRÄSIDENT
Gemeinderatswahlen
Samstag, 11. Oktober 2008, 18.00 - 19.00 Uhr Turnhalle Walka
Sonntag, 12. Oktober 2008, 11.00 - 12.00 Uhr Turnhalle Walka
Wahlen Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident und Eidg. Abstimmung
Samstag, 29. November 2008, 18.00 - 19.00 Uhr Turnhalle Walka
Sonntag, 30. November 2008, 11.00 - 12.00 Uhr Turnhalle Walka
Evtl. 2. Wahlgang Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident
Samstag, 13. Dezember 2008, 18.00 - 19.00 Uhr Gemeindesaal
Sonntag, 14. Dezember 2008, 11.00 - 12.00 Uhr Gemeindesaal
Vorlagen Eidg. Abstimmung
- Volksinitiative Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern
- Volksinitiative Für ein flexibles AHV-Alter
- Volksinitiative Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!
- Volksinitiative Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz
- Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz)
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne wählen/stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe durch
- Zustellung per Post
- Hinterlegung bei der Gemeindeverwaltung
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die Wahl-/Stimmzettel
- je ein Stimmkuvert (bezeichnet mit der jeweiligen Wahl/Abstimmung)
- eine amtliche Broschüre für die eidg. Abstimmung
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Wahl-/Stimmzettel in das jeweilige Stimmkuvert legen
- die Stimmkuverts dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen.
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Bitte Rücksendungsblatt unterschreiben, sonst ist die Stimmabgabe ungültig!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen; spätestens am Freitag vor jeder Wahl/Abstimmung (Freitag, 10. Oktober, resp. 28. November, resp. 12. Dezember 2008).
Die Gemeinde hat die Annahme von nicht oder ungenügend frankierten Übermittlungsumschlägen, die ihr auf postalischem Weg zugegangen sind, zu verweigern (Art. 14, Abs. 2 VbStA). Sollte aus Versehen seitens der Post oder der Gemeindeverwaltung ein derartiger Umschlag in Empfang genommen worden sein, gilt die Stimmabgabe als ungültig (Art. 14, Abs. 1 VbStA).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Wahl-/Stimmmaterial (Stimmkuvert, Wahl-/Stimmzettel oder leere amtliche Wahlzettel, das Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.
Das Rücksendungsblatt ersetzt den Stimmrechtsausweis!
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahl-/Stimmmaterial im Wahl/Stimmlokal zur Verfügung.
Die stimmberechtigte Person übt ihr Stimmrecht aus, indem sie ihr Stimmkuvert persönlich in die Urne einwirft.
Stimmabgabe Betagter, Kranker oder Behinderter (Art. 27 GPR)
Stimmbürger, die durch Gebrechlichkeiten verhindert sind, die zur Ausübung ihres Stimmrechts erforderlichen Handlungen selbst vorzunehmen, können sich an ihrem Wohnort, Aufenthaltsort oder im Stimmlokal durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen. Diese Person muss das Stimmgeheimnis wahren.
Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 GPR).
Wahl Gemeindepräsident, Gemeindevizepräsident - Besondere Fälle
Art. 204 Fehlen von hinterlegten Listen
Wurde keine Liste hinterlegt, kann für jede wählbare Person gestimmt werden.
Art. 205 Stille Wahl
Wurde nur eine einzige Liste hinterlegt, so ist der Kandidat dieser Liste ohne Urnengang gewählt (stille Wahl).
Hinterlegung Kandidatenlisten für die Wahl Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident
Die Kandidatenlisten müssen spätestens am Dienstag, 14. Oktober 2008, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei hinterlegt werden.
Gemeinderatswahlen 2008
16.09.2008
In der gesetzlich vorgeschriebenen Frist sind vier Kandidatenlisten hinterlegt worden:
Liste Nr. 1 Unabhängige Partei Zermatt
Julen Manfred, Kaufmann
Eggen Karl, Treuhänder, Skilehrer
Biner Daniel, Hotelier, Bergführer
Abgottspon Thomas, Gemeinderat, Hotelier
Liste Nr. 2 Fortschrittliche Politik
Kündig Stössel Iris, Arztsekretärin
Liste Nr. 3 Christlich-Demokratische Volkspartei Zermatt
Bürgin Christoph, Gemeindepräsident
Biner Gerold, Gemeinde-Vizepräsident
Schmidhalter Ralph, Gemeinderat
Biner-Hauser Romy, PR Fachfrau
Liste Nr. 4 Christlich-Soziale Volkspartei Zermatt
Anthamatten Stefan, Gemeinderat
Lauber Anton, Gemeinderat
Wicki-Perren Susanne, Geschäftsfrau
Biner Aldo, Geschäftsführer
Julen Markus, Dipl. Inf. Ing. ETH
Liste Nr. 1 Unabhängige Partei Zermatt
Julen Manfred, Kaufmann
Eggen Karl, Treuhänder, Skilehrer
Biner Daniel, Hotelier, Bergführer
Abgottspon Thomas, Gemeinderat, Hotelier
Liste Nr. 2 Fortschrittliche Politik
Kündig Stössel Iris, Arztsekretärin
Liste Nr. 3 Christlich-Demokratische Volkspartei Zermatt
Bürgin Christoph, Gemeindepräsident
Biner Gerold, Gemeinde-Vizepräsident
Schmidhalter Ralph, Gemeinderat
Biner-Hauser Romy, PR Fachfrau
Liste Nr. 4 Christlich-Soziale Volkspartei Zermatt
Anthamatten Stefan, Gemeinderat
Lauber Anton, Gemeinderat
Wicki-Perren Susanne, Geschäftsfrau
Biner Aldo, Geschäftsführer
Julen Markus, Dipl. Inf. Ing. ETH
Teilsperrung Luchernstrasse für den Schwerverkehr
GR-Sitzung vom 25. September 2008
Wegen Arbeiten am Privatzugang des Neubaus Hotel Firefly erfolgt ab Montag, 29. September 2008, 07.30 Uhr bis Freitag, 03. Oktober 2008, 18.30 Uhr eine Teilsperrung der Luchernstrasse für den Schwerverkehr. Die Sperrung betrifft das Strassenteilstück von der Einmündung Schluhmattstrasse bis zur Einmündung Staldenstrasse.
Die Durchfahrt für Elektrofahrzeuge und der Fussgängerverkehr bleiben mit gewissen Behinderungen gewährleistet. Es besteht eine Umfahrungsmöglichkeit Richtung Hotel Adonis über die Luchernstrasse - Steinmattstrasse.
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
17.09.2008
Steinmattweg / Riedstrasse - Sanierung Kanalisationsleitung
Bereich: Kreuzung Steinmattweg / Riedstrasse (nördlich Hotel Julen)
Dauer: 22. September - 03. Oktober 2008
Behinderung: kurzzeitige Sperrung der Riedstrasse für Fahrzeuge. Es ist mit Wartezeiten bis zu 30 Minuten zu rechnen.
Umleitung: keine Umfahrungsmöglichkeit
Stalden- und Luchernstrasse / Belagsarbeiten
Bereich: Einmündung der Staldenstrasse in die Luchernstrasse
Dauer: 23. September 2008 Bei schlechter Witterung müssen die Arbeiten auf einen nachfolgenden Tag verschoben werden.
Behinderung: Sperrung der Strasse für sämtlichen Fahrzeugverkehr
Umleitung: über die Schluhmattstrasse
Bereich: Kreuzung Steinmattweg / Riedstrasse (nördlich Hotel Julen)
Dauer: 22. September - 03. Oktober 2008
Behinderung: kurzzeitige Sperrung der Riedstrasse für Fahrzeuge. Es ist mit Wartezeiten bis zu 30 Minuten zu rechnen.
Umleitung: keine Umfahrungsmöglichkeit
Stalden- und Luchernstrasse / Belagsarbeiten
Bereich: Einmündung der Staldenstrasse in die Luchernstrasse
Dauer: 23. September 2008 Bei schlechter Witterung müssen die Arbeiten auf einen nachfolgenden Tag verschoben werden.
Behinderung: Sperrung der Strasse für sämtlichen Fahrzeugverkehr
Umleitung: über die Schluhmattstrasse
Bestellung Strafregisterauszug
07.07.2008
https://gemeinde.zermatt.ch/link/www.admin.ch/strafregisterauszug