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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv 24. Januar 2008
Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen Homologation/Umsetzung
GR-Sitzung vom 24. Januar 2008
Genehmigung (Homologation)
Der Staatsrat hat das Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen am 19. Dezember 2007 homologiert, und zwar mit folgenden Änderungen (Streichungen):
Art. 5, Abs. 7
Die vorgesehene einjährige Gültigkeit der Baubewilligung mit Kontingentierungsregelung widerspreche Art. 53 der kantonalen Bauverordnung.
Demnach beträgt die Gültigkeit der Baubewilligungen generell drei Jahre.
Art. 9, Abs. 1
In Anlehnung an das Legalitäts- und Publizitätsprinzip ist folgender Text ersatzlos gestrichen worden: ''Sämtliche Bestimmungen, welche dem vorliegenden Reglement widersprechen, werden aufgehoben''.
Kontingent 2008
Zur Verteilung gelangen die Zweitwohnungskontingente der Jahre 2007 und 2008 - insgesamt also 1700 m² (Art. 9, Abs. 1).
Bau- oder Umwandlungsgesuche – Eingabefrist
Die Frist für die Eingabe der Bau- und Umnutzungsgesuche (Erst- in Zweitwohnungen) beginnt am 01. März 2008 und endet am 31. März 2008.
Die Bau- oder Umwandlungsgesuche müssen per Post an die Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, eingereicht werden. Massgebend ist der Poststempel (Art. 5).
Vollständigkeit
Baugesuche, welche laut der reglementarischen Checkliste unvollständig sind und/oder den geltenden Vorschriften (Seismische Gutachten, Wärmeberechnung u.a.m.) widersprechen, werden für die Kontingentierungszuteilung nicht berücksichtigt. Diese Baugesuche werden an den Absender zurückgeschickt.
Gesuche für Umnutzungen (z.B. Erst- in Zweitwohnungen) in bestehenden Bauten sind auf der Grundlage der gesamten Gebäude-Bruttogeschossfläche einzureichen (Verhältnis Erst-/Zweitwohnungen).
Umwandlungsgesuche sind von allen Mit- oder Stockwerkeigentümern zu unterzeichen.
Die öffentlich-rechtliche Anmerkung (Erstwohnungen) muss spätestens bis am 30. April 2008 bei der Einwohnergemeinde (Registerhalteramt) hinterlegt werden.
Kontingentsverteilung
Die Verteilung der Kontingente richtet sich nach Art. 5, Abs. 2 & 3. Demnach erfolgt die Kontingentszuteilung in der Reihenfolge nach dem höchsten prozentualen Anteil der Erstwohnungen eines jeden Baugesuches. Baugesuche ausserhalb der Kernzone werden chancengleich behandelt. Aus diesem Grund wird als Ausgleich der unterschiedlichen Bauzonen ein prozentualer Korrekturfaktor eingeführt (Art. 5).
Zurückstellen von Baugesuchen
Baugesuche, die lt. Art. 6 für die Kontingentierung nicht mehr berücksichtigt werden können, sind auf das kommende Jahr zurückzustellen. Vorbehalten bleibt die Anpassung an allfällige neue Vorschriften.
Sie werden dann zumal jedoch nicht privilegiert behandelt. Die Bauabteilung informiert die Gesuchsteller über den Ausgang der Kontingentierungszuteilung (Nichtberücksichtigung) schriftlich.
Restwerte
Allfällige Quadratmeter-Restwerte, die bei der Zuteilung der Kontingentierung entstehen können, geben keinen Anspruch auf Aufrundung zu einer Wohneinheit.
Übergangsfrist
Baugesuche, die ab dem 19. Dezember 2007 (Homologationsdatum) bis zum Zeitpunkt vorliegender Publikation eingegangen sind, werden für die Kontingentsverteilung nur berücksichtigt, wenn innerhalb vorgenannter Frist (01. – 31. März 2008) ein entsprechendes Zusatzgesuch für Zweitwohnungen nachgeliefert wird.
Aufhebung der Planungszone
Die durch die Urversammlung am 04. Dezember 2007 beschlossene Verlängerung der Planungszone wird per 01. April 2008 aufgehoben.
Das Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen kann im Internet (http://gemeinde.zermatt.ch/reglement/) heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung, Sekretariat Verwaltungsleiter) bezogen werden (Tel. 027 966 22 67).
https://gemeinde.zermatt.ch/reglement
Personelles
GR-Sitzung vom 24. Januar 2008
Der Gemeinderat ernennt Bernhard Zenhäusern, Klärwerkmeister mit eidg. Ausweis, zum neuen Leiter der Abwasserreinigungsanlage (ARA). Der neue ARA-Leiter tritt damit die Nachfolge von Benjamin Brantschen an, welcher Ende Januar 2008 in Pension geht.
Urversammlungen
GR-Sitzung vom 24. Januar 2008
Im Hinblick auf die neue Gemeinderatslegislaturperiode findet im laufenden Jahr nur eine ordentliche Urversammlung statt, und zwar am 17. Juni 2008.
Das Budget 2009 wird in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen durch den neuen Gemeinderat beraten. Die entsprechende Budget-Urversammlung wird somit aller Voraussicht nach Ende Januar/Anfang Februar 2009 stattfinden (Letzte Frist: 20. Februar 2009).
Arbeitsvergaben
GR - Sitzung vom 24. Januar 2008
Das Planungs- und Bauleitungsmandat für den Umbau des Feuerwehrlokals/Werkhof geht an das örtliche Architekturbüro Mooser & Lauber & Stucky. Die Mandatssumme beträgt CHF 101'600.--.
Im Hinblick auf den Bau eines allfälligen Grundwasserpumpwerkes sollen im Gebiete ''Zen Stecken'' Probebohrungen durchgeführt werden. Der Gemeinderat vergibt hierfür ein Mandat an die Firma Bohrtech AG. Vergabesumme: CHF 38'300.--
Innerortsverkehrsstudien
GR-Sitzung vom 24. Januar 2008
Auf die kürzliche Medienpräsentation sind bis anhin rund 250 Fragebogen eingegangen, in welchen die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Meinungsumfrage ihre Ansichten und Meinungen zu den diversen Modellen einbringen konnten.
Der Endtermine für die Umfrage läuft Ende Januar ab. Anfang März finden während zweier Malen öffentliche Informationsveranstaltungen statt. Jeweils um 16.00 Uhr und um 19.30 Uhr.
Daten und Ort werden später bekannt gegeben.