News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv 6. Dezember 2007
Aktion "Licht aus!"
GR-Sitzung 06. Dezember 2007
Am 08. Dezember 2007 findet die grosse Umwelt-Aktion "Licht aus!" statt. Für unser Klima. Das Projekt läuft parallel in den drei Ländern Deutschland, Schweiz und Österreich.
Vereint wird dazu aufgerufen, am Samstag 08. Dezember 2007 um 20.00 Uhr für fünf Minuten das Licht auszuschalten. Damit will man ein Zeichen, anlässlich des Weltklima-Gipfels auf Bali, setzten.
Die Sache ist keine Energiesparaktion, sondern eine symbolischer Akt.
Diese Aktion beschränkt sich seitens der Einwohnergemeinde Zermatt auf die Strassenbeleuchtung.
Organisationsreglement
GR-Sitzung 06. Dezember 2007
In Anlehnung an das Gemeindegesetz können die Gemeinden ein kommunales Organisationsreglement erlassen, sofern die Gesetzgebung die Materie nicht oder nicht abschliessend regelt oder sie zur Rechtsetzung ausdrücklich ermächtigt.
Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, im gegebenen Zeitpunkt sei die Einführung eines Organisationsreglements nicht erforderlich. Er stützte sich bei diesem Entscheid vor allem auf die Stellungnahmen der politischen Ortsparteien.
Quartierplan Spiss - Genehmigung durch den Staatsrat erfolgt
Am 28. November 2004 hatten die Zermatter den Quartierplan Spiss (Teiländerung der Zonennutzungsplanung) an der Urne angenommen.
Das Genehmigungs- oder Homologationsbegehren an den Kanton erfolgte am 30. Dezember 2004.
Nun endlich - nach knapp drei Jahren, hat der Staatsrat am 17. Oktober 2007 den Quartierplan Spiss mit dem dazugehörigen Quartierplanreglement genehmigt.
Mit der Genehmigung waren folgende Bedingungen verknüpft:
Quartierplan
1. Im Quartierplan musste die Steinschlagzone Turuwang dargestellt werden.
2. Im eingereichten Plan war in der Teilzone / Segment 4 b am unteren Rand ein Dreieck dargestellt als Grünzone. Dies war im Widerspruch zum rechtsgültigen Zonenplan vom 18. August 1999. Es handelte sich um einen Darstellungsfehler, der zu korrigieren war.
Reglement
Artikelergänzungen
8.1 Segment 1
Absatz h) - Zusatz:
''Herausragende Bauteile (keinen Widerstand gegen Lawinen) sind nicht zugelassen.''
8.5 Segment 5
Absatz k) - Zusatz:
''Die bestehende Baute darf ohne geeignete Massnahmen nicht abgeändert werden. Die Überbauung mit Flachdach muss den entsprechenden Verstärkungsmassnahmen genügen.''
Konkretisierungen
Die Nutzungsbeschränkung war im Quartierplan-Reglement nicht konsequent ausformuliert.
Auf Verlangen des Kantons hatte der Gemeinderat am 02. Juni 2005 die geforderte Konkretisierung verabschiedet. Sie bildet integrierender Bestandteil der Homologation.
Nutzung im Segment 2 und 3
Das Erdgeschoss kann zu gewerblichen Zwecken sowie Parking genutzt werden. Nicht zulässig sind alle zum Wohnen dienlichen Räumlichkeiten. Die Untergeschosszahl ist frei. In den Untergeschossen ist die Nutzung frei (Parkierungsflächen sind möglich).
Gemäss Reglement müssen die oberirdischen Aufbauten im Segment 2 und 3 eine architektonische Einheit bilden. Aufgrund den besonderen Bestimmungen unter Punkt c im Reglement steht es dem Architekten (Planer) im Rahmen der Beschränkungen frei, wie er die Bauten gestaltet. Klar ist, dass das Gemeindereglement (GBR), das kantonale Baugesetz (BauG) sowie die kantonale Bauverordnung (BauV) hier Anwendung findet. Die Baukommission der Einwohnergemeinde Zermatt wird über die einzelnen Baugesuche befinden und in Anlehnung der vorhergenannten Gesetze Einfluss nehmen. Zu erwähnen bleibt noch, dass eine geschlossene Bauweise erlaubt ist.
Nutzung im Segment 5
Die max. Gebäudehöhe im Segment 5 beträgt ab Ok. Kantonsstrasse 13 m. Die Nutzung innerhalb dieser 13 m ist im Reglement nur für das Erdgeschoss vorgegeben, egal wie hoch die Raumhöhen auch sind. Laut Reglement dient das Erdgeschoss zu gewerblichen Zwecken oder darf als Parking genutzt werden. Werden nur bis zu diesen 13 m mehrere Geschossdecken eingezogen, das heisst es entstehen mehrere oberirdische Geschosse, so gilt für diese die gleiche Nutzung wie im Erdgeschoss.
Taxireglement und Schlachthausreglement - Teilrevision
Die Unterlagen zu diesen zwei Traktanden können auch heruntergeladen werden:
https://gemeinde.zermatt.ch/reglement
Voranschlag 2008 und Finanzplanung 2009 - 2012
Die Unterlagen zu diesen zwei Traktanden können auch heruntergeladen werden: