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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv 14. Juli 2005
Gemeindeverband Oberwallis für die Abfallbewirtschaftung (GVO) – Statutenänderung – Referendumsfrist
GR-Sitzung vom 14. Juli 2005
Die Delegiertenversammlung des GVO vom 22. April 2005 hat ihre Statuten geändert. Dabei ging es vorab um Anpassungen an das neue Gemeindegesetz (GG).
Erwähnenswert ist zudem die nachstehende Ergänzung von Art. 20 der bestehenden Statuten:
Ein Delegierter kann im Verhinderungsfalle durch eine vom Gemeinderat zu bezeichnende Person vertreten werden; diese ist gehörig zu bevollmächtigen und hat an der Delegiertenversammlung die Weisungen des Gemeinderates zu befolgen.
Fakultatives Referendum
Im Sinne von Art. 41 der Statuten und in Anwendung von Art. 122 GG unterliegt die Statutenänderung dem fakultativen Referendum.
Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 123 des Gemeindegesetzes.
Demnach können ein Fünftel der Stimmberechtigten verlangen, die vorige Statutenänderung in der von der Gesetzgebung über die politischen Rechte vorgesehenen Form der Volksabstimmung zu unterbreiten.
Das Referendum muss in schriftlicher Form innert 60 Tagen ab Publikation im Anschlagkasten bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Kommt das Referendum innerhalb dieser Frist nicht zustande, gilt die Statutenänderung als genehmigt.
Erwähnenswert ist zudem die nachstehende Ergänzung von Art. 20 der bestehenden Statuten:
Ein Delegierter kann im Verhinderungsfalle durch eine vom Gemeinderat zu bezeichnende Person vertreten werden; diese ist gehörig zu bevollmächtigen und hat an der Delegiertenversammlung die Weisungen des Gemeinderates zu befolgen.
Fakultatives Referendum
Im Sinne von Art. 41 der Statuten und in Anwendung von Art. 122 GG unterliegt die Statutenänderung dem fakultativen Referendum.
Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 123 des Gemeindegesetzes.
Demnach können ein Fünftel der Stimmberechtigten verlangen, die vorige Statutenänderung in der von der Gesetzgebung über die politischen Rechte vorgesehenen Form der Volksabstimmung zu unterbreiten.
Das Referendum muss in schriftlicher Form innert 60 Tagen ab Publikation im Anschlagkasten bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Kommt das Referendum innerhalb dieser Frist nicht zustande, gilt die Statutenänderung als genehmigt.
Strasse Zer Bännu – Weiterführung
GR-Sitzung vom 14. Juli 2005
Um die Baugebiete Gibje/Wiesti/ Obre Hischru im Sinne der Raumplanungsvorgaben zu erschliessen, soll die Strasse Zer Bännu weiter geführt werden. Entgegen der bisherigen Projektidee (Anschluss Riedweg/Schönegg) erachtet der Gemeinderat eine verkürzte Variante mit Wendeplatte als ausreichend. Sobald das Vorprojekt steht, erfolgen weitere Informationen.
Verkehrsstudie im Raum Spiss
GR-Sitzung vom 14. Juli 2005
Der Gemeinderat bestellte eine Arbeitsgruppe, welche die zukünftige gesamtheitliche Verkehrsabwicklung im Raume Spiss aufzeigen soll. Sie nimmt die notwendigen Vorabklärungen an die Hand hinsichtlich Infrastrukturanlagen, Zuständigkeiten, Finanzierung, Machbarkeit, Vergabemandat u.a.m.
Ordentliche Urversammlung
GR-Sitzung vom 14. Juli 2005
Die nächste ordentliche Urversammlung findet am 01. Dezember 2005 statt. Dabei soll dem Souverän u.a. auch die Revision des Quartierplanes Oberematten unterbreitet werden. Weitere Informationen folgen.
Roadpricing
GR-Sitzung vom 14. Juli 2005
Um den Fahrzeugverkehr im Zentrum zu entlasten sollen Vorabklärungen zur Einführung eines Roadpricing (Strassengebühr) an die Hand genommen werden.
Abwasserkanalisation Moosjesee – Projektänderung
GR-Sitzung vom 14. Juli 2005
Der Rat stimmte einer Projektänderung zu. Der neue Kanalisationsverlauf kann bei der Bauabteilung eingesehen werden.
Gastgewerbe – Patent- bzw. Bewilligunslöschungen
GR-Sitzung vom 14. Juli 2005
Infolge Betriebsschliessung sind folgende Patente bzw. Bewilligungen gelöscht worden:
a) Hotel Malva
b) Naturfreundehotel
c) Schneebar Hot Pepper (ehem. Talstation Theodulskilft)
d) Zefi-Bar, Rotenboden
e) Restaurant Rote Nase
Zermatt Bergbahnen AG – Gemeindevertreter im Verwaltungsrat
GR-Sitzung vom 14. Juli 2005
Die Einwohnergemeinde Zermatt hat Anspruch auf einen Sitz im Verwaltungsrat der Zermatt Bergbahnen AG. Die Wahl fiel auf Gemeinderat Ralph Schmidhalter.
Mandatsvergabe
GR-Sitzung vom 14. Juli 2005
Das Fachbüro Ryser Ingenieure AG, Bern, wird mit einer Studie zur Überarbeitung der Abwassergebühren beauftragt. Kostendach: CHF 12'000.--.
Zusatzkreditverordnung
GR-Sitzung vom 14. Juli 2005
In Anlehnung an die neuen restriktiven Kantonsbestimmungen verabschiedete der Gemeinderat eine interne Zusatzkreditverordnung. Zusatzkredite können bewilligt werden, wenn sie klar begründet und die Kriterien gemäss übergeordnetem Recht und internen Vorgaben erfüllen. Hievon ausgenommen sind dringende Sofortmassnahmen zur Vermeidung von personellen, materiellen und finanziellen Schäden.
Zusatzkreditbegehren werden von der Finanzkommission geprüft und danach mit der Empfehlung zur Zustimmung oder Ablehnung an den Gemeinderat überwiesen.
Stollen Standseilbahn - Bauarbeiten
13. Juli 2005
Folgenden Gesuchen der Zermatt Bergbahnen AG wurde entsprochen:
- Einsatz-Verlängerung von Traktoren für den Abtransport von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr vom 07.07. bis 05. 08.2005
- Einsatz von Lastwagen für Betontransporte von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr, dies ebenfalls an Samstagen und Sonntagen vom 22.08. bis 09.09.2005.