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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Dezember 2004
Wahl des Gemeindepräsidenten - 2. Wahlgang
19. Dezember 2004
Stimmberechtigte: 2'890
Eingegangene Stimmzettel: 1'686
Stimmbeteiligung in Prozenten: 58,34%
Leere: 52
Ungültige: 9
Gültige: 1'625
Gewählt ist: Christoph Bürgin mit 838 Stimmen
Ferner hat Stimmen erhalten:
- Thomas Abgottspon 787 Stimmen
Eingegangene Stimmzettel: 1'686
Stimmbeteiligung in Prozenten: 58,34%
Leere: 52
Ungültige: 9
Gültige: 1'625
Gewählt ist: Christoph Bürgin mit 838 Stimmen
Ferner hat Stimmen erhalten:
- Thomas Abgottspon 787 Stimmen
Wahl des Gemeindepräsidenten - 2. Wahlgang
14. Dezember 2004
Wahllokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urnen:
Donnerstag, 16. Dezember 2004, 18.00 - 20.00 Uhr
Freitag, 17. Dezember 2004, 18.00 - 20.00 Uhr
Samstag, 18. Dezember 2004, 18.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 19. Dezember 2004, 09.30 - 12.00 Uhr
Die Stimmabgabe durch Vollmacht ist untersagt.
Briefliche Stimmabgabe
Der/die Stimmberechtigte kann ab Erhalt des Wahlmaterials (Wahlzettel, Übermittlungscouvert, Stimmcouvert) brieflich wählen.
Sie erhalten das Wahlmaterial indem Sie:
- ein schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung richten, oder
- die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe telefonisch bestellen, oder
- das Wahlmaterial bei der Kanzlei gegen Unterschrift abholen.
Die briefliche Stimmabgabe muss per Post zurück gesandt werden. Erhält die Gemeindeverwaltung die Sendung nicht spätestens am Samstag, 18. Dezember 2004 oder ist deren Absender unleserlich, sind diese Stimmabgaben ungültig.
Öffnungszeiten der Urnen:
Donnerstag, 16. Dezember 2004, 18.00 - 20.00 Uhr
Freitag, 17. Dezember 2004, 18.00 - 20.00 Uhr
Samstag, 18. Dezember 2004, 18.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 19. Dezember 2004, 09.30 - 12.00 Uhr
Die Stimmabgabe durch Vollmacht ist untersagt.
Briefliche Stimmabgabe
Der/die Stimmberechtigte kann ab Erhalt des Wahlmaterials (Wahlzettel, Übermittlungscouvert, Stimmcouvert) brieflich wählen.
Sie erhalten das Wahlmaterial indem Sie:
- ein schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung richten, oder
- die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe telefonisch bestellen, oder
- das Wahlmaterial bei der Kanzlei gegen Unterschrift abholen.
Die briefliche Stimmabgabe muss per Post zurück gesandt werden. Erhält die Gemeindeverwaltung die Sendung nicht spätestens am Samstag, 18. Dezember 2004 oder ist deren Absender unleserlich, sind diese Stimmabgaben ungültig.
2. Wahlgang Gemeindepräsident - Kandidaten
14. Dezember 2004
Innert der vorgeschriebenen Frist haben sich zwei Kandidaten zur Wahl des Gemeindepräsidenten für den 2. Wahlgang gestellt.
THOMAS ABGOTTSPON
CHRISTOPH BÜRGIN
THOMAS ABGOTTSPON
CHRISTOPH BÜRGIN
Wahl des Gemeindepräsidenten
12. Dezember 2004
Stimmberechtigte: 2'885
Eingegangene Wahlzettel: 1'674
Stimmbeteiligung in Prozent: 58,02 %
Leere: 23
Ungültige: 8
Gültige: 1'643
Absolutes Mehr: 822
(1/2 + 1)
Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht!
Kandidatenstimmen:
- Christoph Bürgin 613
- Thomas Abgottspon 514
- Stefan Anthamatten 509
- Walter Willisch 5
- Gerold Biner 1
- Rafael Biner 1
Da keiner der Kandidaten das absolute Mehr erreichte, muss am nächsten Wochenende ein 2. Wahlgang durchgeführt werden.
Die Listenhinterlegung für den 2. Wahlgang muss zwingend bis zum kommenden Dienstag, 14. Dezember 2004, 18.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei erfolgen.
Sollte bis zu dieser Frist nur eine einzige Kandidatur vorliegen, finden die Bestimmungen von Art. 874 und Art. 87bis4 des Wahlgesetzes Anwendung (Stille Wahl).
Wahllokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten:
Donnerstag, 16. Dezember 2004, 18.00 – 20.00 Uhr
Freitag, 17. Dezember 2004, 18.00 – 20.00 Uhr
Samstag, 18. Dezember 2004, 18.00 – 20.00 Uhr
Sonntag, 19. Dezember 2004, 09.30 - 12.00 Uhr
Eingegangene Wahlzettel: 1'674
Stimmbeteiligung in Prozent: 58,02 %
Leere: 23
Ungültige: 8
Gültige: 1'643
Absolutes Mehr: 822
(1/2 + 1)
Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht!
Kandidatenstimmen:
- Christoph Bürgin 613
- Thomas Abgottspon 514
- Stefan Anthamatten 509
- Walter Willisch 5
- Gerold Biner 1
- Rafael Biner 1
Da keiner der Kandidaten das absolute Mehr erreichte, muss am nächsten Wochenende ein 2. Wahlgang durchgeführt werden.
Die Listenhinterlegung für den 2. Wahlgang muss zwingend bis zum kommenden Dienstag, 14. Dezember 2004, 18.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei erfolgen.
Sollte bis zu dieser Frist nur eine einzige Kandidatur vorliegen, finden die Bestimmungen von Art. 874 und Art. 87bis4 des Wahlgesetzes Anwendung (Stille Wahl).
Wahllokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten:
Donnerstag, 16. Dezember 2004, 18.00 – 20.00 Uhr
Freitag, 17. Dezember 2004, 18.00 – 20.00 Uhr
Samstag, 18. Dezember 2004, 18.00 – 20.00 Uhr
Sonntag, 19. Dezember 2004, 09.30 - 12.00 Uhr
Wahl des Vizepräsidenten
12. Dezember 2004
Stimmberechtigte: 2'885
Eingegangene Wahlzettel: 1'663
Stimmbeteiligung in Prozent: 57,64 %
Leere: 47
Ungültige: 2
Gültige: 1'614
Absolutes Mehr: 808
(1/2 + 1)
Gewählt ist: Gerold Biner mit 912 Stimmen
Ferner haben Stimmen erhalten:
Willisch Walter 689
Bürgin Christoph 1
Anthamatten Stefan 3
Schmidhalter Ralph 3
Abgottspon Thomas 6
Eingegangene Wahlzettel: 1'663
Stimmbeteiligung in Prozent: 57,64 %
Leere: 47
Ungültige: 2
Gültige: 1'614
Absolutes Mehr: 808
(1/2 + 1)
Gewählt ist: Gerold Biner mit 912 Stimmen
Ferner haben Stimmen erhalten:
Willisch Walter 689
Bürgin Christoph 1
Anthamatten Stefan 3
Schmidhalter Ralph 3
Abgottspon Thomas 6
Wahl des Richters
12. Dezember 2004
Stimmberechtigte: 2'885
Eingegangene Wahlzettel: 1'628
Stimmbeteiligung in Prozent: 56,43 %
Leere: 272
Ungültige: 31
Gültige: 1'325
Gewählt ist: Peter Steffen mit 1'286 Stimmen
Ferner haben Verschiedene Stimmen erhalten: 39
Eingegangene Wahlzettel: 1'628
Stimmbeteiligung in Prozent: 56,43 %
Leere: 272
Ungültige: 31
Gültige: 1'325
Gewählt ist: Peter Steffen mit 1'286 Stimmen
Ferner haben Verschiedene Stimmen erhalten: 39
Wahl des Vizerichters
12. Dezember 2004
Stimmberechtigte: 2'885
Eingegangene Wahlzettel: 1'611
Stimmbeteiligung in Prozent: 55,84 %
Leere: 451
Ungültige: 9
Gültige: 1'151
Gewählt ist: Gianni Mazzone mit 1'095 Stimmen
Ferner haben Verschiedene Stimmen erhalten: 56
Eingegangene Wahlzettel: 1'611
Stimmbeteiligung in Prozent: 55,84 %
Leere: 451
Ungültige: 9
Gültige: 1'151
Gewählt ist: Gianni Mazzone mit 1'095 Stimmen
Ferner haben Verschiedene Stimmen erhalten: 56
Ergebnisse Gemeinderatswahlen 2004
05. Dezember 2004
Stimmberechtigte: 2'886
Eingegangene Wahlzettel: 1'736
Stimmbeteiligung in Prozenten: 60.15%
Leere Wahlzettel: 10
Ungültige Wahlzettel: 37
Gültige Wahlzettel: 1'689
Parteistimmen:
Liste Nr. 1 Unabhängige: 2'669
Liste Nr. 2 CVP: 4'355
Liste Nr. 3 CSP: 4'598
Total Parteistimmen: 11'622
Wahlzahl 11'622:8 = 1'453
= Total Parteistimmen : (7 + 1)
Sitzverteilung:
CVP 3
CSP 3
Unabhängige 1
Liste Nr. 1 Unabhängige Liste
GEWÄHLT:
Thomas Abgottspon mit 793 Stimmen (neu)
Liste Nr. 2 CVP Christlich-Demokratische Volkspartei
GEWÄHLT:
Christoph Bürgin mit 663 Stimmen (bisher)
Gerold Biner mit 1'004 Stimmen (neu)
Ralph Schmidhalter mit 574 Stimmen (neu)
Nicht gewählt:
Bernard Perren mit 497 Stimmen
Katharina Rufibach-Heigl mit 395 Stimmen
Liste Nr. 3 CSP Christlich-Soziale Volkspartei
GEWÄHLT:
Walter Willisch mit 836 Stimmen (bisher)
Rafael Biner mit 704 Stimmen (bisher)
Stefan Anthamatten mit 835 Stimmen (neu)
Nicht gewählt:
Sibylle Davis-Perren mit 570 Stimmen
Anton Lauber mit 571 Stimmen
Eingegangene Wahlzettel: 1'736
Stimmbeteiligung in Prozenten: 60.15%
Leere Wahlzettel: 10
Ungültige Wahlzettel: 37
Gültige Wahlzettel: 1'689
Parteistimmen:
Liste Nr. 1 Unabhängige: 2'669
Liste Nr. 2 CVP: 4'355
Liste Nr. 3 CSP: 4'598
Total Parteistimmen: 11'622
Wahlzahl 11'622:8 = 1'453
= Total Parteistimmen : (7 + 1)
Sitzverteilung:
CVP 3
CSP 3
Unabhängige 1
Liste Nr. 1 Unabhängige Liste
GEWÄHLT:
Thomas Abgottspon mit 793 Stimmen (neu)
Liste Nr. 2 CVP Christlich-Demokratische Volkspartei
GEWÄHLT:
Christoph Bürgin mit 663 Stimmen (bisher)
Gerold Biner mit 1'004 Stimmen (neu)
Ralph Schmidhalter mit 574 Stimmen (neu)
Nicht gewählt:
Bernard Perren mit 497 Stimmen
Katharina Rufibach-Heigl mit 395 Stimmen
Liste Nr. 3 CSP Christlich-Soziale Volkspartei
GEWÄHLT:
Walter Willisch mit 836 Stimmen (bisher)
Rafael Biner mit 704 Stimmen (bisher)
Stefan Anthamatten mit 835 Stimmen (neu)
Nicht gewählt:
Sibylle Davis-Perren mit 570 Stimmen
Anton Lauber mit 571 Stimmen
Informatik-Lehrstelle
23. November 2004
Bei der Gemeindeverwaltung wird im nächsten Sommer eine Informatik-Lehrstelle frei.
Spricht dich eine vielseitige Ausbildung an, zögere nicht, mit uns unverbindlich Kontakt aufzunehmen (Tel. 027 966 22 65).
Deine schriftliche Bewerbung mit Zeugniskopien richte bitte an Peter Bittel, Leiter Verwaltung.
Bewerbungsfrist: 17. Dezember 2004
Spricht dich eine vielseitige Ausbildung an, zögere nicht, mit uns unverbindlich Kontakt aufzunehmen (Tel. 027 966 22 65).
Deine schriftliche Bewerbung mit Zeugniskopien richte bitte an Peter Bittel, Leiter Verwaltung.
Bewerbungsfrist: 17. Dezember 2004
Wahlen Gemeindepräsident, Gemeinde-Vizepräsident, Richter, Vizerichter
06. Dezember 2004
Wahllokal: Triftbachhalle
Urnenöffnungszeiten:
Donnerstag, 09.12.2004, von 18.00 - 20.00 Uhr
Freitag, 10.12.2004, von 18.00 - 20.00 Uhr
Samstag, 11.12.2004, von 18.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 12.12.2004, von 09.30 - 12.00 Uhr
Bei einem evtl. zweiten Wahlgang /stillen Wahl finden die Bestimmungen der Art. 87 4 und Art. 87bis4 des Wahlgesetzes Anwendung.
Die Stimmabgabe durch Vollmacht ist untersagt.
Briefliche Stimmabgabe
Der/die Stimmberechtigte kann ab Erhalt des Wahlmaterials (Wahlzettel, Übermittlungscouvert, Stimmcouvert) brieflich wählen.
Sie erhalten das Wahlmaterial indem Sie:
- ein schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung richten, oder
- die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe telefonisch bestellen, oder
- das Wahlmaterial bei der Kanzlei gegen Unterschrift abholen.
Stimmbürger und Stimmbürgerinnen, die ein einmaliges ausdrückliches Gesuch mit ärztlichem Zeugnis bei der Gemeindeverwaltung hinterlegen, sind berechtigt während der gesamten kommunalen Verwaltungsperiode brieflich zu wählen. Sie erhalten die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe unaufgefordert persönlich zugestellt.
Die briefliche Stimmabgabe muss per Post zurück gesandt werden. Erhält die Gemeindeverwaltung die Sendung nicht spätestens am Samstag, 11. Dezember 2004 oder ist deren Absender unleserlich, sind diese Stimmabgaben ungültig.
Urnenöffnungszeiten:
Donnerstag, 09.12.2004, von 18.00 - 20.00 Uhr
Freitag, 10.12.2004, von 18.00 - 20.00 Uhr
Samstag, 11.12.2004, von 18.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 12.12.2004, von 09.30 - 12.00 Uhr
Bei einem evtl. zweiten Wahlgang /stillen Wahl finden die Bestimmungen der Art. 87 4 und Art. 87bis4 des Wahlgesetzes Anwendung.
Die Stimmabgabe durch Vollmacht ist untersagt.
Briefliche Stimmabgabe
Der/die Stimmberechtigte kann ab Erhalt des Wahlmaterials (Wahlzettel, Übermittlungscouvert, Stimmcouvert) brieflich wählen.
Sie erhalten das Wahlmaterial indem Sie:
- ein schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung richten, oder
- die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe telefonisch bestellen, oder
- das Wahlmaterial bei der Kanzlei gegen Unterschrift abholen.
Stimmbürger und Stimmbürgerinnen, die ein einmaliges ausdrückliches Gesuch mit ärztlichem Zeugnis bei der Gemeindeverwaltung hinterlegen, sind berechtigt während der gesamten kommunalen Verwaltungsperiode brieflich zu wählen. Sie erhalten die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe unaufgefordert persönlich zugestellt.
Die briefliche Stimmabgabe muss per Post zurück gesandt werden. Erhält die Gemeindeverwaltung die Sendung nicht spätestens am Samstag, 11. Dezember 2004 oder ist deren Absender unleserlich, sind diese Stimmabgaben ungültig.
Amtliche Vermessung Los 7 - Öffentliche Auflage der Grenzfeststellung
08. November 2004
Die Skizzen der Grenzfeststellung des Vermessunggebietes Los 7 liegen von Montag, 08. November bis Dienstag 07. Dezember 2004 im Büro des Registerhalters während der Bürozeiten öffentlich auf.
Das Los umfasst die Gebiete: Stafel, Obers Moos, Riffelalp, Tiefmatten.
Für zusätzliche Auskünfte stehen der Registerhalter und der beauftragte Geometer an folgenden Tagen im Büro des Registerhalters zur Verfügung: Montag, 15. /22./29. November jeweils von 15.00 - 17.00 Uhr.
Einsprachen sind bis spätestens 10. Dezember 2004 mit eingeschriebenem Brief an die Vermessungskommission der Gemeinde Zermatt zu richten.
Das Los umfasst die Gebiete: Stafel, Obers Moos, Riffelalp, Tiefmatten.
Für zusätzliche Auskünfte stehen der Registerhalter und der beauftragte Geometer an folgenden Tagen im Büro des Registerhalters zur Verfügung: Montag, 15. /22./29. November jeweils von 15.00 - 17.00 Uhr.
Einsprachen sind bis spätestens 10. Dezember 2004 mit eingeschriebenem Brief an die Vermessungskommission der Gemeinde Zermatt zu richten.
Gemeinderatswahlen / Wahlen Gemeindepräsident, Vizepräsident, Richter, Vizerichter
18. November 2004
Wahllokal: Triftbachhalle
Urnenöffnungszeiten:
Donnerstag, 02.12. und 09.12.2004, von 18.00 - 20.00 Uhr
Freitag, 03.12. und 10.12.2004, von 18.00 - 20.00 Uhr
Samstag, 04.12. und 11.12.2004, von 18.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 05.12. und 12.12.2004, von 09.30 - 12.00 Uhr
Bei einem evtl. zweiten Wahlgang /stillen Wahl finden die Bestimmungen der Art. 87 4 und Art. 87bis4 des Wahlgesetzes Anwendung.
Die Stimmabgabe durch Vollmacht ist untersagt.
Briefliche Stimmabgabe
Der/die Stimmberechtigte kann ab Erhalt des Wahlmaterials (Wahlzettel, Übermittlungscouvert, Stimmcouvert) brieflich wählen.
Sie erhalten das Wahlmaterial indem Sie:
- ein schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung richten, oder
- die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe telefonisch bestellen, oder
- das Wahlmaterial bei der Kanzlei gegen Unterschrift abholen.
Stimmbürger und Stimmbürgerinnen, die ein einmaliges ausdrückliches Gesuch mit ärztlichem Zeugnis bei der Gemeindeverwaltung hinterlegen, sind berechtigt während der gesamten kommunalen Verwaltungsperiode brieflich zu wählen. Sie erhalten die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe unaufgefordert persönlich zugestellt.
Die briefliche Stimmabgabe muss per Post zurück gesandt werden. Erhält die Gemeindeverwaltung die Sendung nicht spätestens am Samstag, 04. Dezember, bzw. 11. Dezember 2004 oder ist deren Absender unleserlich, sind diese Stimmabgaben ungültig.
Urnenöffnungszeiten:
Donnerstag, 02.12. und 09.12.2004, von 18.00 - 20.00 Uhr
Freitag, 03.12. und 10.12.2004, von 18.00 - 20.00 Uhr
Samstag, 04.12. und 11.12.2004, von 18.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 05.12. und 12.12.2004, von 09.30 - 12.00 Uhr
Bei einem evtl. zweiten Wahlgang /stillen Wahl finden die Bestimmungen der Art. 87 4 und Art. 87bis4 des Wahlgesetzes Anwendung.
Die Stimmabgabe durch Vollmacht ist untersagt.
Briefliche Stimmabgabe
Der/die Stimmberechtigte kann ab Erhalt des Wahlmaterials (Wahlzettel, Übermittlungscouvert, Stimmcouvert) brieflich wählen.
Sie erhalten das Wahlmaterial indem Sie:
- ein schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung richten, oder
- die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe telefonisch bestellen, oder
- das Wahlmaterial bei der Kanzlei gegen Unterschrift abholen.
Stimmbürger und Stimmbürgerinnen, die ein einmaliges ausdrückliches Gesuch mit ärztlichem Zeugnis bei der Gemeindeverwaltung hinterlegen, sind berechtigt während der gesamten kommunalen Verwaltungsperiode brieflich zu wählen. Sie erhalten die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe unaufgefordert persönlich zugestellt.
Die briefliche Stimmabgabe muss per Post zurück gesandt werden. Erhält die Gemeindeverwaltung die Sendung nicht spätestens am Samstag, 04. Dezember, bzw. 11. Dezember 2004 oder ist deren Absender unleserlich, sind diese Stimmabgaben ungültig.
Kandidatenlisten Gemeinderatswahlen 2004
16. November 2004
Liste Nr. 1 Unabhängige Liste
Abgottspon Thomas, Hotelier
Liste Nr. 2 CVP
Bürgin Christoph, Gemeinde-Vizepräsident
Perren Bernard, Gemeinderat
Biner Gerold, Helikopterpilot
Rufibach-Heigl Katharina, Hausfrau
Schmidhalter Ralph, Leiter Skischule Zermatt
Liste Nr. 3 CSP
Biner Rafael, Gemeinderat
Willisch Walter, Gemeinderat
Davis-Perren Sibylle, Hausfrau
Anthamatten Stefan, dipl. Bauführer
Lauber Anton, Maurermeister
Abgottspon Thomas, Hotelier
Liste Nr. 2 CVP
Bürgin Christoph, Gemeinde-Vizepräsident
Perren Bernard, Gemeinderat
Biner Gerold, Helikopterpilot
Rufibach-Heigl Katharina, Hausfrau
Schmidhalter Ralph, Leiter Skischule Zermatt
Liste Nr. 3 CSP
Biner Rafael, Gemeinderat
Willisch Walter, Gemeinderat
Davis-Perren Sibylle, Hausfrau
Anthamatten Stefan, dipl. Bauführer
Lauber Anton, Maurermeister
Ausserordentliche Urversammlung vom 04. November 2004
05. November 2004
Teilnehmerzahl: 72 Personen
Dauer: 18.00 Uhr bis 20.40 Uhr
Die Zonennutzungsplan-Änderungen in den Gebieten Biele, Eistje, Walke/Tschugge und Schlüematta sind von der Urversammlung angenommen worden.
Die artikelweise Beratung des Quartierplan-Reglementes Spiss führte zu folgender Änderung:
Ergänzung Satteldach - Firstgiebel rechtwinklig zur Strasse - Kreuzgiebel gestattet - Maximale Giebelhöhe 12 m ab OK Erdgeschoss. Maximale Seitenhöhe 9 m ab OK Erdgeschoss.
Diese Ergänzung ist anwendbar für die Zonen (Segmente) 2 und 3.
Das abgeänderte Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung (Sekretariat Bauabteilung) eingesehen werden.
Der Entscheid über den Quartierplan Spiss (inkl. Reglement) erfolgt an der Urne - und zwar im Rahmen der eidg. Abstimmungen vom 26./27./28. November 2004.
Wie bereits anderweitig kommuniziert, ist das Geschäft Nr. 3 (Quartierplan Windegga) von der Tagesordnung gestrichen worden. Begründung: Es muss zuerst der definitive Skipistenverlauf abgewartet werden.
Dauer: 18.00 Uhr bis 20.40 Uhr
Die Zonennutzungsplan-Änderungen in den Gebieten Biele, Eistje, Walke/Tschugge und Schlüematta sind von der Urversammlung angenommen worden.
Die artikelweise Beratung des Quartierplan-Reglementes Spiss führte zu folgender Änderung:
Ergänzung Satteldach - Firstgiebel rechtwinklig zur Strasse - Kreuzgiebel gestattet - Maximale Giebelhöhe 12 m ab OK Erdgeschoss. Maximale Seitenhöhe 9 m ab OK Erdgeschoss.
Diese Ergänzung ist anwendbar für die Zonen (Segmente) 2 und 3.
Das abgeänderte Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung (Sekretariat Bauabteilung) eingesehen werden.
Der Entscheid über den Quartierplan Spiss (inkl. Reglement) erfolgt an der Urne - und zwar im Rahmen der eidg. Abstimmungen vom 26./27./28. November 2004.
Wie bereits anderweitig kommuniziert, ist das Geschäft Nr. 3 (Quartierplan Windegga) von der Tagesordnung gestrichen worden. Begründung: Es muss zuerst der definitive Skipistenverlauf abgewartet werden.
Resultate Kommunale Abstimmung vom 28. November 2004
Stimmberechtigte: 2881
Eingegangene Stimmzettel:624
Stimmbeteiligung in %: 21.66%
Quartierplan Spiss (inkl. Reglement mit der Ergänzung vom 04. November 2004
Leere:17
Ungültige:2
JA:480
NEIN:125
Eingegangene Stimmzettel:624
Stimmbeteiligung in %: 21.66%
Quartierplan Spiss (inkl. Reglement mit der Ergänzung vom 04. November 2004
Leere:17
Ungültige:2
JA:480
NEIN:125
Resultate Eidgenössische Abstimmung vom 28. November 2004
Stimmberechtigte: 2940
davon Auslandschweizer: 30
Stimmbeteiligung in %: 21.97%
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
Eingegangene Stimmzettel:646
Leere:17
Ungültige:0
JA:465
NEIN: 164
Bundesbeschluss vom 19. März 2004 über eine neue Finanzordnung
Eingegangene Stimmzettel:646
Leere:27
Ungültige:0
JA:425
NEIN:194
Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG)
Eingegangene Stimmzettel:646
Leere:14
Ungültige:0
JA:347
NEIN:285
davon Auslandschweizer: 30
Stimmbeteiligung in %: 21.97%
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)
Eingegangene Stimmzettel:646
Leere:17
Ungültige:0
JA:465
NEIN: 164
Bundesbeschluss vom 19. März 2004 über eine neue Finanzordnung
Eingegangene Stimmzettel:646
Leere:27
Ungültige:0
JA:425
NEIN:194
Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG)
Eingegangene Stimmzettel:646
Leere:14
Ungültige:0
JA:347
NEIN:285
Zonennutzungsplanung - Quartierplan Spiss
01. Dezember 2004
Gemäss Art. 36 des Gesetzes vom 23. Januar 2004 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung liegt bei der Gemeindeverwaltung (Sekretariat Bauabteilung) der von der Urversammlung am 28. November 2004 angenommene Quartierplan Spiss (Plan und Reglement) während 30 Tagen öffentlich auf.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrecht erhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung am Plan und am Reglement berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet an den Staatsrat zu richten.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrecht erhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung am Plan und am Reglement berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Die Beschwerde ist innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet an den Staatsrat zu richten.