News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Oktober 2004
Einladung zur ausserordentlichen Urversammlung
Donnerstag, 04. November 2004, 18.00 Uhr
Ort: Schulhaus Turnhalle Walka
T R A K T A N D E N
1. Protokoll vom 22. Juni 2004
2. Quartierplan Spiss - Plan und Reglement
3. Quartierplan Windegga - Plan und Reglement
4. Parzelle Nr. 2576, Biele, Eigentum der Burgergemeinde - Umzonung von der Freihaltezone FZ in die Wohnzone Z2, 1'228 m2
5. Parzelle Nr. 3963, Eistje, Eigentum der Zermatt Bergbahnen AG - Umzonung von Wald in die Verkehrszone, 295 m2
6. Parzelle Nr. 646 und 2735, Walke bzw. Tschugge, Eigentum EWZ Zermatt AG und Gebrüder Sepp, Rüedi und Paul Julen - Umzonung von der Wohnzone Z1 in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen einerseits und von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohnzone Z1 andererseits, je 16m2
7. Parzelle Nr. 2561, Schlüematta, Eigentum von Anton Dorsaz - Umzonung von Wald in die Wohnzone Z1, 32 m2
8. Varia
Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften liegen während der gesetzlichen Fristen bei der Gemeindeverwaltung (Sekretariat Bauabteilung) zur Einsichtnahme auf.
Ort: Schulhaus Turnhalle Walka
T R A K T A N D E N
1. Protokoll vom 22. Juni 2004
2. Quartierplan Spiss - Plan und Reglement
3. Quartierplan Windegga - Plan und Reglement
4. Parzelle Nr. 2576, Biele, Eigentum der Burgergemeinde - Umzonung von der Freihaltezone FZ in die Wohnzone Z2, 1'228 m2
5. Parzelle Nr. 3963, Eistje, Eigentum der Zermatt Bergbahnen AG - Umzonung von Wald in die Verkehrszone, 295 m2
6. Parzelle Nr. 646 und 2735, Walke bzw. Tschugge, Eigentum EWZ Zermatt AG und Gebrüder Sepp, Rüedi und Paul Julen - Umzonung von der Wohnzone Z1 in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen einerseits und von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohnzone Z1 andererseits, je 16m2
7. Parzelle Nr. 2561, Schlüematta, Eigentum von Anton Dorsaz - Umzonung von Wald in die Wohnzone Z1, 32 m2
8. Varia
Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften liegen während der gesetzlichen Fristen bei der Gemeindeverwaltung (Sekretariat Bauabteilung) zur Einsichtnahme auf.
Teiländerung des Zonennutzungsplanes
13. Oktober 2004
Bei der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung liegt während 10 Tagen auf (laut Kantonalem Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung, Art. 34, Absatz 4):
Parzellen Nr. 646 und 2735, Walke bzw. Tschugge, Eigentum EWZ Zermatt AG und Gebrüder Sepp, Rüedi und Paul Julen:
Umzonung von der Wohnzone Z1 in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen einerseits und von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohnzone Z1 andererseits, je 16 m2.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten.
Parzellen Nr. 646 und 2735, Walke bzw. Tschugge, Eigentum EWZ Zermatt AG und Gebrüder Sepp, Rüedi und Paul Julen:
Umzonung von der Wohnzone Z1 in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen einerseits und von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Wohnzone Z1 andererseits, je 16 m2.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten.
Teiländerung Zonennutzungsplan
06. Oktober 2004
Bei der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung liegen während 10 Tagen auf (Laut Kantonalem Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung, Art. 34, Absatz 4):
a) Quartierplan Spiss:Plan und Reglement
b) Parzelle Nr. 2561, Schluhmatte, Eigentum Anton Dorsaz:
Umzonung von Wald in Wohnzone Z1, 32 m2.
c) Parzelle Nr. 2576, Biele, Eigentum der Burgergemeinde Zermatt: Umzonung von der Freihaltezone FZ in die Wohnzone Z2, 1'228 m2
d) Parzelle Nr. 3963, Eistje, Eigentum der Zermatt Bergbahnen AG: Umzonung von Wald in die Verkehrszone, 295 m2
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten.
a) Quartierplan Spiss:Plan und Reglement
b) Parzelle Nr. 2561, Schluhmatte, Eigentum Anton Dorsaz:
Umzonung von Wald in Wohnzone Z1, 32 m2.
c) Parzelle Nr. 2576, Biele, Eigentum der Burgergemeinde Zermatt: Umzonung von der Freihaltezone FZ in die Wohnzone Z2, 1'228 m2
d) Parzelle Nr. 3963, Eistje, Eigentum der Zermatt Bergbahnen AG: Umzonung von Wald in die Verkehrszone, 295 m2
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten.
Quartierplan Windegga
22. September 2004
Gemäss Artikel 34 Absatz 4 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung und den Änderungen vom 12. Mai 1999 liegen auf der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) der Quartierplan Windegga und die dazugehörenden Reglementbestimmungen, zusammen mit einem erläuternden Bericht, während 10 Tagen öffentlich auf.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Nutzungszonenplan oder Reglement vorgenommen.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Nutzungszonenplan oder Reglement vorgenommen.
Resultate Eidg. Abstimmung
26. September 2004
Stimmberechtigte: 2921
davon Auslandschweizer: 30
Stimmbeteiligung in %: 33.41 %
Erleichterte Einbürgerung junger AusländerInnen der zweiten Generation
Eingegangene Stimmzettel: 973
Leere: 8
Ungültige: -
JA: 180
NEIN: 785
Bürgerechtserwerb von AusländerInnen der dritten Generation
Eingegangene Stimmzettel: 973
Leere: 7
Ungültige: -
JA: 236
NEIN: 730
Volksinitiative Postdienststelle für alle
Eingegangene Stimmzettel: 978
Leere: 22
Ungültige: -
JA: 493
NEIN: 463
Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
Eingegangene Stimmzettel: 978
Leere: 10
Ungültige: -
JA: 367
NEIN: 601
davon Auslandschweizer: 30
Stimmbeteiligung in %: 33.41 %
Erleichterte Einbürgerung junger AusländerInnen der zweiten Generation
Eingegangene Stimmzettel: 973
Leere: 8
Ungültige: -
JA: 180
NEIN: 785
Bürgerechtserwerb von AusländerInnen der dritten Generation
Eingegangene Stimmzettel: 973
Leere: 7
Ungültige: -
JA: 236
NEIN: 730
Volksinitiative Postdienststelle für alle
Eingegangene Stimmzettel: 978
Leere: 22
Ungültige: -
JA: 493
NEIN: 463
Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
Eingegangene Stimmzettel: 978
Leere: 10
Ungültige: -
JA: 367
NEIN: 601
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
04. Oktober 2004
Oberdorfstrasse
Bereich: Haus Erwin bis Trafostation Oberdorf
Dauer: 30. August 2004 - ca. Ende September 2004
Behinderung: Sperrung der Strassen für jeglichen Fahrzeugverkehr
Umfahrung: Die Zufahrt zum Lauberweg erfolgt über den südlichen Teil der Oberdorfstrasse.
Stafelalp
Bereich: Obre Stafel bis Abzweigung zum Rest. Stafelalp
Dauer: September 2004
Behinderung: Eingeschränkte Durchfahrt mit Wartezeiten bis 15 Minuten
Umfahrung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit.
Schluhmattstrasse
Bereich: Hotel Antares bis Sun Valley Lodge
Dauer: 27. September 2004 - 20. Oktober 2004
Behinderung: Wartezeiten bis ca. 15 Minuten
Umfahrung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit.
Behinderung: Wartezeiten für Fahrzeuge bis 15 Minuten
Umfahrung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit.
Bereich: Haus Erwin bis Trafostation Oberdorf
Dauer: 30. August 2004 - ca. Ende September 2004
Behinderung: Sperrung der Strassen für jeglichen Fahrzeugverkehr
Umfahrung: Die Zufahrt zum Lauberweg erfolgt über den südlichen Teil der Oberdorfstrasse.
Stafelalp
Bereich: Obre Stafel bis Abzweigung zum Rest. Stafelalp
Dauer: September 2004
Behinderung: Eingeschränkte Durchfahrt mit Wartezeiten bis 15 Minuten
Umfahrung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit.
Schluhmattstrasse
Bereich: Hotel Antares bis Sun Valley Lodge
Dauer: 27. September 2004 - 20. Oktober 2004
Behinderung: Wartezeiten bis ca. 15 Minuten
Umfahrung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit.
Behinderung: Wartezeiten für Fahrzeuge bis 15 Minuten
Umfahrung: Es besteht keine Umfahrungsmöglichkeit.