News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Mai 2004
Teiländerung Bau- und Zonenreglement
12. Mai 2004
In Anwendung der Bestimmungen des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung, Art. 34, werden die Entwürfe zur Ergänzung des Bau- und Zonenreglements der Einwohnergemeinde Zermatt mit Bestimmungen
- über den Erst- und Zweitwohnungsanteil,
- über den Holzanteil an den Gebäudefassaden
ab dem 14. Mai 2004 während 10 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) aufgelegt.
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die vorgesehenen Ergänzungen des Bau- und Zonenreglements berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderungen haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 10 Tagen nach dieser Veröffentlichung an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Reglement vorgenommen.
- über den Erst- und Zweitwohnungsanteil,
- über den Holzanteil an den Gebäudefassaden
ab dem 14. Mai 2004 während 10 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) aufgelegt.
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die vorgesehenen Ergänzungen des Bau- und Zonenreglements berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderungen haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 10 Tagen nach dieser Veröffentlichung an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Reglement vorgenommen.
Arbeiten an öffentlichen Strassen
26. Mai 2004
Staldenstrasse:
Bereich: Beim Haus Astrid
Dauer: 26./27. April 2004
Wartezeiten für Fahrzeuge (20 Min.)
Dauer: 28. - 30. April 2004
Sperrung der Strasse für sämtliche Fahrzeuge.
Umfahrung: Zufahrt nacht Winkelmatten über Schluhmattstrasse
Dauer: 03. - 14. Mai 2004
Wartezeiten für Fahrzeuge (20 Min.)
Bereich: Beim Haus Astrid
Dauer: 26./27. April 2004
Wartezeiten für Fahrzeuge (20 Min.)
Dauer: 28. - 30. April 2004
Sperrung der Strasse für sämtliche Fahrzeuge.
Umfahrung: Zufahrt nacht Winkelmatten über Schluhmattstrasse
Dauer: 03. - 14. Mai 2004
Wartezeiten für Fahrzeuge (20 Min.)
Eidg. Abstimmung vom 16. Mai 2004
16. Mai 2004
Stimmberechtigte: 2'944
davon Auslandschweizer: 29
Stimmbeteiligung in %: 27 %
Änderung vom 03.10.2003 Bundesgesetzes über Alters- und Hinterlassenenversicherung (11. AHV-Revision)
Eingegangene Stimmzettel: 797
leere: 7
ungültige: -
JA: 201
NEIN: 589
Bundesbeschluss vom 03.10.2003 über Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze
Eingegangene Stimmzettel: 797
leere: 2
ungültige: -
JA: 131
NEIN: 664
Bundesgesetz vom 20.06.2003 über die Änderung Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben.
Eingegangene Stimmzettel: 797
leere: 6
ungültige: -
JA: 249
NEIN: 542
davon Auslandschweizer: 29
Stimmbeteiligung in %: 27 %
Änderung vom 03.10.2003 Bundesgesetzes über Alters- und Hinterlassenenversicherung (11. AHV-Revision)
Eingegangene Stimmzettel: 797
leere: 7
ungültige: -
JA: 201
NEIN: 589
Bundesbeschluss vom 03.10.2003 über Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze
Eingegangene Stimmzettel: 797
leere: 2
ungültige: -
JA: 131
NEIN: 664
Bundesgesetz vom 20.06.2003 über die Änderung Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben.
Eingegangene Stimmzettel: 797
leere: 6
ungültige: -
JA: 249
NEIN: 542
Ausserordentliche Urversammlung vom 06. Mai 2004
07. Mai 2004
Ort: Turnhalle Walka
Anwesende: 309 Personen
Dauer: 18.00 - 23.00 Uhr
Beschlüsse
Vorlagen Begehren StimmbürgerInnen
Die Begehren der StimmbürgerInnen vom 06. April 2004 (Unterschriftensammlung laut Art. 8 Gemeindegesetz - GGO) sind in offener Abstimmung angenommen worden.
Verkehrsreglement, Art. 26, Abs. 1
172 JA
89 NEIN
4 ENTHALTUNGEN
Verkehrsreglement, Art. 46, Abs. 3
208 JA
0 NEIN
14 ENTHALTUNGEN
Damit wird der Aushubmaterialtransport mit Lastwagen fürderhin im Frühjahr und Herbst auf je maximal vier Wochen beschränkt (Art. 26, Abs. 1 VR).
Der Reglementspassus, wonach der Gemeinderat unter bestimmten Umständen vorübergehend einzelne Bestimmungen abändern kann, wird mit dem Entscheid der Urversammlung hinfällig (Art. 46, Abs. 3 VR).
Teilrevision Verkehrsreglement und Lärmbekämpfungsreglement
Die Versammlung hat sich für eine Einheitsregelung ausgesprochen. Demnach sind die Bestimmungen über den Einsatz von Schiltern, Baumaschinen sowie Bohr- und Sprengarbeiten an die neue Lastwagenregelung angepasst worden (je vier Wochen im Frühjahr und Herbst).
Die Schlussabstimmungen über die beiden Reglementsänderungen finden bekanntlich am 18./19./20. Juni 2004 statt (Urnengang).
Bei Annahme durch den Souverän treten die Reglementsänderungen nach erfolgter Homologation durch den Staatsrat in Kraft.
Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau
Die artikelweise Reglementsberatung führte zu keinen nennenswerten Änderungen.
Die Schlussabstimmung findet bekanntlich am 18./19./20. Juni 2004 statt (Urnengang).
Bei Annahme durch den Souverän soll das Reglement sofort in Kraft treten. Vorbehal-ten bleiben allfällige Einsprachen und die Homologation durch den Staatsrat.
Holzartikel - Änderung Baureglement
Die Versammlung hat über eine sinnvolle Textformulierung für die Wiedereinführung des Holzartikels (Gebäudefassaden-Verkleidung mit Holz) beraten.
Die Formulierung des Holzartikels wird nach den Raumplanungsbestimmungen öffentlich aufgelegt werden.
Der Entscheid im Sinne des Begehrens der StimmbürgerInnen wird ebenfalls am 18./19./20. Juni 2004 an der Urne gefällt werden.
Anwesende: 309 Personen
Dauer: 18.00 - 23.00 Uhr
Beschlüsse
Vorlagen Begehren StimmbürgerInnen
Die Begehren der StimmbürgerInnen vom 06. April 2004 (Unterschriftensammlung laut Art. 8 Gemeindegesetz - GGO) sind in offener Abstimmung angenommen worden.
Verkehrsreglement, Art. 26, Abs. 1
172 JA
89 NEIN
4 ENTHALTUNGEN
Verkehrsreglement, Art. 46, Abs. 3
208 JA
0 NEIN
14 ENTHALTUNGEN
Damit wird der Aushubmaterialtransport mit Lastwagen fürderhin im Frühjahr und Herbst auf je maximal vier Wochen beschränkt (Art. 26, Abs. 1 VR).
Der Reglementspassus, wonach der Gemeinderat unter bestimmten Umständen vorübergehend einzelne Bestimmungen abändern kann, wird mit dem Entscheid der Urversammlung hinfällig (Art. 46, Abs. 3 VR).
Teilrevision Verkehrsreglement und Lärmbekämpfungsreglement
Die Versammlung hat sich für eine Einheitsregelung ausgesprochen. Demnach sind die Bestimmungen über den Einsatz von Schiltern, Baumaschinen sowie Bohr- und Sprengarbeiten an die neue Lastwagenregelung angepasst worden (je vier Wochen im Frühjahr und Herbst).
Die Schlussabstimmungen über die beiden Reglementsänderungen finden bekanntlich am 18./19./20. Juni 2004 statt (Urnengang).
Bei Annahme durch den Souverän treten die Reglementsänderungen nach erfolgter Homologation durch den Staatsrat in Kraft.
Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau
Die artikelweise Reglementsberatung führte zu keinen nennenswerten Änderungen.
Die Schlussabstimmung findet bekanntlich am 18./19./20. Juni 2004 statt (Urnengang).
Bei Annahme durch den Souverän soll das Reglement sofort in Kraft treten. Vorbehal-ten bleiben allfällige Einsprachen und die Homologation durch den Staatsrat.
Holzartikel - Änderung Baureglement
Die Versammlung hat über eine sinnvolle Textformulierung für die Wiedereinführung des Holzartikels (Gebäudefassaden-Verkleidung mit Holz) beraten.
Die Formulierung des Holzartikels wird nach den Raumplanungsbestimmungen öffentlich aufgelegt werden.
Der Entscheid im Sinne des Begehrens der StimmbürgerInnen wird ebenfalls am 18./19./20. Juni 2004 an der Urne gefällt werden.
Eidg. Abstimmung vom 16. Mai 2004
12. Mai 2004
Eidg. Angelegenheiten
- die Aenderung vom 03. Oktober 2003 Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)(11. AHV-Revision);
- den Bundesbeschluss vom 03. Oktober 2003 über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteueransätze;
- das Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Aenderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben.
Stimmlokal: Gemeindesaal
Die Urnen sind geöffnet:
Freitag, 14. Mai 2004, 18.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 15. Mai 2004, 18.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 16. Mai 2004, 09.30 - 12.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Sie erhalten das Stimmmaterial indem Sie:
- ein schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung richten, oder
- die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe telefonisch bestellen, oder
- das Stimmmaterial bei der Kanzlei gegen Unterschrift abholen.
Die briefliche Stimmabgabe muss einem Postbüro übergeben werden.
- die Aenderung vom 03. Oktober 2003 Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)(11. AHV-Revision);
- den Bundesbeschluss vom 03. Oktober 2003 über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteueransätze;
- das Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Aenderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben.
Stimmlokal: Gemeindesaal
Die Urnen sind geöffnet:
Freitag, 14. Mai 2004, 18.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 15. Mai 2004, 18.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 16. Mai 2004, 09.30 - 12.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Sie erhalten das Stimmmaterial indem Sie:
- ein schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung richten, oder
- die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe telefonisch bestellen, oder
- das Stimmmaterial bei der Kanzlei gegen Unterschrift abholen.
Die briefliche Stimmabgabe muss einem Postbüro übergeben werden.
Zonennutzungsplanung / Quartierplan Gewerbezone Spiss
28. April 2004
Einladung zur Orientierungsversammlung
Der Gemeinderat hatte im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe beauftragt, den Plan und das Reglement für das Quartier Spiss zu entwerfen, mit dem Ziel, die bauliche Entwicklung der Gewerbezone ortsbild- und nutzungsfreundlich zu gestalten. Die Entwürfe des Quartierplanes und des Reglements liegen vor.
Die von dieser Planung betroffenen Eigentümer sollen nun orientiert werden und die Gelegenheit zur Mitwirkung erhalten. Sie sind deshalb eingeladen zur
Orientierungsversammlung
am Dienstag, den 11. Mai 2004, um 17.00 Uhr, im Gemeindesaal.
Die Entwürfe des Reglements und des Quartierplanes stehen bei der Bauabteilung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Gemeinderat hatte im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe beauftragt, den Plan und das Reglement für das Quartier Spiss zu entwerfen, mit dem Ziel, die bauliche Entwicklung der Gewerbezone ortsbild- und nutzungsfreundlich zu gestalten. Die Entwürfe des Quartierplanes und des Reglements liegen vor.
Die von dieser Planung betroffenen Eigentümer sollen nun orientiert werden und die Gelegenheit zur Mitwirkung erhalten. Sie sind deshalb eingeladen zur
Orientierungsversammlung
am Dienstag, den 11. Mai 2004, um 17.00 Uhr, im Gemeindesaal.
Die Entwürfe des Reglements und des Quartierplanes stehen bei der Bauabteilung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Einladung zur ausserordentlichen Urversammlung
21. April 2004
Donnerstag, 06. Mai 2004, 18.00 Uhr
Ort: Schulhaus Turnhalle Walka
TRAKTANDEN
1. Protokoll der Urversammlung vom 18. Dezember 2003
2. Teilrevision Verkehrsreglement (VR)
2.1 Begehren StimmbürgerInnen: Abänderung von Art. 26, Abs. 1 VR, wonach die Aushubmaterialtransporte grundsätzlich im Frühling und im Herbst während maximal je 4 Wochen bewilligt werden.
2.2 Begehren StimmbürgerInnen: Aufhebung von Art. 46, Abs. 3 VR (Abänderung einzelner Reglementbestimmungen durch den Gemeinderat während höchstens einem Jahr).
2.3 Artikelweise Abstimmung der übrigen revidierten Bestimmungen.
3. Teilrevision Lärmbekämpfungsreglement (LBR) - Artikelweise Abstimmung.
4. Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau (Beschränkung der Bautätigkeit) - Artikelweise Abstimmung.
5. Orientierung über die Ergänzung des Baureglements (Gebäudefassaden-Verkleidung mit Holz) - (Verfahren gemäss Raumplanungsbestimmungen).
6. Varia
Verfahrenshinweis
Die Bürgerbegehren 2.1. und 2.2. werden vorrangig behandelt. Werden sie angenommen, sind sie beim weiteren Verlauf der artikelweisen Beratung/Abstimmung (Traktandum 2.3) verbindlich zu übernehmen.
Über die beiden vorgenannten Bürgerbegehren wird in laufender Sitzung abgestimmt - in der Regel offen durch Handerheben oder sofern es ein Fünftel der anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verlangt geheim.
Urnengang
Die Schlussabstimmung über:
a) die Teilrevision des Verkehrsreglements
b) die Teilrevision des Lärmbekämpfungsreglements
c) das Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau
d) und die Änderung des Baureglements (Holzfassadenverkleidung)
erfolgt in einem ordentlichen Urnengang am 18./19./20. Juni 2004.
Öffentliche Auflage
Die Einzelheiten zu den Vorlagen werden allen Haushaltungen zugestellt und liegen während der gesetzlichen Frist bei der Gemeindeverwaltung (Kanzlei) zur Einsichtnahme auf.
Ort: Schulhaus Turnhalle Walka
TRAKTANDEN
1. Protokoll der Urversammlung vom 18. Dezember 2003
2. Teilrevision Verkehrsreglement (VR)
2.1 Begehren StimmbürgerInnen: Abänderung von Art. 26, Abs. 1 VR, wonach die Aushubmaterialtransporte grundsätzlich im Frühling und im Herbst während maximal je 4 Wochen bewilligt werden.
2.2 Begehren StimmbürgerInnen: Aufhebung von Art. 46, Abs. 3 VR (Abänderung einzelner Reglementbestimmungen durch den Gemeinderat während höchstens einem Jahr).
2.3 Artikelweise Abstimmung der übrigen revidierten Bestimmungen.
3. Teilrevision Lärmbekämpfungsreglement (LBR) - Artikelweise Abstimmung.
4. Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau (Beschränkung der Bautätigkeit) - Artikelweise Abstimmung.
5. Orientierung über die Ergänzung des Baureglements (Gebäudefassaden-Verkleidung mit Holz) - (Verfahren gemäss Raumplanungsbestimmungen).
6. Varia
Verfahrenshinweis
Die Bürgerbegehren 2.1. und 2.2. werden vorrangig behandelt. Werden sie angenommen, sind sie beim weiteren Verlauf der artikelweisen Beratung/Abstimmung (Traktandum 2.3) verbindlich zu übernehmen.
Über die beiden vorgenannten Bürgerbegehren wird in laufender Sitzung abgestimmt - in der Regel offen durch Handerheben oder sofern es ein Fünftel der anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verlangt geheim.
Urnengang
Die Schlussabstimmung über:
a) die Teilrevision des Verkehrsreglements
b) die Teilrevision des Lärmbekämpfungsreglements
c) das Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau
d) und die Änderung des Baureglements (Holzfassadenverkleidung)
erfolgt in einem ordentlichen Urnengang am 18./19./20. Juni 2004.
Öffentliche Auflage
Die Einzelheiten zu den Vorlagen werden allen Haushaltungen zugestellt und liegen während der gesetzlichen Frist bei der Gemeindeverwaltung (Kanzlei) zur Einsichtnahme auf.
E-Bus - Haltestelle Spiss
27. April 2004
Am 28./29./30. April und 03./04. Mai 2004 fallen die Kurse zur Haltestelle Spiss aus.
Grund: Bauarbeiten im Strassenbereich beim Parkhaus Central.
Die Durchfahrt mit dem Bus ist nicht möglich.
Umfahrung: Fahrplanmässiger Busbetrieb über die Untere Mattenstrasse.
Die Haltestellen Bahnhof und Wiesti-Brücke (bzw. Vispa für Winkelmatten) werden jedoch fahrplanmässig bedient.
Grund: Bauarbeiten im Strassenbereich beim Parkhaus Central.
Die Durchfahrt mit dem Bus ist nicht möglich.
Umfahrung: Fahrplanmässiger Busbetrieb über die Untere Mattenstrasse.
Die Haltestellen Bahnhof und Wiesti-Brücke (bzw. Vispa für Winkelmatten) werden jedoch fahrplanmässig bedient.
E-Bus Winkelmatten - Haltestelle Luchre und Wiestiboden
21. April 2004
28./29./30. April 2004 werden die Haltestellen Luchre und Wiestiboden nicht bedient.
Grund: Bauarbeiten mit Strassensperrung oberer Bereich Staldenstrasse
Durchfahrt mit Bus ist nicht möglich.
Umfahrung: Fahrplanmässiger Busbetrieb über Schluhmatte bis Haltestelle Kapelle Winkelmatten.
Grund: Bauarbeiten mit Strassensperrung oberer Bereich Staldenstrasse
Durchfahrt mit Bus ist nicht möglich.
Umfahrung: Fahrplanmässiger Busbetrieb über Schluhmatte bis Haltestelle Kapelle Winkelmatten.