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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv 15. April 2004
Eingang einer Initiative
GR-Sitzung vom 15. April 2004
Bei der Einwohnergemeinde ist im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die Gemeindeordnung eine Initiative mit folgenden Begehren eingereicht worden:
1. Abänderung von Art. 26, Abs. 1 des Verkehrsreglementes, wonach die Aushubmaterialtransporte grundsätzlich im Frühjahr und Herbst während maximal je 4 Wochen bewilligt werden.
2. Aufhebung von Art. 46, Abs. 3 des Verkehrsreglementes (befristete Änderung einzelner Reglementsbestimmungen durch den Gemeinderat).
3. Ergänzung des Baureglementes in dem Sinne, dass die Fassaden jedes Gebäudes zu mindestens einem Drittel in Holz oder Holzverkleidung bestehen müssen.
Die Initiative weist 1099 Unterschriften auf, wovon 931 rechtsgültig sind. Damit sind die erforderlichen 20 % mehr als erreicht. Die Initiative ist vom Gemeinderat als zulässig erklärt worden.
Der Gemeinderat verpflichtet sich, die Initiativ-Begehren innert sechs Monaten zur Abstimmung zu unterbreiten.
Die Initiative soll zusammen mit anderen Reglementsvorlagen (Teilrevision Verkehrsreglement, Teilrevision Lärmbekämpfungsreglement, Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau) bis Ende Juni 2004 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden (Konkretere Angaben erfolgen nach der Gemeinderats-Sondersitzung vom 21. April 2004).
1. Abänderung von Art. 26, Abs. 1 des Verkehrsreglementes, wonach die Aushubmaterialtransporte grundsätzlich im Frühjahr und Herbst während maximal je 4 Wochen bewilligt werden.
2. Aufhebung von Art. 46, Abs. 3 des Verkehrsreglementes (befristete Änderung einzelner Reglementsbestimmungen durch den Gemeinderat).
3. Ergänzung des Baureglementes in dem Sinne, dass die Fassaden jedes Gebäudes zu mindestens einem Drittel in Holz oder Holzverkleidung bestehen müssen.
Die Initiative weist 1099 Unterschriften auf, wovon 931 rechtsgültig sind. Damit sind die erforderlichen 20 % mehr als erreicht. Die Initiative ist vom Gemeinderat als zulässig erklärt worden.
Der Gemeinderat verpflichtet sich, die Initiativ-Begehren innert sechs Monaten zur Abstimmung zu unterbreiten.
Die Initiative soll zusammen mit anderen Reglementsvorlagen (Teilrevision Verkehrsreglement, Teilrevision Lärmbekämpfungsreglement, Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau) bis Ende Juni 2004 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden (Konkretere Angaben erfolgen nach der Gemeinderats-Sondersitzung vom 21. April 2004).
Arbeitsvergabe
GR-Sitzung vom 15. April 2004
Teilsanierung Riedstrasse:
E. Lauber & Sohn AG, Zermatt: CHF 224'936.95