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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Februar 2004

Änderung der Verordnung über die Einführung des Passes 2003

11. März 2003

Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates
Die Verordnung vom 20. Dezember 2000 über die Einführung des Passes 2003 wird wie folgt geändert:
Art. 4a (Übergangsrecht)
Dass Passformular 1985 kann entgegen Artikel 2 Absatz 1 noch bis zum 31. Dezember 2005 unter Berücksichtigung einer maximalen Gültigkeitsdauer von 15 Jahren verlängert werden.
Diese Bestimmung gilt bis zum 31. Dezember 2003.

Diese Änderung tritt am 10. März 2003 in Kraft.

Ausschreibung zur Angebotseinreichung

23. Januar 2004

Oeffentliche Baumeisterarbeiten für Unterhalt und Sanierungen im Bereich der Infrastruktur
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt
Vergabetyp: Bau
Vergabeart: offenes Verfahren
Vergabegegenstand: Diverse Baumeisterarbeiten
Umfang der Vergabe: Unterhalt und Sanierungen größtenteils im Straßenbereich auf dem gesamten Gemeindegebiet.
Ausführungstermin: ab dem 26. April 2004 bis ca. Ende November 2004
Sprache des Vergabeverfahrens: deutsch
Die geforderten wirtschaftlichen und technischen Anforderungen sowie die finanziellen Garantien: gemäss den Bedingungen, welche in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind.

Ausschreibungsunterlagen: schriftlich zu bestellen bei: Einwohnergemeinde Zermatt, Bauabteilung, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt, Tel. 027 / 966 22 15, Fax. 027 / 966 22 88, Kosten CHF. 100.-, Versand ab Mittwoch, 28. Januar 2004
Auskünfte: Einwohnergemeinde Zermatt Bauabteilung, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt, Tel. 027 / 966 22 15, Fax. 027 / 966 22 88
Ortsschau: es findet keine Ortsschau statt.

Einreichung der Angebote: Freitag, 27. Februar 2004 (Datum Poststempel) Einwohnergemeinde Zermatt, Gemeinderat, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt, mit der Aufschrift Angebot für die öffentlichen Baumeisterarbeiten 2004

Teilangebote: Teilangebote sind nicht zulässig.
Varianten: Varianten und Änderungen werden nur dann zugelassen, wenn diese zusätzlich zu den vollständig ausgefüllten Unterlagen als separate Beilage eingereicht werden.

Öffnung der Angebote: Dienstag, 02. März 2004 um 1430 Uhr im Gemeindesaal (Gemeindehaus). Die Anbieter sowie ein Vertreter des interessierten Berufsverbandes können der Öffnung beiwohnen.
Dauer der Gültigkeit des Angebots: 60 Tage

Diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit ihrer Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden.

Ausschreibung zur Angebotseinreichung

23. Januar 2004

Straßenbelagsarbeiten
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt
Vergabetyp: Bau
Verfahrensart: offenes Verfahren
Vergabegegenstand: Diverse Straßenbelagsarbeiten
Umfang der Vergabe: Unterhalt und Sanierungen auf dem gesamten Gemeindegebiet
Ausführungstermin: ab dem 26. April 2004 bis Ende November 2004
Sprache des Vergabeverfahrens: deutsch
Die geforderten wirtschaftlichen und technischen Anforderungen sowie die finanziellen Garantien: gemäss den Bedingungen, welche in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind.

Ausschreibungsunterlagen: schriftlich zu bestellen bei: Einwohnergemeinde Zermatt, Bauabteilung, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt, Tel. 027 / 966 22 15, Fax. 027 / 966 22 88, Kosten CHF. 100.-, Versand ab Mittwoch, 28. Januar 2004
Auskünfte: Einwohnergemeinde Zermatt, Bauabteilung, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt, Tel. 027 / 966 22 15, Fax. 027 / 966 22 88
Ortsschau: es findet keine Ortsschau statt.

Einreichung der Angebote: Freitag, 27. Februar 2004 (Datum Poststempel) Einwohnergemeinde Zermatt, Gemeinderat, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt, mit der Aufschrift Angebot für Belagsarbeiten 2004

Teilangebote: Teilangebote sind nicht zulässig.
Varianten: Varianten und Änderungen werden nur dann zugelassen, wenn diese zusätzlich zu den vollständig ausgefüllten Unterlagen als separate Beilage eingereicht werden.

Öffnung der Angebote: Dienstag, 02. März 2004 um 1400 Uhr im Gemeindesaal (Gemeindehaus). Die Anbieter sowie ein Vertreter des interessierten Berufsverbandes können der Öffnung beiwohnen.
Dauer der Gültigkeit des Angebots: 60 Tage

Diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit ihrer Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden.

Eidg. Abstimmung vom 08. Februar 2004

08. Februar 2004

Stimmberechtigte: 3'013
davon Auslandschweizer: 26
Stimmbeteiligung in %: 15,83%

Volksinitiative Gengenentwurf AVANTI - für sichere und leistungsfähige Autobahnen
Eingegangene Stimmzettel: 477
leere: 1
ungültige: 0
JA: 159
NEIN: 317

Änderung Obligationenrecht (Miete)
Eingegangene Stimmzettel: 477
leere: 22
ungültige: 0
JA: 191
NEIN: 264

Volksinitiative Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter
Eingegangene Stimmzettel: 477
leere: 5
ungültige: 0
JA: 265
NEIN: 207

Eidg. Abstimmung vom 08. Februar 2004

20. Januar 2004

Eidg. Vorlagen
Gegenentwurf der Bundesversammlung vom 03. Oktober 2003 zur Volksinitiative Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen

Aenderung vom 13. Dezember 2002 des Obligationenrechts (Miete)

Volksinitiative vom 03. Mai 2000 Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter

Stimmlokal: Gemeindesaal

Öffnungszeiten Urnen:
Freitag, 06. Februar 2004, 18.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 07. Februar 2004, 18.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 08. Februar 2004, 09.30 - 12.00 Uhr

Protokoll der ordentlichen Urversammlung vom 18. Dezember 2003

29. Dezember 2003

Das Protokoll der Urversammlung vom 18. Dezember 2003 kann im folgenden PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.