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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Dezember 2003

Urversammlung vom 18. Dezember 2003

19. Dezember 2003

Am Donnerstagabend versammelten sich knapp 30 Personen von Zermatt im Gemeindesaal zu einer Urversammlung. Die Anwesenden nahmen den Voranschlag 2004 und die Finanzplanung 2004 bis 2007 zur Kenntnis.

Weiter wurde eine Änderung zum Art. 28 des Bau- und Zonenreglements im Zusammenhang mit der technischen Beschneiung der Skipisten einstimmig angenommen.

Der Wortlaut der Ergänzung lautet:
Die technische Beschneiung der Skipisten ist gestattet. Die gesetzlichen Bewilligungsverfahren sowie die Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung und die Grundsätze des Richtplankoordinationsblattes D.10 des kantonalen Richtplanes sind dabei einzuhalten.

Weitere Details zum Voranschlag 2004 finden Sie unter folgendem Link.

Ortsleitsystem

05. Dezember 2003

Ab Dienstag, 09. Dezember 2003 werden die Elemente des neuen Ortsleitsystems montiert. Dies bedingt, dass alle bestehenden Schilder an öffentlichen Anlagen durch die Mitarbeiter des Gemeinde-Werkhofs entfernt werden.

Einladung zur ordentlichen Urversammlung

02. Dezember 2003

Donnerstag, 18. Dezember 2003, 18.00 Uhr
Ort: Gemeindesaal


T R A K T A N D E N

1. Protokoll vom 17. Juni 2003
2. Voranschlag 2004
3. Finanzplan 2004 - 2007
4. Teiländerung des Zonennutzungsplanes 1:10'000 Skisportzone S, Gebiet Nord*
6. Varia

* Der Zonennutzungsplan (Skisportzone Nord) liegt zusammen mit dem erläuternden Bericht während der gesetzlichen Frist bei der Bauabteilung zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der Voranschlag 2004 kann bei der Finanzabteilung eingesehen werden.

Die zuständigen kantonalen Dienststellen haben für die Homologation der von der Urversammlung am 17. Juni 2003 angenommenen Zonenplanänderungen zu den Skissportzonen im Gebiet Süd ergänzende Unterlagen verlangt. Diese Ergänzungen sind auch für die Skisportzonen im Gebiet Nord zu erbringen. Zudem sind sie sachlich für beide Gebiete zu koordinieren. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, die Abstimmung über die Zonenplan-Teiländerungen der Skisportzonen Gebiet Nord zurückzustellen.

An der Urversammlung vom 18. Dezember 2003 gelangt somit nur die Ergänzung des Artikels 28 des Bau- und Zonenreglements zur Abstimmung, der sich auf die Skisportzonen bezieht. Mit dieser Ergänzung sollen die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen für die mechanische Beschneiung der Skipisten geschaffen werden.