News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Juli 2003
Verbilligte Abgabe von Tafelzwetschgen an Berggemeinden
15. Juli 2003
Gestützt auf die Verordnung vom 07. Dezember 1998 über Massnahmen bei Obst führt das Bundesamt für Landwirtschaft eine Verbilligungsaktion von Schweizer Zwetschgen durch.
Zur Abgabe kommen kontrollierte Tafelzwetschgen der Sortierungsklasse I.
Der Preis beträgt Fr. 11.-- je 6 kg
Bestellungen werden bis Donnerstag, 31. Juli 2003 bei der Gemeindeverwaltung, Kanzlei, entgegengenommen.
Die Zwetschgen sind bei der Bestellung zu bezahlen.
Ungünstiges Wetter während der Reifezeit kann die Tafelzwetschgenmenge stark verringern. Die Lieferung bleibt deshalb vorbehalten.
Zur Abgabe kommen kontrollierte Tafelzwetschgen der Sortierungsklasse I.
Der Preis beträgt Fr. 11.-- je 6 kg
Bestellungen werden bis Donnerstag, 31. Juli 2003 bei der Gemeindeverwaltung, Kanzlei, entgegengenommen.
Die Zwetschgen sind bei der Bestellung zu bezahlen.
Ungünstiges Wetter während der Reifezeit kann die Tafelzwetschgenmenge stark verringern. Die Lieferung bleibt deshalb vorbehalten.
Achtung: Brandgefahr!
Das Departement für Volkswirtschaft, Institutionen und Sicherheit in Sitten teilt mit, dass die extreme Trockenheit zu einer deutlichen Erhöhung der Brandgefahr führt.
Es ist deshalb ab sofort verboten, Feuer im Freien zu entfachen und Knallkörper und Raketen zu zünden!
Uebertretungen werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen angezeigt.
Das Departement bittet die Bevölkerung, alles zu unternehmen, damit wir von Bränden verschont bleiben, dies auch vor allem im Hinblick auf den bevorstehenden Nationalfeiertag.
Es ist deshalb ab sofort verboten, Feuer im Freien zu entfachen und Knallkörper und Raketen zu zünden!
Uebertretungen werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen angezeigt.
Das Departement bittet die Bevölkerung, alles zu unternehmen, damit wir von Bränden verschont bleiben, dies auch vor allem im Hinblick auf den bevorstehenden Nationalfeiertag.
Teiländerung des Zonenplanes, Skisportzonen S, Gebiet Süd
24. Juni 2003
Gemäss Artikel 36 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung und den Änderungen vom 12. Mai 1999 liegen auf der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung), die von der Urversammlung am 17. Juni 2003 angenommenen Änderungen des Zonennutzungsplanes 1 : 10'000, Skisportzonen S, Gebiet Süd während 30 Tagen öffentlich auf.
Beschwerden sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen an den Staatsrat zu richten.
Beschwerden sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen an den Staatsrat zu richten.
Feuerwerk am 1. August
29. Juli 2003
Gemäss der Meldung vom Kanton Wallis vom 23.07.2003 und der heutigen Bestätigung gilt für das Feuerwerk am Nationalfeiertag folgende Regelung:
Der Nationalfeiertag wird dieses Jahr im Wallis definitiv ohne Raketen und Feuerwerk durchgeführt. Der kurze Regen der letzten Tage sowie die Wetterprognosen für diese Woche vermögen die Situation nicht ausreichend zu entschärfen.
Für Zermatt gilt: Es steht ein überwachter Platz zum Ablassen von Bodenfeuerwerk wie folgt zur Verfügung. Planquadrat 7E bei den Tennisplätzen (sprich bei der Halfpipe/Skater-Park). Dort wird es erlaubt sein, von 20.00 - 21.00 Uhr und von 22.00 - 23.00 Uhr Bodenfeuerwerk (Vulkane, Frauenfürze, etc.) zu zünden.
Wir bitten die Bevölkerung und Gäste, sich an die Weisungen des Kantons und der Feuerwehr Zermatt zu halten.
Der Nationalfeiertag wird dieses Jahr im Wallis definitiv ohne Raketen und Feuerwerk durchgeführt. Der kurze Regen der letzten Tage sowie die Wetterprognosen für diese Woche vermögen die Situation nicht ausreichend zu entschärfen.
Für Zermatt gilt: Es steht ein überwachter Platz zum Ablassen von Bodenfeuerwerk wie folgt zur Verfügung. Planquadrat 7E bei den Tennisplätzen (sprich bei der Halfpipe/Skater-Park). Dort wird es erlaubt sein, von 20.00 - 21.00 Uhr und von 22.00 - 23.00 Uhr Bodenfeuerwerk (Vulkane, Frauenfürze, etc.) zu zünden.
Wir bitten die Bevölkerung und Gäste, sich an die Weisungen des Kantons und der Feuerwehr Zermatt zu halten.