News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv 21. November 2002
Ladenschlussgesetz – Schliessungszeiten
GR-Sitzung vom 21. November 2002
Ganzjähriger Tourismusbetrieb
Wir hatten hierüber bereits berichtet: Das neue Ladenschlussgesetz, welches seit dem 01. November 2002 in Kraft ist, gewährt Tourismusorten ein Sonderrecht.
Im Klartext: In den vom Staatsrat bestimmten Tourismusorten dürfen die Läden während der ganzen Woche sowie an Sonn- und Feiertagen bis 21.00 Uhr geöffnet bleiben. Die Öffnungszeit am Morgen und über Mittag bestimmt jede/jeder LadenbetreiberIn selbst.
Diese Regelung gilt grundsätzlich nur während der touristischen Saison.
Der Gemeinderat hat im Sinne der Gesetzesbestimmungen beschlossen, beim Kanton eine ganzjährige Öffnungsmöglichkeit bis um 21.00 Uhr zu beantragen. Begründung: In Zermatt erstreckt sich der Tourismusbetrieb über das ganze Jahr – eigentliche Zwischensaisons gibt es nicht mehr.
Gemeindereglement
Mit dem neuen Gesetz betreffend die Ladenöffnung ist das Gemeindereglement über die Öffnungs- und Schliessungszeiten der Läden automatisch ausser Kraft gesetzt worden.
Alternative zur ganzjährigen Öffnungszeit bis um 21.00 Uhr
Die verbindliche Alternative zur ganzjährigen Öffnungszeit bis um 21.00 Uhr wäre:
Schliessungszeit um 18.30 Uhr bzw. um 17.00 Uhr an Samstagen. An Sonn- und Feiertagen müssten die Läden geschlossen bleiben.
Diese Regelung dürfte für den Touristenort Zermatt kaum vertretbar sein.
Dienstleistungsbetriebe fallen nicht unter das neue Gesetz betreffend die Ladenöffnung
Die Anbieter von Dienstleistungsbetrieben (Coiffeur, Anwälte, Versicherungen, Banken, Bibliotheken sowie die Apotheken gelten nicht als Läden im Sinne des neuen Ladenöffnungsgesetzes.
Vorgenannte Läden dürfen demnach ihre Öffnungszeiten vorbehältlich übergeordneter Gesetzgebung nach freiem Ermessen festlegen.
Wir hatten hierüber bereits berichtet: Das neue Ladenschlussgesetz, welches seit dem 01. November 2002 in Kraft ist, gewährt Tourismusorten ein Sonderrecht.
Im Klartext: In den vom Staatsrat bestimmten Tourismusorten dürfen die Läden während der ganzen Woche sowie an Sonn- und Feiertagen bis 21.00 Uhr geöffnet bleiben. Die Öffnungszeit am Morgen und über Mittag bestimmt jede/jeder LadenbetreiberIn selbst.
Diese Regelung gilt grundsätzlich nur während der touristischen Saison.
Der Gemeinderat hat im Sinne der Gesetzesbestimmungen beschlossen, beim Kanton eine ganzjährige Öffnungsmöglichkeit bis um 21.00 Uhr zu beantragen. Begründung: In Zermatt erstreckt sich der Tourismusbetrieb über das ganze Jahr – eigentliche Zwischensaisons gibt es nicht mehr.
Gemeindereglement
Mit dem neuen Gesetz betreffend die Ladenöffnung ist das Gemeindereglement über die Öffnungs- und Schliessungszeiten der Läden automatisch ausser Kraft gesetzt worden.
Alternative zur ganzjährigen Öffnungszeit bis um 21.00 Uhr
Die verbindliche Alternative zur ganzjährigen Öffnungszeit bis um 21.00 Uhr wäre:
Schliessungszeit um 18.30 Uhr bzw. um 17.00 Uhr an Samstagen. An Sonn- und Feiertagen müssten die Läden geschlossen bleiben.
Diese Regelung dürfte für den Touristenort Zermatt kaum vertretbar sein.
Dienstleistungsbetriebe fallen nicht unter das neue Gesetz betreffend die Ladenöffnung
Die Anbieter von Dienstleistungsbetrieben (Coiffeur, Anwälte, Versicherungen, Banken, Bibliotheken sowie die Apotheken gelten nicht als Läden im Sinne des neuen Ladenöffnungsgesetzes.
Vorgenannte Läden dürfen demnach ihre Öffnungszeiten vorbehältlich übergeordneter Gesetzgebung nach freiem Ermessen festlegen.
Schülertransport – Furi – Zermatt – Furi
GR-Sitzung vom 21. November 2002
Mit der Zermatt Bergbahnen AG ist ein Arrangement getroffen worden, um den Schülern vom Weiler Furi die notwendigen Transportmöglichkeiten zu schaffen.
Die Kosten übernimmt weitgehend die Einwohnergemeinde.
Die Kosten übernimmt weitgehend die Einwohnergemeinde.