News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Juli 2002
Verbilligte Abgabe von Tafelzwetschgen an Berggemeinden
15. Juli 2002
Gestützt auf die Verordnung vom 07. Dezember 1998 über Massnahmen bei Obst führt das Bundesamt für Landwirtschaft eine Verbilligungsaktion von Schweizer Zwetschgen durch.
Zur Abgabe kommen kontrollierte Tafelzwetschgen der Sortierungsklasse I.
Der Preis beträgt Fr. 11.-- je 6 kg
Bestellungen werden bis Mittwoch, 31. Juli 2002 bei der Gemeindeverwaltung, Kanzlei, entgegengenommen.
Die Zwetschgen sind bei der Bestellung zu bezahlen.
Ungünstiges Wetter während der Reifezeit kann die Tafelzwetschgenmenge stark verringern. Die Lieferung bleibt deshalb vorbehalten.
Zur Abgabe kommen kontrollierte Tafelzwetschgen der Sortierungsklasse I.
Der Preis beträgt Fr. 11.-- je 6 kg
Bestellungen werden bis Mittwoch, 31. Juli 2002 bei der Gemeindeverwaltung, Kanzlei, entgegengenommen.
Die Zwetschgen sind bei der Bestellung zu bezahlen.
Ungünstiges Wetter während der Reifezeit kann die Tafelzwetschgenmenge stark verringern. Die Lieferung bleibt deshalb vorbehalten.
Neues Strassenverzeichnis
18. Juni 2002
Zermatt wird jedes Jahr grösser und eine korrekte Postzustellung wurde immer schwieriger. Die Einwohnergemeinde Zermatt war seit einiger Zeit bemüht, die Strassenbezeichnungen einzuführen. Nun ist es soweit. Die Hotels, Restaurants, Geschäfte und Haushaltungen haben ein Informationsschreiben erhalten.
Auf unserer Homepage kann unter folgendem Link in das vollständige Strassenverzeichnis Einsicht genommen werden.
Auf unserer Homepage kann unter folgendem Link in das vollständige Strassenverzeichnis Einsicht genommen werden.
https://gemeinde.zermatt.ch/bauabteilung/strassenverzeichnis
Stützunterricht für Lehrlinge
Schuljahr 2001 / 2002
Anmeldungen sind ab sofort zu richten an:
Buchhaltung
Madeleine Kronig, Tel. 027 966 86 46
Mathematik
(jeweils Montag, 18.00 Uhr Naturlehrezimmer OS-Trakt)
Dr. Heinz Kronig, Tel. 027 968 13 12
Französisch/Deutsch
Armin Perren, Tel. 027 966 46 33
Englisch
Martina Julen, Tel. 027 967 52 87
Die Kosten für die Stützkurse gehen zu Lasten der Gemeinde und des Kantons.
Buchhaltung
Madeleine Kronig, Tel. 027 966 86 46
Mathematik
(jeweils Montag, 18.00 Uhr Naturlehrezimmer OS-Trakt)
Dr. Heinz Kronig, Tel. 027 968 13 12
Französisch/Deutsch
Armin Perren, Tel. 027 966 46 33
Englisch
Martina Julen, Tel. 027 967 52 87
Die Kosten für die Stützkurse gehen zu Lasten der Gemeinde und des Kantons.
Planung der Erschliessungsstrasse "Tuftra"
14. Juni 2002
Der Gemeinderat hat die Planung der Erschliessungsstrasse "Tuftra" in Auftrag gegeben. Der Planungsbereich umfasst die unten aufgeführten Grundstücke im Gebiet Obri Tuftra, Tuftra, Tuftersand, Undri Tuftra, Chrome und Unners Moos.
Um zu vermeiden, dass das Projekt behindert oder dessen Ausführung durch Bauten erschwert oder verteuert wird, hat der Gemeinderat beschlossen, für die Dauer von zwei Jahren eine Planungszone auszuscheiden, welche folgende Parzellennummern erfasst:
2159, 2176, 2177, 2179, 2187, 2188, 2189, 2190, 2191, 2192, 2193, 2194, 2206, 2222, 2281, 2284, 2285, 2286, 2288, 2289, 2290, 2295, 2297, 2298, 2300, 2302, 2303, 2304, 2305, 2306, 2307, 2308, 2309, 2310, 2311, 2312, 2313, 2314, 2315, 2316, 2317, 2318, 2319, 2320, 2321, 2322, 2323, 2324, 2325, 2326, 2333, 2334, 2336, 2338, 2341, 2342, 2842, 2878, 2901, 2907, 2908, 2913, 2926, 2927, 2928, 2929, 2930, 2940, 2948, 2989, 2990, 3915, 3916, 3917
Innerhalb dieser Zone darf nichts unternommen werden, was die Strassenplanung beeinträchtigen könnte. Der Erlass stützt sich auf Art. 34 des Strassengesetzes vom 03. September 1965.
Mit schriftlicher Einsprache kann innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone und ihre Dauer seien nicht notwendig oder die geplanten Verkehrsanlagen seien nicht zweckmässig.
Um zu vermeiden, dass das Projekt behindert oder dessen Ausführung durch Bauten erschwert oder verteuert wird, hat der Gemeinderat beschlossen, für die Dauer von zwei Jahren eine Planungszone auszuscheiden, welche folgende Parzellennummern erfasst:
2159, 2176, 2177, 2179, 2187, 2188, 2189, 2190, 2191, 2192, 2193, 2194, 2206, 2222, 2281, 2284, 2285, 2286, 2288, 2289, 2290, 2295, 2297, 2298, 2300, 2302, 2303, 2304, 2305, 2306, 2307, 2308, 2309, 2310, 2311, 2312, 2313, 2314, 2315, 2316, 2317, 2318, 2319, 2320, 2321, 2322, 2323, 2324, 2325, 2326, 2333, 2334, 2336, 2338, 2341, 2342, 2842, 2878, 2901, 2907, 2908, 2913, 2926, 2927, 2928, 2929, 2930, 2940, 2948, 2989, 2990, 3915, 3916, 3917
Innerhalb dieser Zone darf nichts unternommen werden, was die Strassenplanung beeinträchtigen könnte. Der Erlass stützt sich auf Art. 34 des Strassengesetzes vom 03. September 1965.
Mit schriftlicher Einsprache kann innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone und ihre Dauer seien nicht notwendig oder die geplanten Verkehrsanlagen seien nicht zweckmässig.
Mitteilung der Grande Dixence S.A.
17. Juni 2002
Verhalten und Gefahren in Wasserläufen
Infolge der normalen Betriebstätigkeit der hydroelektrischen Anlagen, wie z.B. Überläufe, automatische Entsandungsanlagen, Spülungen usw. muss jederzeit mit einem plötzlichen Wasseranstieg in den Wasserläufen gerechnet werden.
Dieser Umstand bedingt auch von der Öffentlichkeit ganz bestimmte Vorsichtsmassnahmen und Verhaltensregeln. Die stetigen Gefahren während eines Aufenthaltes in diesen Wasserläufen werden vielerorts unterschätzt oder nicht wahrgenommen.
Jeweils zu Sommerbeginn erscheint eine betreffende Warnungsanzeige im öffentlichen Amtsblatt.
Infolge der normalen Betriebstätigkeit der hydroelektrischen Anlagen, wie z.B. Überläufe, automatische Entsandungsanlagen, Spülungen usw. muss jederzeit mit einem plötzlichen Wasseranstieg in den Wasserläufen gerechnet werden.
Dieser Umstand bedingt auch von der Öffentlichkeit ganz bestimmte Vorsichtsmassnahmen und Verhaltensregeln. Die stetigen Gefahren während eines Aufenthaltes in diesen Wasserläufen werden vielerorts unterschätzt oder nicht wahrgenommen.
Jeweils zu Sommerbeginn erscheint eine betreffende Warnungsanzeige im öffentlichen Amtsblatt.
Eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsgesuch - Projekt Top Terminal Täsch
14. Juni 2002
Das Departement für Verkehr, Bau und Umwelt, Dienststelle für Verkehrsfragen legt auf Verlangen des Bundeamtes für Verkehr das Projekt öffentlich auf.
Gesuchsteller: BVZ Zermatt-Bahn, Nordstrasse 20, 3900 Brig-Glis
Ort: Gemeinden Täsch und Zermatt
Gegenstand: Bau des Top Terminal Täsch (Bahnhof +Parking) und Ausbau der Schafgrabengalerie Zermatt
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach den Art. 18 ff. des Eisen-bahngesetzes (EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1), der Verordnung über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Gemäss UVPV unterliegen diese Anlagen der gesetzlichen UVP-Pflicht.
Öffentliche Auflage: Gemäss Art. 20 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) können die Gesuchunterlagen vom 10. Juni 2002 bis zum 10. Juli 2002 bei den Gemeindeverwaltungen Täsch und Zermatt oder beim Departement für Verkehr, Bau und Umwelt, Dienststelle für Verkehrsfragen, Rue des Cèdres 11, Gebäude Mutua, in Sitten zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion KTU, 3003 Bern.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).
Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungs-rechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG).
Sitten, den 05. Juni 2002
Jean-Jacques REY-BELLET
Conseiller d'Etat
Gesuchsteller: BVZ Zermatt-Bahn, Nordstrasse 20, 3900 Brig-Glis
Ort: Gemeinden Täsch und Zermatt
Gegenstand: Bau des Top Terminal Täsch (Bahnhof +Parking) und Ausbau der Schafgrabengalerie Zermatt
Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach den Art. 18 ff. des Eisen-bahngesetzes (EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1), der Verordnung über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) und subsidiär nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).
Gemäss UVPV unterliegen diese Anlagen der gesetzlichen UVP-Pflicht.
Öffentliche Auflage: Gemäss Art. 20 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG) können die Gesuchunterlagen vom 10. Juni 2002 bis zum 10. Juli 2002 bei den Gemeindeverwaltungen Täsch und Zermatt oder beim Departement für Verkehr, Bau und Umwelt, Dienststelle für Verkehrsfragen, Rue des Cèdres 11, Gebäude Mutua, in Sitten zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion KTU, 3003 Bern.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).
Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG).
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungs-rechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG).
Sitten, den 05. Juni 2002
Jean-Jacques REY-BELLET
Conseiller d'Etat
Verkehrsbehinderungen beim Zermatt Marathon vom 06. Juli 2002
04. Juli 2002
Strecke: Bahnhof BVZ - Kirchplatz
Zeit: 09.00 - 12.30 Uhr
Die Hälfte der Strasse wird abgesperrt.
Strecke: Kirchplatz - Richtung Schönegg
Zeit: 10.15 - 12.15 Uhr
Nur zum Teil passierbar.
Zeit: 09.00 - 12.30 Uhr
Die Hälfte der Strasse wird abgesperrt.
Strecke: Kirchplatz - Richtung Schönegg
Zeit: 10.15 - 12.15 Uhr
Nur zum Teil passierbar.
Belagsarbeiten
14. Juni 2002
Schluhmattstrasse:
Bereich: Hotel Antares - Brücke über den Findelbach.
Dauer: Erste Woche Juli 2002
Wartezeiten bis ca. 30 Minuten.
Die Arbeiten können bei schlechter Witterung nicht ausgeführt werden, dies kann zu zeitlichen Verschiebungen führen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisname und Verständnis.
Bereich: Hotel Antares - Brücke über den Findelbach.
Dauer: Erste Woche Juli 2002
Wartezeiten bis ca. 30 Minuten.
Die Arbeiten können bei schlechter Witterung nicht ausgeführt werden, dies kann zu zeitlichen Verschiebungen führen.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisname und Verständnis.