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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv 4. April 2002

Arbeitsvergaben

GR-Sitzung vom 04. April 2002

Folgende Arbeiten sind vergeben worden:

Allgemeinde Strassen- und Kanalisationsarbeiten

U. Imboden AG, Zermatt
Vergabesumme: CHF 448'296.--

Belagsunterhaltsarbeiten

Batigroup AG, Visp
Vergabesumme: CHF 407'443.--

Verschiebung der ausserordentlichen Urversammlung

GR-Sitzung vom 04. April 2002

Die auf den 23. April 2002 angesetzte ausserordentliche Urversammlung wird um rund einen Monat auf neu den Dienstag, 28. Mai 2002 verschoben.

Haupttraktandum: Beratung und Verabschiedung des neuen Abfallreglements mit Gebührenordnung.

Baugesuche in eigener Sache

GR-Sitzung vom 04. April 2002

Zu Handen der Kantonalen Baukommission verabschiedete der Gemeinderat die beiden Baubegehren "Elementbau für Klassenräume - Obere Matten" und "Neubau Bergsteigerfriedhof" östlich der kath. Pfarrkirche.

Benützungsbeiträge für öffentliche Räume und öffentlicher Grund und Boden

GR-Sitzung vom 04. April 2002

Der Gemeinderat verabschiedete die überarbeiteten Bestimmungen in voriger Sache.

Die neuen Bestimmungen finden grundsätzlich für alle Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Zermatt Anwendung.

Die wesentlichen Erneuerungen bilden:

  • Einführung einer jährlichen Reinigungs- und Unterhaltspauschale für regelmässige Benützer-Gruppen
  • Einbindung der Platzgebühren für die Sportanlagen
  • Einführung einer Grundpauschale und Wochenansätze bei Benützung von Grund und Boden
  • Einführung von Fahrzeugparkgebühren auf öffentlichem Eigentum (Eistje, Tuftra, Spiss etc.)
  • Reglement und Perimeter für Maiensäss-, Erhaltungs- und Landschaftsschutzzonen

    GR-Sitzung vom 04. April 2002

    In der am 18. August 1999 homologierten Gesamtrevision der Zonennutzungsplanung sind die Maiensäss-, Erhaltungs- und Landschaftsschutzzonen nicht enthalten. Diese sind in einem ergänzenden Verfahren festzulegen.

    Der Gemeinderat hat die von der Baukommission und eines externen Fachmanns erarbeitete Vorentwürfe verabschiedet.

    Die Unterlagen sind zur Information der Bevölkerung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Während dieser Frist hat jeder Gelegenheit, vom Vorentwurf Kenntnis zu nehmen und schriftliche Vorschläge einzureichen.

    Nach Prüfung der Vorschläge ist der Entwurf zu erarbeiten und dem Staatsrat zur Vorprüfung einzureichen. Im Anschluss an den Vorprüfungsentscheid folgen die öffentliche Auflage, die Behandlung der Einsprachen, der Entscheid der Urversammlung, eine erneute öffentliche Auflage, der Genehmigungsantrag an den Staatsrat und der Staatsratsentscheid.

    Hochwasserschutzkonzept

    GR-Sitzung vom 04. April 2002

    Ergänzend zum bereits vorliegenden Teilkonzept "Vispa" war die Hochwasser-Gefahrenkarte und das Schutzkonzept über die Einzugsgebiete aller Wildbäche auszudehnen.

    Das beauftragte Ingenieurbüro hat in Zusammenarbeit mit Spezialisierten und dem Kanton die Gefahrenkarte und das Konzept weitgehend fertig erstellt. Das Dossier umfasst die Gefahren, die Definition der Schutzziele, die Massnahmenplanung und den Beschrieb der Umweltauswirkungen.

    Der Gemeinderat liess sich über diese komplexe Problematik von Fachpersonen eingehend informieren. In einem weiteren Schritt sollen die Massnahmen und deren Umsetzung konkretisiert werden.