News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv 19. September 2001
Abwasserkanalisation Wichje - Nord - Arbeitsvergabe
GR-Sitzung vom 06. September 2001
Die Vergabe für die erste Etappe (Teilstück Beta - Praval) ging an die Bauunternehmung Schnydrig AG Nikolaital, St. Niklaus.
Verbreiterung Wiestistrasse (Teilstück Walliserstube - Primavera) - Arbeitsvergabe
GR-Sitzung vom 19. September 2001
Die Vergabe ging an die Bauunternehmung Sulag Hoch- und Tiefbau AG, Zermatt.
Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland - Nullkontingentierung
GR-Sitzung vom 19. September 2001
Der Gemeinderat sprach sich für die Beibehaltung der Nullkontingentierung aus.
Er vertritt die Ansicht, für die Gewinnung von guten Steuerzahlern sei der Verkauf von Grundeigentum an Personen im Ausland nicht das ideale Modell. Vielmehr müsse der Weg der Ertragssteigerung über das Pauschalsteuersystem gesucht werden.
Es bieten sich folgende Möglichkeiten an:
Regelfall
Ausländer ohne Erwerbstätigkeit können grundsätzlich ab dem 55. Altersjahr in Zermatt Wohnsitz nehmen (Rentnerbewilligung) und damit automatisch auch Grundeigentum erwerben.
Sonderfall
Dasselbe gilt auch für andere in der Schweiz nichterwerbstätige Ausländer. Diesen kann der Kanton Aufenthaltsbewilligungen erteilen, wenn nachgewiesen werden kann, dass überwiegende Interessen, namentlich in kulturellen, wirtschaftlichen oder steuerlichen Bereichen bestehen.
Die Besteuerung erfolgt jeweils aufgrund einer durch den Kanton festgelegten Pauschale (Aufwandbasis).
Er vertritt die Ansicht, für die Gewinnung von guten Steuerzahlern sei der Verkauf von Grundeigentum an Personen im Ausland nicht das ideale Modell. Vielmehr müsse der Weg der Ertragssteigerung über das Pauschalsteuersystem gesucht werden.
Es bieten sich folgende Möglichkeiten an:
Regelfall
Ausländer ohne Erwerbstätigkeit können grundsätzlich ab dem 55. Altersjahr in Zermatt Wohnsitz nehmen (Rentnerbewilligung) und damit automatisch auch Grundeigentum erwerben.
Sonderfall
Dasselbe gilt auch für andere in der Schweiz nichterwerbstätige Ausländer. Diesen kann der Kanton Aufenthaltsbewilligungen erteilen, wenn nachgewiesen werden kann, dass überwiegende Interessen, namentlich in kulturellen, wirtschaftlichen oder steuerlichen Bereichen bestehen.
Die Besteuerung erfolgt jeweils aufgrund einer durch den Kanton festgelegten Pauschale (Aufwandbasis).
Anpassung Entsorgungsgebühren
GR-Sitzung vom 19. September 2001
Der Gemeindehaushalt erlaubt es nicht mehr, im Entsorgungsbereich Quersubventionierungen (Löcherstopfung mit Steuergeldern) vorzunehmen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, im Sinne des Verursacherprinzips die Entsorgungsgebühren (Abwasser-, Abwasseranschluss- & Kehrichtgebühr) anzupassen.
Die Bevölkerung wird zu einem späteren Zeitpunkt hierüber ausführlich informiert werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, im Sinne des Verursacherprinzips die Entsorgungsgebühren (Abwasser-, Abwasseranschluss- & Kehrichtgebühr) anzupassen.
Die Bevölkerung wird zu einem späteren Zeitpunkt hierüber ausführlich informiert werden.