News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv 23. August 2001
Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland (Lex Koller)
GR-Sitzung vom 23. August 2001
Nach den gesetzlichen Bestimmungen über den Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland bestimmt der Staatsrat alle zwei Jahre - nach Anhören der Gemeinden - die Orte, die des Erwerbs von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland bedürfen.
Zur Gewinnung von potenziellen Steuerzahlern trägt sich der Gemeinderat mit dem Gedanken, beim Kanton allenfalls ein Kontingent anzumelden.
Bevor der Gemeinderat einen Entscheid trifft, will er die Ansicht verschiedener Orts-Institutionen kennen.
Der Entscheid erfolgt Ende September 2001.
Grundsätzlich bieten sich folgende Möglichkeiten an:
Zur Gewinnung von potenziellen Steuerzahlern trägt sich der Gemeinderat mit dem Gedanken, beim Kanton allenfalls ein Kontingent anzumelden.
Bevor der Gemeinderat einen Entscheid trifft, will er die Ansicht verschiedener Orts-Institutionen kennen.
Der Entscheid erfolgt Ende September 2001.
Grundsätzlich bieten sich folgende Möglichkeiten an:
- Der Gemeinderat kann in eigener Kompetenz ein Kontingent anmelden; allerdings nur für Wohnungen, die mindestens zehn Jahre alt sind.
- Will er diese Zehnjahresmarke auf fünf reduzieren, braucht es die Zustimmung der Urversammlung.
- Ein Verkaufs-Kontingent für Neuwohnungen erfordert in jedem Fall die Zustimmung der Urversammlung.
Wasserversorgung - Gebührenanpassung
GR-Sitzung vom 23. August 2001
Der Gemeinderat hat Eintreten beschlossen. Damit erteilte er die Grundsatzzustimmung für eine Gebührenerhöhung der Wasserversorgung.
Für die Finanzierung anstehender Investitionen ist dieser Schritt unumgänglich.
Das Geschäft wird voraussichtlich der Urversammlung bereits Ende September 2001 zum Entscheid unterbreitet.
Für die Finanzierung anstehender Investitionen ist dieser Schritt unumgänglich.
Das Geschäft wird voraussichtlich der Urversammlung bereits Ende September 2001 zum Entscheid unterbreitet.
Gastgewerbe - Handhabung der K-Bewilligungen (Gelegenheits-Veranstaltungen)
GR-Sitzung vom 23. August 2001
Eine K-Bewilligung berechtigt unter anderem, für die Dauer eines Anlasses oder einer Veranstaltung den Besuchern Speisen und Getränke abzugeben.
Der Gemeinderat hat beschlossen, bei Gelegenheitsveranstaltungen auf die Mindestgebühr zu verzichten.
Begründung: Es handelt sich in der Regel um sportliche, kulturelle oder soziale Anlässe der Ortsvereine (Nicht gewinnorientierte Institutionen).
Die K-Bewilligung als solche bleibt aber in jedem Fall aufrechterhalten. K-Bewilligungen sind bei der Gemeindepolizei zu beantragen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, bei Gelegenheitsveranstaltungen auf die Mindestgebühr zu verzichten.
Begründung: Es handelt sich in der Regel um sportliche, kulturelle oder soziale Anlässe der Ortsvereine (Nicht gewinnorientierte Institutionen).
Die K-Bewilligung als solche bleibt aber in jedem Fall aufrechterhalten. K-Bewilligungen sind bei der Gemeindepolizei zu beantragen.