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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv 9. August 2001
Casino Kursaal Zermatt AG - Baubewilligung
Der Gemeinderat erteilte die Bewilligung für den Casinoneubau auf Parzelle Nr. 266, Hofmatte.
Wertschriftenverkauf
Erweiterung des Bezugsberechtigungskreises
Bekanntlich will die Gemeinde einen Teil ihrer Wertschriften verkaufen.
Das Zeichnungsinteresse hielt sich bis anhin in Grenzen.
Der Kreis der Bezugsberechtigten wird deshalb ausgeweitet auf:
Aufhebung der Bezugsquotenbegrenzung für Geschäfte, Unternehmungen und designierte Einwohnergemeinden
Für die Geschäfte, Unternehmungen und Einwohnergemeinden soll die Bezugsquotenbegrenzung des Hauptangebots aufgehoben werden. Der Gemeinderat soll in diesen Fällen je nach Situation entscheiden können, über die Anzahl der zu veräussernden Aktienpakete.
Mindestverkaufspreis
Der Mindestverkaufspreis von CHF 1'100.-- (eintausendeinhundert) pro Aktie bleibt unverändert.
Die Bezugsberechtigten werden in den kommenden Tagen persönlich angeschrieben.
Bekanntlich will die Gemeinde einen Teil ihrer Wertschriften verkaufen.
Das Zeichnungsinteresse hielt sich bis anhin in Grenzen.
Der Kreis der Bezugsberechtigten wird deshalb ausgeweitet auf:
- die Zermatter Geschäfte und Unternehmungen
- die Einwohnergemeinden Täsch, Randa und St. Niklaus
- die Zermatter Einwohner mit Niederlassungsbewilligung C
- die Zermatter Zweitwohnungsbesitzer
Aufhebung der Bezugsquotenbegrenzung für Geschäfte, Unternehmungen und designierte Einwohnergemeinden
Für die Geschäfte, Unternehmungen und Einwohnergemeinden soll die Bezugsquotenbegrenzung des Hauptangebots aufgehoben werden. Der Gemeinderat soll in diesen Fällen je nach Situation entscheiden können, über die Anzahl der zu veräussernden Aktienpakete.
Mindestverkaufspreis
Der Mindestverkaufspreis von CHF 1'100.-- (eintausendeinhundert) pro Aktie bleibt unverändert.
Die Bezugsberechtigten werden in den kommenden Tagen persönlich angeschrieben.
Rechnungsrevision - Mandatsvergabe
Der Gemeinderat hat das Revisonsmandat für die laufende Legislaturperiode an Pricewaterhouse Coopers AG, Sitten, vergeben.
Geländer Findelbachbrücke - Arbeitsvergabe
Vorab aus Sicherheitsüberlegungen soll das Geländer an der Findelbachbrücke (Riverhouse) durch neue Staketenelemente ersetzt werden.
Der Auftrag ging an Willy Taugwalder, Zermatt.
Der Auftrag ging an Willy Taugwalder, Zermatt.
Neues Abfallkonzept - Vertragswerk
Vorbehältlich der definitiven Bereinigung und Zustimmung durch die Urversammlung verabschiedete der Gemeinderat das Vertragswerk für die Auslagerung der Abfallentsorgung.
Bekanntlich soll das Einsammeln und Befördern von Abfällen auf Gebiet der Gemeinde Zermatt durch das Privatunternehmen LET-CON AG in Naters erfolgen.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den bestehenden Personalbestand zu übernehmen.
Das Outsourcen der Abfallentsorgung durch eine private Organisation ermöglicht es, auf die Einrichtung des ursprünglich geplanten Containerbahnhofs zu verzichten. Damit bleiben der Gemeinde namhafte Investitionskosten erspart.
Bekanntlich soll das Einsammeln und Befördern von Abfällen auf Gebiet der Gemeinde Zermatt durch das Privatunternehmen LET-CON AG in Naters erfolgen.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den bestehenden Personalbestand zu übernehmen.
Das Outsourcen der Abfallentsorgung durch eine private Organisation ermöglicht es, auf die Einrichtung des ursprünglich geplanten Containerbahnhofs zu verzichten. Damit bleiben der Gemeinde namhafte Investitionskosten erspart.
Gastgewerbe - Patentbewirtschaftung - strengere Massnahmen
Bei der Eröffnung neuer Betriebe (Patenterteilung) oder der Übernahme bestehender Betriebe (Patentübertragung) werden die Vorschriften gemäss Gesetz vom 17. Februar 1995 über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (GGG) immer wieder missachtet. In der Regel geht es um die Betriebsübernahme ohne Fähigkeitsausweis des tatsächlichen Betriebsleiters.
Der Gemeinderat als patenterteilende Behörde verpflichtet sich, Verstösse gegen die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes zu ahnden.
Wird künftighin ein Betrieb eröffnet bzw. übernommen, ohne dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind, wird der Fehlbare mit einer Busse von CHF 500.-- (fünfhundert) bestraft.
Werden die Versäumnisse nicht innert einer Frist von 30 Tagen bereinigt, verfügt der Gemeinderat spätestens am Saisonende die Betriebsschliessung.
Der Gemeinderat als patenterteilende Behörde verpflichtet sich, Verstösse gegen die Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes zu ahnden.
Wird künftighin ein Betrieb eröffnet bzw. übernommen, ohne dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind, wird der Fehlbare mit einer Busse von CHF 500.-- (fünfhundert) bestraft.
Werden die Versäumnisse nicht innert einer Frist von 30 Tagen bereinigt, verfügt der Gemeinderat spätestens am Saisonende die Betriebsschliessung.