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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Juni 2001

Teiländerung Zonennutzungsplan Zum Biel und Blauherd

26. Juni 2001

Die Pläne der durch die Urversammlung angenommenen Teiländerung des Zonennutzungsplanes sowie die dazugehörenden Reglementsbestimmungen liegen ab dem 29. Juni 2001 während 30 Tagen im Sekretariat Bauamt auf.

Beschwerden sind innert 30 Tagen ab Veröffentlichung der Entscheide der Urversammlung im Amtsblatt an den Staatsrat des Kantons Wallis zu richten.

Einwohnerkontrolle/Kanzlei - Stellenangebot

22. Juni 2001

Wir suchen eine/n teamorientierte/n Kfm. MitarbeiterIn mit Fremdsprachenkenntnissen.

Bewerbungsfrist: 12. Juli 2001
Für allfällige Fragen steht Ihnen Herr Peter Bittel, gerne zur Verfügung. Tel. 027 966 22 65 oder

Urversammlung vom 20. Juni 2001

Dauer: 20.00 - 22.00 Uhr
Ort: Gemeindesaal
Anwesende: 80 Personen

Traktanden:
1. Protokoll vom 27. Februar 2001
2. Verwaltungsrechnung 2000
2.1 Einwohnergemeinde
2.2 Wasserversorgung
2.3 Sesselbahn Zermatt - Sunnegga
2.4 Kontrollbericht
3. Wahl des Kontrollorgans (Ergänzung)
4. Zonennutzungsplan "Zum Biel" - Deponie/Gewerbezone - Teiländerung
5. Zonennutzungsplan "Blauherd" - Zone für Sport und Erholung - Teiländerung
6. Ladenschlussreglement - Aufhebung Karfreitag-Sperrzeit
7. Abfallentsorgung - GVO (Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Oberwallis) - Beitritt und Statutengenehmigung
8. Zweckverband für die Ausstrahlung von Rundfunkprogrammen im Oberwallis - Revision Statut
9. Verschiedenes

Antrag Gemeinderat:
Das Traktandum 7 wurde zurückgestellt, weil die notwendigen Abklärungen bis zur heutigen Versammlung nicht abschliessend erfolgen konnten.

Das Geschäft soll als Ganzes im Herbst der Urversammlung unterbreitet werden.

Ergebnisse:
  • Die Versammlung folgte dem Verschiebungsantrag des Gemeinderates zum Traktandum 7.
  • Die Rechnungsabschlüsse 2000 sind allesamt einhellig genehmigt worden.
  • Sebastian Krieger ist neu in das dreiköpfige Kontrollorgan gewählt worden.
  • Die Teiländerung des Zonennutzungsplanes "zum Biel" wurde einhellig angenommen.
  • Die Teiländerung des Zonennutzungsplanes "Blauherd" wurde einhellig angenommen.
  • Mit 31 zu 25 Stimmen sprach sich die Versammlung gegen die Änderung der Ladenschlussordnung am Karfreitag aus.
  • Der Statutenrevision des Zweckverbandes für die Ausstrahlung von Rundfunkprogrammen im Oberwallis stimmte der Souverän ebenfalls einhellig zu.

Einladung zur Sitzung über grundsätzliche Fragen zum Bau- und Zonenreglement

20. Juni 2001

Einladung richtet sich an: Architektur- und Planungsbüros

Datum und Zeit: 11. Juli 2001, 08.00 Uhr

Ort: Gemeindesaal

Thema: Bau- und Zonenreglement - Gedankenaustausch / Information und Diskussion im Zusammenhang mit Baugesuchen


Strassensignalisation

12. Juni und 19. Juni 2001

Der Gemeinderat hat in Anwendung des Artikels 1 des Reglementes vom 08. November 1989 betreffend Strassensignalisation und - reklamen und der Artikel 104 und 113 der Verordnung über die Strassensignalisation folgende Signalisationen bewilligt:

Signal 2.50 - Parkieren verboten - auf Parzelle Nr. 2602, Schlüematta, bei der Einfahrt zum Grundstück.

Signal 2.50 - Parkieren verboten - auf Parzelle Nr. 1160, Chrum, Kehrplatz bei der Engl. Kirche.

Signal 2.01 - Allg. Fahrverbot - "Zen Stecken", auf der Stahl-Brücke (für 3 Monate im Sommer).

Einsprachen sind bis zum 02. Juli 2001 an den Gemeinderat zu richten.

Die Pläne können im Sekretariat Bauamt eingesehen werden.

Fronleichnamsfest

12. Juni 2001

Am Donnerstag, 14. Juni 2001 feiern wir das Fronleichnamsfest.
Die Gemeindeverwaltung ersucht die Bevölkerung ihre Häuser zu beflaggen.

Besammlung der Dorfvereine, Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten um 08.30 Uhr auf dem Kirchplatz.

Von 14.00 - 15.30 Uhr erhält jede Haushaltung gegen Abgabe einer leeren Liter-Weinflasche 1 Liter Wein. Ausgabestelle: Depot unterhalb Pauseplatz

Resultate Eidg. Abstimmung

10. Juni 2001

Stimmberechtigte: 2'872
Stimmende: 540
Stimmbeteiligung: 18.80%

Vorlage 1: Militärgesetz (Bewaffnung)
JA: 232
NEIN: 304


Vorlage 2: Militärgesetz (Ausbildung)
JA: 232
NEIN: 298


Vorlage 3: Bistumsartikel
JA: 399
NEIN: 117

Benutzung Feuerlösch-Hydranten / Abgabe Trinkwasser an Landwirte

06. Juni 2001

Mitteilung der Wasserversorgung Zermatt
Feuerlösch-Hydranten stehen ausschliesslich dem Feuerwehrdienst zu Löschzwecken und der Baugruppe zur Strassenreinigung und Kanalisationsunterhalt zur Verfügung.

Gemäss Reglement vom 03. Oktober 1973 besteht jedoch die Möglichkeit den Landwirten zum Bewässern der landwirtschaftlich genutzten Wiesen Wasser ab Hydrant abzugeben. Diese Benutzung ist bewilligungspflichtig.

Der Gebrauch folgender Hydranten wird gestattet:
Nr. 621 d unnru Schweigmatte
Nr. 630 ds ober Moos
Nr. 330 d ober Tuftra
Nr. 321 d mittel Tuftra
Nr. 320 dr Chrome
Nr. 322 ds Tuftersand (Schafwäsche)
Nr. 7601 d Schlüematta

Die Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen zum Bewässern ist ebenfalls gestattet.

Damit das Bewässern geordnet erfolgen kann, wird die Wasserversorgung Kontrollgänge vornehmen.
Zuwiderhandlungen werden gebüsst.