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Einwohnergemeinde Zermatt
Öffentliche Mitteilung
Teilrevision: Umzonung der Zone für touristische Bauten und Anlagen (Bahnhofareal) in eine Kernzone K-C (Bahnhofareal) – öffentliche Auflageverfahren (Art. 34 kRPG)
Öffentliche Auflage
Gestützt auf Art. 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) führt die Einwohnergemeinde Zermatt in Bezug auf die Teilrevision des Zonennutzungsplans im Gebiet „Alt Gassa“ das öffentliche Auflageverfahren durch.
Die Teilrevision umfasst die Umzonung einer Zone für touristische Bauten und Anlagen (Bahnhofareal) in eine Kernzone K-C (Bahnhofareal) für die Realisierung der Überbauung des Bahnhofsdachs mit Erstwohnbauten.
Einsichtnahme / Rechtsmittel
Die Dokumente (geänderter Zonennutzungsplan, geänderter Art. 14 „Kernzone“ des Bau- und Zonenreglementes, erläuternder Bericht) können ab dem 14. März 2025 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Bauabteilung oder über den untenstehenden Link eingesehen werden.
- Auflagedossier (PDF: 10.6 MB / 25 Seiten)
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die
Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges
Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind
begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung
im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgemäss
Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr
geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Nutzungsplan
oder Reglement vorgenommen.
Informationsveranstaltung und Sprechstunden
Am 26. März 2025 informiert die Einwohnergemeinde
in der Triftbachhalle um 17.00h über die
Teilrevision.
Zudem findet am Donnerstag,
27. März 2025 ein Sprechstundenzimmer
(10.00h-12.00h) zur Beantwortung spezifischer Fragen statt.
Für die Sprechstunden ist zwingend eine Voranmeldung bis
Montag, 24. März 2025 bei der Bauabteilung (027 966 22 50,
bauabteilung@zermatt.ch)
erforderlich.
Zermatt, 14. März 2025
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT