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Einwohnergemeinde Zermatt

Öffentliche Mitteilung

Teilrevision: Umzonung der Zone für touris­tische Bauten und Anlagen (Bahnhof­areal) in eine Kernzone K-C (Bahnhof­areal) – öffentliche Auflage­verfahren (Art. 34 kRPG)

Öffentliche Auflage

Gestützt auf Art. 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundes­gesetzes über die Raumplanung (kRPG) führt die Einwohner­gemeinde Zermatt in Bezug auf die Teil­revision des Zonen­nutzungs­plans im Gebiet „Alt Gassa“ das öffentliche Auflage­verfahren durch.

Die Teilrevision umfasst die Umzonung einer Zone für touris­tische Bauten und Anlagen (Bahnhof­areal) in eine Kernzone K-C (Bahnhof­areal) für die Reali­sierung der Überbauung des Bahnhofs­dachs mit Erstwohn­bauten.

Einsicht­nahme / Rechts­mittel

Die Dokumente (geänderter Zonen­nutzungs­plan, geänderter Art. 14 „Kernzone“ des Bau- und Zonen­reglementes, erläu­ternder Bericht) können ab dem 14. März 2025 während 30 Tagen zu den ordent­lichen Öffnungs­zeiten auf der Bau­abteilung oder über den untenstehenden Link eingesehen werden.

Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungs­massnahmen berührt sind und ein schutz­würdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffent­lichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgemäss Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Nutzungs­plan oder Reglement vorgenommen.

Informationsver­anstaltung und Sprech­stunden

Am 26. März 2025 informiert die Einwohner­gemeinde in der Triftbach­halle um 17.00h über die Teil­revision.
Zudem findet am Donnerstag, 27. März 2025 ein Sprech­stunden­zimmer (10.00h-12.00h) zur Beant­wortung spezi­fischer Fragen statt. Für die Sprech­stunden ist zwingend eine Voran­meldung bis Montag, 24. März 2025 bei der Bau­abteilung (027 966 22 50, bauabteilung@zermatt.ch) erforderlich.

Zermatt, 14. März 2025
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT