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Einwohnergemeinde Zermatt
Öffentliche Mitteilung
Umzonung der Zone für touristische Bauten und Anlagen (Bahnhofareal) in eine Kernzone K-C (Bahnhofareal)
Mitwirkungsverfahren (Art. 33 kRPG)
Die Tourismusgemeinde Zermatt hat in der kommunalen Entwicklung als Ziel festgelegt, Attraktivität in Bezug auf die Wohnqualität für die Einwohner und Gäste zu schaffen. Mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungsplanung wird diese Stossrichtung verfolgt und die gewünschte Entwicklung unterstützt. Mit der vorliegenden Planungsmassnahme soll durch eine Umzonung die Zonenkonformität für die Realisierung der Überbauung des Bahnhofsdachs mit Erstwohnungsbauten hergestellt werden.
Bezahlbarer Wohnraum in Zermatt ist rar. Einwohner und im Tourismus Beschäftigte finden kaum Wohnungen zu erschwinglichen Preisen. Mit der neu geschaffenen Zone sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung von zweckmässigen Erstwohnungen mit verdichteter Bauweise an zentraler Lage geschaffen werden.
An seiner Sitzung vom 18. Juli 2024 hat der Gemeinderat vom Umzonungsdossier Kenntnis genommen und entschieden, die Entwürfe der Bevölkerung, gemäss den Vorgaben von Art. 33, Abs. 1 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 (Stand 15.04.2019) zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG), zur Mitwirkung zu unterbreiten.
Im Sinne von Art. 33 Abs. 1bis kRPG werden die Planungsmassnahmen während 30 Tagen, vom 15. November bis zum 16. Dezember 2024, öffentlich aufgelegt. Interessierte Personen können während den Öffnungszeiten die entsprechenden Planunterlagen auf der Bauabteilung oder über den untenstehenden Link einsehen.
- Planunterlagen Umzonung Bahnhofareal (PDF: 11,1 MB / 25 Seiten)
Zudem findet am Donnerstag, 12. Dezember 2024 ein Sprechstundenzimmer (14.00–16.00 Uhr) zur Beantwortung spezifischer Fragen statt. Für die Sprechstunden ist zwingend eine Voranmeldung bei der Bauabteilung (027 966 22 50, bauabteilung@zermatt.ch) bis Mittwoch, 11. Dezember 2024 erforderlich.
Während der 30-tägigen Mitwirkungsfrist besteht die Gelegenheit, schriftliche Anmerkungen und Vorschläge bezüglich der aufgelegten Planunterlagen an die Gemeinde einzureichen. Der Gemeinderat von Zermatt freut sich auf eine aktive Mitwirkung.
Zermatt, 15. November 2024
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT