Orientierung in der Website


News

Einwohnergemeinde Zermatt

Öffentliche Mitteilung

Umzonung der Zone für touristische Bauten und Anlagen (Bahnhofareal) in eine Kernzone K-C (Bahnhofareal)

Mitwirkungsverfahren (Art. 33 kRPG)

Die Tourismusgemeinde Zermatt hat in der kommunalen Entwicklung als Ziel festgelegt, Attrak­tivität in Bezug auf die Wohn­qualität für die Einwohner und Gäste zu schaffen. Mit der vor­liegenden Teil­revision der Nutzungs­planung wird diese Stoss­richtung verfolgt und die gewünschte Entwicklung unterstützt. Mit der vor­liegenden Planungs­massnahme soll durch eine Umzonung die Zonen­konformität für die Reali­sierung der Überbauung des Bahnhofs­dachs mit Erstwoh­nungsbauten hergestellt werden.

Bezahlbarer Wohnraum in Zermatt ist rar. Einwohner und im Tourismus Beschäf­tigte finden kaum Wohnungen zu erschwing­lichen Preisen. Mit der neu geschaf­fenen Zone sollen die Voraus­setzungen für die Entwicklung von zweck­mässigen Erst­wohnungen mit ver­dichteter Bauweise an zentraler Lage geschaffen werden.

An seiner Sitzung vom 18. Juli 2024 hat der Gemeinderat vom Umzonungs­dossier Kenntnis genommen und entschieden, die Entwürfe der Bevölkerung, gemäss den Vorgaben von Art. 33, Abs. 1 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 (Stand 15.04.2019) zur Ausführung des Bundes­gesetzes über die Raumplanung (kRPG), zur Mitwirkung zu unter­breiten.

Im Sinne von Art. 33 Abs. 1bis kRPG werden die Planungs­massnahmen während 30 Tagen, vom 15. November bis zum 16. Dezember 2024, öffentlich aufgelegt. Interes­sierte Personen können während den Öffnungs­zeiten die ent­sprechenden Plan­unterlagen auf der Bau­abteilung oder über den untenstehenden Link einsehen.

Zudem findet am Donnerstag, 12. Dezember 2024 ein Sprech­stunden­zimmer (14.00–16.00 Uhr) zur Beant­wortung spezi­fischer Fragen statt. Für die Sprech­stunden ist zwingend eine Voran­meldung bei der Bau­abteilung (027 966 22 50, bauabteilung@zermatt.ch) bis Mittwoch, 11. Dezember 2024 erfor­derlich.

Während der 30-tägigen Mitwir­kungsfrist besteht die Gelegenheit, schrift­liche Anmerkungen und Vorschläge bezüglich der aufgelegten Plan­unterlagen an die Gemeinde einzu­reichen. Der Gemeinderat von Zermatt freut sich auf eine aktive Mitwirkung.

Zermatt, 15. November 2024
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT