Drittstaaten
Einwohnergemeinde Zermatt
Konkubinat
Unterlagen durch bereits wohnsässigen Partner einzureichen (vor Einreise des Partners):
- Bewilligung L, B, C oder Schweizerpass
- Arbeitsvertrag
- Nachweis der finanziellen Mittel (Kontoauszug, Lohnausweise etc.)
- Betreibungsregisterauszug des Konkubinatspartners
- Bestätigung der Kostenübernahme
- Nachweis Dauer der Beziehungen (gemeinsame Rechnungen, Konkubinatsvertrag)
- Mietvertrag
- Farbkopie gültiger Reisepass
Zusätzlich einzureichen:
- Bestätigung der Sozialhilfe bei Sozialhilfebezug
- Strafregisterauszug bei Verurteilung
Zusätzlich für Kinder:
- Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern
- Zivilstandsbestätigung der Eltern mit Angabe des Sorgerechts
- Zustimmung falls Elternteil im Ausland
Unterlagen nach Einreise persönlich abzugeben:
- Antragsformular für eine Aufenthaltsbewilligung
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
- Einschreibebestätigung einer Sprachschule
- gültiger Reisepass (evtl. mit Visum)