EU/EFTA
Einwohnergemeinde Zermatt
Bewilligung B in Bewilligung C
Bewilligung B in Bewilligung C nach 5 Jahren
Gilt für folgende Staaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien.
Bewilligung B in Bewilligung C nach 10 Jahren
Gilt für folgende Staaten:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen,
Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Kommen Sie bitte (spätestens 14 Tage) vor Ablauf Ihrer Bewilligung bei den Einwohnerdiensten vorbei.
Bitte mitbringen:
- Bewilligung B
- Antragsformular für eine Aufenthaltsbewilligung
- Arbeitsvertrag oder Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnungen bei Selbständigkeit
- Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Sozialhilfe
- fide-anerkanntes Sprachdiplom Deutsch Niveau A2 mündl. / A1 schriftl.
- gültiger Personalausweis / Reisepass
Zusätzlich bei Umzug:
- Mietvertrag