
EU/EFTA
Einwohnergemeinde Zermatt
Bewilligung B in Bewilligung C
Umwandlung B in C nach 5 Jahren
Gilt für folgende Staaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien.
Kommen Sie bitte (spätestens 14 Tage) vor Ablauf Ihrer Bewilligung bei den Einwohnerdiensten vorbei.
Bitte mitbringen:
- Bewilligung B
- Antragsformular für eine Aufenthaltsbewilligung
- Arbeitsvertrag
- Lohnausweis der letzten 3 Monate
- Bei Stellensuche: Anmeldebestätigung RAV, Bestätigung Arbeitslosenkasse und Nachweis finanzieller Mittel (Kontoauszug)
- Anmeldebestätigung der Schule (für Auszubildende und Studenten)
- Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Sozialhilfe
- Strafregisterauszug
- Sprachdiplom Deutsch Niveau A2 mündl. / A1 schriftl. 1)
- gültiger Personalausweis / Reisepass
Zusätzlich bei Umzug:
- Mietvertrag
1) Vom Sprachdiplom ausgenommene Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.