
Bauabteilung
Einwohnergemeinde Zermatt
Baueingabe der Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde
Spätester Abgabetermin der Baugesuchsunterlagen ist jeweils der Freitag. Ist das Dossier vollständig, wird es am folgenden Donnerstag auf der Homepage der Einwohnergemeinde und im Walliser Bote, am Freitag im Amtsblatt und Anschlagkasten der Einwohnergemeinde veröffentlicht.
Anzahl Eingabedossiers
Gesuch für Reklameschild oder Ähnliches | 4-fache Ausführung |
---|---|
Gesuch für Neu-, An- und Umbau innerhalb der Bauzone | 5-fache Ausführung |
Gesuch für Neu-, An- und Umbau ausserhalb der Bauzone | 7-fache Ausführung |
Behandlung von Baugesuchen
Eine exakte Abgabe der erforderlichen Unterlagen beschleunigt die Verarbeitung des Gesuchsdossiers (Vorprüfung - Veröffentlichung - Einsprachefrist - Baukommission - Genehmigung durch den Gemeinderat - Information des Kunden). Dauer mindestens 2 Monate.
Im Vernehmlassungsfall teilt das kantonale Bausekretariat innert 30 Tagen nach Erhalt der vollständigen Bauakten dem Gemeinderat das Ergebnis der Stellungnahmen der kantonalen Dienststellen mit. Muss diese Frist aus zwingenden Gründen verlängert werden, werden die Beteiligten unter Angabe der Gründe von dieser Fristverlängerung schriftlich benachrichtigt.
Vorgehen Eingabe Baugesuch innerhalb der Bauzone
- Kontrolle durch den zuständigen Sachbearbeiter
- Behandlung durch die kommunale Baukommission (ev. Hinweis auf fehlende Dokumente)
- Behandlung durch den Gemeinderat Zermatt (falls Baugesuchsdossier vollständig)
- Vernehmlassungsverfahren durch kantonale Dienststellen (bei Neubauten sowie grösseren An- oder Umbauten)
- Erstellen und Versand Baugesuchsverfügung
Vorgehen Eingabe Baugesuch ausserhalb der Bauzone
- Kontrolle durch den zuständigen Sachbearbeiter
- Behandlung durch die kommunale Baukommission (ev. Hinweis auf fehlende Dokumente)
- Behandlung durch den Gemeinderat Zermatt (falls Baugesuchsdossier vollständig)
- Versand an die kantonale Baukommission (KBK) mit der Vormeinung (positiv/negativ) des Gemeinderates (wenn vollständig)
- Prüfung/Genehmigung durch KBK
- Kantonales Bausekretariat sendet die Bewilligung direkt an den Gesuchsteller
Checkliste zur vollständigen Eingabe von Baugesuchen (Auszug)
- Formular für Bauvorhaben
in kommunaler Zuständigkeit
(PDF), vollständig ausgefüllt mit allen relevanten
Unterschriften (1 Exemplar mit Originalunterschrift)
oder
Formular für Bauvorhaben in kantonaler Zuständigkeit (PDF), vollständig ausgefüllt mit allen relevanten Unterschriften (1 Exemplar mit Originalunterschrift) - Situationsplan (1 Exemplar mit Originalunterschrift des Geometers)
- Katasterauszug (1 Exemplar mit Originalunterschrift des Registerhalters) Bestellung beim Registerhalter
- Topographische Landeskarte im Massstab 1:25'000 mit Angabe der Koordinaten und Fadenkreuz
- Projekt- bzw. Baupläne
- Fotodossier des bestehenden Zustandes (bei Abbruch, Um- und Anbauten)
- Berechnung der Ausnützungsziffer / Berechnung der Kubatur (abhängig von Art und Grösse der Baute)
- Nachweis des Erstwohnungsanteils, farbig eingezeichnet in den Bauplänen (abhängig von Art und Grösse der Baute)
- Dienstbarkeitsverträge / Durchgangs- und Durchleitungsrechte / Baurechtsverträge (abhängig von Art und Grösse der Baute)
- seismisches Gutachten (abhängig von Art und Grösse der Baute)
- Gesuch um Bewilligung einer Sondierbohrung (Erdwärme) (abhängig von Art und Grösse der Baute)
- Öltankgesuch inkl. Situationsplan (abhängig von Art und Grösse der Baute)
- Wärmedämmnachweis (abhängig von Art und Grösse der Baute)
- Vollständige Checkliste (PDF: 56 KB / 5 Seiten)
Baubussen und Mehrwertabschöpfung
Die Ahndung von Übertretungen beim Bauen innerhalb der Bauzone gehören in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates (kantonales Baugesetz). Damit keine unrechtmässige Situation entsteht, wird der bauliche und nutzungsbezogene Gewinn (Mehrwert) abgeschöpft und die Bauherrschaft mit einer verhältnismässigen Busse belegt. Der Mehrwert setzt sich zusammen aus dem Verkehrswert (CHF/m2) des unrechtmässig erstellten Bauteiles abzüglich dessen Baukosten (CHF/m2) und dem Bodenpreisanteil (CHF/m2). Je nach Fläche wird so anteilmässig der zu entrichtende Mehrwert eines Bauteiles ermittelt.
- Bau- und Zonenreglement
(PDF: 167K / 35 Seiten)
- Art. 82 Übertretungen
- Kantonales Baugesetz vom 15. Dezember 2016
- Art. 57 Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands …
- Art. 61 Straftatbestände und Strafandrohungen